Protocol of the Session on February 4, 2021

Zweitens. Für den neuen Bericht sollte die Datenlage hinsichtlich der Lage von Menschen mit Behinderung erweitert werden – es gibt viel zu wenige Statistiken zum Thema – bzw. müsste im Sinne einer inklusiven Politik bei anderen Datenerhebungen eine inklusive Dimension einbezogen werden, also die Perspektive von Menschen mit Behinderung, um die Datenlage zu verbessern und zu einer genauen Einschätzung der Lage von Menschen mit Behinderung in Sachsen zu kommen.

Drittens. Es sollte transparent gemacht und zur Diskussion gestellt werden, welche Selbstvertretungsgruppen einbezogen werden, vor allem vor dem Hintergrund der großen Diversität von Behinderung und Beeinträchtigung. Zum Beispiel geraten Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, mit chronischen Erkrankungen, aber auch Menschen mit geistiger Behinderung häufig aus dem Blick.

Vor diesem Hintergrund stellt sich viertens die Frage, was hier mit „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ eigentlich gemeint ist. Wir hoffen – das kam in der Debatte jetzt auch ein wenig heraus –, dass das nicht nur in baulicher Hinsicht gemeint ist, sondern zum Beispiel auch im Hinblick auf Hören statt Sehen, leichte Sprache usw. Es gibt viele Aspekte; das steht aber nicht im Antrag.

Darüber hinaus reicht es fünftens bei Weitem nicht aus, lediglich die Barrierefreiheit fortzuentwickeln. Inklusion ist weit mehr als Barrierefreiheit. Es geht um gleichberechtigte Teilhabe.

Sie sehen: Allein diese Hinweise, die ich in einer Woche gesammelt habe, zeigen, wie unzureichend dieser Antrag ist und dass er dem Themenkomplex Inklusion nicht annähernd gerecht wird.

Jetzt komme ich zu meinem letzten Punkt. Es ist mir unbegreiflich, wie man im Februar 2021, nachdem wir uns fast ein Jahr zwangsläufig, aber nichtsdestotrotz mit kaum etwas anderem als der Pandemie und deren Auswirkungen beschäftigen, einen Antrag zum Thema Inklusion vorlegen

kann, in dem nicht mit einem einzigen Wort auf die besondere Situation von Menschen mit Behinderung durch Corona und Lockdown eingegangen wird, nicht mit einem Wort.

Dabei gäbe es so viel dazu zu sagen und zu diskutieren, sei es die Frage der Öffnung oder Schließung von Werkstätten, die Schwierigkeiten von Menschen, die tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen wirklich keine Maske tragen können, die Probleme von Kindern und Jugendlichen im Homeschooling, die jetzt keine Schulassistenz mehr haben, die Vereinsamung von Menschen, die nicht mehr ihre gewohnte Einrichtung besuchen können, bis hin zu der sehr emotionalen Diskussion der Frage, ob Menschen mit Behinderung bei der Impfpriorisierung ausreichend berücksichtigt sind.

Es ist doch nicht so, dass all das für die Fortschreibung des Landesaktionsplans keine Rolle spielte. Auch hier müssen die Pandemie, von der wir nicht wissen, wie lange sie andauern wird, und die Folgen der Pandemie, auf die wir uns zumindest gedanklich vorbereiten müssen, eine zentrale Rolle spielen. Es ist ein Unding, dass das alles in dem Antrag keine Rolle spielt, nicht einmal einen kleinen Satz in der Begründung wert ist, der signalisiert: Ja, wir wissen um die Lage, und wir wollen gemeinsam Lösungen dazu finden.

Ich weiß, dass Ihnen diese Probleme nicht neu sind. Sie haben genau wie ich die Schreiben und Appelle dazu erhalten. Hier wird eben deutlich, Frau Köpping, dass Einzelgespräche nicht ausreichen, und es wird klar, Frau Friedel, dass der Plenarsaal eben nicht automatisch der runde Tisch ist, weil Menschen mit ihren Problemlagen an uns Abgeordnete herangetreten sind.

Deshalb bleiben wir dabei: Es braucht einen runden Tisch, an dem die Betroffenen für sich selbst sprechen können.

(Beifall bei den LINKEN)

Werte Staatsregierung und werte Mitglieder der die Koalition tragenden Fraktionen! Ja, auch wir als LINKE wollen die Inklusion in Sachsen weiter voranbringen, und wir wollen das auch gerne mit Ihnen gemeinsam. Deshalb mein Appell, der mir wirklich ernst ist: Lassen Sie uns zu einer Inklusionspolitik kommen, die diesen Namen wirklich verdient, und lassen Sie uns dafür den Slogan der Selbstvertretung „Nichts über uns ohne uns“ nicht nur ernst nehmen, sondern zur Maßgabe unserer Politik machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. – Herr Hösl, Sie hatten eine zweite Runde angekündigt? – Jawohl. Dann bitte ich jetzt Kollegen Hösl für die CDUFraktion ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich möchte

gern noch einmal auf den vorhergehenden Redebeitrag eingehen. Es klang für mich so, als ob im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren überhaupt nichts passiert ist.

