Protocol of the Session on February 4, 2021

Aber nicht nur das. Dass es durch die Gefangenen eine große Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen gibt – ich rede von Besuchseinschränkungen, aber auch von den strikten Hygieneauflagen –, ist darauf zurückzuführen, dass eine gute und wichtige Kommunikation vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Gefangenen und den Organisationen der Gefangenenmitverantwortung geführt wurde.

Mehr Sorge bereitet mir allerdings das Thema Gewaltschutz. Bereits nach dem ersten Lockdown mussten wir eine zunehmend angespannte Situation in den sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen beobachten. Da die Belegzahlen insgesamt weiter steigen, haben wir in Zwickau und Dresden Interimseinrichtungen geschaffen. Deshalb stimmt die Aussage, die wir heute Morgen vonseiten der AfD gehört haben, schlicht nicht, denn wir haben hier die entsprechenden Maßnahmen getroffen.

Wir müssen feststellen, dass der Lockdown und das Leben auf engstem Raum miteinander können familiäre Konflikte verschärfen. Es ist von einer hohen Dunkelziffer an Fällen häuslicher Gewalt auszugehen. Wenn wir im Lockdown immer wieder an die Gemeinschaft und die gegenseitige Solidarität appellieren, dürfen wir diese Menschen nicht vergessen. Solidarität beginnt in unserem täglichen Umfeld – gerade jetzt, da sich viele Menschen nur in einem geringen Radius bewegen dürfen.

Abschließend nenne ich als Europaministerin vielleicht noch einen Punkt, der mir am Herzen liegt und den wir im letzten Jahr breit diskutiert haben: Im vergangenen Frühjahr mussten wir europaweit Grenzschließungen, Einschränkungen der Personenfreizügigkeit hinnehmen. Menschen konnten ihre Familien nicht treffen, ihrer Arbeit nicht nachgehen, weil man diese Lage mit sturer Abschottung unter Kontrolle bringen wollte. Das war damals falsch und das wäre es auch heute. Deshalb darf es jetzt nicht zu Grenzschließungen kommen.

So weit in aller Kürze.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir können jetzt Fragen stellen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die jeweilige Frage, 1 Minute und die Antwort 3 Minuten nicht über

schreiten darf. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKEN, BÜNDNISGRÜNE und die SPD. Herr Abg. Modschiedler, bitte.

Muss ich jetzt eine Minute reden? – Nein, muss ich nicht.

Nein, es darf eine Minute nicht überschreiten.

Uns geht es um das Thema Personal in den Justizvollzugsanstalten. Ich wüsste gern den aktuellen Stand des Personals der Justizvollzugsbediensteten in den Anstalten, zur Ausbildung, zu Anwärtern, Krankenstand, Altersabgängen, und zwar den aktuellen Stand, auch mit Blick auf Corona – Sie sagten, 75 % Rückgang –, sodass wir das in den Zusammenhang stellen können.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Die Personalsituation in den sächsischen Justizvollzugsanstalten ist nach wie vor – daraus mache ich keinen Hehl – angespannt, wenngleich, auch das muss ich sagen, im letzten und vorletzten Doppelhaushalt Maßnahmen ergriffen wurden, 184 zusätzliche Stellen zu schaffen. Gleichwohl haben wir eine angespannte Situation. Sie haben die Altersabgänge

angesprochen. Allein von 2017 bis 2020 sind 150 Bedienstete in ihren wohlverdienten Ruhestand gegangen. 50 Bedienstete sind aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. In den nächsten Jahren bis 2024 werden über 200 Bedienstete in den Ruhestand gehen.

Ich komme auf die Krankentage zu sprechen. Das ist ein Thema, was wir die letzten Jahre hier immer wieder besprochen haben. Ich kann hierzu auch leider keine wirkliche Entwarnung geben. Es ist nach wie vor so, dass pro Bedienstetem ungefähr 36 Krankentage anfallen. Das ist ein sehr hoher Stand. Wir versuchen natürlich, mit den entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern.

In der letzten Legislaturperiode wurden noch einmal Stellen für Tarifbeschäftigte geschaffen, um eine Entlastung herzustellen. Mit jedem Absolventenjahrgang gibt es eine Verbesserung. Die Ausbildung muss aber erst abgeschlossen sein, bevor man vollständig in den Dienst übergehen kann.

Das hört sich alles sehr technisch und nach vielen Zahlen an. Wir müssen ebenfalls schauen, wie die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes konkret vor Ort aussieht. In den letzten Jahren sind die Anzahl der ausländischen Gefangenen und die damit verbundenen Sprachbarrieren, die es gibt, aber eben auch die psychischen Belastungen bei den Gefangenen, die mit den Jahren immer stärker geworden ist, angestiegen. Das wirkt sich natürlich auch auf das Arbeitsklima der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.

Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Personalsituation noch einmal sehr genau anzuschauen. Wir möchten den Personalbedarf nochmals präzisieren. Zudem möchten wir in den nächsten Monaten eine Expertenkommission einberufen, um noch einmal genau zu schauen, wie konkret der Personalbedarf ist. Es hat in der letzten Legislaturperiode schon einen ersten Ansatz dazu gegeben. Man wollte schauen, wie viel Personal pro Anstalt benötigt wird. Wir möchten jetzt noch einmal mit einer Expertenkommission verifizieren, wie viel Personal pro Anstalt tatsächlich notwendig ist, um dann für den nächsten Doppelhaushalt – das haben wir uns vorgenommen – prüfen zu können und die konkreten Stellen dafür anzumelden.

Vielen Dank. Die AfD-Fraktion, Herr Abg. Dringenberg.

Vielen Dank. Frau Ministerin, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Urlaubsverordnung ist durch die Beamten und Richter des Freistaates der Erholungsurlaub grundsätzlich im jeweiligen Urlaubsjahr zu nehmen. Sie sprachen von einem funktionierenden Rechtsstaat. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 kann der Urlaub auf Antrag je Urlaubsjahr die 20 Arbeitstage übersteigenden Erholungsurlaubstage angespart werden. Der Antrag ist bis zum Ende des Urlaubsjahres zu stellen, andernfalls verfällt nach § 6 Abs. 1 der Urlaub spätestens zum 30. September des Folgejahres. Insoweit ist es von Interesse, wie die Richter mit Blick auf die coronabedingte Absetzung von Verhandlungsterminen und den enormen Nachholbedarf in den Sommermonaten – hierbei sei an § 44 EGZPO erinnert, den Beschleunigungsgrundsatz für Miet- und Pachtsachen – die angesparten Urlaubstage nehmen sollen.

Sie müssen bitte zum Ende kommen.

Es stellt sich die Frage, ob hier vonseiten des Ministeriums überlegt wird, den § 6 Abs. 1, die Ausfallregelung, ab- oder zumindest zeitweise auszusetzen.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Es hat Gespräche mit dem Innenministerium gegeben. Es gibt vonseiten des Innenministeriums entsprechende Vorgaben, dass man eine Flexibilisierung der Urlaubszeiten in Angriff nehmen wird.

(Dr. Volker Dringenberg, AfD: Danke!)

Nun folgt die Fraktion DIE LINKE, bitte.

Vielen Dank. Frau Ministerin, es ist nicht neu und es wurde sehr schnell darauf hingewiesen, dass in der Pandemie die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verstärkt wird. Frauen und Mädchen leiden als Erstes unter den wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Es ist vor Kurzem eine aktuelle Studie von der globalen Initiative Women Deliver veröffentlicht

worden. Diese weist darauf hin, dass Frauen die Ersten sind, die gesellschaftlich absteigen und ihre Jobs verlieren. Sie sind durch ihre Tätigkeit auch den Infektionen mehr ausgesetzt und haben ein höheres Infektionsrisiko. Sie haben statistisch weniger Erspartes. Ohne konkrete politische Maßnahmen könnte die gleichstellungspolitische Arbeit, so ist die These, von Jahrzehnten verloren gehen.

Deswegen lautet die Frage wie folgt: Was plant die Staatsregierung konkret, diesem gesellschaftlichen Rollback entgegenzuwirken? Welche konkreten Maßnahmen sieht die Staatsregierung vor, um die bereits erreichte Gleichstellung zu bewahren und gleichzeitig die in der Verfassung festgeschriebene Gleichstellung der Geschlechter weiter auszubauen?

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Ich fange einmal anders an: Die Dimensionen und Betroffenheit von Frauen in der Corona-Pandemie haben Sie angesprochen. Wir schauen uns als Staatsregierung aber auch dezidiert an, wie das Infektionsgeschehen aussieht. Wenn wir uns die Zahlen des RKI anschauen, dann müssen wir feststellen, dass in Sachsen – das ist beispielgebend, Sachsen führt die Statistik an – insbesondere Frauen mit Corona infiziert sind. Das zeigt sich auch in anderen ostdeutschen Bundesländern. Vor allem in Sachsen ist es aber so, wir führen die Statistik an. Wir sind auf Ursachenforschung gegangen, woran das liegen könnte. Das liegt vor allem daran, dass viele Frauen – auch hier ist Sachsen positiver Spitzenreiter im Gegensatz zu anderen Bundesländern – arbeitstätig sind. Es gibt sehr viele Frauen, die in Vollzeit beschäftigt sind. Es kommt außerdem hinzu – das hatten Sie angesprochen –, dass Frauen genau in den systemrelevanten Bereichen arbeiten: in der Pflege, aber eben auch in anderen Bereichen, die geschlossen sind. Das ist das Gastronomiegewerbe, der Tourismus, die Kulturbranche. Natürlich sind sie auch vom Homeschooling betroffen. Sie müssen das an dieser Stelle auffangen.

