Protocol of the Session on February 4, 2021

So ist es, Herr Präsident, vielen Dank. Herr Barth, danke für die Kurzintervention. Ich will Ihnen darauf drei Dinge erwidern.

Punkt 1: Wenn Sie sich die Entwicklung der Einnahmensituation des Staatshaushaltes in den letzten Jahren anschauen, dann sehen Sie, dass wir insbesondere seit 2014, seit wir Sozialdemokraten mit in der Regierung in Sachsen sind, nicht nur den Status quo halten und neue Aufgaben hinzunehmen konnten, die mehr Geld gekostet haben, nein, es wurden auch positive Saldi in den Haushaltsabschlüssen erzielt. Das stärkt mein Vertrauen darin, dass es noch Spielraum für Aufgabenerfüllung gibt, und dafür, über einen Notgroschen zu reden.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Punkt 2. Sie haben völlig zu Recht die Verfassungslage im Freistaat Sachsen und den Tilgungszeitraum angesprochen, zu dem wir augenblicklich noch verpflichtet sind. Deshalb führt die Koalition die Diskussion – und auch das Parlament wird sie führen –, inwieweit wir diesen Mechanismus verändern wollen. Es war meines Wissens Herr Prof. Ragnitz im Haushalts- und Finanzausschuss, der sagte, dass die Tilgungszeiträume der bundesdeutschen Länder im Schnitt zwischen 20 und 30 Jahren liegen und dies auch für Sachsen ein vorstellbarer Maßstab sein könnte. Insofern freue ich mich schon auf Ihre Unterstützung, den Tilgungszeitraum in der Verfassung zu verlängern.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Punkt 3: Sie lavieren sich drum herum, eine Antwort darauf zu geben, welche Aufgaben Sie bereit sind, im Freistaat Sachsen einzusparen. Wenn Sie das tun, dann können wir auch darüber diskutieren, ob das politisch klug oder unklug ist. Aber solange Sie lavieren und keine ehrliche Antwort geben, kann ich Ihren Redebeitrag nicht so richtig ernst nehmen, Herr Barth.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war Kollege Pallas mit einer Erwiderung. Jetzt haben alle Fraktionen gesprochen, es hat auch keine Fraktion mehr Redebedarf angemeldet. Ich übergebe jetzt an die Staatsregierung, Herr Staatssekretär Popp, bitte.

Sehr geehrter Herr

Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die bisherigen zwei Personalkommissionen haben die vielfältigen Facetten für eine landesweit moderne Personalpolitik geordnet und auf den Weg gebracht. Dafür danke ich im Namen der Staatsregierung.

Wir haben uns dabei mit den Entwicklungen auseinandergesetzt, die den künftigen Personalbedarf prägen. Unser Leitbild ist dabei immer dasselbe gewesen: Unser Freistaat Sachsen verdient einen modernen, demografiefesten und zukunftsorientierten öffentlichen Dienst. Ohne leistungsfähige Behörden und Einrichtungen können die politisch gewollten und rechtlich normierten Aufgaben nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität erfüllt werden. Ohne eine leistungsfähige Verwaltung wird Recht und Ordnung, Wohlstand und der wirtschaftlichen Entwicklung der Boden entzogen. Ohne einen leistungsfähigen Staat ist am Ende unsere Demokratie in Gefahr.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Lande erwarten zu Recht, dass wir uns damit intensiv auseinandersetzen und bei Fehlentwicklungen gegensteuern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität. Der Bericht der Personalkommission II zeigt verlässlich auf, dass nahezu die Hälfte des Personals bereits zum Jahr 2030 altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheidet. Das ist schon in neun Jahren, weniger als zwei Legislaturperioden. Für 95 % aller Aufgaben wird ein starker bis sehr starker Aufgabenzuwachs prognostiziert. Dieser Aufgabenzuwachs resultiert nahezu ausschließlich aus neuen Gesetzen oder höheren Anforderungen, beispielsweise durch die Rechtsprechung.

Fünf Bereiche binden circa 90 % des Personaleinsatzes auf staatlicher Ebene. Darunter sind die Bereiche Schule, Polizei, Hochschule und Justiz – alles Schwerpunkte sächsischer Politik. Der Fachkräftemangel bereitet dem öffentlichen Dienst und natürlich auch der Wirtschaft zunehmend große Probleme.

