Protocol of the Session on February 4, 2021

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur Staatsregierung, wenn gewünscht. – Frau Staatsministerin Köpping, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zunächst auf die Themen eingehen, die ganz kurz angesprochen wurden, auch von Frau Buddeberg, die natürlich nicht ganz zu Unrecht gesagt hat, dass wir heute beim Thema Inklusion gar nicht über das Thema Corona gesprochen haben und über die Zeit, die diese Menschen natürlich genauso durchlitten haben wie viele andere auch.

Ich möchte trotzdem sagen, dass wir gerade hier in Sachsen das einzige Bundesland waren, das eine Förderrichtlinie erarbeitet hat für die Menschen, die in Werkstätten gearbeitet haben und dort eine Zeit lang nicht arbeiten konnten, sodass sie eine Art Lohnersatz bekommen haben.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Ich glaube, dass wir darüber nicht laut gesprochen, sondern es ganz selbstverständlich durchgeführt haben; das ist der Weg, den wir an dieser Stelle oft gegangen sind.

Im Übrigen wollen wir bis Ende Februar – das ist unser Ziel in Sachsen – in allen unseren Einrichtungen, auch in denen für Menschen mit Behinderung, das erste Mal geimpft haben. Das ist eine Sache, die wir uns unbedingt vorgenommen haben, mit der wir die Menschen, die das aus gesundheitlichen Gründen brauchen, unterstützen und fördern.

Das Dritte, was ich sagen möchte – das klappt ein bisschen besser als im Landtag, das gebe ich zu –, betrifft die Gebärdendolmetscher. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie heute hier sind. Bei jeder Pressekonferenz, die wir zum Thema Corona gemacht haben, hatten wir sie immer an Bord. Das würde ich mir, ehrlich gesagt, für den Landtag auch wünschen.

(Vereinzelt Beifall bei allen Fraktionen)

Nun zum Antrag selbst. Der Antrag der Koalitionsfraktionen bringt aus meiner Sicht das Ergebnis dieser Debatten genau auf den Punkt. Er gibt uns als Staatsregierung einen organisatorischen, einen inhaltlichen und einen zeitlichen Rahmen vor. Bis Anfang 2023 soll der Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention evaluiert und fortgeschrieben werden. Die Evaluierung, liebe Frau Schwietzer, ist wichtig, weil sie Anpassung an die neue Zeit bedeutet.

Die Ergebnisse des Berichtes zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen sollen dabei einbezogen werden. Mit dem Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung erfolgt eine umfassende Bestandsaufnahme. Inklusionsindikatoren ermöglichen es, Entwicklungen

nachzuvollziehen. Der Bericht soll regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung beinhalten.

Die Bestandsaufnahme im Siebenten Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung ist eine solide Basis, um 217 Maßnahmen, die der Aktionsplan der Staatsregierung enthält, zu überprüfen. Welche Maßnahmen wurden umgesetzt? Wurde mit diesen auch das grundlegende Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern, optimalerweise erreicht?

Zentral für das Gelingen der Fortschreibung des Aktionsplanes der Staatsregierung ist die Mitwirkung der Menschen mit Behinderung in diesem Prozess. Deshalb machen wir auch in diesem Bereich runde Tische.

Die Anhörung von Sachverständigen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE und viele Anregungen aus den bisherigen Debatten finden ihren Niederschlag im vorliegenden Antrag. Dieser berücksichtigt den starken Wunsch der Menschen mit Behinderung an einer aktiven Beteiligung, der insbesondere in der Anhörung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Ausdruck gebracht wurde.

Der Antrag fasst auch die unterschiedlichen Aufgaben zusammen. Er stellt sie in einen Zeitrahmen, der es uns ermöglicht, die Erstellung des Siebenten Berichtes und die Fortschreibung des Aktionsplanes in einem einheitlichen und stimmigen Prozess durchzuführen.

