Protocol of the Session on February 4, 2021

Kollege Hütter, bitte schön.

Vielen Dank. Herr Kollege, zu den von Ihnen gerade gemachten Ausführungen habe ich eine Nachfrage. Ermittlungsverfahren in diesen Phänomenbereichen: 237 Ermittlungsverfahren links, 77 Ermittlungsverfahren rechts, 15 Ermittlungsverfahren Ausländer, 17 Ermittlungsverfahren ausländische Ideologie und 27 Ermittlungsverfahren religiös. Was sagen Sie denn zu diesem Verhältnis? Ihre Ausführungen gingen gerade in eine vollkommen andere Richtung.

Ermittlungsverfahren hinsichtlich welcher Straftatbestände? Wenn ich die Zahlen höre, dann wird es sich wahrscheinlich auf einen bestimmten Phänomenbereich beziehen, und zwar nicht auf den extremistischen, sondern wahrscheinlich auf Brandanschläge oder so etwas. Was meinen Sie mit den Zahlen? Das müssen Sie schon weiter konkretisieren. Die Gesamtzahl der Straftaten wird es wohl nicht sein.

(Zuruf von der AfD)

Es ist natürlich schön, wenn man eine Frage stellt und eigentlich gar nicht weiß, was man fragen will, Herr Hütter.

Ich kann ja nicht weiter nachfragen. Sie wissen ganz genau, was in dieser Kleinen Anfrage steht.

Vielleicht sollten Sie Ihre eigenen Kleinen Anfragen dann auch mal lesen, wenn Sie sie beantwortet bekommen.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und vor allem verstehen! – Gegenruf des Abg. Carsten Hütter, AfD)

Ja, und verstehen!

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Ich fahre in meiner Rede fort. Was bleibt jetzt noch übrig? Es ist der Punkt 6 des Antrages. Sie wollen einen Maßnahmenkatalog für linksextremistische Brennpunkte. Das ist auch wieder so eine typische AfD-Forderung.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Das Wort „Maßnahmenkatalog“ klingt erst einmal gut. Aber was darin an Neuem stehen soll, dazu liefert die Antragsbegründung leider keinerlei Anhaltspunkte.

(Sebastian Wippel, AfD: Wir sind auch nicht Exekutive!)

Es stehen dort wieder einmal nur Allgemeinplätze drin. Ich will einmal daraus zitieren: „… bedarf es seitens der Staatsregierung sowie der zuständigen Behörden einer deutlichen Antwort auf die gesteigerte Bedrohung …“

Worin diese Antwort bestehen soll, davon haben Sie offensichtlich keinen blassen Schimmer. Das sind nur Lückenfüller, da ist nichts an Substanz drin.

(Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

Aber ich kann Sie beruhigen: Unsere Polizei handelt auch ohne einen solchen Maßnahmenkatalog stets der Lage angepasst und professionell. Das Landesamt für Verfassungsschutz erfüllt seine Aufgabe als Frühwarnsystem. Gleichzeitig ist es selbstverständlich unser aller Ziel, dabei immer besser zu werden. Aber dazu brauchen wir wahrlich nicht die AfD.

Wir dulden in Sachsen keine rechtsfreien Räume. Bei uns wird Recht und Gesetz konsequent durchgesetzt. Das sehen Sie zum Beispiel – Herr Wippel, Sie haben das Thema angesprochen – an den Räumungen besetzter Häuser. Ich bin dem Staatsminister des Innern Prof. Wöller sehr dankbar, dass er hier mit der gebotenen Härte durchgreift.

Meine Damen und Herren von der AfD, im Ergebnis bleibt festzustellen, dass der Antrag nichts anderes ist als der plumpe Versuch, vom Rechtsextremismus als Phänomen abzulenken; wohl nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichterstattung, die Ihnen natürlich Schwierigkeiten macht.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD)

Es geht Ihnen natürlich wie immer darum, Angst zu schüren. Das ist bei Ihnen quasi Programm. Wie sagt man in Ihrer Partei zynisch: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser geht es der AfD!“ Der Antrag bedient auch wieder das Narrativ, es gäbe guten und schlechten Extremismus. In Wahrheit ist der Teufel aber niemals ein guter Partner, um den Beelzebub auszutreiben.

Meine Damen und Herren! Es steht völlig außer Frage, dass Extremismus – gleich welcher Art – unterschiedslos zu bekämpfen ist. Dazu trägt der vorliegende Antrag absolut nichts bei. Wenn wir uns dem Problem des Linksextremismus so oberflächlich und dilettantisch widmen würden, wie Sie, Herr Wippel, es mit Ihrem Antrag und den vorherigen Ausführungen getan haben, dann gäbe es in Sachsen in der Tat Grund zur Panik.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die CDUFraktion sprach Kollege Anton. Nun für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Köditz; bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD hat einen reißerischen Titel: „Neue RAF verhindern – kein Rückfall in die 70er-Jahre“.

(Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD)

Ich habe versucht, mich an die Siebzigerjahre in meiner Heimatstadt Leipzig zu erinnern, aber das wäre ein anderes Thema gewesen. Mit der RAF hatten wir relativ wenig zu tun.

