Protocol of the Session on February 4, 2021

Die AfD möchte darüber hinaus noch ein zusätzliches Lagebild des LKA erhalten. Mir erschließt sich der Nutzen nicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist zwar nicht für Straftaten zuständig, aber die Berichte dieser Behörde weisen trotzdem extremistische Straftaten aus. Das, was die AfD wissen möchte, liegt also im Grunde schon vor.

Womöglich blendet man das aus, um die billige Behauptung aufrechterhalten zu können, der Bevölkerung würde eine – Zitat – „erschreckende Tatsache vorenthalten“.

Tatsache ist, dass sich die AfD in ihrem Antrag nicht einmal entscheiden kann, wem irgendwelche angeblich brisanten Informationen vorgelegt werden sollen. Ist es der Innenausschuss, wie in Punkt 4 gefordert, oder ist es die Bevölkerung, wie es am Schluss der Antragsbegründung heißt? Sollen wir jetzt würfeln?

(Sebastian Wippel, AfD: Es wird ja öffentlich gemacht!)

Das sind sehr viele Fragen und sehr viele Unklarheiten zu einem Thema, von dem die AfD keine Ahnung hat.

Den Antrag werden wir daher ablehnen.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Das wundert mich jetzt aber!)

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Köditz. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Kollege Lippmann, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich mit diesem hanebüchenen Antrag aus dem blaubraunen Phantasialand näher auseinandersetze, möchte ich mal kurz einen Rückblick wagen – nein, nicht in die Siebziger, sondern in die jüngere Vergangenheit; denn anders als von der AfD behauptet, ist die jüngere Historie des Freistaates Sachsen voll von Aktionen und mitunter auch Aktionismus gegen vermeintlich linksextreme Vereinigungen.

Den vielen und jahrelangen Ermittlungsverfahren gegen die linke Szene in Sachsen ist dabei eines gemein: Sie scheiterten trotz umfassender Ermittlungen allesamt. Verfahren gegen angebliche Antifa-Sportgruppen, das Großverfahren gegen das Umfeld der BSG Chemie Leipzig und gegen Vereinigungen, die nie existierten, endeten gleichermaßen sang- und klanglos in der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Einstellung mangels Tatverdacht, aber aufgrund der hemmungslosen Überwachungsmaßnahmen mitunter mit Wunden für unseren Rechtsstaat.

Wegen einer Straftat nach § 129 a Strafgesetzbuch, die linksextremistisch motiviert war, wurde – soweit ich das überblicke – in den letzten Jahren indes übrigens keine einzige Person angeklagt.

(Sebastian Wippel, AfD: Wieso eigentlich nicht?)

Das gilt übrigens auch für das Verfahren gegen Lina E. Der Generalbundesanwalt ermittelt dort wegen Bildung einer kriminellen, nicht einer terroristischen Vereinigung, und auch das Verfahren ist noch längst nicht abgeschlossen.

Unabhängig von Ihrem Antrag verurteile ich jede Gewalt und baue auf einen Rechtsstaat bei der Verfolgung schwerster Straftaten und ja, auch jedweder Form politisch motivierter Kriminalität.

Aber ich baue eben auch auf die Besonnenheit des Rechtsstaates und seine Faktenbasiertheit statt auf einen öffentlichen Überbietungswettkampf um Superlative und

Schreckgespenster, wie es die AfD nun wieder tut.

Damit nun zu diesem absurden Machwerk von der AfDPropagandafarm, bei dem so ziemlich nichts zueinanderpasst, bei dem der Antragstitel und der Antragsinhalt so weit auseinanderliegen wie die AfD und der gesunde Menschenverstand.

Im Antragspunkt 1 fordert nun ausgerechnet jene Fraktion ein massives Vorgehen gegen die Bedrohung der Bürger des Freistaates, der Demokratie und ihrer Einrichtungen, die in ihren eigenen Reihen an Protagonisten genau jener Entwicklung nun wahrlich mehr als reich ist. Im Großen, weil Sie die Saat gesät haben, die in Hass und Hetze und Gewalt, gegen Demokratie und Freiheit, gegen Menschenwürde und Anstand aufgegangen ist, und im Kleinen, wenn Herr Schaufel Journalisten bedroht oder Herr Wippel Abgeordneten den Tod wünscht.

Anstatt nun also die Staatsregierung aufzufordern zu handeln, wäre es für die gesellschaftliche Zielerreichung tausendmal wirksamer, einfach mal bei sich selbst anzufangen.

Im Antragspunkt 2 wird es dann absurd. Sie fordern eine Gefahrenanalyse zur Bedrohungslage für den Freistaat, also eine Analyse für ein Phänomen, bei dem Sie doch schon die Gefahr vermeintlich erkannt oder, besser noch, beschworen haben. Sie warnen vor einer neuen RAF und wollen dann aber in Ihrem Antrag erst einmal wissen, ob es denn wirklich so schlimm sei. Im Ernst? Wollen Sie das Parlament veralbern oder ist die intellektuelle Armut bei Ihnen mittlerweile so weit fortgeschritten, dass Sie die Inhalte und Überschriften Ihrer Anträge einfach würfeln? Es wirkt so.