Folgendes müssen wir auch in Betracht ziehen – dazu sind schon die Gespräche auf der Gleichstellungsministerkonferenz geführt worden: Es ist zwar gut, richtig und wichtig, dass es ein Kurzarbeitergeld gibt. Die Situation ist aber so, dass 89 % der Frauen in der Steuerklasse V sind. Sie können also weniger von dem Geld partizipieren, das sie bekommen. Sie bekommen noch weniger Geld, als wenn sie in einer anderen Steuerklasse wären. Es gibt hier verschiedene Vorschläge. Beide Verdiener könnten in der Steuerklasse IV sein. Das befindet sich in der Diskussion. Das muss auf Bundesebene diskutiert werden.

Was wir auf Landesebene als Gleichstellungsministerium angestoßen haben, ist, im Impulsprogramm „Sachsen startet durch“ für Selbstständige beim geschlechterspezifischen Aspekt bei der Auszahlung der Mittel nachzusteuern. Hierzu sind wir ganz konkret im Gespräch mit dem SMWA, um das Konjunkturprogramm mit einem Geschlechterblick in den Fokus zu nehmen. Es hat sich im Jahr 2008 bei den Wirtschaftshilfen gezeigt, dass Frauen damals nicht von dem Konjunkturpaket partizipiert haben.

Das ist ein Thema, woran wir arbeiten. Es geht aber auch darum, wer tatsächlich mitentscheidet und in den Gremien vertreten ist. Das können wir über gesetzliche Maßnahmen – ich nenne hier das Gleichstellungsgesetz, das aktuell in Arbeit ist – aufgreifen.

Vielen Dank. Es folgt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Hammecke, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatsministerin, Sie haben den Bereich der häuslichen Gewalt und die Gefahr einer Zunahme bereits angesprochen. Welche Kenntnisse besitzt die Staatsregierung darüber, wie viele Frauen seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 Opfer häuslicher oder sexualisierter Gewalt geworden sind? Wie erfolgt die statistische Erfassung ebendieser Delikte im sozialen Nahbereich?

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Vielen Dank. Es hat sich gezeigt, dass die Zahlen aus dem Jahr 2019 höher waren als im Jahr 2020. Ich habe es vorhin bereits gesagt. Es ist zu vermuten, dass es ein sehr hohes Dunkelfeld gibt. Wir haben immer versucht, es darzustellen.

Insbesondere bei häuslicher Gewalt sind es oft nicht die Frauen selbst, die die Anzeige erstatten, sondern das Nahfeld. Es ist dann der Kontakt in der Kita, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Das fehlt und erschwert die Situation. Wir haben aber auch schon festgestellt, dass die Beratungsangebote sehr stark in Anspruch genommen werden. Die Telefonberatungen wurden auch sehr stark wahrgenommen.

Wir haben weiterhin festgestellt – das habe ich in meinen Eingangsworten auch gesagt –, dass nach dem ersten Lockdown im Sommer letzten Jahres die Zahlen in den Einrichtungen hochgegangen sind. Wir haben schnell reagiert, indem wir entsprechende Interimseinrichtungen zur Verfügung gestellt haben. Mit Blick auf das Dunkelfeld, nicht nur vor dem Hintergrund von Corona, haben wir uns vorgenommen, eine Dunkelfeldstudie in Auftrag zu geben, um konkret zu schauen, wo die Probleme liegen, um adäquat reagieren zu können.

Vielen Dank. – Dann die SPD-Fraktion, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herzlichen Dank an die Ministerin für ihre Ausführungen.

Ich möchte gern noch einmal einen anderen Teilbereich Ihrer Arbeit beleuchten. Mich würde interessieren, wie die Neuformulierung der europapolitischen Schwerpunkte der Sächsischen Staatsregierung lautet. Welche Themen sind neu dazugekommen, welche Themen sind, verglichen mit den letzten Jahren, nicht mehr relevant, und welche Ideen sind durch die Partizipation der sächsischen Zivilgesellschaft hinzugekommen? – Vielen Dank.

