Wir wollen, wir müssen hier in Sachsen nachziehen. Dafür ist es wichtig, dass wir ressortübergreifend ein Programm „Sachsen Barrierefrei 2030“ erarbeiten. Darin müssen die Bereiche, die barrierefrei gestaltet werden sollen, klar benannt sein. Aktuelle Förderprogramme aus den verschiedenen Ministerien müssen gebündelt und Lücken durch neue Fördermöglichkeiten ergänzt werden. Dort muss vor allem die Perspektive der Betroffenen miteinbezogen werden. Wir fangen dabei in Sachsen nicht bei null an. Schauen wir uns einmal um: In den vergangenen Jahren gab es zum Beispiel das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“. Das wurde von den Kommunen gerne angenommen, sogar so gerne, dass wir die Bedarfe nicht alle decken konnten. Deshalb begrüßen wir BÜNDNISGRÜNE es auch, dass im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 bereits 5 Millionen Euro für Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit eingeplant sind. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es noch mehr wird.
Sachsen muss, Sachsen soll, Sachsen wird bis 2030 barrierefrei gestaltet sein. Barrierefreiheit ist vielfältig, Barrierefreiheit betrifft uns alle. „Barrierefreiheit Sachsen 2030“ bedeutet für mich zum Beispiel deutlich mehr abgesenkte Bordsteine in Stadt- und Ortszentren, mehr Orientierung für Sehbehinderte durch erhabene Schriftzeichen in öffentlichen Gebäuden, mehr leichte Sprache auf Internetseiten, aber auch einen Fokus auf barrierefreies Spielen im öffentlichen Raum, in Parks, auf Spielplätzen.
Lassen Sie uns heute diese großen Projekte beschließen. Lassen Sie uns ein wichtiges Zeichen für Teilhabe und für Inklusion setzen. Stimmen Sie für unseren Antrag.
Vielen Dank, Frau Kollegin Cagalj Sejdi. Ich bitte jetzt für die SPD-Fraktion Simone Lang an das Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir im Koalitionsvertrag 2014 einen Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention festschrieben, war das ein großer Erfolg, aber auch höchste Zeit. Alle anderen Bundesländer hatten sich bereits auf den Weg gemacht, die 2009 ratifizierte Konvention umzusetzen. Meine Fraktion dankt daher an dieser Stelle dem ehemaligen LINKEN-Abgeordneten und Landtagsvizepräsidenten Horst Wehner, der viel dazu beigetragen hat, dass dieses Thema vorangetrieben wurde.
Die Erarbeitung des Aktionsplanes verlief getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ mit Menschen mit Behinderung und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung –
ein lehrreicher Prozess. Besonders wichtig war uns der ressortübergreifende Ansatz. Inklusion ist keine Sozialpolitik, sie betrifft alle Bereiche des Lebens. Sie muss beim Wohnungsbau genauso mitgedacht werden wie beim Bibliothekswesen. Bald trug der Plan Früchte und im Doppelhaushalt des SMWK war der eigene Haushaltstitel eigens für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingestellt. So etwas gab es noch nie, und es wäre ohne diesen Aktionsplan nie passiert.
Mit dem Geld konnten landesweit Kultureinrichtungen ihr Angebot ausweiten, sodass Menschen mit Behinderung kulturelle Teilhabe erleben können, etwa im Sächsischen Archäologiemuseum, das seither Museumskataloge in leichter Sprache und Führungen in Gebärdensprache anbietet. Im Laufe dieses Prozesses stellten wir fest: Der Wille ist oft da, allein es fehlt das Geld. So macht der Änderungsantrag der LINKEN genau das, was Opposition machen muss, und legt den Finger in die Wunde. Leider haben wir keine Einigung innerhalb der Koalition erzielen können. Dennoch wird der Antrag sehr wirkungsvoll sein.