In den letzten Jahren, seit November 2016, hat die Landesregierung den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. In einem der ersten Schritte wurde der Istzustand herausgearbeitet – ein sehr wichtiger Aspekt. Was haben wir denn? – Dabei muss ich feststellen, dass sich die langjährigen Bemühungen der Sächsischen Staatsregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, weiter verbessert haben. Konkret macht sich das – wie bei den Vorrednern – schon bei dem Thema, dem Förderprogramm für Lieblingsplätze, deutlich, wodurch Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Gebäuden ermöglicht werden soll.

(Unruhe im Saal)

Herr Hösl, darf ich Sie einmal kurz unterbrechen? – Ich schaue jetzt bestimmte Leute immer böse an. Ich muss es aber sagen: Etwas mehr Ruhe im Saal wäre wirklich angemessen. Wir haben hier schon Schwierigkeiten, überhaupt zu verstehen, was die Rednerinnen oder Redner gerade vortragen; also bitte, es wäre wichtig. Ansonsten führen Sie die Gespräche bitte draußen!

Ich selbst überzeugte mich bei diesem Thema bei einer sozialen Einrichtung, die sich um sozial Schwache kümmert und ihnen Mittagessen bereitet. Dort kamen mehrere Menschen mit Rollstühlen. Sie konnten die Treppen nicht überwinden. Durch diese Aktion, durch dieses Förderprogramm, ist den Menschen ermöglicht worden, dass sie zweimal in der Woche ein warmes Essen bekommen. Auch der Gastronomiebereich ist ausdrücklich miteinbezogen. Darüber hinaus werden kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden Ambulanzen, Arztpraxen und Zahnarztpraxen gefördert. Bedingung ist, man muss natürlich im Eigentum des Hauses an der Stelle sein.

In einem zweiten Schritt wurden über 200 Maßnahmen ressortübergreifend für verschiedene Bereiche erarbeitet, unter anderem für Bildung, Arbeit und Mobilität. Ich frage Sie: Ist das nichts? Die im Aktionsplan beschlossenen Maßnahmen sind aber nicht einmalig, sondern sollen in jeder Legislaturperiode in einem partizipativen Prozess im Hinblick auf die Wirksamkeit überprüft werden. Anhand dieser Ergebnisse ist der Aktionsplan kontinuierlich fortzuschreiben. Der sechste Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen, welcher 2019 vorgelegt wurde, geht darauf deutlich ein. Auch im März 2019 wurde das Gesetz zur Unterstützung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen durch CDU und SPD vorgelegt.

Folgende Schwerpunkte wurden dabei gesetzt: Anpassung des Behinderungsbegriffes an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention, Ausbau der Verwendung von leichter Sprache zur Stärkung der Berücksichtigung der

Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen, Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung, Förderung der Teilhabe, besondere Pflichten für den Freistaat Sachsen bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, die Änderung des Wahlrechts. Diese Dinge könnte ich durchaus fortsetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese stichpunktartige Aufzählung macht doch deutlich, dass in den vergangenen Jahren in den Bereichen der Inklusion viel angegangen und umgesetzt worden ist. Auch zukünftig sollten wir alles daransetzen, die bereits ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und sie immer wieder an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Allein die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in seiner vierten Stufe hat zu einem nicht unerheblichen Paradigmenwechsel bei der Staatsregierung geführt.

Herr Hösl, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Herr Richter, wollten Sie keine?

Ich wollte eine Kurzintervention machen.

Ach, danach. Entschuldigung, Herr Hösl; das habe ich falsch verstanden.

Nicht verhehlen möchte ich an dieser Stelle, dass ein solches Umdenken immer Entwicklungen zur Folge hat, die nicht zwingend zielführend sind. Ich erlaube mir in diesem Rahmen, die Verwendung des Taschengeldes als Beispiel zu nennen. Nicht über uns, ohne uns. Das bedeutet auch für uns: Menschen mit Behinderungen werden in die Entscheidungsfindung zu allen Belangen ihres Lebens einbezogen. Bereits bei der Erstellung des Landesaktionsplans war es uns wichtig, Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände in die Erarbeitung einzubeziehen, ihre Gedanken und Vorstellungen im Plan prägen zu lassen. Dies gilt auch für die im Antrag vorgesehene Evaluation und Weiterentwicklung des Planes. Ich gehe davon aus, dass wir mit einer großen Beteiligung von Ihnen rechnen dürfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war Kollege Hösl für die CDU-Fraktion. Jetzt folgt eine Kurzintervention von Frank Richter, SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ganz kurz vielleicht auch an das Hohe Haus eine Information, die ich selbst bis vor Kurzem noch nicht hatte. Es hat mit dem Freistaat nicht direkt zu tun, sondern indirekt. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat eine Sendereihe namens „Selbstbestimmt“, eine Sendung für Menschen mit Behinderungen. Sie feiert in diesem Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum. Es ist eine hervorragende Sendung. Damit ist der

