Protocol of the Session on February 3, 2021

Zusammenfassend möchte ich die Staatsregierung ermutigen, die Rechte der Personalräte im Personalvertretungsgesetz gerade in Fragen der Mitbestimmung zu stärken. Da ist noch viel Luft nach oben. Heute stimmen wir dem Gesetzentwurf aber erst einmal zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Kerstin Köditz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht heute um einen Gesetzentwurf für die Personalratswahlen während der Covid-19-Pandemie und nicht um das gesamte Personalvertretungsgesetz.

(Sebastian Wippel, AfD: Aha!)

Seit fast einem Jahr haben wir es in Deutschland mit einer Pandemie zu tun. Niemand war darauf vorbereitet, niemand konnte die perfekten Lösungen haben. Über vieles wurde und wird diskutiert. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer standen selten im Vordergrund. Das ist leider kein Naturgesetz, das liegt nicht in der Natur der Sache, sondern ist der Blick auf Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen in dieser Zeit.

Da überrascht es nicht, dass erst Ende letzten Jahres auffiel, dass in diesem Frühjahr Personalratswahlen stattfinden.

Wir sagen aber Danke, dass man noch schnell nach Lösungen zur Gewährleistung von ordnungsgemäßen Personalratswahlen gesucht und diese gefunden hat.

Für uns als LINKE ist die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr wichtig. Wir haben uns einer zügigen parlamentarischen Beratung nicht verschlossen und werden dem Gesetzentwurf heute zustimmen.

Zwei Aspekte möchte ich heute – wie schon im Innenausschuss – ansprechen, da die im Gesetzentwurf enthaltenen Verfahrensvorschläge Tücken aufweisen.

Erstens. Im § 3 steht nur im ersten Absatz der ausdrückliche Bezug auf die Covid-19-Pandemie, aber nicht in den anderen Absätzen. Im Ausschuss wurde uns versichert, dass sich auch die anderen Absätze nur auf die Covid-19Pandemie beziehen. Einer Ausweitung von digitalen Personalratssitzungen über die Pandemiezeit hinaus erteilt DIE LINKE eine klare Absage. Wir sehen darin eine Beschränkung der Interessenvertretung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zweitens muss sichergestellt werden, dass bei der Nutzung der Dienststellentechnik der Dienstherr keinen Zugriff auf die digitalen Sitzungen hat. Auch dies wurde uns im Ausschuss mit Verweis auf die sonst geltenden Regelungen im Personalrecht eindeutig zugesagt. Wir hoffen, dass diese Zusagen auch Bestand in der konkreten und weiteren Umsetzung haben. Denn nur unter diesen Voraussetzungen stimmen wir im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir hörten Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Wöller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst bedanke ich mich bei den Koalitionsfraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit bei dem vorliegenden Gesetzentwurf. Um was geht es?

Corona – und das ist leider keine Floskel – betrifft fast alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens. Das gilt auch für das in der Sächsischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen des öffentlichen Dienstes. Dieser Verfassungsauftrag ist derzeit gefährdet. Warum?

Bislang war bei den Personalvertretungen ein Übergangsmandat weder möglich noch nötig. Rechtzeitige Wahlen konnten stets sichergestellt und durchgeführt werden. Davon können wir aber mittelfristig nicht ausgehen. Auch wenn sich die Gesamtsituation mit Blick auf die Pandemie insgesamt verbessert, werden uns mögliche Erkrankungen

von Beschäftigten, häusliche Quarantäne und weitere Einschränkungen sicher noch eine Zeit lang betreffen. Insofern bleibt die fristgemäße Organisation von Personalratsbildung oder die Aufstellung von Vorschlagslisten schwierig.

Meine Damen und Herren, es ist schon ausgeführt worden: Eile ist geboten. Die nächsten regelmäßigen Personalratswahlen sind im Zeitraum Anfang März bis Ende Mai 2021 geplant. Die Wahlvorbereitungen beginnen vielerorts bereits in diesen Tagen – und zwar deshalb, weil die amtierenden Personalvertretungen verpflichtet sind, die

Wahlvorstände spätestens zwölf Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit zu bestellen. Davon abgesehen wissen wir, die Pandemie hat nicht nur Auswirkungen auf die Personalratswahlen. Sie betrifft ganz unmittelbar auch die ordnungsgemäßen Beratungen und Beschlussfassungen der

Personalvertretungen. Persönliche Anwesenheit bei den Sitzungen war bisher für die Wahrnehmung der Beteiligtenrechte unverzichtbar. Es ist in meinen Augen daher selbstverständlich, entsprechende Technik so schnell wie möglich zuzulassen.

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich die Frage gestellt, auf welcher Grundlage das Grundrecht auf Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen des öffentlichen Dienstes auch in Corona-Zeiten ausgeübt werden kann. Der vorliegende Gesetzentwurf ist die richtige Antwort. Er verhindert erstens personalratslose Zeiten und gestattet den Wahlvorständen, den Beginn des Wahlverfahrens hinauszuschieben oder es zu unterbrechen.

