Protocol of the Session on February 3, 2021

Auf Basis einer repräsentativen Auswahl – wir haben es heute schon gehört – von über 3 600 echten sächsischen Steuerfällen haben wir sowohl das Bundesmodell als auch andere Modelle ausführlich betrachtet und durchgerechnet. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich meinem Team im Finanzministerium danken. Wir sind nämlich tatsächlich das einzige Land, das so umfangreiche Berechnungen durchgeführt hat,

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

um auch Sie, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, umfassend und ausführlich zu informieren. Die Ergebnisse wiederum haben wir mit dem aktuellen Grundsteueraufkommen und dessen Verteilung verglichen.

Die Resultate waren ernüchternd. Keines der Modelle, auch nicht das Bundesmodell, erfüllte auch nur ansatzweise unsere fünf sächsischen Prämissen. Das Bundesmodell ist zwar wertorientiert und auch bürokratiearm – im Vergleich zu heute entsteht deutlich weniger Erklärungsaufwand, statt der bisher 18 Angaben sind künftig nur noch sieben Angaben erforderlich, und zwar die Lage und die Bezeichnung der Flurstücke, Grundstücksgröße, Gebäudeart, Wohnfläche oder Bruttogrundfläche, Baujahr, gegebenenfalls Bodenrichtwert; das waren Pluspunkte –; in seiner Belastungswirkung ist das Bundesmodell aber nicht genügend austariert, zumindest nicht für unsere sächsischen Verhältnisse. Insbesondere im Bereich der Wohngrundstücke wäre es in Summe zu deutlichen Belastungserhöhungen gekommen, während Geschäftsgrundstücke deutlich entlastet würden.

Das widerspricht unserer politischen Zielsetzung, Wohnen durch die Reform nicht stärker zu belasten und eine faire Verteilungswirkung zu erreichen. Hinzu kommt, dass die sächsischen Gemeinden aufgrund der deutlich sinkenden Grundsteuermessbeträge ihre Hebesätze sehr stark, teils um bis zu 60 %, erhöhen müssten, um das bisherige Aufkommen beizubehalten. Ziel der Sächsischen Staatsregierung war es, derartige negative Auswirkungen soweit es geht zu vermeiden und zu einer Ausgewogenheit in der Belastungswirkung zu kommen, ohne die Kommunen vor die schwierige Aufgabe deutlicher Hebesatzerhöhungen zu stellen.

Deshalb schlagen wir Ihnen mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf vor, in Sachsen die Länderöffnungsklausel auch zu nutzen. Dabei soll bei der Wertermittlung grundsätzlich an das Bundesmodell angeknüpft werden. Abweichend vom Bundesrecht kommen aber länderspezifische Steuermesszahlen zur Anwendung.

Diese Abwandlung des Bundesmodells hat eine große Wirkung, wie wir Ihnen im Rahmen der Beratungen hier im Sächsischen Landtag gezeigt hatten. Sie führt dazu, dass sich die Anteile der einzelnen Grundstücksarten am Gesamtmessbetragsvolumen im Vergleich zum heutigen Stand nur geringfügig verändern. Damit kommt es nicht zu der zusätzlichen Belastung von Wohngrundstücken, und

umgekehrt werden Geschäftsgrundstücke dann aber auch nicht entlastet, was beispielsweise im Bundesmodell der Fall gewesen wäre. Beides sind die zwei Seiten der gleichen Medaille, und zwar dann, wenn man ein unverändertes Steueraufkommen für unsere Kommunen anstreben will, und genau das wollen wir.

Die geplante höhere Messzahl für Geschäftsgrundstücke bewirkt dabei nicht, dass sich die Grundsteuerbelastung für unsere Wirtschaft nun umgekehrt flächendeckend erhöht oder, sagen wir einmal, verdoppelt. Diese vielfach geäußerte Sorge ist unbegründet. Das haben unsere Berechnungen klar und eindeutig gezeigt. Vielmehr werden durch die ausdifferenzierten Messzahlen die negativen Effekte der einheitlichen Steuermesszahlen des Bundesmodells hier in Sachsen nivelliert.

Das haben wir den Vertretern der Wirtschaft in zahlreichen Gesprächen anschaulich verdeutlicht. Gleichwohl kann ich natürlich die Wirtschaftsverbände verstehen, wenn sie mit Sorgen und Ängsten konfrontiert werden, die solch eine umfassende Reform mit sich bringt, und wenn heute noch nicht jeder im Detail weiß, was auf ihn zukommt. Ich denke aber, wir haben hier transparent und offen agiert, wie es sich für solch ein Reformvorhaben auch gehört, und konnten so zumindest mit einem großen Teil der Vermutungen und Unschlüssigkeit aufräumen.

Darüber hinaus gibt es durch die Wahl der sächsischen Messzahlen und die dadurch erzeugte nur geringfügige Änderung des Grundsteuermessbetragsvolumens einen weiteren positiven Effekt: Es wird nur eine geringfügige Anpassung der Hebesätze auf der kommunalen Ebene erforderlich werden.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den sächsischen Kommunen danken, die sich bereits zu einer aufkommensneutralen Umsetzung bereit erklärt haben. Eines muss aber klar gesagt werden – und wir sind auch nicht müde geworden, das immer mit zu transportieren –: Die Aufkommensneutralität bezieht sich nur auf das Aufkommen in Sachsen insgesamt. Belastungsverschiebungen zwischen einzelnen Steuerpflichtigen lassen sich aufgrund von Wertänderungen von Grundstücken, die innerhalb der letzten 87 Jahre eingetreten sind, nicht vermeiden; denn genau diesen Fakt, dass diese Wertveränderungen seit Jahrzehnten nicht berücksichtigt wurden, hatte das Verfassungsgericht ja auch kritisiert.