Mit dem Siebenten Bericht erhalten wir die aktuellen Daten und Indikatoren zur Inklusion in unterschiedlichen Lebenslagen. Diese wiederum sind Basis, um die bisherigen Maßnahmen des Aktionsplanes zu bewerten und daraus abgeleitet neue Maßnahmen zu entwickeln. Ein Schwerpunkt des Aktionsplanes wird dabei die Bündelung von Maßnahmen zu dem Programm „Sachsen Barrierefrei 2030“ sein.

Ja, Frau Schwietzer, es wird immer wieder Dinge geben, bei denen wir feststellen, dass es dort noch nicht erfüllt ist. Ich glaube aber, dass es bei dem gesamten Prozess auch wichtig ist, was man erfüllt hat. Beispiele gerade aus dem SMWA sind genannt worden.

Ich bin zuversichtlich, dass wir den in diesem Antrag vorgegebenen Zeitrahmen einhalten werden. Im Rahmen einer Ausschreibung haben wir mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik einen kompetenten Partner gewonnen.

Frau Staatsministerin Köpping, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, gern.

Herr Teichmann, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatsministerin, Sie sprechen davon, dass Sie so viel zur Inklusion beitragen. Ich bin selbst schwerbehindert und jahrelang Mitglied der Besuchskommission gewesen. Sagen Sie bitte einmal, warum seit drei Jahren unter Ihrer Verantwortung die gesetzlich vorgeschriebene Besuchskommission derartig zum Erliegen gekommen ist. Für das Corona-Jahr habe ich noch Verständnis, aber nicht für die insgesamt drei zurückliegenden Jahre.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da war sie noch keine Ministerin!)

Herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihnen versichern, dass wir das wirklich wieder aktivieren, wenn es die Corona-Zeiten möglich machen. Das betrifft die letzten eineinhalb Jahre, für die ich Verantwortung trage. Ich kann Ihnen nur zusichern, dass wir das aktivieren, sobald es wieder möglich ist.

Umfangreiche Beteiligungsprozesse der Menschen mit Behinderung sind vorgesehen. Thematische Arbeitsgruppen zu den einzelnen Handlungsfeldern und eine breite öffentliche Beteiligung über die Bürgerbeteiligungsplattform sind vorgesehen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik wird den Prozess der Fortschreibung des

Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention und eine hierzu einzusetzende interne ministerielle Arbeitsgruppe wissenschaftlich begleiten.

Für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres – ich will mich nicht genau festlegen, weil wir noch nicht sicher wissen, wie wir über diese Corona-Zeit kommen – haben wir uns vorgenommen, Sie über erste Ergebnisse des Siebenten Berichts zur Lage von Menschen mit Behinderung und die bisherige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan zu unterrichten.

Vor allem freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderung und der Kolleginnen und Kollegen der Ressorts. Ich wünsche mir, wir finden geeignete Maßnahmen, um unser gemeinsames Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserem Freistaat zu erreichen, und das in jedem Fall – wie es der Antrag schon sagt – unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Frau Staatsministerin Köpping für die Staatsregierung. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Das hätten die einreichenden Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. – Simone Lang für die Koalitionsfraktionen, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Debatte und dafür, dass sie uns geholfen haben, Menschen mit Behinderungen Öffentlichkeit zu geben. Wir haben im Vorfeld von Akteuren aus der Praxis sehr viele positive Rückmeldungen zu unserem Antrag erhalten und das hat für uns immer einen hohen Stellenwert. Zum Abschluss habe ich noch einen Wunsch an alle: Lassen sie uns über Inklusion einmal neu denken, nicht als Verbesserung für Menschen mit Behinderung, sondern als mehr Lebensqualität für alle.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Über den abgesenkten Bordstein freuen sich auch das kleine Mädchen mit dem Roller und der Papa mit dem Kinderwagen. Der Gebärdendolmetscher im Theater ist manchmal allein so faszinierend wie ein Theaterstück selbst. Diese Aufzählung ließe sich fortsetzen. Vielleicht haben Sie selbst einmal Lust, darüber nachzudenken, wie Inklusion Ihr Leben bereichern kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das war für die beantragenden Fraktionen Simone Lang. Uns liegt ein Änderungsantrag vor, und der möchte gern von der Fraktion DIE LINKE, durch Sarah Buddeberg, eingebracht werden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben unseren Änderungsantrag gelesen. Frau Lang hat vorhin gesagt, er lege den Finger in die Wunde. Wir meinen das tatsächlich sehr ernst. Das, was aus meiner Rede hervorgeht, wäre eigentlich wert gewesen, dass wir einen sehr umfangreichen Änderungsantrag zum Antrag schreiben. Das wäre am Ende aber ein Ersetzungsantrag gewesen, den unsere Geschäftsordnung nicht vorsieht. Deswegen beschränken wir uns auf den Punkt, der für uns grundsätzlich und wichtig ist, nämlich auf die Frage, ob das Programm „Sachsen Barrierefrei 2030“ jetzt auch noch unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt werden soll.

