Protocol of the Session on February 3, 2021

Mit diesem Antrag verfolgt die Koalition das Ziel, zunächst zu analysieren, welche derzeitige Situation in den Schulen

bei der Nutzung digitaler Angebote herrscht und welche Defizite bestehen. Aktuell wird viel über die Nutzung der Lernplattform LernSax diskutiert. Mit dem Antrag wollen wir den Anspruch, den wir an die Lernplattform haben, der Wirklichkeit gegenüberstellen. Wir wollen die Krise als Chance nutzen und die Analyse des ungeplanten Härtetests der Arbeit mit LernSax dafür verwenden, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Wir wollen besser werden.

Zum Teil haben wir die Erkenntnisse schon erfolgreich genutzt. So hat der erhebliche Anstieg des Nutzerverhaltens dazu geführt, dass die Staatsregierung die Kapazitäten deutlich erhöht hat. Wir haben – das sei hier nochmals verdeutlicht – momentan in Spitzenzeiten circa 80 000 gleichzeitige Nutzer und über den Tag verteilt fast 300 000 – und LernSax läuft aktuell weitgehend stabil. Die Ausfälle, die unter anderem durch wiederholte Cyberattacken hervorgerufen worden sind, konnten behoben werden; aber selbstverständlich hakt es immer noch, wenn die Bandbreiten am anderen Ende der Leitung nicht ausreichen, weil am Montagmorgen alle gleichzeitig Videokonferenzen starten, im Homeoffice arbeiten und der eine oder andere mit Netflix und Playstation die Bandbreite leersaugt.

Das Hauptaugenmerk der weiteren Verbesserung von LernSax liegt auf dem Ausbau und der Nutzung weiterer Module. Hierbei kommt es uns vor allem darauf an, die Kommunikation zwischen Schüler- und Lehrerschaft, aber auch mit den Eltern zu verbessern. Die Vergabe von Aufgaben und deren Kontrolle soll noch besser organisiert werden. Wir wollen den Austausch zwischen den einzelnen Akteuren verbessern. Stabile Videokonferenzen haben sich als ein wichtiger Baustein herausgestellt.

Mit dem Antrag wird die Staatsregierung gebeten, die zahlreichen guten Beispiele bei der Nutzung digitaler Lernformen zu sammeln, zu erfassen und sie dann allen Schulen als Handreichung weiterzugeben und so zur Nachnutzung zu empfehlen. So wollen wir erreichen, dass alle Schüler gleiche Voraussetzungen erhalten, die beim digitalen Unterricht, bei der Kommunikation sowie der Unterrichtsgestaltung geboten werden. Die Erfahrungen während der Schulschließung sollen unbedingt in diese Betrachtungen einfließen und Grundlage für eine Fortführung im Regelbetrieb werden, um beispielsweise krankheitsbedingte Fehlzeiten durch die digitale Teilnahme am Unterricht auszugleichen.

Wie schon gesagt: Dieser ungeplante Stresstest – auch der digitalen Fähigkeiten unserer Lehrkräfte – förderte sehr deutlich unterschiedliche Niveaus zutage. Auch hier wird die Staatsregierung gebeten, diese Defizite durch gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote für das Lehrpersonal auszugleichen, aber auch durch gezielte Lerninhalte für Schülerinnen und Schüler die Medienkompetenz und den kritischen Umgang mit digitalen Angeboten und Informationen nachhaltig zu stärken.

Last but not least fordern wir die Einrichtung einer SchulCloud. Sie soll auf offenem Standard basieren und eine erweiterbare Softwareinfrastruktur beinhalten. Darin sollen insbesondere eine personalisierte Zugangsstruktur, eine

funktionale Lernumgebung, eine Schulverwaltungsfunktion und ein elektronisches Klassenbuch integriert werden. Damit können wir den Anwendern eine flexible Nutzung durch eigene und mobile Endgeräte ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate analysieren, daraus lernen und einen praxistauglichen digitalen Unterricht zur Ergänzung des Präsenzunterrichts für unseren Freistaat gestalten. Dafür bitte ich Sie recht herzlich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun hören wir Frau Kollegin Melcher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie lehrt uns vieles. Eine Lehre, die wir ziehen müssen, ist: Digitale Bildung und Medienbildung haben noch nicht den Stellenwert und die Qualität, die wir uns wünschen und die wir auch bräuchten. In der Pandemiesituation zeigen sich die Probleme wie unter einem Brennglas.

