Die Pflege hat viele Gesichter. Diese wollen wir sichtbar machen. Denn hinter den Gesichtern stecken oft viele Geschichten von Wärme, Solidarität und Empathie. In diesem Zuge möchte ich gerne den Frauen danken, die die Anliegen der pflegenden Angehörigen in Sachsen unermüdlich vortragen und sich für bessere Rahmenbedingungen einsetzen. Glauben Sie mir, Sie werden gehört und Ihr Anliegen wird ernst genommen.
wurden im Jahr 2017 in Sachsen durch Angehörige gepflegt. Das sind über 90 000 Menschen in Sachsen, die Verantwortung für Angehörige schultern. Um sich eine Vorstellung der Zahl zu machen: Zwickau hat knapp 90 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Es ist also eine ganze Stadt, die alltäglich in Sachsen auf diese Weise pflegt; und das meist im Stillen.
Dabei sind die pflegenden Angehörigen oft Einzelkämpfer. Sie verzichten für einen geliebten Menschen. Sie verzichten auf Familienleben. Sie verzichten auf eigene Freizeit. Sie verzichten auf ihre Hobbys. Manche geben gar ihren Beruf und damit ihr Einkommen für die Pflege ihrer Angehörigen auf. Das hat auch Folgen für die eigene Gesundheit. Das klingt anstrengend; das ist es auch! Pflegende Angehörige leisten Enormes. Sie machen das aber, weil sie sich einer nahen Person sehr verbunden fühlen. Sie machen es aus Liebe und weil sie füreinander Verantwortung übernehmen.
Das sind tagtägliche Leistungen. Hier müssen wir nicht nur als Politik, sondern als gesamte Gesellschaft hinschauen, es würdigen und unterstützen. Über verschiedene Ansätze im vorliegenden Antrag kann man reden. Ich würde aber an einigen Stellen andere Wege vorschlagen, die wir zum Teil auch bereits begehen.
Maßnahmen Land: Im Koalitionsvertrag finden sich Aufträge für uns als Land Sachsen. Pflegende Angehörige benötigen Informationen und Aufmerksamkeit für ihre Sorgen. Das gab im November 2018 den Startschuss für eine Woche der pflegenden Angehörigen, die wir weiterführen.
Des Weiteren soll ein Landesnetzwerk pflegende Angehörige dafür sorgen, dass sich pflegende Angehörige vernetzen und gegenseitig unterstützen können sowie dass schnelle Informationswege zur Verfügung stehen. Dazu unterstützen wir auch Schulungsangebote und Selbsthilfegruppen.
Manche Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, die sogenannte Kurzzeitpflege. Man kann die Kurzzeitpflege brauchen, weil der Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss oder weil man einfach eine Pause braucht, eine Pause mit Zeit für sich, für einen kurzen Urlaub.
Ich höre aber immer wieder von pflegenden Angehörigen, dass ihnen ein entsprechender Pflegeplatz fehlt. 2017 gab es in Sachsen 986 Kurzzeitpflegeplätze. Das sind zu wenig. Wir haben uns nun ein Programm vorgenommen, das zusätzliche Plätze schafft. Ich möchte es gerne noch dieses Jahr auflegen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereiten gerade die rechtliche Grundlage vor. Mehr Kurzzeitpflegeplätze bedeuten am Ende ganz einfach: mehr Entlastung für pflegende Angehörige.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns auch verpflichtet, dass wir uns um eine angemessene soziale Absicherung bei langjähriger Pflegeübernahme kümmern. Dafür unterstützen wir auf allen Wegen weiterhin die Bundesmaßnahmen, die gerade in Arbeit sind.
Maßnahmen Bund: So hatte die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Das sind insbesondere der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld und auf Pflegezeit sowie auf Familienpflegezeit.
Wie in allen Lebensbereichen macht die Corona-Pandemie viele Probleme noch deutlicher. Dazu gehören auch die finanziellen Belastungen pflegender Angehöriger. Ein Ziel ist eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung bei häuslicher Pflege sowie bei Sterbebegleitung – also wie ein Elterngeld für die Pflege. Die Bitte für eine Gesetzesänderung wurde schon durch die Fachministerinnen und Fachminister der Länder an die Bundesregierung herangetragen.
Das Pflegegeld wiederum soll Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, den Angehörigen und sonstigen Personen eine materielle Anerkennung für ihren Pflegeeinsatz zu geben. Da Sie es fordern, sei der Hinweis erlaubt: Wenn ein Angehöriger pflegt, ist das Pflegegeld auch steuerfrei und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Auch in der Rente gab es im Jahr 2017 eine Verbesserung. Statt mindestens 14 Stunden muss der Pflegende für einen Rentenanspruch den Pflegebedürftigen nur noch mindestens zehn Stunden pro Woche versorgen, und zwar regelmäßig an mindestens zwei Tagen. Dadurch sind mehr pflegende Angehörige in der Rentenversicherung abgesichert. Pflegende Angehörige können medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Mit der Verhinderungspflege gibt es weitere Entlastungsmöglichkeiten. Pflegende Angehörige erhalten damit mehr Unterstützung, wenn sie selbst einmal krank sind oder Urlaub machen wollen. Sie können in solchen Fällen bis zu sechs Wochen im Jahr eine Vertretung in Anspruch nehmen.
