Protocol of the Session on February 4, 2021

Seien Sie versichert, wir geben Ihnen eine letzte Chance zum Handeln –

Einen Satz, hatten Sie gesagt!

– und werden Sie mit einem Antrag dabei unterstützen, meine Damen und Herren.

(Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sören Voigt, CDU)

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD – Mirko Schultze, DIE LINKE: Dann stürmen Sie das Parlament oder was?)

Das waren die Ausführungen von Herrn Kollegen Barth, AfD-Fraktion.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was ist denn jetzt mit der Drohung? Was passiert denn dann, Herr Barth?)

Jetzt, Herr Kollege Brünler, bitte ich Sie nach vorn zum Rednerpult. Kollege Brünler ergreift das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun gelernt: Kollege Barth will das Heft des Handelns in die Hand nehmen, wahrscheinlich das Finanzministerium stürmen. Ich weiß es nicht genau.

(Zuruf von der AfD: Wir machen einen Antrag!)

Aber zurück zum eigentlichen Bericht. Vielen Dank an Herrn Popp und die Mitglieder der Kommission und natürlich – das muss man bei dem Sachverhalt, um den es geht, sagen – vielen Dank an die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen, die täglich den Laden am Laufen halten.

(Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Der Bericht der Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs bestätigt in vielen Punkten unsere Einschätzung zur Personalausstattung des öffentlichen Dienstes im Freistaat. Bei genauerem Blick auf die Altersstruktur des öffentlichen Dienstes zeigt sich, dass über 40 % der Beschäftigten in einem Alter sind, dass sie in den nächsten zehn Jahren ausscheiden werden. In einzelnen Bereichen beträgt dieser Anteil über 75 %.

Um die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen, sind Nachwuchskampagnen für Schulabgänger genauso wichtig wie Versuche, gut qualifizierte Fachkräfte für den öffentlichen Dienst anzuwerben. Ja, daraus ergibt sich ein Konfliktfeld, das nicht ohne Weiteres aufzulösen ist. Zwar wurde in der Anhörung zum Bericht von einigen Sachverständigen vorgebracht, dass der Freistaat hier in Konkurrenz zur Wirtschaft tritt, die ebenfalls in Teilen bereits unter Fachkräftemangel leidet. Allerdings sind die Forderungen, dass der öffentliche Dienst allein zurückstecken müsse, wohlfeil. Letztlich ist keinem gedient, wenn die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung nicht mehr gegeben ist. Wenn die demografische Situation schwieriger wird, kann niemand ernsthaft fordern, dass der öffentliche Dienst die Last allein tragen soll.

Daher kommt die Kommission zu dem Entschluss, bereits jetzt in einigen Schlüsselbereichen überkompensatorische Einstellungen vorzunehmen, Demografiebrücken zu ermöglichen, gezielt auf bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung zu setzen und zumindest alle nicht sachlich begründeten kw-Vermerke endgültig fallen zu lassen. Dem steht die inzwischen fallen gelassene Ansicht der Staatsregierung gegenüber, dass die Verwaltung pauschal zur Entwicklung der Einwohnerzahl gekürzt werden müsse. Ich erinnere nur an die vom damaligen Ministerpräsidenten Tillich ausgerufene Obergrenze von 70 000 Beschäftigten,

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

die im Grunde einem rein ökonometrischen Kennzahlendenken nachging, ohne im Geringsten auf eine Aufgabenkritik oder die Frage, was denn der öffentliche Dienst in welcher Qualität und für wen leisten soll, einzugehen.

Ja, auch uns ist klar, dass ein Land mit 4 Millionen Menschen weniger öffentlich Beschäftigte benötigt, als ein Land mit 4,8 Millionen Bewohnern. Allerdings ist es in der Praxis dann doch nicht so einfach. Die Personalkommission zweifelt völlig zu Recht an der alleinigen Angemessenheit des Bedarfsindikators Einwohnerzahl. So ist mit

Blick auf staatliche Aufgaben, die den Charakter öffentlicher Güter tragen, die sich wie Ausgaben für Infrastruktur eher an der Größe der zu erschließenden Fläche und an der Qualität der Leistung ausrichten und erst in zweiter Linie von der Zahl der Nutzer abhängen, dieser Indikator komplett ungeeignet.