Die sächsische Lernplattform LernSax hatte zu Beginn der aktuellen Schulschließungen mit teils erheblichen Angriffen, Ausfällen und Überlastungen zu kämpfen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte konnten die Plattform nicht oder nicht in ausreichendem Maße wie geplant nutzen. All das erschwerte die häusliche Lernzeit. Gleichzeitig weist die technische Infrastruktur immer noch Löcher auf. Die Breitbandanbindung ist noch nicht flächendeckend gelungen. Schulen fehlt es an technischer Ausstattung und Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an Endgeräten. Auch mit der Aus- und Fortbildung im Bereich der Digitalisierung sind wir längst noch nicht am Ziel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, denen, die meinen – wie vorgestern der Lehrerverband zitiert wurde –, Lernplattformen seien ein freiwilliges und zusätzliches, also quasi im Zweifel ein entbehrliches Unterstützungsangebot, möchte ich deutlich widersprechen.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Christian Piwarz)

In der jetzigen Situation sind Schülerinnen und Schüler schlichtweg darauf angewiesen. Die Frage ist nicht, ob digitales Lernen stattfindet, sondern die Frage ist, wie digitales Lernen stattfindet. Wir brauchen einen Qualitätsrahmen für das Distanzlernen, eine Handlungsempfehlung auf der Basis von Best-Practice-Beispielen. Dabei geht es nicht um fixe staatliche Vorgaben, sondern darum, gute Ansätze zu verbreiten; und gute Ansätze gibt es zweifelsohne, auch in Sachsen. Ja, wir wollen, dass Schulen und Lehrkräfte eigenverantwortlich handeln. Wir wollen aber auch, dass

sich Schülerinnen und Schüler darauf verlassen können, beim digitalen Lernen bestmöglich unterstützt zu werden. LernSax, Schullogin, OPAL Schule sind gut, bleiben aber ausbaufähig. Dabei sollten beispielsweise barrierefreie und sprachsensible Angebote ausgebaut werden. Klar muss sein, dass alle Programme und Lernplattformen natürlich der Vermittlung von Lerninhalten dienen. Mindestens ebenso wichtig sind sie jedoch für die Kontaktpflege, gerade jetzt in Pandemiezeiten.

Bund und Länder haben mit dem DigitalPakt Schule enorme Summen bewegt und tun es weiterhin. In allen geförderten Bereichen – bei der schulischen IT-Ausstattung, bei den Endgeräten für Schüler(innen) oder bei IT-Admins – hat der DigitalPakt für einen spürbaren Schub gesorgt, und das werden wir weiter fortsetzen. Digitales Lehren und Lernen darf nicht an unzureichender technischer Ausstattung scheitern.

Schließlich werden wir das Aus- und Fortbildungsangebot für Lehrkräfte weiterentwickeln. Digitale Bildung ist nämlich nicht allein eine Frage der Technik. Es ist essenziell, den Lehrkräften das pädagogische Rüstzeug an die Hand zu geben, das sie brauchen, wenn der Unterricht eben nicht in Präsenz stattfinden kann, liebe Kolleginnen und Kollegen; und das digitale Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie ist leider gerade der Regelfall. Wir tun gut daran, aus den bisherigen Erfahrungen – auch aus Misserfolgen – zu lernen und sie nutzbar zu machen. Herr Gasse sagte es schon: Lassen Sie uns diese Zeit als Chance für eine Weiterentwicklung der digitalen Bildung und der Medienbildung begreifen!

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Christian Piwarz)

Auf Frau Kollegin Melcher folgt nun für die AfD-Fraktion Herr Kollege Hahn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit Ihrem Antrag haben Sie ein sportliches Programm vorgelegt. Umfassende Digitalisierung im Bildungsbereich – und das möglichst schnell. Dafür nehmen Sie viel Geld in die Hand, aber – wie immer – steckt der Teufel im Detail.

