Protocol of the Session on February 4, 2021

Die Effizienz ist das zweite Kriterium. Da ist die Digitalisierung wichtig, da geht es auch um Automatisierung von Prozessen. Aber das zugehörige gesonderte Kapitel „G“ scheint etwas von Abwehr geprägt zu sein. Es wird auch als Gefahr gesprochen. Man betont, dass Effizienz auch sein kann, wenn man mehr Mitarbeiter einstellt. Ich glaube, hinsichtlich der Zielfunktion sollten wir da noch einmal überlegen. Denn das Personal und die Kosten dafür verzehren die Rendite der niedrigen Verschuldung, und es kumulieren explizite und implizite Verschuldung. Vor allen Dingen aber konkurrieren Personalausgaben mit den anderen großen Aufgabenbereichen des Staates: Kommunalfinanzen, Investitionen, die Frage der Verschuldung, Entlastung zukünftiger Generationen und dem gesamten Förderbereich.

Wir dürfen das also nie nur einzeln betrachten, sondern immer nur zusammen. Das ist unsere große Bitte, und dazu bitten wir jetzt noch einmal erneut, weil es bisher von der SK nicht geliefert werden konnte, beispielsweise ein Demografieaufbau pro Ministerium, um zu sehen, wie die Alterspyramide ist. Sie ist beim SMK am unförmigsten, ein wenig noch beim SMJus und ein wenig beim SMUL. Ansonsten ist sie relativ gleichmäßig aufgebaut. Wir brauchen Aufgabenbeschreibungen, wir brauchen eine Stellenentwicklung und vor allem die seit Langem angefragten Personalkosten, die über 2023/2024 hinausgehen.

Wir müssen Personal langfristig betrachten und nicht verheimlicht bekommen, was das in den nächsten Jahren alles kosten wird; ansonsten ist es verzerrt. Für die Mitarbeiter ist es selbstverständlich, dem Staat zu dienen und nicht umgekehrt. Da wir die Balance der Aufgabenbereiche brauchen, zitiere ich externe Kommissionsmitglieder, die sagten, dass die bisherige Konzeption unvollständig, nicht ganzheitlich und nicht nachhaltig ist. Wir bitten darum und ein Sachverständiger schlägt vor, dieses Konzept „nicht zur Grundlage für Entscheidungen über zukünftige Personalpolitik zu machen.“ Das sehe ich persönlich nicht so scharf, das sehen wir auch nicht so scharf. Wir haben Vorschläge gemacht, und am Ende sollten wir darüber nachdenken, ob wir diese Themen – Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Personal – besser in einer Enquetekommission behandeln.

Die Redezeit!

Das sollten wir tun. Das schlage ich Ihnen vor. Wir freuen uns auf die weitere Diskussion zu Personal und seinen Finanzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war Kollege Patt. Er sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt folgt Herr Kollege Barth für die AfD-Fraktion.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, Herr Barth!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Gebhardt, schön, dass Sie auch noch da sind und mir zuhören.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ich bin immer noch da, bis zum bitteren Ende!)

Im Jahr 2016 hat die damalige Personalkommission I dem Landtag einen Ergebnisbericht vorgelegt. Fast zwei Jahre später hat die Staatsregierung nach umfangreichen Diskussionen die Personalkommission II ins Leben gerufen, deren Zielstellung war, den künftigen aufgabenorientierten Personalbedarf zu ermitteln. Im nun vorgelegten Bericht gibt die Kommission angesichts der demografischen Entwicklung folgende Empfehlung ab:

Erstens: Streichung aller kw-Vermerke. Zweitens: Einstellung über den derzeitigen Bedarf hinaus. Die Kommission hat dabei folgende Feststellung zugrunde gelegt: Bis zum Jahr 2030 werden über 40 000 Bedienstete altersbedingt den Dienst im Freistaat Sachsen quittieren. Der Rückgang der Erwerbstätigen um 7,6 % bis 2030 wird dazu führen, dass nicht alle Personalbedarfe des Freistaates gedeckt werden können. 95 % der bestehenden Aufgaben sind vollzugsintensiver zu erledigen. So wird es zu keiner geringeren Aufgabenlast kommen. Das hat die Kommission so ermittelt. Sie hat die Fachministerien gefragt. Die beste Feststellung: Die haushalterischen Rahmenbedingungen bieten den erforderlichen Gestaltungsspielraum für eine demografieorientierte und nachhaltige Personalpolitik.

