Protocol of the Session on February 4, 2021

Gleichzeitig wurden mit dem Wiedereinstieg ins schulische Leben Schutzinstrumente umgesetzt, beispielsweise die Möglichkeit zum Schnelltest. Das heißt, wir wollen den Eltern eine Entlastung verschaffen, die aktuell nur bedingt ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, und dies so schnell wie möglich und so sicher wie möglich.

Die aktuellen, immer noch hohen Inzidenzwerte führen jedoch dazu, dass wir die restriktive Liste beibehalten sollten. Nur die Kinder, deren Eltern die direkte Versorgung in unserem Land aufrechterhalten, haben ein Anrecht auf eine Notbetreuung. Um des Infektionsgeschehens Herr zu werden, haben wir uns ganz bewusst für diese restriktiven Maßnahmen entschieden – wohlwissend, dass die Herausforderungen zum Beispiel bei Alleinerziehenden hoch sind. Bereits jetzt sind sachsenweit durchschnittlich circa 28 % aller Kitakinder in der Notbetreuung.

Zum Ausblick möchte ich noch einige Maßnahmen benennen, die auch Alleinerziehende unterstützen: Erstens. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung bietet die Option, dass sich zwei Hausstände treffen können, um eine Kinderbetreuung zu ermöglichen.

Zweitens. Der Bund hat beschlossen, die Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte zu verdoppeln. Für Alleinerziehende sind es 40 Tage.

Drittens. Im Infektionsschutzgesetz wurde verankert, dass es einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle gibt, wenn Schulen und Kitas geschlossen werden. Dieser beträgt 67 % des Verdienstausfalls.

Viertens: Gestern hat der Koalitionsausschusses auf Bundesebene ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen. Damit erhalten Familien nochmals einen Kinderbonus von 150 Euro als Zuschlag auf das Kindergeld. Der Kinderbonus soll mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Hinsichtlich des zweiten Punktes des Gesamtmaßnahmenpaktes möchte ich hinzufügen, dass wir als Arbeitskreis Soziales an dieser Stelle bereits aktiv sind und in einem engen Austausch mit den Interessengruppen der Alleinerziehenden stehen. Die Koalition hat sich auf den Weg gemacht, die Problemlagen der Alleinerziehenden zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Wenngleich wir den Grundsatz Ihres Antrages verstehen, können wir diesem unter den gegebenen Umständen nicht zustimmen. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Das war Frau Kollegin Dr. Schenderlein. Sie sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt folgt Herr Dr. Weigand für die AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt geben Sie wegen Corona alles zu Protokoll, weil er von der AfD ist, und jetzt wird es alles heruntergeredet. Sie müssen denken, wir sind auf der Wurstsuppe hergeschwommen. Das ist unglaublich. Das muss ich Ihnen ehrlich sagen.

(Beifall bei der AfD)

So viel zu Ihrem Thema heute früh, „Gemeinsam Verantwortung übernehmen“. Aber gut. – Nun zu dem Antrag der LINKEN: Sie wollen Alleinerziehende bei der Öffnung der Kitas vorrangig berücksichtigen. Ich habe mir beim Lesen des Antrages gedacht: Das kommt mir irgendwie bekannt vor und dachte: Aha, es gibt auch einen Antrag von uns aus dem April dieses Jahres, „Wenn nicht jetzt, wann dann. Berufstätige Eltern und Alleinerziehende sofort und über die Coronakrise hinaus entlasten“.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Ehe Sie wieder hereinrufen: Wir stimmen doch in dem Punkt überein: Wir haben Alleinerziehende im Fokus. Das habe ich immer wieder angesprochen.