Kommen wir zunächst zur Technik. Bevor große Konzepte umgesetzt werden können, müssen erst einmal die Hausaufgaben gemacht werden. Werfen Sie einen Blick in Sachsens Breitbandatlas. Ich nehme als Beispiel meine Heimatstadt Zwickau: Ganze 11 % der Anschlüsse verfügen über eine Bandbreite von 1 000 Megabit. Damit sind wir relativ weit vorn dabei. Wenige Kilometer weiter, in Hartenstein, sind es 0 %. Glücklich, wer dort zu den privilegierten 44 % mit 200 Megabit Anschlussbreite zählt! Von den vielen weißen Flecken auf dem Lande, von Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern und Homeoffice wollen wir gar nicht sprechen. Digitaler Unterricht in Schließzeiten von Schulen unter diesen Bedingungen:

Fragezeichen! Und wenn ein guter Anschluss bis zum Schulgebäude liegt, versagt nicht selten die schulinterne Infrastruktur. Sportlich für die Technik, wenn im Präsenzunterricht eine Schule unter Volllast fahren will, zum Beispiel 32 Rechner und ein Klassensatz Tablets. Dafür braucht es ordentlich Power.

Alles stürzt sich zur gleichen Zeit auf neue Technik. Doch auch hier gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen Lieferzeit und Preis, auch für Installation und Wartung der Geräte und deren Versicherung – zu zahlen ist das vom Schulträger, und das alles in Zeiten klammer Kassen.

Und die Lehrer? Circa 40 % sind zwischen 50 und 60 Jahre alt und haben jahrzehntelang einen guten analogen Unterricht gehalten.

(Beifall bei der AfD)

Onlineunterricht in diesem Alter ist eben nicht jedermanns Sache.

Schulverwaltung oder dienstliche Belange haben auf privaten Geräten aus Datenschutzgründen nichts zu suchen. Dienstgeräte in den Schulen? – Bis jetzt auch hier: Fehlanzeige! Die dringende Notwendigkeit der Aufrüstung von Technik wird wohl noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Apropos analoger Unterricht: E-Learning, digitales Lernen, Hybridunterricht – diese Schlagworte in Ihrem Antrag lassen nichts Gutes erahnen. Erleben wir hier langfristig eine Grundsteinlegung einer sogenannten Billigbildung? Eine Bildung getreu dem Motto „Wozu brauchen wir teure Lehrer? – Wir haben doch das Netz.“

Kein Mensch ist digital! Digitalisierung ist kein Allheilmittel und der Bildungserfolg vor allem in der Primarstufe ist nicht zwingend davon abhängig. Kein Schüler beherrscht das Einmaleins besser, niemand kann besser lesen, nur weil er auf eine Mattscheibe starrt. Digitalisierung nach dem Motto „Jetzt, sofort und alles“ – natürlich begrüßt von den IT-Unternehmen – lässt Warnungen von Lehrern, Ärzten und Psychologen völlig unter den Tisch fallen. Wer hier kritisiert, gilt als rückständig, als Abgehängter, als Hinterwäldler und wird, wie immer, stigmatisiert. Leider ist ein ergebnisoffener Austausch von Sachargumenten in der letzten Zeit völlig außer Mode geraten.

Seit Jahren warnen Lehrer, Ärzte und Psychologen vor den Folgen der Digitalisierung auf Teufel komm raus. Leider werden sie meist überhört. Erkenntnisse der Pädagogik und Entwicklungspsychologie gehen im allgemeinen Hype unter. Konzentrationsstörungen und Mediensucht sind nicht selten die Folgen. Aber was wissen denn die IT-Verbände von der Entwicklungspsychologie? Was wollen sie davon wissen? Geht es ihnen hier wirklich um die Kinder?

Zum Schluss sei noch einmal ganz deutlich gesagt, weil uns ja immer wieder gern das Wort im Mund herumgedreht wird: Wir sind keinesfalls gegen die technische Aufrüstung unserer Bildungseinrichtungen. Wir sind aber gegen eine Nutzung der Digitaltechnik in der frühen Kindheit. Diese steht einer gesunden Entwicklung der Kinder entgegen.

Nutzen wir die Technik nicht um ihrer selbst willen, sondern dort, wo sie einen Mehrwert bringt. Übertragen heißt das: Setzen wir die Technik besonders im Bereich Bildung maßvoll und sinnvoll ein. Wie sagte einst Paracelsus? – Die Dosis macht das Gift.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Auf Kollegen Hahn folgt jetzt – nach Säuberung des Pultes – Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Antrag fiel mir spontan ein: Man weiß erst, was man hatte, wenn man es verloren hat. Dieser Antrag scheint tatsächlich mit der zweiten Welle der CoronaPandemie verloren gegangen zu sein. Allerdings kann man schwerlich etwas verlieren, was man nie hatte – so ist es ja irgendwie auch mit der Digitalisierung.