Am Montag vergangener Woche mussten wir in der Anhörung zum Doppelhaushalt zu den finanziellen Rahmenbedingungen jedoch etwas anderes hören. Rechnungshofpräsident Prof. Binus warnte eindringlich: In der Finanzplanung des Freistaates sei ab dem Jahr 2023 ein Defizit von 2 Millionen Euro erkennbar. Aus dieser Sicht ist es erforderlich, die Weichenstellung in Richtung Ausgabenbegrenzung ohne Zeitverzug sofort vorzunehmen. Der Personalbedarf und der Umfang der Landesaufgaben seien zu überprüfen. Das hat auch heute Herr Patt anerkannt. Auch Prof. Ragnitz vom ifo Institut in Dresden sah das so. Er sagte: „Bereits in diesem Haushalt müsse mit Ausgabeneinsparungen begonnen werden.“ Von genügend finanziellen Spielräumen, von denen die Personalkommission in ihrem Gutachten gesprochen hat, haben die jeweiligen Sachverständigen jedenfalls nicht gesprochen. Nehmen Sie das bitte als Abgeordnete der Regierungskoalition zur Kenntnis!

(Beifall bei der AfD)

Der größte Ausgabenblock des Freistaates Sachsen sind nach Zuweisung und Zuschüssen die Personalausgaben. Der Anteil aller Personalausgaben beträgt fast 40 % der Gesamtausgaben des Freistaates Sachsen. Die Stellenzahl des Freistaates Sachsen stieg von 85 200 im Jahr 2015 innerhalb von nur fünf Jahren um 6 700 Stellen auf 91 900 Stellen im Jahr 2020.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Und Ihre Regierung will mit dem Doppelhaushalt noch einmal 2 100 Stellen, also auf 94 000 Stellen im Jahr 2020 erhöhen. – Herr Lippmann, können wir uns das überhaupt leisten?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie müssen nicht so schreien!)

Diese Frage müssen wir uns nämlich ernsthaft stellen; denn die Finanzplanung der Regierung sieht ab dem kommenden Doppelhaushalt ein Defizit von 2 Milliarden Euro vor. Angesichts der Dynamik des Stellenaufwuchses von Tarifsteigerungen sowie eines dynamischen Anstieges von Versorgungsausgaben ist es unumgänglich, sowohl den Stellenbestand als auch jede zusätzliche Stelle kritisch zu hinterfragen.

(Beifall bei der AfD)

Oder wollen Sie erst ab 2023 zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen? – Der nächstgrößere Ausgabenposten im Haushalt wäre die Zuweisung an die kommunalen Familien. Das sind 35 % der Gesamtausgaben. Dieser Bereich ist regelgebunden, von den Einnahmen abhängig, und eine Ausgabenkürzung ist von vornherein kaum denkbar. Sicherlich könnten wir auch bei den restlichen Staatsausgaben kürzen, aber bei den 25 % der Gesamtausgaben für Werterhaltung, staatliche Investitionen, laufende Verwaltungsausgaben, Förderung Dritter wird man keine 2 Milliarden Euro jährlich einsparen können. Andernfalls würden Sie unseren Freistaat auf Verschleiß fahren oder die Wirtschaft und Gesellschaft am ausgestreckten Arm verhungern lassen.

Sicherlich kann man auch die Schuldenbremse infrage stellen, wie das der Kanzleramtsminister Braun für den Bund gemacht hat. Aber Ministerpräsident Kretschmer hat sich ja vergangene Woche eindeutig geäußert und diesem Ansinnen eine klare Absage erteilt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er äußert sich immer eindeutig!)

Was ist also das Ergebnis dieser Überlegung? – Wir müssen die Dynamik der steigenden Personalausgaben jetzt sofort bremsen.