(Zurufe von den LINKEN)

Nur unser Antrag war mit einem langen Maßnahmenpaket relativ umfangreich. Ihr Antrag ist etwas dünn. Ich hätte mir mehr Liebe zum Detail gewünscht. Ich möchte noch einmal kurz darauf eingehen. Wir haben eine vorrangige

Berücksichtigung der Alleinerziehenden gefordert, sobald die Kitas wieder geöffnet werden. Wir haben konkrete Maßnahmen gefordert, beispielsweise 1 000 Euro Soforthilfe, eine Erstausstattung für die Kinder zu Beginn des Schuljahres und vorrangige Bevorzugung dieser bei der Genehmigung vom Jahresurlaub. All das fehlt mir in Ihrem Antrag – wirklich ziemlich dünn.

Vielleicht erinnern Sie sich noch an die letzten Parlamentsbeteiligungsrunden mit Sondersitzungen, manchmal allein im Ausschuss für Schule und Bildung, manchmal gemeinsam mit den anderen. Dort, liebe Kollegin Tändler- Walenta, habe ich immer wieder das Problem der Alleinerziehenden angesprochen. Ich habe mehrmals gefragt, warum diese nicht berücksichtigt werden. Sie haben damals auf die Probleme hingewiesen. Wenn man alles mit einem Mal öffnet und die Kinder sich die Toiletten teilen, ist das mit einem vernünftigen Hygienekonzept möglich. Das hat im Frühjahr geklappt. Warum sollte das jetzt nicht klappen? – Deshalb ist Ihr Antrag ein Stück weit ein Rückschritt, wenn man jetzt alles öffnen würde.

Ich würde mir bei Ihnen von den LINKEN ein wenig mehr Inhalt wünschen. Wir sehen auch, dass die Alleinerziehenden wirtschaftlich und seelisch am Ende sind, dass alle berufstätigen Eltern – egal ob allein oder mit Partner – mittlerweile an ihre Grenzen stoßen. Sie sind von der doppelten Arbeitsbelastung ausgebrannt – auf der einen Seite die Kinderbetreuung zu Hause und auf der anderen Seite noch Heimarbeit. Gerade die kleinen Kinder, eine Dreijährige oder ein Vierjähriger, verstehen nicht, wenn Mama und Papa zu Hause sind, am Computer sitzen oder telefonieren und keine Zeit für die Kinder haben. Natürlich ist das eine große Belastung. Das sehen wir, und das erleben wir zum Teil selbst.

Wir als AfD-Fraktion sehen langfristige soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen für die Eltern und die Kinder. Ich habe heute früh gesagt, Bildung für die Kinder ist systemrelevant. Das Grundanliegen Ihres Antrages begrüßen wir. Wir hätten uns aber mehr Detailtiefe gewünscht oder – um es mit den Worten Ihres Fraktionschefs zu sagen, ich zitiere –: „Was bleibt zu Ihrem Antrag zu sagen: fachlich schlecht, inhaltlich dünn“.

Wir bitten um punktweise Abstimmung. Bei dem ersten Punkt werden wir Ihnen zustimmen, bei dem zweiten Punkt werden wir uns enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Dr. Weigand. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Melcher.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie ist eine Belastung, insbesondere für Alleinerziehende. Wo sich kein zweites Elternteil aktiv in Homeschooling und Kinderbetreuung einbringt, wo Arbeitszeiten mit niemandem koordiniert werden können,

wird die Pandemie zu einer enormen Last. Es scheint naheliegend, zunächst die Notbetreuung in den Blick zu nehmen. So macht das DIE LINKE mit ihrem Antrag. In Ihrem Antrag fordern Sie, Kinder von Alleinerziehenden bei der schrittweisen Öffnung der Kitas vorranging zu berücksichtigen.

Auch uns ist die Belastung der Alleinerziehenden sehr bewusst. In der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung haben wir deshalb die Notbetreuung für Kinder von Alleinerziehenden in Ausbildung und Studium geöffnet, die in Kürze ihre Prüfung ablegen werden. Das ist wichtig und richtig, denn sich alleine mit Kindern zu Hause auf einen Abschluss vorzubereiten, ist keine Frage der persönlichen Organisation, sondern schlichtweg nicht möglich. Wir als BÜNDNISGRÜNE-Fraktion und als Koalition haben die Problemlage in den Familien wahrgenommen und nehmen sie ernst – gerade die von Alleinerziehenden. Wir steuern nach, wo es nötig ist, aber nur dort, wo es möglich ist.