Ich nenne Ihnen drei Gründe dafür: Erstens schiebt er das Programm „Barrierefrei 2030“ an, das eine langfristige Planung für Barrierefreiheit ermöglicht. Zweitens fordert er eine ressortübergreifende Evaluation des Aktionsplanes bis 2023. Damit werden auch jene Ressorts, die in der Umsetzung noch etwas Luft nach oben haben, in die Pflicht genommen. Das ist uns wichtig. Drittens haben wir die Möglichkeit, Menschen mit Behinderung durch diese Debatte mehr Öffentlichkeit zu geben. Uns ist es wichtig, ihnen genau jetzt zu zeigen, dass sie in diesen schwierigen Monaten gesehen werden.
Zum Abschluss möchte ich mich recht herzlich bei den Gebärdendolmetschern bedanken. Wären sie nicht so spontan einsatzbereit und engagiert, hätten wir heute keine Debatte, die auch Gehörlose verfolgen können. Leider haben wir im Vorfeld alle zu spät daran gedacht, dass sie selbstverständlich dazu gehören. Genau das ist das Problem der Inklusion. Zu oft wird davon ausgegangen, dass schon jemand daran denken wird. Es ist oft kein böser Wille, der Ausgrenzung schafft. Deshalb sind der Aktionsplan und seine Evaluation genau das richtige Mittel, dem zu begegnen, indem alle in die Pflicht genommen werden und konkrete Maßnahmen entstehen – je konkreter, umso inklusiver. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Vorhaben.
Das war Simone Lang für die SPD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Frau Schwietzer. Bitte.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung ist uns als AfD ein wichtiges Anliegen. Ich nutze die Gelegenheit und bedanke
mich im Namen meiner Fraktion bei allen, die sich im Bereich der Hilfe sowie Unterstützung für Behinderte und deren Belange einsetzen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, auch UN-BRK genannt, ist seit dem Jahr 2009 in Deutschland geltendes Recht. Mit dem am 8. November 2016 beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wurden seitens der Sächsischen Staatsregierung mehr als 200 Maßnahmen festgelegt. Mehr als vier Jahre sind inzwischen verstrichen. Wie aber sieht es mit der konkreten Umsetzung aus? Hierbei ist noch viel zu tun.
So stellte beispielsweise das Selbsthilfenetzwerk Sachsen anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der UN-BRK in einem Beitrag Folgendes fest – ich zitiere –: „Der Gesamtkomplex der Vorgaben der UN-BRK, unter anderem die umfassende Teilhabe auch durch barrierefreien Zugang zu Informationen, zu Produkten, zu angemessenem Wohnraum, zur medizinischen Versorgung, zu öffentlichen Verkehrsmitteln, insgesamt zur gestalteten Umwelt zu gewährleisten, ist bisher nur unzureichend angegangen worden.“
Die AfD steht für den Grundsatz „Selbstbestimmt in jedem Lebensalter und in jeder Lebenslage“. Wir möchten, dass jeder Mensch die Chance hat, im Rahmen seiner Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass die Belange von Menschen mit Behinderung noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.
Was möchten Sie mit Ihrem Antrag eigentlich erreichen? Die Missstände stehen doch fest. Lassen Sie uns stattdessen die Kräfte darauf konzentrieren, die bestehenden und wesentlichen – auch bekannten – Missstände und Mängel zu beseitigen. Die bestehenden Maßnahmen und Projekte, insbesondere der bereits bestehende ressortübergreifende Aktionsplan müssen endlich umgesetzt werden. Letztlich darauf kommt es den Betroffenen an.
Dabei ist uns die Barrierefreiheit ein besonderes Anliegen. Davon profitieren behinderte und ältere Menschen in unserer alternden Gesellschaft gleichermaßen. Sie haben es sicher auch schon einmal selbst erlebt, wie es ist, nicht gut zu Fuß zu sein – sei es aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Sie waren mit dem Kinderwagen oder einem schweren Gepäckstück unterwegs. Dann kann jede Treppe oder Trittstufe eine Herausforderung sein. Wie gut, wenn es einen Aufzug oder eine Rampe gibt.