Genauso, wie Sie offenbar die Begründung Ihrer Anträge vom Höcke-Kalbitz-Orakel vom Kyffhäuser abholen, bemühen Sie doch auf Seite 2 der Begründung zum Vergleich der Gefahr von Rechtsextremismus und Linksextremismus die Zahl von Brandanschlägen. Das kann man machen – es wird aber halt dünn; denn wie wir wissen, ist das Repertoire des Rechtsextremismus genauso wenig auf praktische Brandstiftung begrenzt wie Ihre Politik auf geistige Brandstiftung. Wo ist denn die Gegenüberstellung von kriminellen und terroristischen Vereinigungen? Wo sind die Körperverletzungsdelikte, wo die waffenrechtlichen Straftaten, die Sie gegenüberstellen? Das Ergebnis hätte wohl schlicht und einfach nicht zu Ihrem Antrag gepasst – weswegen es unter den Tisch fallen musste.

Werte Kolleginnen und Kollegen, genauso würfelt die AfD offenbar auch ihre Politik. Das hat mit Logik und Kohärenz mittlerweile so viel zu tun wie eine Erdnuss mit einer Nuss. Gestern blasen Sie in einem Popanz einen sinnvollen Gesetzentwurf des Justizministeriums zum angeblichen Radikalenerlass 2.0 auf, und heute wittern Sie hinter jedem Baum die RAF und diffamieren jeden Tag aufs Neue großartige Demokratieprojekte und jetzt auch noch Journalistinnen und Journalisten als linksextrem. Diese

schwachsinnige Bigotterie ist keine Politik, sondern nur eine einzige Zumutung für diesen Freistaat.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Rico Anton, CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Werte Kolleginnen und Kollegen, um Ängste zu schüren, versucht die AfD eine Terrorgefahr herbeizufabulieren, die in Deutschland in der Form aktuell nicht besteht. Auf das Konto der RAF gingen in den rund 25 Jahren ihres Bestehens über 30 Morde, Mordversuche, Geiselnahmen, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle. Es war eine furchtbare Zeit und die Gewalt, die von diesen Gruppen ausging, war tödlich, traumatisierend und hat unfassbares Leid hinterlassen. Nie wieder darf sich dies wiederholen! Das ist gesellschaftlicher Konsens.

Ja, die RAF hat sich bisher nicht wiederholt, wohl aber der Terror. Der NSU, dessen Mitglieder und Unterstützer in Sachsen lebten, hat seinen Terror über Jahre hinweg unentdeckt im ganzen Land ausgelebt. Allein in Sachsen wurde in den letzten drei Jahren eine Reihe rechtsextremer Gewalttäter wegen der Bildung von gleich drei rechtsterroristischen Vereinigungen verurteilt. Unter uns lebten und unter uns leben Rechtsterroristen, und somit, werte Kolleginnen und Kollegen, ist die Intention dieses Antrags klar. Je mehr auch Sie von der AfD sich als Demokratiefeinde offenbaren, je mehr Sie in den Fokus der Sicherheitsbehörden gelangen, je klarer wird, dass Sie zu Teilen eindeutig rechtsextrem sind, umso mehr müssen Sie ein noch viel größeres, möglichst fulminantes Schreckensbild an die Wand malen, um von sich abzulenken. Während in Deutschland Rechtsextreme Waffen horten, Politiker ermordet und Synagogen angegriffen werden, muss es dann natürlich das Schreckensbild der Rote Armee Fraktion sein, um von der eigenen Verantwortung für die Verrohung in unserer Gesellschaft und für diese Gewalt abzulenken.

Unsere Antwort auf diese billige Blendung kann nur eine sein: Ablehnung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun erteile ich der SPD-Fraktion das Wort; Kollege Pallas, bitte schön.

(Zuruf von der AfD: Ohne Maske!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Rote Armee Fraktion war mit Abstand die gefährlichste linksextreme Terroristische Bedrohung in der Geschichte der Bundesrepublik. Sie verübte zahlreiche schwerste Straftaten, von Banküberfällen und Sprengstoffattentaten bis hin zu Morden an mindestens 33 Menschen zwischen 1970 und 1998. Eine Gleichsetzung der Taten der RAF mit der linksmotivierten Kriminalität in Sachsen von heute wird den Gefahren, die damals von der RAF ausgingen, nicht gerecht. Sie

bauschen damit das in Sachsen existierende Problem linker Militanz und Gewalt mit Schwerpunkten in den großen Städten auf. Mit keinem Wort begründen Sie von der AfD im Antrag diese Überschrift. Sie wollen wieder nur skandalisieren.

