Protocol of the Session on February 3, 2021

(Beifall bei der AfD)

Lassen Sie uns eines klarstellen: Unsere Baumbestände von heute sind kein Verdienst von Gehölzschutzsatzungen. Grüne Bürokratie ist kein Wachstumsfaktor, nicht mal für Bäume.

(Zuruf von der AfD – Heiterkeit)

Werte Kollegen, vollkommen einig sind wir uns in dem Punkt, dass wir einen vielfältigen und gesunden Baumbestand in Sachsens Kommunen erhalten und entwickeln wollen, aber Ihr Weg, Ihre Gesetzesänderung, Ihr Ansatz sind leider praxisuntauglich und kontraproduktiv. Das sehen auch viele Sachverständige so. Mit Bürokratie und mit Kosten und Vorschriften können Sie die Sachsen eben nicht für Bäume oder für die Natur begeistern – im Gegenteil, so etwas schreckt ab. Lassen Sie uns der Vernunft der Bürger vertrauen, stärken wir die Eigenverantwortung, respektieren wir das Selbstbestimmungsrecht der Privateigentümer, der Baumbewirtschafter!

(Beifall bei der AfD)

Warum setzen wir nicht auf ergebnisoffene und fachlich qualifizierte Beratung auf Augenhöhe? Gespräche fördern gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz – der Gewinner könnte unser Freund, der Baum, sein.

Liebe CDU-Kollegen, als Beweis ein Praxisbeispiel, das seit vielen Jahren gut funktioniert: Für Acker und Grünland bietet Sachsen nämlich ein breites Angebot an Naturschutzmaßnahmen an – diese sind freiwillig. Den Bewirtschaftern werden dabei mehr oder weniger auskömmliche Prämien angeboten und es besteht sogar eine relative Planungssicherheit. Es sind sogar Naturschutzberater flächendeckend und regelmäßig in Sachsen unterwegs – in Agrargenossenschaften und auf Bauernhöfen. Im Ergebnis machen Landwirte und Flächeneigentümer freiwillig Naturschutz auf Äckern und Wiesen mit, weil mit ihnen zuerst gesprochen wurde, weil man sie ernst nimmt, weil finanzielle Anreize geboten werden und weil der rot-grüne Holzhammer außen vor bleibt.

Der Erfolgsfaktor ist doch, dass man nicht von oben herab herunterdiktiert, sondern die Selbstbestimmung auf fremdem Grund und Boden respektiert. Da wurde ja in Sachsen in der Agrarpolitik manches richtiggemacht, und jetzt stellt sich doch die Frage, warum Sie dieses erfolgreiche Modell nicht einfach auf den Baumschutz auf Privatgrundstücken und kommunalen Flächen in den Städten und Gemeinden übertragen. Warum denken Sie nicht mal über finanzielle Anreize für die Baumbewirtschaftung und die Erhaltungspflege nach?

(Zunehmende Unruhe)

Sehen wir es einmal zusammen aus der Sicht des – –

Kollege Prantl, einen kleinen Moment, bitte!

Danke, dass die Regierungsbank zuhört!

Meine Damen und Herren, es ist in den letzten Minuten doch recht unruhig geworden. Ich bitte um etwas Ruhe hier vorn beim Redebeitrag – danke schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehen wir es einmal aus der Sicht eines Baumbesitzers. Bäume sind Verantwortung, Bäume sind Arbeitszeit, Bäume sind Kosten, Bäume sind auch manchmal Zoff mit dem Nachbarn. Es muss Verkehrssicherheit gewährleistet werden, es müssen verkehrssicherungsrechtliche Risiken eingegangen werden. Hinzu kommt der Aufwand für die Baumpflege und die jährliche Verwertung von Laub.

Ich frage Sie: Welche Gegenleistung erhält der Baumbesitzer von der Gesellschaft für seine Kosten, für seinen Aufwand, für sein Risiko? Richtig: keine, null! Sie sehen Bäume auf Privatgrundstücken im öffentlichen Interesse – das stimmt –, allerdings machen Sie das, ohne die öffentlichen Leistungen und Lasten der privaten Baumbesitzer zu honorieren.

(Beifall bei der AfD)

Finden Sie das wirklich gerecht? Das ist nicht gerecht!

(Zuruf von der AfD: Baum-Soli!)

Wie wäre es denn mit einer Gemeinwohlprämie für Baumbesitzer? Aber nein, statt der überfälligen gesellschaftlichen Anerkennung für Baumerhaltung kommen Sie mit Satzungen, Verboten, Formularen, Paragrafen, Wartezeiten, Verwaltungs-Latein und Kosten daher, und das ist nicht der richtige Weg. Dazu sagen wir klar und deutlich Nein. Die AfD schließt sich den Sachverständigen an, die in der öffentlichen Anhörung Ende November im Umweltausschuss sowie in den Fachstellungnahmen Zweifel an den Erfordernissen, an der Eignung und an der Angemessenheit der Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes geäußert haben.

Wir greifen auch die Kritik des Normenkontrollrates auf. Dieser bemängelt Ihre liederliche Abwägungsentscheidung und unzureichende sachliche Begründung für die angestrebten Gesetzesänderungen. Baumschutzsatzungen sind Ausdruck von Misstrauen gegenüber dem Bürger und schaden auch der Akzeptanz und damit Ihrem im Grunde richtigen und guten Anliegen des Baumschutzes. Die AfD möchte nicht, dass die Rathäuser in Sachsen die Möglichkeit erhalten, Eigentümer noch stärker als vorher zu bevormunden.