(Beifall bei der AfD)

Wenn wir erst im nächsten Doppelhaushalt damit beginnen, dann haben Sie die im gerade vorgelegten Haushaltsentwurf vorgesehenen Stellen schon besetzt. Dann werden Sie die nächsten 30 Jahre zusätzlich zu steigenden Ausgaben beitragen.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Wir werden daher den von der Regierung in diesem und im nächsten Jahr vorgesehenen Stellenaufwuchs von 2 100 Stellen in den laufenden Haushaltverhandlungen äußerst kritisch hinterfragen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt!)

Dies wird jedoch nicht ausreichen, Herr Gebhardt, der drohenden Deckungslücke von mehr als 2 Milliarden Euro ab 2023 zu begegnen. Es wird uns nichts anderes übrig bleiben, Herr Lippmann, als den Stellenbestand des Jahres 2020 von rund 92 000 Stellen kritisch zu prüfen. Auch das war Ergebnis der Anhörung zum Doppelhaushalt.

Ein Großteil der Sachverständigen schlug dazu vor, den Umfang der Landesaufgaben zu überprüfen, also eine Aufgabenkritik. Die Personalkommission I hat das wunderbar beschrieben. Die Aufgabenkritik soll weiterhin fortgesetzt werden, denn Staatsmodernisierung und Aufgabenevaluation in allen Facetten sind laufender Motor und aktiv weiter voranzutreiben – auf Seite 4 zu finden.

Wie äußert sich die Personalkommission II? – Technologische, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen führen absehbar zu neuen Aufgaben und vielerorts zu einem steigenden Vollzugsaufwand. Auf diese Entwicklung kann die Verwaltung nur begrenzt Einfluss nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wer kann denn Einfluss nehmen auf diese Entwicklung? Natürlich das Parlament; das trifft eine Vielfalt von Entscheidungen und hat auch diese mit kw-Vermerken zur Stelleneinsparung schon getroffen. Die Vorschläge müssen jedoch von der Regierung und Verwaltung kommen.

Sie, Herr Popp, haben die Aufgabe, uns einen verfassungsgemäßen und damit ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen.

(Albrecht Pallas, SPD: Nicht die Aufgabe – die Verpflichtung! – Zurufe von der CDU)

Bei Ihnen liegt auch die Verantwortung für Personalplanung und damit für eine Aufgabenkritik. Die Vorlage der Personalkommission, die ausgehend von den bestehenden und zunehmenden Aufgaben uns vorschlägt, bereits beschlossene Personaleinsparungen aufzuheben und zusätzliches Personal einzustellen,

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!)

ist angesichts der auf uns zukommenden Defizite absurd, Herr Lippmann.

(Starker Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass die Einnahmen in geringerem Umfang als bisher wachsen und angesichts der auf uns zukommenden Tilgungsaufgaben auf die aufgenommenen Corona-Kredite ist es unumgänglich, Ausgaben mit Einnahmen in Einklang zu bringen. Wir müssen uns ehrlich fragen: Können wir uns das leisten? Das ist die entscheidende Frage. Hierzu erwarten wir von der Regierung Lösungsvorschläge. Die Staatsregierung muss zuallererst eine Obergrenze für die finanzierbaren Gesamt- und Personalausgaben festlegen.

(Dr. Rolf Weigand, AfD: Genau, eine Obergrenze!)

Als Leitplanke für die Personalausgabenquote sehen wir die Empfehlungen des Rechnungshofes im Jahresbericht 2020, nachzulesen auf Seite 96 – falls Sie das interessiert, Herr Gebhardt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja! – Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

Wir erwarten von Ihnen Vorschläge, welche Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr in der derzeitigen Form durchgeführt werden können und welche Vorschriften in der Folge geändert werden müssen. Stattdessen marschieren Sie aber in der Finanzplanung in die Richtung „Wünsch dir was“. Seien Sie versichert: Lange schauen wir Ihnen nicht mehr zu.

(Sören Voigt, CDU: Sie haben zugeschaut!)

Wenn Sie nicht endlich anfangen, das Problem –

Die Redezeit ist zu Ende, Herr Barth.

– ein letzter Satz – der stetig steigenden Personalausgaben ernst zu nehmen, sehen wir uns gezwungen, das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen!

(Starker Beifall und Heiterkeit bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich habe Angst, Herr Barth!)

Seien Sie versichert, wir geben Ihnen eine letzte Chance zum Handeln –