Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Für die Kommunen in Deutschland hat die Grundsteuer als Einnahmequelle eine enorme Bedeutung zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Auf die nun neu bestimmte Bemessungsgrundlage kommt der örtliche individuelle Hebesatz zum Tragen, sodass sich örtlich unterschiedlich hohe Belastungsniveaus je Gemeinde ergeben werden. Andererseits ist die Grundsteuer eine erhebliche Belastung für die steuerpflichtigen
Aus unserer Sicht – und da sind wir ganz bei der Wirtschaft und den steuerpflichtigen Bürgern – muss die notwendige Reform der Grundsteuer drei wichtige Punkte erfüllen: Sie muss erstens aufkommensneutral erfolgen. Zweitens darf die Grundsteuerreform zu keiner Sonderbelastung für die Unternehmen führen, und drittens sollte sie auch zu einem Bürokratieabbau führen.
Doch wie sieht es tatsächlich für den Einzelnen aus? Das Grundsteueraufkommen soll im Jahr 2025 durch die Reform gegenüber dem Gesamtaufkommen von 2024 nicht steigen. – So weit die Theorie.
Zur Ehrlichkeit und Steuerwahrheit gehört schon heute, dass die oft zitierte Aufkommensneutralität entgegen der Hoffnung vieler Steuerpflichtiger allerdings nicht für den einzelnen Steuerschuldner gewährleistet werden wird. Dass die Aufkommensneutralität nicht für den Einzelfall gelten wird, sollte viel ehrlicher schon im Gesetzgebungsverfahren offen kommuniziert werden. Hinzu kommt die Unwägbarkeit bei der Festsetzung der tatsächlichen Höhe der Grundsteuerhebesätze durch die sächsischen Kommunen, die angesichts der deutlich schlechter werdenden wirtschaftlichen Entwicklung noch stärker als bisher unter Finanzdruck geraten werden.
Ich appelliere deshalb besonders an die Kommunen, also an jeden Bürgermeister und jedes einzelne Gemeinderatsmitglied, die diesbezüglich in der Verantwortung sind, ihre Hebesatzpolitik verantwortungsvoll und aufkommensneutral zu gestalten. Es darf diesbezüglich zu keinen Steuermehrbelastungen sowohl bei den Bürgern als auch bei den Gewerbetreibenden kommen. Dabei hat selbstverständlich auch der Landtag seinen Teil der Verantwortung beizutragen. Er muss nämlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung dafür sorgen, dass die Gemeindehaushalte nicht noch weiter in die Schieflage geraten. Ansonsten steigt der Druck auf die kommunalen Entscheidungsträger, noch höhere Grundsteuern zu erheben. Steuererhöhungen und Mehrbelastungen möchte die AfD-Fraktion unbedingt vermeiden.
Wir begrüßen in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dass der Gesetzentwurf einen dauerhaften Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Ebene bei der Neubewertung der etwa 2,5 Millionen Steuerobjekte vorsieht.
Ich möchte auf ein weiteres gewichtiges Problem mit der bundesrechtlich eingeleiteten Grundsteuerreform eingehen. Mit dem Gesetzentwurf erfolgt ein Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von land- und volkswirtschaftlichen Grundstücken. Es erfolgt nun in Ostdeutschland der Wechsel von der bewährten Nutzerbesteuerung der Land-
Für Landwirte ist die Grundsteuer A von Bedeutung. Ab dem Jahr 2025 werden die Flächeneigentümer zur Kasse gebeten. In Sachsen zahlen bislang die Pächter bzw. die Bewirtschafter die Grundsteuer. Das heißt, dass künftig erstmals Tausende Besitzer von verpachteten Flächen plötzlich Grundsteuerbescheide erhalten und grundsteuerpflichtig werden. Tausende Grundstücksbesitzer, größtenteils Besitzer von verpachteten Kleinflächen, werden nun erstmals mit Grundsteuerbescheiden belastet und dürfen sich dann aufwendig selbst darum kümmern, dass der eigentliche Grundstücksnutzer, also der Pächter, den Grundsteueranteil übernimmt. Erheblicher Mehraufwand und Unmut sind die Folge, nachdem sich die bisherige und steuerlich gerechte Nutzerbesteuerung in Ostdeutschland durchaus bewährt hatte.
Zudem ist es fraglich, ob aufgrund der zumeist langjährig geschlossenen Pachtverträge – wir reden von Zeiträumen bis zwölf Jahren – die Grundstückseigentümer die neue Grundsteuerlast auf die Pächter tatsächlich umlegen können. Der Unmut vieler Betroffener ist vorprogrammiert, meine Damen und Herren.
Den vorliegenden Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform, ich beziehe die Gründe meines Vorredners André Barth ausdrücklich mit ein, können und werden wir als AfDFraktion deshalb ablehnen.
Für die AfD-Fraktion sprach in dieser zweiten Rederunde Kollege Teichmann. Nun könnte die Fraktion DIE LINKE, wenn gewünscht, das Wort ergreifen. – Das sehe ich nicht. Möchte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort ergreifen? – Das sehe ich auch nicht. Möchte die Fraktion SPD? – Sehe ich auch nicht.