Gleichzeitig sehe ich in Ihrem Antrag Probleme. Zum einen nutzen bereits fast 30 % der Kinder die Notbetreuung. Jede Ausweitung läuft der Notwendigkeit, Kontakte auf das Mindeste zu reduzieren, zuwider. Zum anderen ist ein Stufenplan bei der Wiedereröffnung der Kitas, den DIE LINKE im Prinzip mit ihrem Antrag fordert oder voraussetzt, nur ein mögliches Szenario. Das würde bedeuten, die Notbetreuung schrittweise für weitere Personenkreise zu öffnen – ähnlich wie wir es im Frühjahr erlebt haben. Aber diese Entscheidung ist noch nicht getroffen. Man fragt sich: Kann man dabei noch von Notbetreuung sprechen? – Ich möchte daher deutlich sagen: Unser Ziel bleibt es, allen Kindern Bildung und Teilhabe zu ermöglichen! Dieses Ziel wird aus unserer Sicht am ehesten mit einem eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen erreicht. Dafür müssen aber die Infektionszahlen weiter nach unten. Die Situation in den Krankenhäusern muss sich entspannen, und die Gesundheitsämter müssen wieder in der Lage sein, Kontakte nachzuverfolgen.

Weiter fordert der Antrag der LINKEN ein – ich zitiere – „Maßnahmenpaket zur Bewältigung der spezifischen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für alleinerziehende Familien in Sachsen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, Sie hätten dabei etwas konkreter sein können. Was schlagen Sie denn genau vor? – Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind bereits Maßnahmen ergriffen worden; Frau Dr. Schenderlein hat es ausgeführt. Alleinerziehende können beispielsweise in diesem Jahr 20 zusätzliche Kinderkranktage pro Kind abrechnen, insgesamt bis zu 40 Tage Kinderkrankengeld beantragen, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen. Das sind immerhin fast zwei Monate.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Regelung zum Elterngeld flexibler gestaltet. Die Vermögensprüfung als Voraussetzung für den Kinderzuschlag wurde erleichtert – um einige Punkte zu nennen. Das ist sicherlich nicht abschließend, aber das hilft den Familien und Alleinerziehenden konkret.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in ständigem Austausch mit den Interessensvertretungen der Alleinerziehenden in Sachsen. Wir alle ermöglichen im Rahmen des Infektionsschutzes das Mögliche, um Alleinerziehende zu entlasten. Unser Ziel ist es, allen Kindern zeitnah ein Bildungs- und Betreuungsangebot zu unterbreiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Nach Frau Kollegin Melcher kommt jetzt Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion zu Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn Teile der Debatte zwischen AfD-Fraktion und den LINKEN darum gehen, wer zuerst und am meisten für die Alleinerziehenden tut, will ich auf die beiden Antragsteile kurz eingehen. Frau Tändler-Walenta hat in ihrer Einbringungsrede gesagt: Wir schlagen daher heute einen Stufenplan vor. – Ganz ehrlich, das machen Sie nicht. Das ist etwas weit gesprungen. Sie schreiben unter Punkt I, dass es einen Stufenplan geben soll, in dem die Alleinerziehenden besonders berücksichtigt werden.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Sie schlagen keinen eigenen Stufenplan vor. Wir haben in den letzten zwei Tagen oft genug über das Thema Stufenplan geredet.

Dass Alleinerziehende eine besondere Last tragen, ist, glaube ich, für niemanden von uns neu, deshalb wurden sie bei den bisherigen Maßnahmen immer gesondert betrachtet. Meine Vorrednerinnen, Frau Dr. Schenderlein und Frau Melcher, haben dazu Ausführungen gemacht.