Wir müssen diejenigen in unserer Gesellschaft sehen und hören, die viel leisten und dafür unsere Unterstützung verdienen. Den pflegenden Angehörigen mag die lautstarke Lobby fehlen. Das darf kein Grund sein, ihre berechtigten Interessen nicht anzuerkennen. Wir müssen gemeinsam weiter die beschriebenen Wege auf Landes- und Bundesebene gehen.
Ich bitte Sie deshalb auch vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsverhandlungen weiterhin um Ihre Unterstützung.
(André Barth, AfD: Zu Protokoll geben! – Zuruf von der AfD: Schön zu Protokoll geben! Bleiben Sie sich treu! – Zurufe von den LINKEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! „Alleinerziehende brauchen in dieser besonderen Situation besondere Unterstützung: Alleinerziehende bei einer schrittweisen Öffnung von Kindertageseinrichtungen nach Stufenplan vorrangig berücksichtigen!“ – so lautet der Titel unseres Antrags. Wir fordern in ebendiesem Antrag diese genannte vorrangige Berücksichtigung bei der schrittweisen Kitaöffnung – natürlich auf der Grundlage eines medizinisch-wissenschaftlich unterlegten Inzidenzplanes – und zweitens ein landesweites Maßnahmenpaket zur Bewältigung der spezifischen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der CoronaPandemie für Alleinerziehende.
Zunächst etwas zur Genese unseres Antrags. Bereits im ersten Lockdown haben wir uns für die Berücksichtigung der Situation von Alleinerziehenden eingesetzt. In Sachsen liegt die Zahl der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern bei fast einem Viertel – genau genommen bei 22,8 % nach Stand 2017. Dabei ist der Anteil Alleinerziehender in Sachsen in den letzten zehn Jahren um 6 % gestiegen. Unter den abhängig Beschäftigten, Selbstständigen und Freiberuflern sind in Sachsen 90 000 alleinerziehende Erwerbstätige, darunter 76 000 Mütter und 14 000 Väter.
In den Ausschusssitzungen und Sonderausschusssitzungen haben wir immer wieder konkrete Vorschläge gemacht; Frau Ministerin Köpping und auch Herr Minister Piwarz werden sich erinnern. Wir haben stets vorgeschlagen, die Alleinerziehenden bei der Kitanotbetreuung zu berücksichtigen. Ich erinnere auch an die Vorschläge, zum Beispiel
die Notbetreuung an zwei Tagen in der Woche für Alleinerziehende zu ermöglichen oder auch eine Härtefallregelung einzuführen.
Nun sind seit Mitte Dezember die Kitas in Notbetreuung, was selbstverständlich der richtige Schritt war. Aber es ist klar, dass wir irgendwann vor der Frage stehen: wie nun weiter? Dazu haben wir als LINKE hier im Plenum im Dezember einen Antrag vorgelegt, in dem wir für Schulen und Kitas einen Stufenplan forderten. Darin stand unter anderem – ich zitiere –: „… schnellstmöglich vorzugsweise gemeinsam mit dem Bund und im Rahmen der Kultusministerkonferenz einen möglichst bundesweit einheitlichen Stufenplan als Orientierungsrahmen für alle Kindertageseinrichtungen und Schulen zu erarbeiten“.
Aus unserer Sicht bedarf es einer verlässlichen Grundlage für die Kitas, mit deren Hilfe diese in die Lage versetzt werden, vor allem im Interesse der Aufrechterhaltung reagieren zu können.
Vor zwei Tagen nun konnten wir der Presse entnehmen, dass das Sozialministerium dies genauso plant, also einen Stufenplan, der sich an bestimmten Inzidenzwerten orientiert. Laut Minister Piwarz soll nun aber der Kitabetrieb ab 15. Februar 2021 für alle wieder möglich sein – mit einer Einschränkung in geschlossenen Gruppen. Nun frage ich mich natürlich aufgrund des Zeitungsartikels, ob es noch eine Zwischenstufe geben wird, weil in diesem Artikel geschrieben wird: die Ausweitung der Notbetreuung; denn wenn man jetzt komplett öffnet, ist es zum einen schlicht nicht möglich, alle Kinder in festen Gruppen zu lassen. Ich habe dies auch in der Sondersitzung angemerkt. In vielen Kitas sind zum Beispiel zwei, drei Gruppen auf einer Etage und benutzen ein Bad. Zum anderen wird die Rotation von Erzieherinnen aufgrund des Personalmangels an sächsischen Kitas einfach nicht unumgänglich sein.
Wir schlagen daher heute einen Stufenplan vor, der vorsieht, die Notbetreuung auf einen festzulegenden Inzidenzwert auszuweiten, und hier sehen wir die Priorität vor allem bei den alleinerziehenden Elternteilen. Warum?