Meine Damen und Herren! Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema in der Behindertenpolitik. Umso wichtiger ist es, dass wir damit in Sachsen endlich schneller vorankommen. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, bisher haben Sie diesbezüglich leider zu wenig geliefert. Im Koalitionsvertrag steht zwar, dass Sie die Herstellung der Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum unterstützen. Wenn Sie aber mit offenen Augen durch das Land gehen, dann werden Sie feststellen, dass es noch enormen Entwicklungsbedarf gibt.
Ich nenne hierfür beispielsweise nur einmal den ÖPNV. Wir brauchen endlich eine barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestellen, Bahnhöfe und Bahnsteige. Dies gilt besonders im ländlichen Raum. Hierbei spreche ich vor allem von vorhandenen und funktionierenden Aufzügen, um überhaupt auf die Bahnsteige zu gelangen.
Ein gutes Beispiel ist einmal wieder Hoyerswerda, eine Stadt in der Lausitz im Seenland. Sie hat 33 000 Einwohner und einen erheblich hohen Altersdurchschnitt. Seit dem Jahr 2017 setzen sich die Bürger für ein barrierefreies Erreichen des Bahnsteigs in Hoyerswerda ein.
Seit dem Jahr 2018 verhandelt die Stadt mit der Deutschen Bahn über diesen Zugang – bis heute erfolglos. Der Bahnsteig ist derzeit nur über Treppen erreichbar. Ich zitiere aus den Medien: „Bahntechnisch hat Hoyerswerda jede Menge Nachholbedarf. Erst Ende September 2019 hatte die Deutsche Bahn bekannt gegeben, dass es Arbeiten in Hoyerswerda gibt. Dort hatte die Bahn allerdings von den Jahren 2024/2025 gesprochen. Die Sanierung des Bahnhofes soll nun doch früher beginnen. Die Stadtverwaltung betont nun, dass es laut Absprachen zwischen Stadt und Bahn beim Jahr 2023 sein soll. Die Treppen sind im Winter teilweise überfroren und damit Unfallquellen. Nur Rollstuhlfahrer und Menschen mit schwerer Gehbehinderung dürfen ein Nottor nahe des Stellwerker-Gebäudes nutzen.“ Ob es später einen Aufzug geben wird, ist allerdings noch offen. Das sind sechs Jahre! Erst dann soll eventuell die Umsetzung des Umbaus beginnen. Das kann nicht Ihr Ernst sein! Es muss gehandelt werden.
Eine barrierefreie Bereitstellung von Informationen zum ÖPNV, zum Beispiel Fahrpläne für Menschen mit Sehbehinderung, ist notwendig. Bedenken Sie, dass für Menschen mit Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel oftmals die einzige Möglichkeit sind, um mobil zu sein. Der Arztbesuch, Besuche bei Freunden oder Verwandten – das ist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Noch einen ganz wichtigen Punkt möchte ich benennen: die Barrierefreiheit in Arztpraxen. Die freie Arztwahl ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Für Menschen mit Behinderungen stimmt das allerdings nur sehr bedingt; denn oft fehlt es an der nötigen Barrierefreiheit in diesen Praxen. Diese Einschränkung der ärztlichen Versorgung kann für die Betroffenen zum Problem werden. Ältere Menschen sind verstärkt auf ärztliche Hilfe angewiesen. Sie wissen, dass gerade ältere Menschen in häufigerem Maße betroffen sind, die Barrierefreiheit nutzen zu können. Nur etwa jede dritte Arztpraxis ist barrierefrei eingerichtet worden. Bei zwei Dritteln der Praxen fehlen wichtige Merkmale, zum Beispiel die ebenerdige Erreichbarkeit, eine behindertengerechte Toilette oder spezielle Untersuchungsmöbel.
