Protocol of the Session on February 3, 2021

weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann hat der Sächsische Ausländerbeauftragte, Geert Mackenroth, das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Debatte. Ich sage zu, dass wir auch dieses Mal die Anregungen aus der Debatte aufgreifen und sorgfältig prüfen werden.

Zu Beginn will ich auf drei Bemerkungen aus der Debatte kurz eingehen. Herr Hütter, es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, die Berichte hätten keine Statistiken. Das wundert mich nun doch. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich einmal die letzten 50 Seiten beider Berichte anschauen.

Ihr Informationsdefizit wundert mich im Übrigen ebenfalls. Es gibt keine Partei in diesem Hohen Hause, die so viele Anfragen zu diesem Thema stellt, was Finanzen, Integration, Evaluation und Ähnliches angeht. Leider gehen die immer nur in eine Richtung, nämlich: Das Ganze ist zu teuer, alle sind kriminell, keiner will sich integrieren. Darauf bekommen Sie natürlich die gebührenden Antworten.

Frau Kollegin Nagel, Corona-Prophylaxe ist nicht primäre Aufgabe des Ausländerbeauftragten, genauso wenig das Einwirken auf Bundesrecht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass meine Gespräche mit dem Herrn Innenminister und Frau Ministerin Köpping immer außerordentlich intensiv und kooperativ sind. Auch wenn man das nicht immer sofort oben sieht, klappt das schon ganz gut. So ändern wir manchmal dann doch Strukturen. Beispielsweise arbeitet das Innenministerium jetzt an Regeln über die Praxis der Abschiebung und hat dabei gute Ergebnisse erzielt. Das ist so ein Punkt, und andere Punkte zeigen das auch.

Ich bin beiden Ministerien außerordentlich dankbar dafür, dass wir, solange es keine politischen Mehrheiten für strukturelle Änderungen gibt, im Einzelfall das Leid, was mit fehlendem Bleiberecht, mit Abschiebung oder ähnlichen fehlenden Perspektiven zusammenhängt, mindern können, und manchmal durchaus erfolgreich.

Dass der von Ihnen angesprochene Einzelfall mit der Hebamme nicht zum Erfolg geführt hat, Frau Kollegin, liegt auch daran, dass manche mit der Anrufung der Härtefallkommission so lange warten, bis sie im Flugzeug sitzen. Dann ist es zu spät. Rechtzeitig, rechtzeitig! Deshalb machen wir auch ein bisschen Werbung dafür. Also, das ist nicht so schön.

Frau Čagalj Sejdi, auch Ihnen vielen Dank. Das Konzept „Gewaltschutz“ mahnen Sie an. Auch diesbezüglich hat der Ausländerbeauftragte so ein bisschen subkutan dafür gesorgt, dass wir über die Regulierung in Hausordnungen – jedenfalls verbal – eine gewisse Klarheit hineinbringen. Dass das im Einzelfall im Vollzug nicht immer so läuft, wie wir uns das beide wünschen und wie es sich das ganze Hohe Haus wünscht, ist auch klar. Von daher ist das, was getan werden konnte – so hoffe ich jedenfalls – getan.

Verehrte Damen und Herren, ich will mich jetzt auch nicht weiter mit Vergangenheitsbewältigung befassen. Ich will

zusagen, dass wir die Corona-Situation im nächsten Bericht besonders berücksichtigen werden. Lassen Sie mich Ihre Aufmerksamkeit für fünf Punkte nutzen, die mir für die weitere Zukunft als kleiner Ausblick wichtig sind.

Der erste Punkt wurde schon angesprochen. Wir arbeiten am dritten und damit letzten Teil des Heim-TÜV, der sich zum einen der Situation in den Aufnahmeeinrichtungen widmet und sich zum anderen – entsprechend einer Bitte des Landtags aus der letzten Debatte zu meiner Arbeit – ganz speziell der Perspektive der Betroffenen in den kommunalen Unterkünften annimmt. Auch insoweit ist der Ausländerbeauftragte, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein folgsamer Diener des Hohen Hauses.

Die wissenschaftlichen Vorarbeiten laufen. Wir hoffen, dass wir Anfang 2022 damit fertig sind. Dann wäre diese fast zehn Jahre dauernde Arbeit am Heim-TÜV bundesweit einmalig und damit auch erledigt. Wir wollen das natürlich wieder wissenschaftsbasiert machen, denn wir wollen uns im Freistaat nicht mit Plattitüden zufriedengeben, sondern etwas Solides auf den Tisch des Hauses legen.

