Protocol of the Session on February 3, 2021

Deshalb haben wir 2018 unsere Einbürgerungskampagne „Mein Land, meine Freunde, meine Entscheidung: Ja zur Einbürgerung“ gestartet. Ziel der Kampagne war es, das Interesse an Einbürgerungen zu verstärken. Der Ausländerbeauftragte und der Innenminister laden jedes Jahr die neuen Staatsbürger in den Sächsischen Landtag ein und würdigen ihre Einbürgerung im festlichen Rahmen. Im

letzten Jahr konnte die Veranstaltung coronabedingt leider nicht stattfinden. Die Einbürgerung, meine Damen und Herren, ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft und ein längeres Verfahren. Dies sollten wir - und darin hat der Bericht 2018 Recht – klar den Antragstellern mitteilen, damit keine falschen Hoffnungen und Erwartungen entstehen. Ich freue mich allerdings, dass die meisten Eingebürgerten trotz Kritik an der Bearbeitungsdauer und an den bürokratischen Hürden mit dem Einbürgerungsverfahren zufrieden sind. Ich stimme dem Bericht 2018 auch in der Empfehlung zu, dass wir die neu Eingebürgerten aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen als Helfer und Berater stärker in das Einbürgerungsverfahren einbeziehen könnten.

Ein Thema, das den Ausländerbeauftragten wie auch bereits seinen Vorgänger immer wieder beschäftigt hat, ist die Unterbringung von Asylbewerbern. Dazu sind unter dem Titel „Heim-TÜV" objektive Standards für eine transparente und vergleichbare Darstellung der Wohnsituation dieser Menschen entwickelt worden. In dem Jahresbericht 2019 wird nunmehr eine Bilanz des „Heim-TÜV“ nach zwei Legislaturperioden gezogen.

Die Bilanz zeigt, dass sich der „Heim-TÜV“ gelohnt hat und sich aus ihm immer wieder Impulse für die Verbesserung der Wohnsituation ergeben haben. In der Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse des Heim-TÜVs lenkt der Jahresbericht den Blick aber auch noch einmal zurück auf die schwierige Lage, die durch die hohen Zuwanderungszahlen in den Jahren 2015 und 2016 bestand. Er stellt in diesem Zusammenhang anerkennend fest, dass die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte die Probleme bei der Unterbringung und sozialen Betreuung von Asylsuchenden gemeistert haben.

Heute, meine Damen und Herren, sind es nicht mehr besonders hohe Zahlen von Asylbewerbern, die eine Herausforderung für die Behörden darstellen, sondern die CoronaPandemie. Dabei denke ich nicht nur an die Unterbringung der Flüchtlinge, sondern auch an die beiden zentralen Hebel der Integration: Bildung und Arbeitsmarkt.

Meine Damen und Herren! Vieles haben wir im Vergleich zu den letzten Jahren verbessert. Diesen Weg müssen wir fortsetzen. Die Berichte zeigen, wie wichtig eine kritisch konstruktive Begleitung der Behörden durch den Sächsischen Ausländerbeauftragten ist. Seine Hinweise und Empfehlungen helfen den Behörden, ihr Handeln immer wieder nachzuschärfen. Ich danke dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Geert Mackenroth, und seinem Team sehr für ihre engagierte Arbeit und für die beiden Berichte, die sie vorgelegt haben.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 11

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu

über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksache 7/4933, Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen

Drucksache 7/5334, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr von Breitenbuch, das Wort? – Nein. Und ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete? – Das sehe ich auch nicht.

Damit stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachennummer 7/5334 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung

seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachennummer 7/5334 einstimmig zugestimmt, und auch diesen Tagesordnungspunkt können wir damit schließen.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 12

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Sammeldrucksache –

Drucksache 7/5335

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das sehe ich nicht.

Damit können wir gemäß § 2 Abs. 7 der Geschäftsordnung feststellen, dass den Beschlussempfehlungen die Zustim

mung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss gegeben wurde. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 7/5336

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht.

(Jörg Dornau, AfD, begibt sich zum Rednerpult.)

Bitte schön.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie wollen sicher nicht als Berichterstatter sprechen! Können wir das mal üben, das machen wir doch schon paar Jahre!)

Sie möchten jetzt bestimmt zu Ihrem Antrag sprechen, zu einer bestimmten Petition, richtig? Wir waren aber noch einen Punkt vorher; gut.

Grundsätzlich aber frage ich noch mal zu den Berichten im Allgemeinen: Wünscht ein Berichterstatter das Wort? – Das sehe ich nicht.

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die AfD-Fraktion nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung zu einer bestimmten Petition die Aussprache verlangt. Dies betrifft die Mehrfach-Sammelpetition mit der Nummer 07/00442/3 und 07/00635/3 mit dem Titel „Weidetierprämien“. Die Redezeit je Fraktion – das sind wir inzwischen gewöhnt – beträgt 10 Minuten. Mein Vorschlag ist, dass die antragstellende AfD-Fraktion mit der Aussprache beginnt. Im Anschluss geht es weiter in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Herr Kollege Dornau, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche heute zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Mehrfachpetition 07/00442/3 und 07/00635/3. Die AfD-Fraktion wird die Einzelabstimmung beantragen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses ablehnen.

