Protocol of the Session on February 4, 2021

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 7/5338

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Die Reihenfolge der Behandlung der Fragen entspricht der in der eben genannten Drucksache. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Beide

Fragesteller sind mit der schriftlichen Beantwortung, die inzwischen eingegangen ist, einverstanden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Schriftliche Beantwortung der Fragen

Inzidenzwert für die Aufhebung von Schutzmaßnahmen

In der Bundespressekonferenz am 21.01.2021 sagte Frau Bundeskanzlerin Merkel in Bezug auf den Inzidenzwert: Wenn wir unter 50 sind, dann wird man wissen, dass man noch – kann ich jetzt gar nicht sagen – mehrere Wochen länger, also zwei, drei, vier Wochen länger braucht, um wirklich unter zehn zu kommen. Das wird bedeuten, dass man weitere harte Restriktionen bezüglich Ladenschließung, Schuleinschränkungen usw. erarbeitet. Und dann kommt die Politik, die abwägen muss. Wenn ich doch denke, ich könnte die Kontaktnachverfolgung schaffen, lasse ich jetzt weitere drei Wochen ganz harte Restriktionen zu, um unter diese zehn zu kommen oder nicht.

Im § 28 a IfSG sind die Grenzwerte von 50 bzw. 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner über sieben Tage genannt.

Bislang hat die Sächsische Staatsregierung ihre politischen Entscheidungen zur Anordnung oder Aufhebung von sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen ausnahmslos mit Inzidenzwerten von 35 bzw. 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100 000 Einwohner begründet und dies öffentlich kommuniziert (vgl. z. B. Äußerung von Herrn Ministerpräsident Michael Kretschmer https://www.freie- presse.de/nachrichten/sachsen/kretschmer-lockerungen- in-corona-krise-erst-ab-inzidenzwert-50-artikel- 11305729).

Aufgrund der außerordentlichen gesellschaftlichen Tragweite der oben zitierten Aussage der Bundeskanzlerin soll

mit einer eindeutigen Antwort auf diese Anfrage eine Klarstellung erfolgen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwieweit gibt es aktuell Planungen, Überlegungen oder Ähnliches, keine oder nur wenige Lockerungen ab den Inzidenzwerten 50 bzw. 35 vorzunehmen, und welche sind dies konkret?

2. Welche Parameter spielen bei einer möglichen Entscheidung hierüber eine Rolle?

Sehr geehrter Herr Abg. Prantl, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2:

Von einer Beantwortung wird abgesehen.

Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren.

Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil aktuell innerhalb der Staatsregierung Szenarien für Lockerungen noch entwickelt und diskutiert werden. Sie befinden sich derzeit in Abstimmung.

Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Denn insbesondere bei den internen Abstimmungen zu einem kohärenten Exit-Szenario ist es wichtig, dass die Staatsregierung die Entscheidungsfreiheit behält, die der Kernschutzbereich vermittelt.

Corona-Impfungen bei Mitgliedern der Staatsregierung und Beschäftigten aus Staatsministerien

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wurden seit Zulassung der Corona-Impfstoffe Mitglieder der Staatsregierung oder Beschäftigte von Ministerien geimpft oder ist dies im ersten Halbjahr 2021 geplant?

2. Wenn Frage 1 mit „Ja“ beantwortet werden kann, wie viele Personen wurden bzw. werden zu welchem Zeitpunkt

geimpft und waren bzw. sind diese Impfungen konform mit der Prioritätenliste nach Impfverordnung des Bundes?

Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Weigand, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Impfpriorisierung gilt genauso für Mitglieder der Staatsregierung und Beschäftigte von Ministerien.

Bisher wurden keine Mitglieder der Staatsregierung geimpft. Geimpft wurden bisher zwei Beschäftigte des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, die als Durchführende von Corona-Schnelltests der höchsten Priorität entsprechen (siehe Positionspapier der Sächsischen Impfkommission – SIKO: Personal in Einrichtungen des ÖGD mit Untersu- chungs- und Testoption).

In der Priorisierungsgruppe „Erhöhte Priorität“ werden auch „Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz“ geführt. Wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, könnten Personen aus dieser Priorisierungsgruppe bereits im ersten Halbjahr 2021 geimpft werden.

Die Planungen zu den angefragten Impfungen sind konform mit der Prioritätenliste.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung der 23. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 24. Sitzung auf Mittwoch, den 24. März 2021, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu.

Die 23. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist damit geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen und ruhigen Abend. Danke schön.