Zweiter Punkt. Die Bildung von Kindern aus Zuwandererfamilien und ihre Beschulung bleiben nicht nur in den Aufnahmeeinrichtungen ein Thema. Ich wünsche mir auch hierzu eine eher fakten- und studienbasierte Aufarbeitung der Herausforderungen nach dem Motto: Die Schwachen mitnehmen, ohne die Unterstützung der Starken zurückzuschrauben, jedem Kind die angemessene Förderung, unabhängig von seiner Herkunft, entsprechend seiner Begabung und seinen Fähigkeiten, aber auch nach seinen sozialen Rahmenbedingungen.

Dritter Punkt – Frau Kollegin Sejdi, Sie haben es ebenfalls angesprochen – ist die Stärkung und Institutionalisierung des Dachverbands sächsischer Migrantenorganisationen. Ich finde, dass Politik, wenn sie klug ist, eigentlich gar nicht genug dankbar sein kann für solche Organisationen, die ein Sprachrohr geben und uns auch einen Ansprechpartner. Das macht Sinn.

Für die anstehenden Haushaltsverhandlungen wünsche ich mir, dass die dafür nötige Finanzierung sichergestellt wird. Da wir beim Doppelhaushalt sind: Bei der Aufteilung der Mittel in der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ sollte meines Erachtens ein Hauptaugenmerk auf einer angemessenen Aufteilung von Teil I und Teil II liegen. Also nicht nur Projektförderung, so schön und gut das ist, sondern es ist bitte auch die Stärkung der kommunalen Integrationsakteure abzusichern, denn dort passiert dann auch die wichtige Integrationsarbeit im Sozialraum. Es geht um die Stärkung der Regelstrukturen. Es ist noch einmal zu überlegen, ob die Aufteilung zwischen Teil I und Teil II nicht noch ein wenig verändert werden kann.

Vierter Punkt. Wenn wir die Lage der im Freistaat lebenden Ausländer betrachten, so möchte ich den Blick künftig weniger auf Flucht und Asyl, sondern eher – auch das ist schon angeklungen – auf unsere EU-Zuwanderer und die Migranten richten, die seit der Gründung des Freistaates hier in Sachsen in ihrer übergroßen Mehrzahl friedlich und fleißig ihrer Arbeit nachgehen, ihre Steuern zahlen und

zum Wohlstand in unserem Land beitragen – seien es die Ärzte und die Pflegekräfte, die Musiker im Gewandhaus oder in der Staatskapelle, unsere wunderbaren Wissenschaftler, der Pizzabäcker, aber auch die Arbeiter und die Aushilfskräfte. Sie alle sind in ihrer Gesamtheit nicht nur für das Funktionieren unseres Gemeinwesens unverzichtbar, sondern sie leisten durchweg einen wunderbaren Beitrag für den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft, ebenso wie für das medial immer noch leicht ramponierte Ansehen des Freistaates insgesamt.

(Beifall bei der CDU)

Dieser großen Gruppe von ungefähr 400 000 Menschen noch mehr Wertschätzung entgegenzubringen, das wird mein Bestreben sein. Denjenigen, die noch nicht so weit sind, sollten wir den nach wie vor durchaus steinigen Weg in unseren Arbeitsmarkt erleichtern, notfalls auch im Einzelfall.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Zur Klarstellung: Dies ist kein Plädoyer für einen romantischen Blick auf und einen laschen Umgang mit Straftätern, Gefährdern oder Menschen ohne Bleiberecht, und da, Frau Nagel, kommen wir nicht zusammen. Ich habe mal Jura studiert, und diesbezüglich habe ich ein anderes Verständnis.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE)

Letzter Punkt – und auch das ist schon angeklungen –: Ich blicke voller Zuversicht auf die seit Jahren überfällige Novellierung des Gesetzes über den Ausländerbeauftragten. Möglicherweise gelingt es jetzt im Rahmen der Arbeiten an einem Integrations- und Teilhabegesetz, die leicht antiquierten Begrifflichkeiten dieses Gesetzes und die Aufgabenbeschreibung des Ausländerbeauftragten in eine zeitgemäße Form zu bringen und zu überarbeiten. In diesen Zusammenhang gehört auch die vielfach geforderte Überprüfung der Verordnung zur Härtefallkommission, auch wenn ich klarstellen möchte, dass ich dort den geringsten Handlungsbedarf erkenne.