Dem Petitionsausschuss ging eine Mehrfachpetition zu, die unserer Ansicht nach unbedingt reflektiert und beherzigt werden muss. So fordern 178 Unterzeichner mit Recht Nachbesserung bei der sogenannten Weidetierprämie. Nach dem Willen der Petenten soll es künftig eine Förderung von Schaf- und Ziegenhaltern schon bei einem Mindestbestand von 20 Tieren geben.

Die damalige schwarz-rote Regierungskoalition in Sachsen kam im Wahljahr 2019 auf die durchaus berechtigte Idee, Schaf- und Ziegenhalter bei der Beweidung von Grünland mit einem Fördersatz von 40 Euro je zuwendungsfähigem Tier zu unterstützen. Grundsätzlich ein richtiger Ansatz, denn die Tierhalter leisten mit ihrer Arbeit einen äußerst wertvollen Beitrag zur Landschaftspflege.

Der prinzipiell gute Ansatz hat aber auch unübersehbare Schönheitsfehler. Die Förderung nach der Richtlinie Schaf- und Ziegenhaltung greift nämlich erst ab einem Bestand von 50 Tieren je Antragsteller. Das wiederum hat zur Folge, dass nach den Zahlen der Tierseuchenkasse vom 31.12.2018 im Freistaat Sachsen von 2 900 antragsberechtigten Schafhaltern gerade einmal 180 förderberechtigt sind. Gerade 94 % der Schafhalter gehen absolut leer aus. Bezogen auf den Tierbestand sind das mit circa 49 000 gehaltenen Tieren weniger als die Hälfte der in Sachsen gemeldeten Schafe. Noch trauriger sieht es für die Ziegenhalter aus. Es kommen nur 0,5 % der gemeldeten Ziegenhalter in den Genuss einer Förderung, gerade einmal 16 von 3 100. Das ist ungefähr ein Viertel des gemeldeten Ziegenbestandes in Sachsen, also 3 500 von 13 900 Tieren. Die Zahl der tatsächlichen Antragsteller ist erfahrungsgemäß nochmals niedriger.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der sächsischen Tierhalter berücksichtigt wird und die Mehrheit der im Freistaat gehaltenen Schafe und Ziegen nach den aktuellen Fördervoraussetzungen nicht einmal förderfähig ist. Vor diesem Hintergrund hätte die damalige Koalition diese Förderrichtlinie besser als Nichtförderrichtlinie bezeichnen sollen. Sprechen wir es offen aus: Reine Symbolpolitik im Wahljahr. Ein Geschenk, das möglichst wenig kosten soll. Man kann, ja man muss die Petenten darin unterstützen, dass hier endlich nachgebessert wird.

Leider fehlt es der Staatsregierung auch hier wieder einmal an politischem Willen. In der zu diesen Petitionen verfassten Stellungnahmen wird auf die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Haushaltsordnung verwiesen. Darin werden Bagatellgrenzen für die Bewilligung von Fördermitteln grundsätzlich in Höhe von 2 500 Euro angesetzt. Für das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wird unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit eine Ausnahme

gemacht und die nun existierende Fördergrenze mit 2 000 Euro – 40 Euro mal 50 Tiere – festgelegt.

Wir sind der Überzeugung, dass die Fördergrenze durch das zuständige Ministerium noch weiter herabgesetzt werden soll. Der derzeit erschreckend kleine berechtigte Tier- und Personenkreis lässt an der Verhältnismäßigkeit der aktuellen Regelung stark zweifeln. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit ist der Aufwand für die Heranziehung der Auswertung statistischer, förderrelevanter Daten vergleichsweise gering. Eine Abfrage der Stichtagsbestände von Tierhaltern für die Tierseuchenkasse erfolgt ohnehin standardgemäß zum Jahresbeginn. Die notwendigen Daten sind vorhanden.

Die Forderung der Petenten, diese Fördergrenze auf 20 Tiere je Antragsteller herabzusetzen, ist deshalb zu begrüßen. Auch Tierhalter mit lediglich 20 Schafen oder Ziegen leisten mit ihren Herden einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft. Die Haltung von Schafen und Ziegen erfordert eine arbeitsintensive und zeitaufwendige Betreuung der Herden, selbst wenn es statt 50 nur 40, 30 oder gar 20 Tiere sind. Mit Hinterhof-Hobbyhaltung einzelner Tiere hat das nichts zu tun. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, diese Petition für erledigt zu erklären.

Vielmehr muss hier im Sinne der betroffenen Tierhalter die Handlungsempfehlung lauten: Die Petition wird im Interesse einer soliden Landschaftspflege in Sachsen, der angemessenen Reflexion der Anliegen der Sächsischen Weidetierhalter und einer sinnvollen Förderpolitik an die Staatsregierung zur Erwägung überwiesen.

Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu dieser Drucksache wird abgelehnt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU-Fraktion Herr Kollege Heinz, bitte.