Aber auch in anderen Bereichen hat dieser Maßstab in der Vergangenheit seine Untauglichkeit objektiv unter Beweis gestellt. Ich erinnere nur an die Debatten in den letzten Jahren zur Polizei und zu den Schulen. Das sind zwei Bereiche, die überdies mehr Beschäftigte haben als alle anderen Gebiete im öffentlichen Dienst zusammen. Das muss man wissen, wenn man wie Kollege Barth von Personaleinsparungen spricht. Sagen Sie doch Ihren Wählern, dass Sie dafür sind, dass Polizeireviere unterbesetzt werden.

Aber auch abseits der öffentlichen Berichterstattung war die auf einer rein ökonometrischen Betrachtung basierende Fehlentwicklung spürbar. Ich erinnere nur an die Arbeitsschutzverwaltung. Hier führte diese Ideologie, verbunden mit der konsequenten Umsetzung von kw-Vermerken, fast zur Handlungsunfähigkeit der Behörde.

Entsprechend haben keineswegs alle Sachverständigen – so wie meine beiden Vorredner versucht haben, den Anschein zu erwecken – diesen Ansatz unterstützt. Statt eines Kennzahlenfetischs kommt es nach unserer Ansicht und nach Ansicht der Kommission darauf an, den realen Aufgabenbedarf zu ermitteln.

(André Barth, AfD: Das sehe ich genauso – zuhören!)

Dieser orientiert sich in erster Linie an den zu erfüllenden Aufgaben. Letztere hängen in nicht unerheblichem Maße von dem ab, was die Politik an Aufgaben definiert. So hat die Kommission insgesamt 312 Tätigkeitsbereiche identifiziert. Bei rund der Hälfte geht sie zwar davon aus, dass hier tatsächlich im Zuge der demografischen Entwicklung eine Aufgabenreduktion erfolgt. Allerdings zeichnet sich im Gegenzug bereits jetzt in 294 der 312 Fälle ein Aufgabenzuwachs ab, der im Kern auf rechtliche Grundlagen zurückgeht.

Eine signifikante Verringerung der Aufgabenlast zeichnet sich unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung also nicht ab. Stattdessen kommen durch neue Standards und durch neue, veränderte Anforderungen im Zuge der Digitalisierung neue Aufgaben hinzu. Ein nicht unerheblicher Teil davon hat seine Wurzeln auch in dem, was hier im Landtag beschlossen wird. Das sollte uns durchaus zu denken geben.

Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Kommission an die Staatsregierung insgesamt 50 Handlungsempfehlungen in

13 Handlungsfeldern erarbeitet. Um diese aufzustellen und zu begründen, wurden sowohl die aktuelle Personalsituation, die äußeren Rahmenbedingungen als auch die auf den zu erfüllenden Aufgaben basierenden Personalbedarfe untersucht. Der Bericht gibt die klare Empfehlung, die Personalentwicklung eng mit einer Organisationsentwicklung zu

vernetzen, und fordert ein integriertes Personalkonzept. Das finden wir richtig.

Neben Fragen der Personalgewinnung halten wir dabei einen starken Fokus auf die Digitalisierung als grundlegendem Treiber von Verwaltungsmodernisierung für

notwendig und glauben, dass diese in vielen Fällen eine erhebliche Prozessneugestaltung und -optimierung sowohl ermöglicht als auch notwendig macht. Von daher habe ich persönlich die Anregungen des Herrn Kollegen Patt zur Enquetekommission zur Digitalisierung der Verwaltung mit großem Interesse wahrgenommen.