Es ist für alle Familien eine besondere Herausforderung, zwischen Homework oder gar Kurzarbeit, Homeschooling,
Kinderbetreuung, Haushalt, Einkauf usw. zu balancieren. Es ist für alle anstrengend – für Eltern wie für Kinder.
Ein konkretes lebensnahes Beispiel: Viele von uns haben heute noch die Möglichkeit, schnell in einen Supermarkt zu fahren und das Nötigste zu holen, aber das können Alleinerziehende im Kern nicht. Die zeitweise Entlastung der Eltern – übrigens eine Errungenschaft der modernen Gesellschaft – findet für diese derzeit nicht statt. Daher stehen besonders Alleinerziehende in der jetzigen Situation vor großen Herausforderungen und brauchen aus unserer Sicht gute und umfassende Unterstützung. Diese Unterstützung brauchen sie auch über die Corona-Pandemie hinaus.
Damit komme ich zum zweiten Punkt unseres Antrags, der Erarbeitung eines Maßnahmenpakets zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, natürlich gemeinsam mit den Interessensvertretungen. Warum? Weil Alleinerziehende mit über 40 % mit das höchste Armutsrisiko haben, weil sich das Armutsrisiko von Alleinerziehenden auch in einem erhöhten Risiko zeigt, sich zu verschulden oder sogar zu überschulden, weil das Risiko für Altersarmut steigt. Laut Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung sind Alleinerziehende so gleich mehrfach von Risikofaktoren betroffen, die Altersarmut begünstigen: Alleinerziehend zu sein, eine Trennung, langjährige Niedrigverdienste, mangelnde Vorsorgefähigkeit sowie eine erhöhte Verschuldungsquote.
Alleinerziehenden steht durchschnittlich deutlich weniger Zeit zur Verfügung als Paarfamilien, weil Arbeitsplätze häufig prekär sind, weil Wohnungen kleiner sind – ; die steigenden Mietpreise sind für Alleinerziehende problematischer als für andere Familien, denn sie wohnen besonders oft zur Miete und besonders oft in überbelegtem Wohnraum –; weil die Bezugsquoten von staatlichen Transferleistungen höher sind – das heißt, aufgrund der niedrigen Einkommen sind viele Alleinerziehende trotz hoher Erwerbsquoten auf staatliche Unterstützung angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern –, um nur einige Gründe zu nennen, warum es wichtig ist, ein landesweites Maßnahmenpaket für Alleinerziehende zu erarbeiten.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie uns heute folgen könnten; denn ich glaube, uns ist allen bewusst, dass Alleinerziehende gesellschaftlich, finanziell und rechtlich gegenüber anderen Familienformen benachteiligt sind, und durch die Corona-Pandemie wird die Benachteiligung Alleinerziehender noch verstärkt.
Das war Frau Kollegin Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE. Frau Dr. Schenderlein für die CDU-Fraktion, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN rückt die Herausforderungen der Alleinerziehenden in den Vordergrund. Sie fordern, die Betreuung für
die Kinder von Alleinerziehenden zu öffnen bzw. in einem Inzidenzstufenplan vorrangig zu berücksichtigen. Nun haben wir seit gestern in diesem Hohen Haus sehr viel darüber gehört und auch diskutiert, welche Inzidenzzahlen wir in Sachsen haben und welche Entwicklung aktuell erkennbar ist.
Es ist richtig, in dieser Situation den Blick auch auf die Familien zu lenken. Auf allen Familien – vor allem dort, wo Kinder noch klein sind und viel Betreuung bedürfen – lastet unheimlich viel. Alle Familien – ganz gleich, welche Konstellation wir uns anschauen – müssen diese Maßnahmen tragen. Insoweit kann ich auch verstehen, dass man die Perspektive der Alleinerziehenden in den Fokus rückt, denn Alleinerziehende stehen vor besonders vielen Herausforderungen.
Doch ich möchte den Blick weiten und sagen: Es sind nicht nur die Alleinerziehenden, die hierdurch eine hohe Betroffenheit haben, auch kinderreiche Familien oder Familien, in denen Angehörige gepflegt werden, stemmen Tag für Tag diese Aufgaben und haben sehr hohe Belastungen.
Wir sind in Sachsen den Weg gegangen, dass wir im vergangenen Jahr zum frühestmöglich verantwortbaren Zeitpunkt die Kinder wieder in die Kita und in die Schule haben gehen lassen. Danach haben wir Schulen und Kitas, solange es wiederum verantwortbar war, offen gelassen. Ich bin dem Kultusministerium und Staatsminister Piwarz sehr dankbar, dass er sich sehr eng mit den sächsischen Wissenschaftlern der TU Dresden abstimmt und austauscht, um genau zu erfahren, wie sich das Virus gerade im Hinblick auf Einrichtungen wie Kitas und Schulen verhält.
Gleichzeitig wurden mit dem Wiedereinstieg ins schulische Leben Schutzinstrumente umgesetzt, beispielsweise die Möglichkeit zum Schnelltest. Das heißt, wir wollen den Eltern eine Entlastung verschaffen, die aktuell nur bedingt ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, und dies so schnell wie möglich und so sicher wie möglich.