Die Rote Armee Fraktion existierte seit dem Jahr 1970. Bei den Anschlägen dieser Gruppe wurden in den Jahren von 1971 bis 1993 mehr als 30 Menschen getötet und zahlreiche Menschen schwer verletzt. Daran gibt es nichts, gar nichts zu beschönigen und nichts zu rechtfertigen.

Im Jahr 1998 gab die RAF ihre Selbstauflösung bekannt. In ihrer Auflösungserklärung konstatierten die verbliebenen Mitglieder ihr eigenes Scheitern. Sie stellten ihr zurückliegendes Handeln als einen untauglichen Versuch dar, eine Änderung der Gesellschaft bewaffnet zu erzwingen. Seither trat die RAF nicht mehr in Erscheinung. Es bildeten sich weder Splittergruppen noch neue Vereinigungen heraus, die das fortführen würden, was 1998 zu Ende gegangen und schon sehr viel früher gescheitert ist.

Das ganze Thema hat mit Sachsen, soviel ich weiß, nur so viel zu tun, dass vor knapp 23 Jahren eines der Auflösungsschreiben in einen Chemnitzer Briefkasten eingeworfen wurde. – So weit die Tatsachen.

Wenn die AfD heute eine „neue RAF verhindern“ will – so lautet der Titel des Antrages –, dann geht sie nicht von Tatsachen aus, sondern von einer grotesken Überzeichnung der Lage, die in diesen maximal abwegigen und völlig unhistorischen Vergleich mündet.

(Carsten Hütter, AfD: Schön abwiegeln!)

Etwas Gescheiteres ist von der AfD nicht zu erwarten. Was die AfD mutmaßlich meint, sind durchaus reale Phänomene, die man in den Sozialwissenschaften unter anderem als „urbane Gewalt“ und „linke Militanz“ bezeichnet.

(Zuruf von der AfD: Hört, hört!)

Diese Konzepte werden, ohne irgendetwas daran zu verharmlosen, grundsätzlich unterschieden von jenem Ansatz, den die RAF verfolgte. In der Begründung verweist die AfD darauf, dass es heute eine – ich zitiere – „neue Stufe der Radikalisierung“ gebe. Gleich der erste Beleg dafür ist ein anonymer Beitrag, nachzulesen auf einer anonym betriebenen Website, auf der jeder, der will, beliebige anonyme Beiträge veröffentlichen kann. Solche Beiträge

haben in der Regel höchstens für solche Personen eine verbindliche Bedeutung, die sie selbst schreiben; aber nicht einmal das ist sicher.

Die Begründung des Antrags durchzieht der Versuch der AfD, sogenannten Linksextremismus und sogenannten Rechtsextremismus gegeneinander aufzurechnen.

(Sebastian Wippel, AfD: Das würde ja schon ausreichen!)

Wenn man dieser verkürzten Sicht folgen würde, käme man zu dem Schluss, dass auf der einen Seite – ich zitiere – „die Schwelle zum Terrorismus“ womöglich erreicht wurde, aber auf der anderen Seite wurde diese Schwelle in den vergangenen Jahren immer wieder weit überschritten, gerade auch in Sachsen. Ich meine damit den Nationalsozialistischen Untergrund, die Old-School-Society, die sogenannte Gruppe Freital, die Gruppe Revolution

Chemnitz, ich meine Sprengstoff- und Waffenfunde in der rechten Szene.

(Zuruf von der AfD)

Darüber spricht die AfD aber nicht. Sie bedient sich stattdessen, um von ihrer verkürzten Sicht aus zu einem gewünschten Ergebnis zu gelangen, auch noch der Methode des selektiven Vergleichs, indem man nur bestimmte Straftaten, wie etwa Brandstiftung, in die Betrachtung einbezieht. Vollends manipulativ wird dieses Vorgehen, wenn man gegenüberstellt, wie viele Ermittlungsverfahren gerade beim LKA bearbeitet werden.

Das hat aber mit dem Gesamtaufkommen von Straftaten weniger zu tun als beispielsweise mit dem bestimmten Interesse einer bestimmten Sonderkommission, an bestimmten Graffiti in einem bestimmten Leipziger Stadtteil.

(Leichte Heiterkeit bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren, die AfD fordert hauptsächlich, dass die Staatsregierung –Zitat – „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln“ vorgehen soll. Damit wird implizit unterstellt, dass die Staatsregierung genau das nicht tut, sondern dieses Thema vernachlässigen würde.

(Carsten Hütter, AfD: Richtig erkannt!)

Ich darf hier an die Einrichtung der Soko LinX erinnern, wobei ich dahingestellt lasse, was man von diesem Instrument hält. Die AfD hält ja vermutlich wenig davon; denn in dem Antragstext kommt sie überhaupt nicht vor.

Weiter möchte die AfD eine Gefahrenanalyse erhalten, unterstellt auch in diesem Punkt, dass es so etwas nicht gäbe. – Herr Anton sprach davon, diese Gefahrenanalyse existiert; sie erscheint jedes Jahr und heißt „Verfassungsschutzbericht“.

Die AfD möchte darüber hinaus noch ein zusätzliches Lagebild des LKA erhalten. Mir erschließt sich der Nutzen nicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist zwar nicht für Straftaten zuständig, aber die Berichte dieser Behörde weisen trotzdem extremistische Straftaten aus. Das, was die AfD wissen möchte, liegt also im Grunde schon vor.