Folgende Beispiele möchte ich nennen. Erstens. Rollstuhlgerechte Bedingungen sind nur in 15 % bis 38 % der Fälle gegeben. Einen behindertengerechter Parkplatz gibt es nur bei 2 bis 9 %, eine behindertengerechte Toilette bei 1 bis 7 %. Sie sehen, dass noch eine ganze Menge zu tun ist.
Wir verfolgen das Ziel der Inklusion mit Blick auf die Lebensrealität der einzelnen Menschen. Das bedeutet konkret Folgendes: Wir halten fest an bewährten Strukturen. Deswegen weise ich darauf hin, dass wir in Sachsen, aber auch in vielen anderen Bundesländern gute Förderschulen haben. Meine Damen und Herren, ich bin bei Ihnen, dass Schüler mit körperlichen Behinderungen am Schulunterricht und am -alltag voll teilnehmen können, wenn wir ihnen dies durch bauliche Maßnahmen und Anpassungen ermöglichen. Es wurde diesbezüglich schon viel erreicht, aber es besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Bei Schülern mit geistiger Behinderung haben wir allerdings eine ganz andere Situation als bei Kindern mit körperlichen Behinderungen. Hierbei benötigen wir eine ganz individuelle Förderung – im Interesse der Kinder.
Die Förderschulen sind die idealen Orte, um die vorhandenen Fähigkeiten und Talente optimal herausarbeiten zu können. Damit erhalten sie eine bessere Chance im Alltag und im späteren Berufsleben. Die Maßnahmen, die im Aktionsplan zum gemeinsamen Lernen in inklusiven Schulen vorgesehen sind, sehen nur pauschale Lösungen vor, um mehr gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderungen zu fördern. Diese können wir daher nicht mittragen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl wir die grundsätzliche Richtung Ihres Antrages befürworten, appellieren wir aber, den Landesaktionsplan sofort umzusetzen. Eine weitere Evaluierung ergibt den Eindruck, Sie wollen erst einmal die Umsetzung nach hinten verschieben. Setzen Sie endlich den Landesaktionsplan um und denken Sie daran: Bürokratie kann einfach nicht noch mehr aufgebauscht werden. Aus diesem Grund enthalten wir uns bei Ihrem Antrag.
Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Ich bitte als Nächstes für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg ans Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Es ist gut, dass das Thema Inklusion heute auf der Tagesordnung steht; denn es ist ganz wichtig, regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, wie weit wir denn eigentlich mit der Aufgabe gekommen sind, uns als Gesellschaft so weiterzuentwickeln, dass sie inklusiv ist, dass also niemand ausgegrenzt oder diskriminiert wird, dass niemand behindert wird. Das ist ja das eigentliche Ziel. Wir sind uns, denke ich, darin einig, dass wir davon leider noch weit entfernt sind, um nicht zu sagen meilenweit. Deswegen ist es gut, dass wir heute über Inklusion sprechen und die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Fokus nehmen.
Aber damit ist meine Euphorie über den Antrag leider schon erschöpft; denn der Antrag ist so unzureichend, dass ich es tatsächlich peinlich finde. Der gesamte Text hätte samt Begründung auf einer DIN-A4-Seite locker Platz. Da fragt man sich schon, ob die Koalition zum Thema Inklusion nicht mehr zu sagen hat; wir haben dies schon.
Was soll denn hier eigentlich beschlossen werden? Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll evaluiert und weiterentwickelt werden. Das ist gut und richtig, ist aber keine neue Idee. Das ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, und eigentlich sollte das schon 2022 erfolgen. Das heißt, wir sollen heute beschließen, dass der verabredete Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Das mag nachvollziehbare Gründe haben, aber es ist nichts, wofür man sich auf die Schulter klopfen kann. Da wäre es angemessen zu sagen: Es tut uns wirklich leid, es war nicht anders möglich, und wir werden uns bemühen, das so schnell wie möglich nachzuholen; das hat jetzt oberste Priorität.