Reden wir über den vorliegenden Antrag vom 19. November 2020, also von vor 2,5 Monaten. In diesem ersuchen die Koalitionsfraktionen ihre Regierung, dem Landtag zum Stand der Digitalisierung in der Schule zu berichten. „Digitale Bildung und Medienbildung fortentwickeln – Erfahrungen aus der Corona-Krise nutzen“, so lautet der Titel. Also ein klassischer Berichtsantrag, möchte man annehmen – oder ein Schaufensterantrag: Schaut her, was wir geleistet haben. Sollte es denn tatsächlich darum gehen, fehlt bis heute der Bericht der Staatsregierung.

Worüber die Staatsregierung dem Parlament berichten sollte, hätte auch die demokratische Opposition und erst recht die betroffene Öffentlichkeit – Schüler(innen), Eltern und Schulen – brennend interessiert. Denn das, worüber berichtet werden sollte und was im Antrag so fein säuberlich in den Punkten I bis VI, untergliedert von a. bis p., aufgelistet ist, beschreibt sachlich und fachlich genau das Ausmaß und die Tiefe der Misere, in der wir seit Mitte November wieder stecken, und das zum zweiten Mal innerhalb von zehn Monaten.

Apropos brennend – da drängt sich mir förmlich ein weiteres Bild auf: Die Schule steht bereits in Flammen, und was macht die Feuerwehr? Die Feuerwehr verweist auf die Einhaltung der Brandschutzordnung. Aber an der Filmkomödie „Hurra! Die Schule brennt“, die 1969 mit der Goldenen Leinwand ausgezeichnet wurde und die insgesamt über 4 Millionen Kinogänger(innen) gesehen haben, vermag sich heute, 50 Jahre später, niemand erfreuen. Im Gegenteil: Zu den wichtigsten Erkenntnissen aus dem ersten Lockdown gehörten die der Systemrelevanz von Schule für die Schülerinnen und Schüler und natürlich die Erkenntnis der Systemrelevanz von Lehrerinnen und Lehrern.

Zurück zum Antrag. Also, meine Damen und Herren, warum bleibt uns die Staatsregierung bis heute ihre Stellungnahme schuldig? Viele Gründe sind hierfür denkbar, und der Teufel steckt hier einmal nicht im Detail, sondern im Wort „berichten“. Ein Bericht kann nur das wiedergeben,

was bereits erfolgte, getan oder erledigt wurde oder was geschehen ist. Ist das Geschehen fiktiv, dann ist es ein Märchen. Sollte dies die Staatsregierung womöglich beherzigt haben? Vielleicht gibt es ja nichts zu berichten, weil nichts oder leider eben nur wenig geschah und erfolgte, nichts oder nur wenig erledigt und getan wurde. Das wussten meines Erachtens auch die Antragstellerinnen; die Sprache ihres Antrages verrät es. Der Duktus entspricht einer Aufforderung, einem Appell, einem Arbeitsauftrag.

Hierzu zitiere ich einige Beispiele:

Punkt I c.: „welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie welche notwendigen Verbesserungen und Erweiterungen in Auswertung der aktuellen Erfahrungen mit LernSax noch realisiert werden müssen, um die Lernplattform LernSax flächendeckend an allen öffentlichen Schulen nutzen zu können“.

Punkt II a.: „eine Handlungsempfehlung auf der Basis von Best-Practice-Beispielen für die Umsetzung in öffentlichen und freien Schulen zu erarbeiten und den Schulen zur Nachnutzung zu empfehlen“.

Abschließend und – wie ich finde – noch besser ist Punkt VI: Die Staatsregierung wird ersucht, „die vorgenannten Beschlussziffern unter Vorbehalt des durch den Sächsischen Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt 2021/2022 umzusetzen“.

Obwohl sprachlich auch nicht korrekt, muss ich an dieser Stelle sagen: Zukünftiger geht es nicht.

Lassen wir die sprachlichen Feinheiten des Schulterklopfens einmal außer Acht, ist der Termin der Einreichung des Antrages interessant. Wir erinnern uns: Am 30. Oktober 2020 titelte die „Freie Presse“: „Dresden. Neuer Corona Lockdown. Diese Regeln gelten ab Montag in Sachsen. Die Landesregierung schränkt erneut das öffentliche Leben stark ein.“