Dazu sagen wir ganz klar: Das kann nicht sein. Zum einen ist es sowieso etwas unlogisch, weil sich ihr Punkt zwei auf den Punkt eins bezieht und hier steht, dass das Programm erst Anfang 2023 umgesetzt werden soll, und zwar auf Grundlage des Aktionsplanes; das soll logischerweise zusammengedacht werden. Das heißt aber auch, man müsste dann, wenn man konsequent ist, einen Vorbehalt für die nächsten beiden Doppelhaushalte hineinschreiben. Das möchte ich Ihnen aber nicht raten.

Sie haben sich aber auch noch alle Möglichkeiten offengelassen zu sparen, falls das Geld knapp wird. Deswegen hätten wir gerne gewusst, was das nun konkret bedeutet, und das schon untersetzt. Man könnte jetzt auch nur 100 Euro dafür ausgeben. Dann wäre Sachsen 2030 zwar nicht barrierefrei; aber ich glaube sowieso, dass dann, wenn überhaupt, nur barriereärmer, aber nicht barrierefrei sein wird.

Grundsätzlich – das steht auch in unserem Änderungsantrag – geht es um die grundlegende Frage, wie wir Inklusionspolitik verstehen. Dazu sagen wir ganz klar: Inklusion ist kein Nice-to-have, nicht der Luxus, den wir uns leisten, wenn noch Geld übrig bleibt. Inklusion ist ein Menschenrecht, deswegen steht sie in der UN-Behindertenrechtskonvention, und deswegen hat sich Deutschland zur Barrierefreiheit verpflichtet. Deswegen kann die Inklusion nicht unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt werden. Wenn man das macht, ist es nicht nur ein falsches Signal, sondern auch eine falsche Politik. Deshalb sagen wir: Stimmen Sie unserem Antrag zu und streichen Sie den Haushaltsvorbehalt! Lassen Sie uns Barrierefreiheit in Sachsen tatsächlich und nachhaltig ohne Wenn und Aber auf den Weg bringen!

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Sarah Buddeberg, für die Einbringung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. Herr Hösl, Sie möchten zum Änderungsantrag sprechen? – Bitte am Mikrofon 4.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Das machen wir kurz und schmerzlos. Aus der Menschen

rechtskonvention lässt sich nicht ableiten, dass die Inklusion finanziell unbegrenzt zu untersetzen ist. Diese Maßnahmen müssen immer gegenfinanziert werden. Dazu brauchen wir die Mittel aus dem Haushalt. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das spricht aber eher für unseren Antrag als gegen unseren Antrag!)

Das war Herr Hösl für die CDU-Fraktion.

Gibt es zum Änderungsantrag Bemerkungen oder Redebeiträge? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Es ist der Änderungsantrag zur Drucksache 7/5300. Ich möchte den Titel noch einmal nennen: „Nichts über uns ohne uns“ – Inklusion in Sachsen weiter voranbringen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Bei wenigen Stimmen dafür und sehr, sehr vielen Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag abgelehnt.