Stattdessen kommt aber der Antrag daher, als wäre der Beschlussvorschlag ein Fortschritt. In Wirklichkeit ist es zwar kein Rückschritt – das will ich nicht sagen –, aber wir stehen doch auf der Stelle. Aus unserer Sicht wäre der richtige Inhalt für diesen Antrag gewesen, einmal niederzuschreiben, zur Diskussion zu stellen und dann vor allem auch hier verbindlich zu beschließen, wie dieser Zeitplan im Einzelnen aussieht und wie ein echter partizipativer Prozess eigentlich aussehen kann. Einen solchen Antrag hätte man dann idealerweise hier zum Thema einer Anhörung in unserem Ausschuss gemacht, um schon in der Festlegung des Zeitplans die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung, ihre Verbände und Interessenvertreter eben mit einzubeziehen. Sie wissen doch ganz genau: Das ist ein wichtiger, ein sensibler Prozess. Wenn man echte und ernst gemeinte Beteiligung möchte, dann muss man grundlegende Vorkehrungen dafür treffen, und das am besten aus der Perspektive der Menschen, die Expertinnen und Experten für ihre eigene Lebenssituation sind.
Stattdessen kommt dieser lieblose Antrag daher, der sich dann auch noch anmaßt – das hat mich wirklich geärgert –, den Slogan der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen „Nichts über uns ohne uns“ in den Titel zu nehmen. Das ist, um es vorsichtig zu sagen, wirklich unsensibel; denn so, wie Sie es hier mit diesem Antrag angehen, bleibt genau für diese Selbstvertretung nur „über uns ohne uns“ übrig.
Der Antrag ist am Montag letzter Woche in den Geschäftsgang eingebracht worden. Auch wenn bis zur heutigen Debatte gerade mal zehn Tage Zeit waren – da ist das Wochenende schon drin –, habe ich mich bemüht, bei Aktivistinnen und Aktivisten, bei der Selbstvertretung und auch bei Interessenvertretungen und Beauftragten eine Einschätzung zu Ihrem Antrag einzuholen. Das möchte ich Ihnen jetzt in aller Kürze übermitteln; fünf Anmerkungen habe ich zusammengetragen. – Ja, ich schaue zu Ihnen; das ist richtig. Aber der Dolmetscher steht im Weg. Ich kann die Koalition gar nicht so richtig sehen.
Aber ich freue mich, dass Sie da sind. Ich wünschte mir, wir würden hier immer dolmetschen. Das ist auch ein Teil von Inklusion; das ist vorhin schon gesagt worden.
Betrachten Sie es einfach als kleine Serviceleistung von uns als Opposition, dass wir mit diesen fünf Anmerkungen aus der Selbstvertretung und von Interessenvertretungen zur Debatte hier beitragen.
Erstens. Es wird infrage gestellt, wie sinnvoll es ist, mit einem Programm „Sachsen Barrierefrei 2023“ ein weiteres Förderprogramm aufzulegen, vor allem, weil es bereits zahlreiche Töpfe, Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Wichtiger wäre es, eine Stärkung des Themas Barrierefreiheit bei allen anderen Finanzierungen auf Landesebene unterzubringen. Zum Beispiel könnte man Förderungen auch davon abhängig machen, ob die UN-Behindertenrechtskonvention beachtet und umgesetzt wird.
Zweitens. Für den neuen Bericht sollte die Datenlage hinsichtlich der Lage von Menschen mit Behinderung erweitert werden – es gibt viel zu wenige Statistiken zum Thema – bzw. müsste im Sinne einer inklusiven Politik bei anderen Datenerhebungen eine inklusive Dimension einbezogen werden, also die Perspektive von Menschen mit Behinderung, um die Datenlage zu verbessern und zu einer genauen Einschätzung der Lage von Menschen mit Behinderung in Sachsen zu kommen.