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Die Staatsregierung

nimmt sich immer in einer Legislaturperiode vor, die europapolitischen Schwerpunkte zu formulieren. Wir haben uns natürlich im letzten Jahr sofort auf den Weg gemacht, diese Neuaufstellung des Europabereichs anzugehen und diesen Prozess zu starten. Das ist kein Prozess des Ministeriums für Justiz, Europa und Gleichstellung allein, sondern das ist natürlich eine Strategie der gesamten Staatsregierung. Das heißt, alle Häuser sind hier gefragt, sich entsprechend mit ihren Fachbereichen einzubringen.

Deshalb haben wir eine breite Umfrage durchgeführt. Aber durch die Corona-Pandemie hat sich das alles natürlich ein wenig verzögert. Die Häuser haben darum gebeten, dass die Frist etwas verlängert wird. Sie ist vor wenigen Tagen abgelaufen. Wir sind jetzt gerade dabei, die Antworten zu sichten. Aber – das ist mir wichtig – was wir jetzt erstmals gemacht haben, ist Folgendes: Bei der europapolitischen Strategie der Staatsregierung haben wir nicht nur die Ministerien befragt, worin sie ihre Schwerpunkte sehen, sondern wir haben auch die Zivilgesellschaft angesprochen. Das sind über 30 Vereine und Verbände, von der Wirtschaft über die Gewerkschaften bis hin zur Europa-Union und zur Europäischen Bewegung, die wir in diesen Prozess mit einbinden. Wir werden die Vorschläge, die jetzt gekommen sind, sichten und einen ersten Entwurf erarbeiten und diesen dann gemeinsam mit den Häusern, aber auch noch einmal mit der Zivilgesellschaft diskutieren. Das Ziel ist, dass wir die europapolitischen Schwerpunkte der Staatsregierung im Juni dieses Jahres im Kabinett beschließen.

Herr Schiemann von der CDU-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin! Die Frage, die ich stellen möchte, lautet: Wie bewerten Sie die Möglichkeiten des Freistaates Sachsen, die Chancen des mehrjährigen Finanzrahmens zu nutzen, und wo sehen Sie derzeit Hemmnisse in diesem Prozess?

Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung: Der mehrjährige Finanzrahmen hat uns natürlich in den letzten Wochen und Monaten sehr beschäftigt. In der Tat – das haben wir in den letzten Doppelhaushaltsverhandlungen auch immer gehört – hatten wir die Befürchtung, dass uns mehr als zwei Drittel der Mittel im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen verloren gehen. Das ist zum Glück nicht passiert, sondern wir haben die positive Nachricht, dass hier sehr gut verhandelt wurde, nämlich dahin gehend, dass für die Übergangsregionen Chemnitz und Dresden in den nächsten Jahren, also von 2021 bis 2027 – so ist der Rahmen ja festgesteckt –, 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen werden.

Ebenfalls positiv ist – ich fange mit dem Positiven an –, dass es im Ursprungsentwurf, was die Forschungsmittel angeht, sehr positiv aussah. Dann gab es eine Überarbeitung, wobei es eine sehr starke Reduzierung hinsichtlich Horizon Europe gab, wo auch vonseiten des Europaparlaments noch etwas eingewendet und gesagt wurde: Das ist ein wichtiger Punkt. Tatsächlich wurde es geschafft, dass

hier zwar nicht so viele Mittel wie im Ursprungsentwurf, aber nichtsdestotrotz mehr Gelder für die Forschung zur Verfügung stehen. Sachsen hat in den letzten Jahren immer sehr von diesen Geldern profitiert. Das ist sehr positiv.

Sie haben nach den Schwierigkeiten, nach den Hemmnissen gefragt. Schwierig ist es, aber gleichwohl sage ich das mit einem lachenden und einem weinenden Auge, bei den Kofinanzierungssätzen. Da war der Ursprungsvorschlag, dass der Kofinanzierungssatz bei 50 % liegt. Jetzt wurde es geschafft, dass für die Übergangsregionen 60 % und für die stärker entwickelten Regionen, also für Leipzig, 50 % zur Verfügung stehen, sodass wir das hier zumindest abwenden konnten. Von daher erhoffe ich mir, dass in den nächsten Wochen und Monaten das Geld dann auch schnell zur Verfügung steht, sodass wir hier die entsprechenden Impulse setzen können.

Einen Wermutstropfen gibt es auch; das haben wir ja auch im Ausschuss immer wieder diskutiert: Das ist der Just Transition Fund, bei dem wir immer wieder versucht haben, auf die Bundesregierung einzuwirken, da jetzt vorgesehen ist, hierbei eine Verrechnung mit den Strukturstärkungsmitteln vorzunehmen. Aber hier bleiben wir dran und hoffen, dass wir auch dies noch zum Positiven wenden können.

Ich danke Ihnen.

Vielen Dank. Die AfD-Fraktion, bitte; Herr Dringenberg.