Protocol of the Session on February 3, 2021

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Dr. Joachim Keiler, AfD: Herr Staatsminister, gegen böse Nachbarn schützt Sie das BGB!)

Das war Staatsminister Günther. Ich wollte Sie in Ihrem Redefluss nicht unterbrechen, weil Sie hintereinander gesprochen haben. Trotzdem möchte ich Sie um etwas mehr Ruhe im Saal bitten, weil man es ansonsten sehr schlecht versteht.

Es liegt uns ein Änderungsantrag vor. Soll dieser noch eingebracht werden? – Frau Mertsching, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Rolle rückwärts im Naturschutzgesetz wird es aus unserer Sicht nicht getan sein, den Gehölzschutz und damit Naturschutz schlagkräftig voranzubringen. Die Koalition möchte mit ihrer Gesetzesänderung eine Änderung der Rechtslage erreichen, die in etwa der damaligen entspricht. „In etwa“ steht in diesem Teil für einen entscheidenden Unterschied, wenn es darum gehen soll, den Gehölzschutz landesweit zu stärken.

Mit der Vereinfachung des Landesumweltrechts schränkte die damalige Regierung aus CDU und FDP die Regelbefugnis der Kommunen im Hinblick auf die Festsetzung geschützter Gehölze ein. Sie griff auch in den Schutzbereich der kommunalen Finanzhoheit ein, indem sie per Gesetz die Kostenfreiheit des Genehmigungsverfahren zur

Fällung eines Baumes forderte. Anträge mussten also nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern, die diese gestellt hatten, bezahlt werden. Das damals vom juristischen Dienst der Landtagsverwaltung erstellte Gutachten aus dem Jahr 2010 wurde bis jetzt konsequent ignoriert. Darin schilderte der juristische Dienst erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den kommunalen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung und dass der Eingriff in den Schutzbereich der kommunalen Finanzhoheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Diese äußerst fragwürdige Regelung hat auch in der Novellierung weiterhin Bestand. Dabei hatten Sie die Chance, hier endlich Rechtssicherheit herzustellen. Wir leben doch in einem Rechtsstaat!

Möchten die Kommunen die nun wiedergewonnene Entscheidungsfreiheit derart nutzen, dass sie umfassende und wirksame Gehölzschutzsatzungen erlassen, wird der Arbeitsaufwand steigen. Es würden mehr Anträge auf Baumfällungen eingehen. Die jetzt schon hohe, aber kostenfreie Beratung wird noch mehr gefordert, was natürlich wichtig und richtig ist. Doch die Kommune kann diese Mehrbelastung niemandem mehr in Rechnung stellen. Die Kostenerstattung durch die Bürger und Bürgerinnen wie vor dem Jahr 2010 im Rahmen eines kostenpflichtigen Antrags fällt aus. Der Freistaat sagt dazu: Sieh zu, wie du klarkommst. Umfassender Baumschutz geht zu hundert Prozent zulasten der Kommunen. Es geht hier nicht um den Mehrbelastungsausgleich, da es keine neue Aufgabe ist. Es geht einfach darum, dass die Kommunen nun keine Chance mehr haben, es jemandem in Rechnung zu stellen, gerade wenn der Aufwand steigt. Bei der Anhörung waren zu dieser Frage explizit keine kommunale Vertreterin und kein kommunaler Vertreter zugegen.

Deswegen sagen wir Folgendes: Wer B wie Baumschutz sagt, der muss auch F wie Finanzierung sagen. Der Baumschutz darf keine Frage der finanziellen, der personellen Kapazitäten einer Kommune sein, sondern ist eine ökologische Notwendigkeit. Deswegen haben wir mit unserem Änderungsantrag zur Finanzierung dieses Mehraufwands für Gehölzschutz einen Vorschlag eingebracht, der die Kommunen darin unterstützt, den gestiegenen Anforderungen in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise gerecht zu werden. Unser Änderungsantrag nimmt die Landesregierung in die Pflicht, dabei mitzuziehen, indem die Kommunen ihr die Rechnung stellen können.

Unseres Erachtens nach ist der Gesetzentwurf leider nur ein Lippenbekenntnis für mehr Baumschutz. Er könnte ein aufrichtiges Statement für mehr Klimaschutz und Schutz biologischer Vielfalt sein. Dafür bräuchte es jedoch mehr als die Streichung einer Gesetzespassage. Dafür bräuchte es eine reale und damit meine ich finanzielle Unterstützung der Kommunen. Es bräuchte eine auskömmliche und angemessene Finanzausstattung. Um es auf den Punkt zu bringen: Es bräuchte die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Da wir das mit dem Händeheben vorhin schon einmal versucht haben, können wir dies jetzt tatsächlich üben.

Bitte zum Ende kommen.

Ich werbe um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt Austauschbedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE?

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!)

Ja. Volkmar Zschocke bitte für die BÜNDNISGRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Argumente wurden zwar schon vorgetragen, aber weil Frau Mertsching das hier so vehement eingeworben hat, möchte ich trotzdem noch einmal darauf eingehen.

Ganz klar ist: Artikel 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung, Mehrbelastungsausgleich, kann nicht angewendet werden, weil eine Pflicht zum Ausgleich einer Mehrbelastung durch die Gesetzgebung schlicht und ergreifend nicht entsteht – das haben die Vorredner schon erläutert –; denn inwiefern die Gemeinden diese jetzt eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unterschutzstellung nutzen, das entscheiden sie nun einmal selbst, und das war ja die Intention der Änderung.