In der Summe halten wir den vorliegenden Bericht für eine gute Grundlage der künftigen Personalpolitik. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir auch die Ankündigung der Staatsregierung, eine ständige Personalkommission zu etablieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Als Nächster wird jetzt Herr Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort ergreifen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp zwei Jahren hat die damalige Koalition vereinbart, eine Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs einzurichten, die dem Landtag bis 2019 ihre Ergebnisse vorlegen sollte. Ziel war es, in Zusammenarbeit mit den Ressorts den künftigen aufgabenorientierten Personalbedarf zu ermitteln. Sie sollte ferner eine Empfehlung zum Verbleib der unter Schwarz-Rot und Schwarz-Gelb festgelegten kw-Vermerke für die kommenden Jahre abgeben.

Der Abschlussbericht der Kommission kam ein halbes Jahr später und er ist unmissverständlich. Er stellt erstens fest: Der öffentliche Dienst des Freistaates Sachsen steht vor einem massiven Umbruch. Bis zum Jahr 2030 scheiden rund 39 000 von 90 000 Bediensteten wegen ihres Eintritts in den Ruhestand aus dem öffentlichen Dienst aus. Das sind etwas über 40 %; im gleichen Zeitraum ist mit 3 800 sonstigen Abgängen, zum Beispiel wegen Dienstunfähigkeit, zu rechnen. Daraus ergibt sich in den nächsten zehn Jahren ein Nachbesetzungsbedarf von rund 42 600 Personen. Ohne dass Herr Barth dafür wahrscheinlich wieder einen Taschenrechner bemühen müsste, werden sich 4 200 Neubesetzungen pro Jahr daraus ergeben. Das ist eine stattliche Aufgabe mit Blick darauf, dass wir einen Teil des Personals selbst ausbilden und einen Teil am Markt rekrutieren müssen, wo die Situation nicht besser wird, weil ein ähnlicher Zustand auch auf die Unternehmen im Freistaat Sachsen zutrifft.

Die Personalkommission hat bei der Beachtung der Altersstruktur und des Einstellungsbedarfs auch die Bereiche aufgezeigt, in denen die Überalterung des öffentlichen Dienstes und damit der Bedarf an Neueinstellungen in kürzester Zeit besonders hoch ist. So beträgt beispielsweise der Anteil von über 50-Jährigen an den Arbeitsgerichten

76 %, bei den Lehrerinnen und Lehrern an Oberschulen und Gymnasien über 60 %. Und auch besonders wichtige Querschnittsbehörden wie die Landesdirektion oder das Sächsische Immobilien- und Baumanagement haben einen Anteil von über 50-jährigen von über 50 %.

Zweitens. Die Personalkommission hat zudem herausgearbeitet, dass neben diesen Altersabgängen mit einem starken bis sehr starken Aufgabenzuwachs im öffentlichen Dienst zu rechnen ist, der kurzfristig auch nicht mit der zunehmenden Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen kompensiert werden kann. Die Kommission geht davon aus, dass es derzeit keine Anhaltspunkte für einen geringeren Personalbedarf gibt, sondern dass es viel mehr überkompensatorischer Einstellungen und der Stärkung der Schlüsselbereiche bedarf. Diese Feststellung muss man

herausheben, weil der offenbar nach wie vor verbreitete Glaube, man könne kurzfristig wieder in die Sparmaßnahmen beim Personal eintreten und man befände sich in einer Art Zwischenhoch, dass möglichst wieder begradigt werden müsse, durch den Bericht der Personalkommission nicht bestätigt wird. Es gilt das genaue Gegenteil.