Ich komme zum zweiten Punkt, dem landesweiten Maßnahmenpaket für Alleinerziehende. Aus meiner Sicht greift es vielleicht ein bisschen fehl, wenn man das Alleinerziehend-sein immer nur als Problemlage begreift. Es ist eine Herausforderung. Beim Vorhandensein anderer Problemlagen gewinnen sie an Gewicht.

Sie haben das Thema der steigenden Mietpreise angesprochen. Das ist für Alleinerziehende ein großes Problem. Es ist ein größeres Problem für sie im Vergleich dazu, wenn zwei Verdiener im Haushalt sind. Das ist keine Frage. Wir aber bekämpfen steigende Mietpreise. Das machen wir, indem wir beispielsweise den sozialen Wohnungsbau fördern.

Sie haben das Thema der niedrigen Einkommen angesprochen. Natürlich ist es für Alleinerziehende eine besondere Problemlage, wenn das Einkommen niedrig ist. Das stellt sich anders dar, wenn vielleicht noch ein Zweiter in der Familie ein Einkommen hat. Man muss das Problem der niedrigen Einkommen bekämpfen. Das machen wir doch. Das haben wir übrigens gemeinsam seit vielen Jahren gemacht: Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, Tariflöhne und vieles mehr.

Die Verantwortung liegt auch darin, die Zeit aufzubringen, die es mit sich bringt. Zum Stichwort Kinderkranktage ist schon einiges ausgeführt worden.

Ich habe gehört, dass die Fraktion DIE LINKE eigentlich beabsichtigt, diesen Antrag zurückzunehmen und an den Ausschuss zu überweisen. Deswegen möchte ich angesichts der Dauer unserer Zusammenkunft nicht alle Diskussionen zweimal führen. Ich würde hier gern einen Schlussstrich ziehen und die übrigen Ausführungen zur Ablehnung im Ausschuss tätigen.

Danke.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Frau Kollegin Friedel von der SPD-Fraktion. Damit ist die erste Rederunde beendet. Gibt es die Absicht, eine zweite Rederunde zu eröffnen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit kommt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Piwarz. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit höchstem Respekt und größtem Verständnis lese ich täglich unzählige Rückmeldungen zu den derzeitig notwendigen Kita- und Schulschließungen. Oft sind es sehr persönliche und bewegende Einblicke in den aufgabenerfüllten Alltag. Es sind Wünsche, Sorgen und Forderungen, die Mütter und Väter, aber auch Großeltern übermitteln.

Diese Nachrichten spiegeln das Spannungsfeld, in dem sich unsere Gesellschaft derzeit befindet, wider. Auf der einen Seite ist das die Sorge um das Wohlergehen und die Bildungsbiografie der Kinder und Jugendlichen, um die persönliche wirtschaftliche Lage und die berufliche Existenz. Auf der anderen Seite ist es die Sorge um einen ausreichenden Infektions- und Gesundheitsschutz. Dieses Spannungsfeld kennzeichnet die schwierigen Abwägungen berechtigter Interessen und essenzieller Rechte, die die Staatsregierung angesichts des Infektionsgeschehens und der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems treffen muss.

Seit dem 14. Dezember 2020 sind die Schulen und Kitas geschlossen. Bei der Festsetzung des anspruchsberechtigten Personenkreises hinsichtlich der Notbetreuung handelt es sich um eine gemeinsame Kabinettsentscheidung, die im Sinne des Infektionsschutzes so restriktiv wie möglich gefasst werden musste. Eine Notbetreuung kann in der Regel nur erfolgen, wenn die Eltern eine berufliche Tätigkeit ausüben, die für die Aufrechterhaltung des allgemeinen öffentlichen Lebens unbedingt notwendig ist. Je länger das Infektionsgeschehen der Öffnung von Einrichtungen entgegensteht, umso größer wird natürlich der Druck, weiteren Personengruppen die Notbetreuung zu gewähren.

Das Anliegen des Antrags kann ich durchaus nachvollziehen. Die Belastung ist unter den Alleinerziehenden zweifelsohne besonders groß. Bereits jetzt befinden sich sachsenweit durchschnittlich 29 % aller Kitakinder und