Darüber, ob eine Gebühr im Sinne des Baumschutzes ist, kann man sich ja streiten. Das ist ein Streit, der schon damals geführt wurde. Im Gegensatz zur Genehmigungsfreiheit entsteht natürlich beim Genehmigungsvorbehalt dann schon ein gewisser Aufwand für Antragstellung, für Prüfung, gegebenenfalls auch für die Ersatzpflanzungen. Wie gesagt, man kann sich darüber streiten, ob es am Ende hilfreich ist oder kontraproduktiv wirkt, dies noch einmal mit Gebühren zu befrachten.

Deswegen sage ich: Es bleibt erst einmal abzuwarten, ob nun viele Kommunen allein wegen der fehlenden Möglichkeit, Gebühren zu erheben, auf eine Baumschutzsatzung verzichten. Das gilt es zu beobachten. Wie gesagt, in der Anhörung war es kein Thema. Deswegen, glaube ich, können wir das heute auch ohne diese Änderung so auf den Weg bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther)

Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsbeitrag? – Ja. Herr Prantl für die AfD-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die Corona-Maßnahmen von Bund und Freistaat haben zu ganz erheblichen Belastungen der

Kommunen geführt, so zu Mehrausgaben beim Gesundheitsschutz und zu Mindereinnahmen durch hohe Ausfälle bei Steuereinnahmen und Gebühren, um nur einige zu nennen. Waren die Maßnahmen bezüglich des Coronavirus wenig effektiv, so haben Sie, liebe Regierung, die Kassen der Kommunen doch wirksam gelehrt. Somit blicken die Kommunen mit großer Sorge auf die bislang ungeklärte Finanzlage der kommenden Jahre. Statt zu entlasten, hat sich die Regierung entschlossen, die Kommunen mit Gehölzschutzbürokratie zu beglücken, ganz ohne finanziellen Ausgleich; das versteht sich.

DIE LINKEN möchten eine Erstattung der Mehrbelastung für die an die Kommunen übertragenen Aufgaben, für die die Sächsische Staatsregierung sachsenweit pro Jahr immerhin 6,5 Millionen Euro kalkuliert. – Werte Abgeordnete der LINKEN, da bin ich ganz bei Ihnen: Wer bestellt, der zahlt. Sie denken damit einen Schritt weiter als die Kenia-Koalitionäre.

Allerdings habe ich auch ausgeführt, dass es mit der Änderung und Vereinfachung des sächsischen Naturschutzrechts im Jahr 2010 weder zu einem Kettensägemassaker noch zu mehr Verstößen gegen höherrangiges Naturschutzrecht gekommen ist und die Gesetzesänderung weder notwendig noch erforderlich oder sinnvoll ist. Die Bürger sind vor der Liberalisierung des Naturschutzgesetzes sorgsam mit ihren Gehölzen umgegangen; sie sind danach sorgsam mit ihnen umgegangen, sie werden es auch zukünftig tun, ganz ohne die von Ihnen angestrebte Bevormundung. Eine Gesetzesänderung ist also nicht notwendig, und wir werden daher diesen Änderungsantrag ablehnen.

Danke.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Den sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/5403. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Die Frage ist jetzt, ob wir artikelweise abstimmen wollen oder ob wir das im Block machen. – Heißt das im Block? – Gut, dann würden wir das im Block machen.

Als Erstes werde ich über die Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2 gemeinsam abstimmen lassen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und keinen Enthaltungen ist der blockweisen Abstimmung zugestimmt.

Weil wir im Block abgestimmt haben, lasse ich jetzt noch einmal über den Entwurf in Gänze abstimmen, nämlich über das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Drucksache 7/4539. Wer stimmt dafür? –

(Zuruf von der CDU: In der Fassung des Ausschusses?)

In der Fassung, selbstverständlich.

Jetzt noch einmal, weil ich nicht richtig hingeschaut habe: Wer stimmt dafür? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf in genau dieser Fassung zugestimmt.

Wir können auch gleich den Tagesordnungspunkt verlassen und kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und

zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen

während der COVID-19-Pandemie (Personalratswahlgesetz 2021)

Drucksache 7/5156, Gesetzentwurf der Fraktionen

CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

Drucksache 7/5340, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport

Als Erstes frage ich, ob der Berichterstatter, Herr Wippel, das Wort wünscht. – Nein. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache wie üblich. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD und LINKE. Ich bitte für die CDU-Fraktion Kollegen Anton, das Wort zu ergreifen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 31. Mai dieses Jahres endet die fünfjährige Amtszeit der gewählten Personalvertretungen in Sachsen. Die turnusmäßigen Neuwahlen der Personalräte wären nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz regulär im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai durchzuführen. Aufgrund der pandemischen Lage kann die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen innerhalb dieses Zeitkorridors nicht sichergestellt werden.

Zur Vermeidung personalratsloser Zeiten und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition deshalb vor, erstens den Wahlzeitraum für die Personalratswahlen bis längstens zum 31. Oktober 2021 zu verlängern und damit die pandemiebedingt möglichen Verzögerungen oder Unterbrechungen des Wahlverfahrens zu vermeiden.

Zweitens sieht er vor: Alle amtierenden Personalvertretungen erhalten bis zur Konstituierung des neugewählten Personalrats, längstens jedoch bis zum 31. Oktober dieses Jahres, ein befristetes Übergangsmandat, wenn mit dem Ablauf der regulären Amtszeit am 31. Mai noch kein neuer Personalrat gewählt wurde. Sie führen bis dahin die Geschäftsstelle in der Dienststelle weiter.

Des Weiteren geht es darum, die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen während der pandemischen Lage sicherzustellen. Die Personalräte leisten eine wichtige Aufgabe, und ihre Arbeit ist auch für die Funktionsfähigkeit