Die Personalkommission II hat 1 977 Aufgaben im staatlichen Bereich identifiziert. Ich werde das nächste Woche zur Post geben und dem Hohen Haus selbstverständlich zur Verfügung stellen.

Nur bei einem Teil dieser Aufgaben wurde mithilfe von Prozessoptimierung, Personalbedarfsberechnung oder Entbürokratisierung bereits nach Verbesserungspotenzialen gesucht. Hier ist noch Luft nach oben, selbstverständlich. An dieser Stelle muss ich hervorheben, dass die Arbeit der Personalkommission vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie stattfand. Die Pandemie selbst und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Staat finden daher im Bericht keinen Niederschlag.

Gleichzeitig führt mir die Corona-Pandemie in aller Deutlichkeit vor Augen, dass die, von den beiden Personalkommissionen vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidender denn je sind. Die Arbeit in beiden Kommissionen und die

in den letzten Wochen und auch die heute hier dazu geführte Debatte regen mich zu vier Reflexionen an: Erstens. Der öffentliche Dienst wird regelmäßig auf seinen Ressourcenverbrauch reduziert, also Kosten- oder Personalbindung. Im besten Fall werden noch Statistiken herbeigezogen, die Leistungsmengen oder Qualität der Aufgabenerledigungen abbilden. Der Nutzen, der durch die Tätigkeit des öffentlichen Dienstes für die Gesellschaft entsteht, gerät dabei aber allzu leicht aus dem Blick.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Albrecht Pallas, SPD: Richtig!)

Diese Wirkung ist doch aber gerade das zentrale Moment, auf das Sie, sehr geehrte Mitglieder des Sächsischen Landtags, bei entsprechenden politischen Schwerpunktsetzungen abzielen. Bestmögliche Bildungschancen an unseren Schulen, eine attraktive und innovative Hochschullandschaft oder ein hohes Maß an Sicherheit und Gerechtigkeit sind eben diese, Ihre, Schwerpunktsetzungen für den Freistaat Sachsen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das muss sich dann aber auch in der Personalausstattung der entsprechenden Bereiche widerspiegeln.

Zweitens. Ich komme noch einmal darauf zurück, dass wenige wichtige Bereiche fast 90 % des Gesamtpersonalbestandes des Freistaates Sachsen binden. Ich nannte die Bereiche Schule, Polizei, Hochschule und Justiz. In diesen Bereichen, meine Damen und Herren, kommt es auf das persönliche Antlitz und das engagierte Wirken eines Staatsdieners an. Keine künstliche Intelligenz kann einen Polizisten vor Ort ersetzen, kein E-Learning-System einen Lehrer vor der Schulklasse. Alle diejenigen, die zurzeit Homeschooling betreiben, wissen, wovon ich rede. Die sogenannten Substitutionspotenziale sind dort denkbar gering. Wenn 90 % des Gesamtpersonals in diesen Schwerpunktbereichen gebunden sind, kann nicht der Rest vermeintliche Deckungslücken im Haushalt schließen. Diese Rechnung geht nicht auf.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Insgesamt darf bei den derzeit geführten Diskussionen ein wesentlicher Umstand nicht zu kurz kommen. Ausreichend viele, gut ausgebildete und motivierte Bedienstete sind entscheidend für den Erfolg und die gesamtgesamtgesellschaftliche Akzeptanz von Verwaltung und Justiz.

Drittens. Die Welt ändert sich beständig, auch in der Verwaltung. Wir erleben nicht erst seit jüngster Zeit, aber nun mit zunehmender Dynamik, ein Ende vieler Selbstverständlichkeiten. Vollzeit wird zur Ausnahme. Die Teilzeitquote steigt immer weiter. Ein Vordruck aus Papier ist der Inbegriff prädigitaler Bürokratie. Jeder Verwaltungsakt kann zum Gegenstand medialer Aufregung werden. Behörden sind Zehntausenden Hackerangriffen ausgesetzt. Gestern noch Beamter im Freistaat, heute schon zur Kontaktnachverfolgung im kommunalen Gesundheitsamt. Die Liste derartiger Beobachtungen ließe sich beliebig