Jetzt richtet sich die Frage an die CDU- und AfD-Fraktion: Möchten Sie diesbezüglich noch einmal sprechen? – Kollege von Breitenbuch eröffnet damit die dritte Rederunde an Mikrofon 4, bitte schön.
Ich mache das ganz schnell. Herr Teichmann, das Land in Sachsen ist wertvoll. Der Pächter wird sich nicht dagegen sträuben, wenn der Verpächter die Grundsteuer auf ihn überwälzen möchte. Der Pächter wird auf seinen Verpächter zugehen und sagen, dass er es bisher auch bezahlt habe. Selbstverständlich wird der Pachtvertrag angepasst. Wenn er das nicht machen würde, dann gäbe es sicherlich viele andere Landwirte, die diese Fläche dann pachten möchten. Insofern ist dieses Szenario, welches Sie hier an die Wand malen, realitätsfremd und widerspricht der Situation in der Landwirtschaft. Das möchte ich deutlich sagen.
Vielleicht komme ich noch einmal generell zu dem Gesagten, was die AfD-Fraktion hier vorgebracht hat. Sie drücken sich eigentlich um die Entscheidung, ob Sie sich zu Verlierern oder Gewinnern dieser Reform stellen möchten.
Sie möchten die Verlierer letztendlich nicht aussortieren. Sie können sie nämlich nicht finden, weil es bisher noch offen ist, wer die Verlierer oder Gewinner sind. Deswegen lehnen Sie es generell ab. Sie machen es sich aber damit zu einfach.
Das Thema ist zu komplex und zu kompliziert. Ich hätte erwartet, dass Sie sich anders einarbeiten und hier im Rahmen der Möglichkeiten, die in der Befassung umfangreich dargestellt wurden, detailliertere Lösungen anbieten. Es generell abzulehnen ist simpel. Das wird der Verantwortung hier im Hohen Hause jedoch nicht gerecht.
Das war Kollege von Breitenbuch an Mikrofon 4 mit der Eröffnung der dritten Rederunde. Jetzt fahren wir in der Rednerreihenfolge weiter fort. An Mikrofon 7 hat sich bereits Kollege Barth von der AfD-Fraktion positioniert. Kollege Barth, bitte schön.
Kollege Barth, Sie haben noch genügend Redezeit. Sie können gern dazu sprechen. Wir haben die dritte Rederunde eröffnet.
Erwidern ist nicht möglich. Er möchte für die AfD-Fraktion im Rahmen der dritten Rednerrunde sprechen, richtig? – Bitte schön.
Herr Kollege von Breitenbuch, Ihre Einlassung geht ein bisschen am Thema vorbei. Ich vertrete als Vorsitzender einer Forstbetriebsgemeinschaft eine Vielzahl von Betroffenen. Ich bin selbst Inhaber eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebes, wie Sie übrigens auch. Ich weiß sehr wohl, wovon ich rede. Ich muss mich nicht einarbeiten. Ich kenne die Materie. Ich kenne sie als Ostdeutscher noch ein bisschen besser als Sie.
Ich sage Ihnen an der Stelle in aller Deutlichkeit Folgendes: Sie haben ein Bürokratiemonster mit einem Paradigmenwechsel von der Nutzer- hin zur Eigentümerbesteuerung geschaffen. Es gibt viele bürokratische Schritte, die jetzt notwendig sind. Diese habe ich angesprochen und gemeint. Sie müssen mir nicht das Wort im Munde umdrehen.
Ich habe die Probleme angesprochen, die beispielsweise der Besitzer einer Kleinstfläche nun hat. Er erhält nun einen Steuerbescheid und muss sich selbst darum kümmern, dass er die Steuerlast vom Grundstücksnutzer abgenommen bekommt. Das war in der Vergangenheit nicht der Fall. Es war einfach nicht notwendig, weil man den Nutzer von vornherein besteuert hat. Das hat sich bewährt.
Wenn Sie mir gut zugehört haben, dann hätten Sie das auch vernehmen können. Bitte etwas mehr Fairness, auch im Plenum und auch wenn wir vielleicht keine politischen Freunde sind.
Ganz kurz noch einmal zur Klarstellung möchte ich Folgendes sagen: Kollege Barth hatte um eine Erwiderung gebeten. Das geht jedoch nicht, weil Herr von Breitenbuch keine Kurzintervention getätigt hat. Sie hätten sagen müssen, dass Sie eine Kurzintervention tätigen möchten. Dann hätte ich gewusst, worum es geht. Bitte halten Sie das entsprechend auseinander. Natürlich sind Kurzinterventionen möglich. Sie müssen aber als solche angezeigt sein. Das ist ganz wichtig.