Schauen wir uns den politisch motivierten Terrorismus in Deutschland der letzten Jahre an: Ihr Vergleich ist in der Sache falsch und gefährlich. Wie können Sie nach dem NSU, den Morgen an Walter Lübcke, den Anschlägen in Halle und Hanau, hier solche abwegigen Thesen einbringen? – Oder wollen Sie es regionaler? Nehmen Sie die Revolution Chemnitz oder die Gruppe Freital. Wenn man in Ihrem drastischen Bild bleiben will, müssen wir eher eine Rechte Armee Fraktion verhindern. Warum machen Sie das? – Für mich war bisher nur ein Grund plausibel: Die rechtsextremen Strömungen in der AfD treten immer deutlicher zutage. Der Sächsische Landesverband der AfD wird aufgrund seiner Nähe zum rechtsextremen Flügel mutmaßlich als Verdachtsfall für eine rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. In diesen Zeiten wollen Sie schlicht und ergreifend von sich ablenken.

Dann kommt Herr Wippel, der hier in seiner Rede vor dem Sächsischen Landtag kritisiert, dass die Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei eine Antifaschistin ist. Ernsthaft, Herr Wippel?

(Sebastian Wippel, AfD: Ernsthaft!)

Mit diesem Vorwurf zeigen Sie nur eins: Die AfD steht außerhalb dieses demokratischen Konsenses und nichts anderes. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Sie sollten aber wenigstens zu Ihrer rechtsradikalen Einstellung stehen, dann wären Sie ehrlich.

(Zuruf der AfD: Weil Sie es behaupten! So ein Quatsch!)

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion lehnt politisch motivierte Gewalt in jeder Form ab – egal ob von rechts, von links oder woher auch immer. Gewalt kann in einem demokratischen Rechtsstaat nie gerechtfertigtes Mittel politischer Auseinandersetzungen sein. Dabei muss es auch bleiben! Dennoch müssen wir den verschiedenen Phänomenen individuell begegnen.

Bei einem näheren Blick in Ihrem Antrag kamen mir einige Begriffe bekannt vor. Tatsächlich haben Sie einige Punkte aus dem Landtagsbeschluss für ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus übernommen, egal wie sinnvoll das für den Bereich des linken Extremismus ist. Schon bei der damaligen Debatte kam von Ihrer Seite reflexartig das alte Lied von „Aber der Linksextremismus...“ Das Hufeisen lässt grüßen, meine Damen und Herren.

(Sebastian Wippel, AfD: Aber jetzt beschweren Sie sich!)

Eine Vermischung der unterschiedlichen Phänomene politisch motivierter Kriminalität hilft für die Eindämmung dieser Phänomene nicht weiter. Glauben Sie wirklich, nur,

weil in den von Ihnen gewählten Begriffen das Wort Extremismus vorkommt, dass beide mit den gleichen Mitteln zu bekämpfen wären?

Sie gehen in Ihrem Antrag immer wieder auf das Lagebild des LKA-Sachsen zu linksradikalen Taten oder auf den Befassungsschutzbericht von 2019 ein, dass die Taten im Bereich Linksradikalismus gestiegen seien. Die Zahlen sprechen tatsächlich für sich, nur haben Sie sie selektiv wahrgenommen und dargestellt. Es gibt zum Beispiel seit Ende 2019 die Soko LinX beim LKA. Die Kollegin Köditz hat treffend von dem selektiven Vergleich der Zahlen des Ermittlungsverfahrens gesprochen, deshalb möchte ich darauf nicht noch einmal eingehen, nur ergänzen.

Die Fallzahlen müssen aufgrund des vom LKA ausgegebenen breiten Spektrums von Straftatbeständen eingeordnet werden. Das Spektrum reicht von schweren Straftaten, wie Brandstiftungen und schwere Körperverletzungen, bis hin zu Verstößen gegen Versammlungsstraftatbestände oder Sachbeschädigung. Hier stellt sich die Frage, warum diese kleineren Delikte überhaupt von der Soko LinX bearbeitet werden und diese sich nicht stärker auf die Aufklärung der schweren Straftaten konzentriert, um dort Erfolge zu erzielen.

Kommen wir zum Verfassungsschutzbericht für Sachsen von 2019, den Sie auch anführen. Zwar hat sich die Zahl der linksextremistischen Fälle verdoppelt, von reichlich 600 im Jahr 2018 auf reichlich 1 200 im Jahr 2019. Die rechtsextreme Gewalt blieb in diesem Zeitraum bei knapp 2 200 allerdings konstant hoch. Unter den Straftaten der rechtsextremen Szene sind vor allem viele Gewalttaten gegen politische Gegnerinnen und Gegner, 214, oder Gewalttaten aus rassistischen Motiven, 464. Bei linksradikaler Gewalt hingegen handelte es sich zum großen Teil um Sachbeschädigungen und Versammlungstatbestände.

(Zuruf von der AfD)

Von den 1 286 linksradikalen Straftaten sind 117 Gewalttaten. In der Statistik tauchen zum Beispiel auch Sitzblockaden als politisch motivierte Kriminalität auf. Selbst in der Polizei wird inzwischen kritisch hinterfragt, ob diese Zahlen dort wirklich hineingehören. Ob eine Sitzblockade eine Straftat sein sollte, wird in Sachsen schon länger diskutiert. Als SPD-Fraktion würden wir diesen Tatbestand daher lieber als Ordnungswidrigkeit klassifizieren.

(Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)