fortsetzen. Hierauf muss der Freistaat Sachsen als Garant einer funktionierenden Verwaltung und als Arbeitgeber entschlossen reagieren. Wir brauchen einen resilienten Staat. Wir brauchen eine handlungsfähige Verwaltung.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Es geht nicht darum, meine Damen und Herren, dauerhaft eine personelle Vorsorge für die Bewältigung einer Pandemie oder von Tierseuchen zu schaffen. Es geht darum, flexibel auf die Erfordernisse reagieren zu können, ohne an anderer Stelle ganze Bereiche lahmlegen zu müssen. Der Freistaat muss auch in die Lage versetzt werden, seine Gesamtfunktionsfähigkeit bei erhöhten Anforderungen und bei schwierigen externen Einflüssen zu gewährleisten.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Viertens. Meine Damen und Herren, ja, es gibt noch Potenzial, um unnötige Bürokratie innerhalb der Verwaltung abzubauen. Der Kampf gegen den Bürokratismus muss beständig weitergeführt werden. Ein gut gemeinter Ratschlag – ich meine, ich hätte ihn heute auch gehört – bedeutet: Aufgabenkritik üben. Und wenn dann das Resultat hinter den Erwartungen zurückbleibt, liegt es dann regelmäßig daran, dass man die Frösche darüber abstimmen ließ, ob und wie sie ihren eigenen Teich austrocknen lassen wollen.

(Beifall des Abg. Andreas Nowak, CDU)

Diese Metapher, meine Damen und Herren, ist nicht nur unangemessen, sondern schlichtweg falsch.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der SPD – Albrecht Pallas, SPD: Ja, genau! – Sabine Friedel, SPD: Danke!)

Wir erleben seit Jahren, dass die Anzahl öffentlicher Dienstleistungen zunimmt, dass technologische, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen zu neuen gesetzlichen Aufgaben oder steigenden Fallzahlen führen. Hochwasser, Asyl, Digitalisierung, Strukturwandel, Klima und aktuell Corona sind prägende Beispiele für derartige Entwicklungen.

Solange dadurch der Vollzugsaufwand stärker wächst als die Einsparpotenziale aus Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung stellt sich die Frage nach einem Personalabbau nicht.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir hier alle wissen, dass gemäß Artikel 20 Grundgesetz die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Deshalb wirbt der Bericht der Personalkommission II dafür, neue und bestehende gesetzliche Regelungen stärker als bisher unter Vollzugsgesichtspunkten zu betrachten. Ein durch EU- und Bundesrecht zunehmend komplexer Rechtsrahmen konterkarierte zuletzt regelmäßig die Bestrebungen um einen schlanken Staat.

Die Erfahrungen aus der ständigen Rechtsprechung führten dazu, dass sächsische Regelungen zum Verwaltungsverfahren häufig besonders rechtssicher und damit vollzugsaufwendig ausgestaltet wurden.

Hier gilt es anzusetzen. Es muss in viel stärkerem Maße gelingen, Normen auf die Lebensrealitäten von Menschen und Unternehmen der Verwaltung auszurichten. So kann auch der zu Recht geforderte Bürokratieabbau gelingen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell müssen wir die Voraussetzungen für einen zukunfts- und wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen schaffen, bevor der demografische und der fiskalische Druck so groß wird, dass diese Handlungsoptionen abgeschnitten sind. Das bedeutet: Normen anpassen, Abläufe optimieren, Verwaltungsverfahren-Weiterdigitalisierung und vor allem optimistisch und zukunftsorientiert in Personal zu investieren.

Ich plädiere daher für eine planvolle Personalentwicklung, die Veränderungen so vollzieht, wie die Rahmenbedingungen es erfordern. Die Arbeit der bisherigen Kommissionen hat gezeigt, dass die intensive Auseinandersetzung mit diesen Fragen wichtig ist für dieses Land, für das Wohl des

Staates. Deshalb soll das Modell der Personalkommission fortgeführt werden. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor. Ich danke ausdrücklich im Namen der Staatsregierung allen Bediensteten für ihre engagierte Arbeit, insbesondere jetzt in der Pandemie.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war für die Staatsregierung Herr Staatssekretär Popp. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/5337 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei sehr wenigen Gegenstimmen und einer Enthaltung ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Damit ist über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 7/5337, positiv abgestimmt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.