Der Debattentitel sind die Berichte der Jahre 2018 und 2019. Nichts ist so uninteressant wie die Zeitung von gestern oder Berichte über vergangene Jahre. Ich werde den folgenden Teil meiner Rede zu Protokoll geben – nicht, ohne Ihnen zuvor nochmals zu versichern, dass ich die Aspekte der Debatte wie bisher in meine künftige Arbeit einfließen lassen werde.

Abschließend: Mein Team hat auch in Zeiten der Pandemie im letzten Jahr alle Projekte nahezu ungekürzt durchge- zogen. Hierfür und für das Engagement meiner kleinen, toughen, aber tollen Truppe meinen aufrichtigen Dank

Ihnen danke ich dafür, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das war der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth. Ich sehe jetzt keinen weiteren Gesprächsbedarf. Ich frage, ob der Berichterstatter, Herr Pallas, nochmals das Wort wünscht. – Nein, er wünscht das Wort nicht. Damit kommen wir, meine Damen und Herren, auch ganz zügig zur Abstimmung, und zwar – – Oh, Entschuldigung, ich habe Sie nicht aufgerufen. Das tut mir sehr leid; Herr Staatsminister, bitte.

Frau Präsidentin, ich weiß doch, wie Sie das meinen. Die Staatsregierung würde gern von ihren Rechten Gebrauch machen, aber in der angemessenen Weise.

Namens der Staatsregierung möchte ich dem Sächsischen Ausländerbeauftragten und Kollegen Geert Mackenroth und seinem Team ganz herzlich für seine engagierte Arbeit danken. Ich möchte ferner auch für die Vorlage der beiden Berichte und die Debatte danken. Ich schließe mich den

Ausführungen von Kollegen Mackenroth vollumfänglich an und gebe meine Rede zu Protokoll, Frau Präsidentin.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Wöller. Wir kommen jetzt, wenn dies Ihr Einverständnis hat, zur Abstimmung, und zwar über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/4284. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig zugestimmt

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der Drucksache 7/4285. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung auch zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Der Jahresbericht 2018 war bereits im April 2019 dem 6. Sächsischen Landtag zur Beratung zugegangen, konnte aber hier im Hohen Haus nicht mehr behandelt werden, fiel der Diskontinuität anheim und musste daher jetzt erneut eingebracht werden.

Dazu nur wenige Worte: Der Rückblick auf 2018 zeigt, dass die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen immer noch den Fluchtkontext in den Vordergrund rückten. Ich wollte und will dazu weiter auf die Notwendigkeit integrativer Prozesse aufmerksam machen. Gefragt sind mehr denn je keine pauschalen Antworten, sondern individuelle Lösungen – bei der Integration in den Arbeitsmarkt, bei der Anerkennung von Qualifikationen, namentlich den nachholenden Qualifikationen, gefragt sind gezielte Hilfen. Mir bleibt besonders die psychosoziale Hilfe für traumatisierte Personen ein Herzensanliegen.

2018 sanken die Fluchtzugangszahlen weiter ebenso wie die Kriminalität von Ausländern. Der 2015 und 2016 heraufbeschworene Untergang des Abendlandes ist immer noch nicht eingetreten, das Aufnahmesystem ist gut eingerichtet. Das immerhin ist geschafft. Im Bericht finden sich Porträts von Menschen, die 2015 als Schutzsuchende kamen, mit ihren Alltagsproblemen. Herausforderungen sind aufwendige Arbeitsplatzintegration und eine schwierig zu erlernende Fachsprache, Handwerk und Industrie wollen jetzt rechtssichere Lösungen für ihre ausländischen Mitarbeiter.

Weiterhin haben wir in einer Studie die ehemaligen Ausländer zu ihren Erfahrungen bei und mit ihrer Einbürgerung befragt. Wir verzeichneten dabei eine außerordentlich hohe Beteiligung von über 1 000 rücklaufenden Fragebögen, 20 % von 5 000 versandten Anfragen.

Herausgreifen möchte ich auch die wissenschaftliche Untersuchung im Rahmen des Heim-TÜV II. Nach der Evaluation der dezentralen Unterbringung und der unteren Ausländerbehörden haben wir 2018 die etwa 100 Gemeinschaftsunterkünfte betrachtet.

Und damit zum Jahresbericht 2019 – dort habe ich zunächst eine Bilanz der 6. Wahlperiode gezogen unter der Überschrift „Was wir schaffen wollten“. Hier ging es um die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, den Heim TÜV I und II, wieder um die psychosoziale Betreuung, erwähnt wurden die Campkrisensprechstunde, die Arbeit an den Gewaltschutzkonzepten und der Schutz vulnerabler Gruppen.