Drittens. Nicht zuletzt hat die Personalkommission dargelegt, dass aktuell sogar 25 % des Staatshaushaltes für Personal ausgegeben werden und dass dieser Wert bei Neueinstellungen stabil gehalten werden kann. Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Sachsen die zweitniedrigsten laufenden Personalausgaben, den niedrigsten Schuldenstand und den zweithöchsten Vermögensbestand für zukünftige Versorgungs- und Beihilfelasten. Das sollte man auch einmal positiv berücksichtigen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Aufgrund dieser Feststellung gibt die Personalkommission 50 Handlungsempfehlungen zur Personalpolitik. Darunter befinden sich unter anderem die Erarbeitung eines integrierten Personalkonzeptes, die Streichung der „Geiselnahme“ durch die kw-Vermerke – ich habe es ein bisschen anders formuliert –, die Aufstockung des Personalpools Demografie, der Wissenstransfer durch temporäre Stellendoppelbesetzungen, die Stärkung der Schlüsselbereiche Digitalisierung, Organisation und Personal sowie Schwerpunkte der überkompensatorischen Einstellungen in Bereichen, die in den letzten Jahren ein überobligatorischer Stellenabbau getroffen hat – also nicht Schulen, Hochschulen und Polizei, sondern andere Bereiche wie die Kernverwaltung, an der in den letzten Jahren viel zu lange fälschlicherweise gespart wurde.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Bericht im November angehört. Die Ansätze der Sachverständigen waren durchaus unterschiedlich. Während die Sachverständigen der Rechnungshöfe und des ifo Instituts kritisierten, dass keine belastbare aufgabenorientierte Personalbedarfsermittlung stattgefunden habe, und die Handwerkskammer ihre berechtigten Nachwuchssorgen

formulierte, erläuterte die Präsidentin der Landesdirektion eindrücklich, welchem Stellenabbau ihre Behörde seit 2012 ausgesetzt war und was dies für die Erledigung ihrer Aufgaben bedeutete: überlange Verfahrensdauern, große

Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachpersonal, Probleme nunmehr auch bei den coronabedingten Sonderaufgaben. So müssen derzeit beispielsweise statt 20 Anträge auf Entschädigung wegen angeordneter Quarantäne rund 200 000 entsprechende Anträge bearbeitet werden. Man kann sich leicht ausrechnen, dass dies für eine Behörde, die in den letzten Jahren ohnehin schon unter einem Personalabbau gelitten hat, ein erhebliches Problem ist.

Bei der Landesdirektion zeigt sich sehr eindrücklich, welche Folgen ein stumpfsinniger Personalabbau quasi mit dem Mähdrescher hat. Dort wurden kw-Vermerke ausgebracht, die am Ende nach Altersabgängen vollzogen wurden, sodass diejenigen Referate der Landesdirektion am meisten gekniffen wurden, die schon einen hohen Altersstand hatten. In der Folge hatte man irgendwann keine Arbeitsmediziner mehr, die Arbeitsmedizin machen konnten. Das Referat war faktisch nur noch ein Rumpfreferat.

In einer hoch spezialisierten Verwaltung, in der es darauf ankommt, Expertinnen und Experten für große Planverfahren zu haben, haben wir nicht mehr das notwendige Personal. Wenn sich Kommunen zu Recht darüber aufregen, dass die Planfeststellungsverfahren viel zu lange dauern, liegt es auch daran, dass am Personal der Landesdirektion auf diesem Wege gespart wurde und am Ende der Staat seine Aufgaben nicht mehr erledigen kann. Das Personal – darin gebe ich Ihnen recht – ist kein Selbstzweck. Wenn aber der Staat eine Aufgabe hat, hat er auch das Personal zur Verfügung zu stellen, damit sie ordentlich erledigt werden kann.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Was schlussfolgern die GRÜNEN aus diesem Bericht? Wir setzen uns seit dem Beschluss des Stellenabbaus in den Jahren 2011/2012, also seit nunmehr zehn Jahren, dafür ein, dass die damals ausgebrachten kw-Vermerke, mit denen der Stellenabbau vollzogen wurde, aus dem Haushaltsplan gestrichen werden. Insofern ist es der erste und sehr große personalpolitische Erfolg dieser Koalition, dass diese kw-Vermerke endlich ad acta gelegt sind und in der Personalplanung keine Rolle mehr spielen werden, sodass wir endlich in eine nachhaltige Personalpolitik eintreten können. Vielen Dank an dieser Stelle an die Staatsregierung.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)