Möchten noch weitere Fraktionen zum Beratungsgegenstand das Wort ergreifen? – Das sehe ich nicht. Damit übergebe ich jetzt an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Vorjohann, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nur wenige Steuern werden gelegentlich so emotional diskutiert wie die Grundsteuer. Das gilt gar nicht so sehr für die Debatten hier im Haus, sondern vor allem für die kommunale Ebene, nämlich genau dort, wo die Steuer am Ende erhoben werden wird. Das liegt daran, dass wir alle, ob direkt oder indirekt, betroffen sind. Hauseigentümer, Mieter oder Gewerbetreibende – sie alle zahlen diese Steuer, die immerhin, wir haben es schon gehört, mit 500 Millionen Euro die zweitwichtigste eigene Steuereinnahmequelle unserer Kommunen ist.
Sie hat auch eine ordnungspolitische Funktion, nicht nur die Funktion des Geldeinnehmens. Auf lokaler Ebene sind die Wege nämlich kurz. Das heißt, der Weg zum Bürgermeister ist im Zweifelsfall kurz und die Wirkungen sind unmittelbar. Die Intervention der Bürger kann relativ schnell erfolgen, wenn ihnen die Dinge nicht gefallen. Mit der Grundsteuer haben sie jeweils ein Preisetikett. Der Bürger rechnet sich schnell aus, ob er den Verlockungen von politischen Versprechungen folgen oder ob er selbst Forderungen stellen soll, die die finanziellen Möglichkeiten der Kommune überfordern. Am Ende muss er nämlich bezahlen – und zwar über die Grundsteuer. Das diszipliniert – wahrscheinlich auf lokaler Ebene viel mehr, als es im Länder- oder im Bundesparlament der Fall sein kann. Das steht heute hier aber nicht zur Debatte.
Die Reform der Grundsteuer ist ein Thema, welches seit mehreren Jahrzehnten kontrovers diskutiert wurde. Kein Finanzminister in der Bundesrepublik aber hat sich wirklich darum gerissen, die Grundsteuer zu reformieren.
Je länger die Diskussion dauerte, desto schwieriger wurde die Reform, ohne den Reformprozess überhaupt begonnen zu haben. Warum ist das so? Die Grundsteuer setzt an den Werten der Grundstücke und der Bauten an. Diese stammen aber noch aus den Dreißigerjahren, zumindest hier in den neuen Ländern, bzw. aus den Sechzigerjahren im Westen. Seitdem ist natürlich enorm viel passiert. Es hat sich gewaltig etwas verändert, meine Damen und Herren. Deshalb war bereits am Anfang dieser Diskussion klar, dass es bei der Reform Grundstücksbesitzer gibt, die entlastet werden, aber eben auch solche, die entsprechend den jeweiligen Wertentwicklungen belastet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung wird also schon lange nicht mehr realitätsnah abgebildet, ebenso wenig wie gestiegene Baukosten oder Mieten.
Schon seit mehreren Jahren waren deshalb auch die Gerichte mit dem Thema befasst, und sie haben es am Ende entschieden. Das Bundesverfassungsgericht traf dann mit seinem Urteil am 10. April 2018 eine lang erwartete Entscheidung. Es erklärte die derzeitige Basis für die Grundsteuererhebung, also die Einheitswerte, für verfassungswidrig. Das Gericht forderte, bis Ende 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen und darauf aufbauend ab dem 1. Januar 2025 der Grundsteuererhebung neue Werte zugrunde zu legen. Das Gericht hat dazu gesagt: Wenn der Gesetzgeber das nicht schafft, fällt die Grundsteuer weg, also eine Finanzierungsquelle für die Kommunen. Das hat am Ende dann doch Druck erzeugt, um die Reform auf den Weg zu bringen.
Die erste Hürde wurde vom Bundesgesetzgeber genommen. Durch die enge Einbindung der Länder zeichnete sich ebenfalls ab, oft auch sehr emotional, dass es schwer wird, einen für alle Regionen passenden Konsens zu erreichen. Kurz vor Ende des Jahres 2019 verabschiedeten der Bundestag und der Bundesrat dennoch das Grundsteuer-Reformgesetz. Die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen war damit fürs Erste gesichert.
Mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes wurde zudem, nicht zuletzt durch den Einsatz des Freistaates Sachsen, eine Öffnungsklausel in das Grundgesetz aufgenommen, die den Ländern erstmalig eine
Abweichungsbefugnis vom Bundesrecht einräumt. Jedes Land konnte – und ich finde sogar: musste – nun für sich prüfen und entscheiden, ob und inwieweit es einen eigenen Weg gehen will. In Sachsen haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Reform der Grundsteuer fünf Kriterien genügen muss: erstens einer fairen Verteilungswirkung, zweitens einer wertorientierten Ausgestaltung der Grundstücksbewertung, drittens Berücksichtigen regionaler Besonderheiten, viertens einer möglichst bürokratiearmen Umsetzung und fünftens der Sicherung des Aufkommensniveaus für die Kommunen.
Auf Basis einer repräsentativen Auswahl – wir haben es heute schon gehört – von über 3 600 echten sächsischen Steuerfällen haben wir sowohl das Bundesmodell als auch andere Modelle ausführlich betrachtet und durchgerechnet. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich meinem Team im Finanzministerium danken. Wir sind nämlich tatsächlich das einzige Land, das so umfangreiche Berechnungen durchgeführt hat,