MDR im Kreis der ARD inhaltlich spitze. Ich wollte es in Ergänzung an Herrn Hösl sagen, da er eine Reihe von wunderbaren Dingen sagte, die bereits in Sachsen realisiert sind.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Sebastian Wippel, AfD: Ach, die halten doch zusammen! – Weitere Zurufe von der AfD)

Herr Hösl, möchten Sie? – Nein. Bitte? – Also, wollen wir jetzt wieder darüber diskutieren, wie es ist, wenn die Sitzungsleitung vonseiten der Fraktionen kritisiert wird? Wollen wir das?

(Zurufe der Abg. Sebastian Wippel und Jörg Urban, AfD)

Selbstverständlich, das habe ich bis hierher gehört. Wir sind uns also einig. Gehört haben wir es, und mindestens meine Kollegin hat es auch gehört, also bitte, ich verbitte mir das einfach. – Herr Hösl, Sie möchten nicht auf die Kurzintervention reagieren. Vielen Dank. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Sehr gut, Simone Lang für die SPDFraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal ganz kurz und abschließend: Nachtrag – das SMBR hat in den letzten Jahren zweistellige Millionensummen zum Austausch von Tatrabahnen gegen Niederflurzüge bzw. -bahnen zur Verfügung gestellt. Und?

Eine andere Frage hätte ich noch: Frau Schwietzer, welche Anträge hat denn die AfD in Hoyerswerda für Barrierefreiheit gestellt? – Das würde mich selbst interessieren.

Zu Frau Buddeberg: Auch im Namen meiner Kollegin Hanka Kliese, die bedauert, heute nicht anwesend zu sein; niemand hat sich hier auf die Schulter geklopft. Wir versuchen, lediglich Fortschritte zu erzielen. Diesen partizipativen Prozess gibt es bereits. Noch etwas: Sie unterstellen uns, dass wir das alles nicht ernst meinen. Das finden wir einfach nicht fair, und ich bedauere sehr, dass Sie mit einer Arroganz an die Sache herangehen. Aber, um Ihnen die Hand zu reichen, vielleicht noch ein kleiner Hinweis: Sie haben sich gerade darüber gefreut, dass Dolmetscher anwesend sind. Sie haben aber auch im Präsidium vergessen, diese zu beantragen; nur als kleiner Hinweis. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank an Simone Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ja, Frau Schwietzer für die AfDFraktion, bitte. Sie möchten jetzt noch einmal sprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann der Linksfraktion zustimmen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, nee!)

Ja, es muss zwar weiterentwickelt werden, so wie das in dem Antrag vermerkt ist, aber nicht unter allen Umständen. Es muss immer ein Fokus auf die Bürokratie gesetzt werden, es darf nicht aufgebauscht werden. Das Bundesteilhabegesetz hat dies allerdings verstärkt. Wenn man sich in der Materie auskennt, dann weiß man: Vorher haben die Träger die Eingliederungshilfen gestellt, jetzt muss der Betreuer die Mietverträge, Sachkostenzuschüsse und Werkstattverträge bearbeiten. Meist können die Menschen mit Behinderung das gar nicht bewältigen. Ich möchte mich für das Durchhalten der ehrenamtlichen Betreuer in diesem Bereich bedanken. Sogar die Amtsgerichte und die Betreuungsbehörden sind der Auffassung, dass viele Sachen nur noch von Berufsbetreuern übernommen werden können, weil die Bürokratie durch dieses Bundesteilhabegesetz zugenommen hat.

Nun sagt die kommunale Familie: Jetzt wird nach Kostenstellen aufgeteilt. Das heißt, dass für einen behinderten Menschen, der in einer Unterbringung lebt, dort drei Ansprechpartner sind: ein Ansprechpartner für Werkstattvertrag, ein Ansprechpartner für Mietvertrag, ein Ansprechpartner für Sachkostenzuschuss. Wenn eine

Rentenerhöhung kommt, gehen dreimal die Anträge bzw. der Bescheid zu drei Sachbearbeitern. Das kann nicht das Ziel sein! Das hier – sage ich einmal – „weiterentwickelt werden soll“.

Ich bitte die Regierung, die Betroffenen – ich meine die Menschen mit Behinderung –, die teilweise überfordert sind, da ein Stückchen aus der Verantwortung zu nehmen und auch das Ehrenamt bitte zu entlasten.

Vielen Dank.