Verwiesen habe ich auf die vielfältigen Handreichungen und Hilfen wie das Starterpaket für Lehrkräfte, Deutsch lernen! Die Arbeitshefte waren so gefragt, dass wir mehrfach nachdrucken mussten. Es gab wieder Orientierungshilfen in mehreren Sprachen über die Grundlagen unseres Zusammenlebens. Die Arbeit der Härtefallkommission wurde beleuchtet, sie zeichnet sich aus durch steigende Zahlen, gute Bilanzen, sehr viel individuelles Hineindenken, Handreichungen für Beratungsstellen und Betroffene. Und schließlich die Einzelfälle, täglichen Anrufe, Verweise, Beratungen auch zur Arbeit der HFK. In der Öffentlichkeitsarbeit darf ich verweisen auf weit über 1 000 Bezieher des Newsletters, Faktenzettel, den Integrations- und den Sterntalerpreis, Ausstellungen, die Gremien- und Netzwerkarbeit im NIMS, mit den KAIBS, zur Abschiebehaft, meine Teilnahme an regionalen, landesweiten und bundesweiten Treffen, die Turnusgespräche mit dem Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen.

Ein Schwerpunkt war der Heim-TÜV II, er brachte unter anderem als Ergebnis: Die allermeisten Unterkünfte waren

baulich und hygienisch allenfalls geringfügig zu beanstanden, Familien mit Kindern werden in der Regel bevorzugt in infrastrukturell günstiger Umgebung untergebracht, Gemeinschaftsunterkünfte mit unbegleiteten jungen

Männern haben ein höheres Aggressionspotenzial und benötigen daher gute Freizeit- und Gemeinschaftsangebote und Gewaltschutzkonzepte. Die Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen (Behinderte, psychisch

Kranke, Traumatisierte etc.) sollte optimiert werden. Wenn möglich, sollten Geflüchtete in eigenständigen Wohneinheiten leben dürfen. Wegen der weiteren Folgerungen darf ich auf Seite 66 im Bericht oder ausführlich in der Broschüre zum Heim-TÜV II verweisen.

Uns liegen die beiden Berichte des Sächsischen Ausländerbeauftragten zu den Jahren 2018 und 2019 vor. Sie enthalten Fakten, Analysen und Empfehlungen, die uns weiterbringen; zugleich aber zeigen sie, dass die Ausländerfrage ein Querschnittsthema der gesamten Staatsregierung ist, das wir konzertiert angehen müssen.

Ich greife hier nur drei Aspekte heraus, die das Staatsministerium des Innern unmittelbar betreffen: Härtefälle, Einbürgerung und Unterbringung von Asylbewerbern.

Die Härtefallkommission beschäftigt sich mit Ausnahmefällen, in denen nach dem Ausländerrecht kein Bleiberecht für die Betreffenden in Deutschland gegeben ist, aber gewichtige Gründe dafür sprechen, ihnen doch einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. Dabei liegt das Augenmerk auf der konkreten Situation der Betroffenen und auf deren erbrachten und zu erwartenden Integrationsleistungen. Das Innenministerium, das auch in der Härtefallkommission vertreten ist, hat die Empfehlungen der Kommission fast ausnahmslos angenommen.

In den Jahren 2018 und 2019 ist das Innenministerium – mit Ausnahme von einem Fall – allen Vorschlägen der Härtefallkommission gefolgt. Das Härtefallverfahren ist wichtig, um auch in Fällen, in denen es rein rechtlich nicht möglich ist, einen Aufenthaltstitel zu erteilen, aus humanitären Gründen doch noch zu tun. Was die Einbürgerung betrifft, stellt der Bericht 2019 zu Recht fest, dass sie beiden Seiten zugutekommt – sowohl den Antragstellern als auch dem Staat. Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind integriert, gesellschaftlich und politisch beteiligt und bereichern den Freistaat Sachsen auch wirtschaftlich und sozial.

Deshalb haben wir 2018 unsere Einbürgerungskampagne „Mein Land, meine Freunde, meine Entscheidung: Ja zur Einbürgerung“ gestartet. Ziel der Kampagne war es, das Interesse an Einbürgerungen zu verstärken. Der Ausländerbeauftragte und der Innenminister laden jedes Jahr die neuen Staatsbürger in den Sächsischen Landtag ein und würdigen ihre Einbürgerung im festlichen Rahmen. Im