Zweitens schafft der Gesetzentwurf eine rechtssichere Grundlage für Personalratssitzungen ohne persönliche Anwesenheit. Noch nicht im Entwurf enthalten, aber geplant ist aktuell die Änderung der Personalratswahlenverordnung. Danach sollen die Stimmabgabe per Brief und die Wahlvorstandssitzungen mittels audiovisueller Technik zulässig werden.

Meine Damen und Herren, mein Dank gilt an dieser Stelle allen Personalratsvertretern für ihre wertvolle Arbeit. Außerdem bedanke ich mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgewirkt haben, insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen. Die enthaltenen Regelungen sind sinnvoll und notwendig. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Wöller. Wenn es keinen weiteren Bedarf zur Aussprache gibt, könnten wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie (Personalratswahlge- setz 2021), Drucksache 7/5156. Wir stimmen wie gewohnt auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/5340, ab.

Nachdem es der Ausschuss vorgeschlagen hat, sollten wir paragrafenweise abstimmen. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir im Block abstimmen. – Das sind alles wunderbare Zeichen, also stimmen wir im Block ab.

(Staatsminister Christian Piwarz: Das ist aber nicht im Protokoll darstellbar!)

Aber es gibt diese wunderbaren Fotos von mir. Das aber an anderer Stelle.

(Heiterkeit im Saal)

Wir stimmen also im Block ab. Wir stimmen über die Überschrift, über § 1 Anwendungsbereich, § 2 Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen, § 3 Wirksamkeit von Personalratsbeschlüssen und § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt

dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig.

Jetzt stelle ich den Gesetzentwurf in Gänze in der beschlossenen Fassung zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird selbstverständlich entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, würden wir diesem Antrag entsprechen. – Da ich keinen Widerspruch sehe, können wir ganz zügig mit der Tagesordnung fortfahren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Digitale Bildung und Medienbildung fortentwickeln –

Erfahrungen aus der Corona-Krise nutzen

Drucksache 7/4651, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Kollegen Gasse für die CDU-Fraktion ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die pandemiebedingte häusliche Lernzeit der vergangenen Wochen und Monate hat uns unter anderem gezeigt, dass kein Medium allein in der Lage ist, gute Bildung zu erzeugen. Ein Buch, ein Schreibheft, eine Kreidetafel und selbst eine noch so gut funktionierende digitale Lernplattform nützen uns für sich genommen nur wenig. Es sind immer die pädagogischen Konzepte, die aus der Vielfalt der Angebote gute Bildung machen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate zeigen uns, dass digitaler Unterricht alleine nicht die physische Anwesenheit von Schülern und Lehrern in der Schule vor Ort vollständig ersetzen kann. In der aktuellen Situation zeigt sich auch, dass trotz limitierter Möglichkeiten und eingeschränkten Schulbetriebs unsere engagierten Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht am Laufen halten und die Schüler immer wieder dazu motivieren, mit ihnen gemeinsam das Beste aus der Situation in diesem Schuljahr zu machen. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei den Lehrerinnen und Lehrern bedanken.

(Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Auch die Eltern möchte ich nicht vergessen, die in dieser Situation zu Hause mit den Kindern im Homeschooling Großartiges leisten. Ein großer Dank gilt auch Ihnen, liebe Eltern.

(Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Die digitalen Medien und Lerninfrastrukturen ermöglichen neue Lernformen. Die Beschleunigung der Weiterentwicklung von Unterricht durch die Einbeziehung neuer Medien war der Grund dafür, dass im Mai 2019 der Digitalpakt des Bundes aufgelegt wurde. Sachsen hat sich sehr frühzeitig daran beteiligt. Unsere Schulträger haben gemeinsam mit dem Lehrerpersonal damit begonnen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Mittel in die Ausstattung der Schulen und die Ausstattung der Schüler und Lehrer mit mobilen Endgeräten investiert werden können.

Ich denke, ich bin nicht der Einzige, der sich in der aktuellen Situation wünscht, dass der Bund den DigitalPakt schon früher aufgelegt hätte und wir schon einige Schritte weiter wären. Allerdings wurde durch die pandemiebedingte Schließung der Schulen der Prozess der Nutzung digitaler Medien für die Unterrichtsgestaltung ganz erheblich beschleunigt. Schon vor der Pandemie war jedem klar, dass digitaler Unterricht in den kommenden Jahren in der schulischen Ausbildung eine viel größere Rolle spielen wird als bisher. Wir haben bereits darauf hingearbeitet, dass Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit möglichst umfassend und barrierefrei nutzen und sie so in ihre Lerngewohnheiten integrieren können. Wir haben damit begonnen, eine moderne Infrastruktur mit zeitgemäßer Software zu schaffen und Lehrern sowie Schülern eine breite Medienkompetenz zu vermitteln. Und ja, natürlich hätte ich mir vieles reibungsloser und schneller gewünscht. Auch aus diesem Grund soll der vorliegende Antrag diesen Prozess nun noch weiter beschleunigen und professionalisieren.

Mit diesem Antrag verfolgt die Koalition das Ziel, zunächst zu analysieren, welche derzeitige Situation in den Schulen