Ein kurzes Wort noch zu dem heute eingebrachten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Ich begrüße den Änderungsantrag ausdrücklich, weil er dazu dient, eine verfassungsrechtliche Unsicherheit hinsichtlich der Steuermesszahl für die unbebauten Grundstücke aus dem Weg zu räumen. Diese Unsicherheit – wir haben es gehört – wurde von einem der Gutachter, einem Verfassungsrechtler, erstmals Ende vergangenen Jahres in einer Anhörung hier im Sächsischen Landtag geäußert und von uns auch sehr ernst genommen. Mit der geringfügigen Anpassung durch den Änderungsantrag können wir die Unsicherheiten beseitigen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben die Chance, jetzt einen eigenen sächsischen Weg bei der Grundsteuer zu gehen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Grundsteuerreform sowie zu dem eingebrachten Änderungsantrag. Mit Ihrer Zustimmung leisten Sie alle einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Grundsteuerreform, und zwar pünktlich bis zum Ende des Jahres 2024.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Vorjohann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgerufen ist das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform, Drucksache 7/4095, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der

Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/4798.

Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/5395, Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wird noch Einbringung gewünscht oder ist dieser Änderungsantrag bereits eingebracht worden?

(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Er ist bereits eingebracht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei sehr vielen Dafür-Stimmen, vielen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist diesem Änderungsantrag die Zustimmung erteilt worden.

Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung des vom Plenum beschlossenen Änderungsantrags artikelweise und – wieder als Vorschlag – die Artikel en bloc abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt en bloc ab über die Überschrift Artikel 1 – neue Überschrift – Sächsisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz) , Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes, Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Bild wie beim Änderungsantrag. Die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Damit ist diesen Artikeln die Zustimmung gegeben worden.

Ich stelle nun den Entwurf Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform, Drucksache 7/4095, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer

diesem Gesetz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Bild: Die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Es gab Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Damit ist der Entwurf als Ganzes beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs.2 Satz 2

unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz

Drucksache 7/4269, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 7/5331, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung

Vor der allgemeinen Aussprache erhält zunächst der Berichterstatter, wenn gewünscht, das Wort. – Kollege Gebhardt möchte das Wort nicht ergreifen. Somit kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und dann die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion. Kollege Modschiedler, bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz. Die Sächsische Staatsregierung hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem verschiedene Vorschriften in einem Mantelgesetz mit Justizbezug geändert, also respektive auch angepasst werden sollen.

Wie versprochen, ganz kurz und bündig: Dieses Mantelgesetz schafft eine rechtssichere Grundlage für – erstens – die Ablehnung von Bewerbern zur Zulassung für den juristischen Vorbereitungsdienst bei Ungeeignetheit und – zweitens – die Entlassung ungeeigneter Referendare aus dem Vorbereitungsdienst. Klar ist: Es müssen die Kriterien für die Ablehnung einer Bewerbung oder einer Entlassung auch entsprechend definiert werden, und das geschieht hier mit dem Gesetzentwurf.

Es geht insbesondere um Aspekte wie etwaige Vorstrafen oder die Einstellung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Vorbereitungsdienst gemäß § 8 dieses Entwurfes wird in dieser Norm schlüssig, nachvollziehbar und rechtlich abgestuft dargelegt. Das heißt, der Vorbereitungsdienst wird erst einmal grundsätzlich gewährleistet. Er kann aus bestimmten Gründen versagt werden, und er kann auch im Ermessen der Behörde versagt werden. Die Verordnungsermächtigung hierzu regelt dann § 9 des Entwurfes. Im Vorbereitungsdienst selbst kann der Referendar aus den im Katalog aufgeführten Gründen auch entlassen werden. Diese Voraussetzungen werden in dem

vorliegenden Gesetzentwurf einfach präziser gefasst und unter Beachtung der Anforderungen von Artikel 12 des Grundgesetzes, des Grundrechts auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte, erweitert.

Zudem wird das Sächsische Juristenausbildungsgesetz neu gefasst und entsprechend redaktionell angepasst. Einzelne Fehlerverweise im Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetz sowie im Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts werden in dem vorliegenden Entwurf noch korrigiert. So weit zusammengefasst dieser Gesetzentwurf.

Wir haben das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz und die erwähnten Änderungen in unserem Verfassungs- und Rechtsausschuss intensiv besprochen und erörtert. Die Anpassungs- und Versagungs- bzw. Entlassungsvorschriften sind unserer Ansicht nach transparent und vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Rechtsprechung nachvollziehbar. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss beschlossen. Für uns hat sich nichts geändert; wir stimmen dem Entwurf zu. Zu den inhaltlichen Ausführungen werden sich die Koalitionspartner noch entsprechend äußern.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die CDUFraktion sprach Kollege Modschiedler. Nun spricht Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion; bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute mit einer äußerst irritierenden Gesetzesvorlage der Staatsregierung zu tun. Was unter der Federführung der GRÜNEN-Justizministerin Katja Meier entstanden ist, ist ein weiterer Schritt in Richtung linksgrüner Gesinnungsdiktatur.

(Beifall bei der AfD)

Erstaunlich ist das vor allem, weil es von einer Frau kommt, die sonst mit dem politisch Extremen wenig Probleme hat. Wir erinnern uns:

(Zurufe von den LINKEN)

Jetzt sind wir schon über die Adventszeit hinaus, wo die Bullen brennen. Aber wir leben ja in der Zeit der Erinnerungskultur.

(Antonia Mertsching, DIE LINKE: Langweilig!)