Apropos Bürokratie: Liebe CDU, gemeinsam mit der FDP haben Sie 2010 den Gehölzschutz erst entbürokratisiert und im März 2019 haben Sie im Plenum

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und der AfD)

einen nahezu inhaltsgleichen Gesetzentwurf der GRÜNEN behandelt. Dazu sagte mein geschätzter Erzgebirgskollege, Ronny Wähner von der CDU, völlig zu Recht

(Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

hören Sie einmal gut zu Herr Lippmann –, die CDU sagte völlig zu Recht: Hinsichtlich des Weges, wie wir dieses Ziel erreichen wollen, unterscheiden wir, die CDU, uns deutlich von den GRÜNEN, weil die GRÜNEN den Weg gehen, den sie am liebsten beschreiten, den Weg über Verbote, über neue Gesetze und über neue Satzungen. Was Sie, liebe CDU, heute von der grünen Verbotspartei noch unterscheidet, werden Sie Ihren Wählern bald erklären müssen.

(Beifall bei der AfD)

Heute macht die CDU einen weiteren Schritt Richtung GRÜNE, wieder Rolle rückwärts. Wieder werden vernünftige Entscheidungen widerrufen, natürlich auf Kosten der Bürger und wieder auf Druck der rot-grünen Koalitionspartner. Die Sachsen haben verstanden: Wer CDU wählt, wählt grün. Dieser Tagesordnungspunkt ist der Beweis.

Zurück zu Ihrer Gesetzesänderung: Sie ist naturschutzfachlich undifferenziert. Sie wird die Akzeptanz der Bürger für den Naturschutz schmälern, sie erzeugt Papierberge, Kosten für alle Beteiligten ohne, dass es messbare Veränderungen oder Verbesserungen für den Naturschutz gibt. Wir lehnen Ihre Gesetzesänderung daher ab.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Das war für die AfD-Fraktion Kollege Prantl. Nun die Fraktion DIE LINKE; Frau Kollegin Mertsching, bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach zehn Jahren ökologischen Wahnsinns ist es nun endlich wieder beseitigt, dieses unsägliche allseits bekannte Baum-ab-Gesetz. Warum Baum-ab-Gesetz? – Weil zehn Jahre lang in Sachsen den Kommunen verwehrt war, Obstgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden, Nadelgehölze und Bäume unter einem Meter Stammumfang zu schützen. Das war nicht nur ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern auch fahrlässig.

(Zuruf)

In der Praxis bedeutete das, eine 50-jährige Buche auf einem Privatgrundstück – ein halbes Menschenleben, wenn es gut läuft – konnte einfach so plattgemacht werden, ohne dass man auch nur einen Vermerk dazu hätte irgendwo machen müssen. Dafür also Applaus, dass Sie diese Einschränkung des kommunalen Baumschutzes rückgängig gemacht haben. Bravo!

(Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich danke dir!)

Wir hatten die Gesetzesänderung damals abgelehnt und ich sage Ihnen heute noch einmal, warum.

(Zuruf von der CDU)

Es gab und gibt keine fachliche, ökologisch begründbare Rechtfertigung, dass Obstgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden, Nadelgehölze oder generell Bäume mit einem Stammumfang von unter einem Meter vom Schutz vor Abholzung ausgeschlossen werden sollten.

(Zuruf von der CDU)

Auch sie leisten einen Beitrag zum Schutz von seltenen Arten. Deren Lebensstätten sind Teil einer ökologischen Infrastruktur, begünstigen das Mikroklima und binden CO2. Aber CDU und FDP taten damals so, als hätten all diese Bäume keinen Wert und keine Funktion, wie auch gerade der Vorredner verlauten ließ.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten selbst entscheiden. Doch diese Verwaltungsvereinfachung zeigt, wie sie unserer Lebensgrundlage das Leben schwer macht. Wer von uns – ich bitte jetzt tatsächlich um das Handzeichen – kann einem in die Jahre gekommenen Apfelbaum ansehen, ob er Herberge für den streng geschützten Juchtenkäfer ist? – Wer von uns kann in der Baumhöhle einer Kirsche, die geschützte Ruhe- und Fortpflanzungsstätte des possierlichen Gartenschläfers, einer stark bedrohten rückläufigen Bilchart erkennen? –

(Thomas Prantl, AfD: Ich!)

Ich empfehle, die Bilche einmal zu googeln. Sie sind sehr niedlich. Wer von uns kann eine Schwarzpappel von einer Hybridpappel unterscheiden? – Ich kann das nicht. So wie wir bzw. uns hier geht es wohl dem überwiegenden Teil der Bevölkerung.

(Zuruf von der AfD: Das ist Allgemeinbildung!)

Deshalb braucht es fachlich qualifizierte Beratung und eine Genehmigung. Diese halten wir für ein geeignetes Instrument, denn es gab und gibt aus unserer Sicht keinen Grund, warum das Fällen von Bäumen der genannten Arten keiner Genehmigung unterliegen sollte. Ich sage nur: Vier Augen sehen mehr als zwei.

Die Genehmigungspflicht von Baumfällungen sorgt pragmatisch für fachlich qualifizierte Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern und für Rechtssicherheit im Zusammenhang mit unabwendbaren Baumfällungen. Auch bei diesen müssen die europarechtlich festgelegten Artenschutzbestimmungen des Bundes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes grundsätzlich berücksichtigt werden. Denn ein Baum ist nicht nur ein Landschaftselement. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall vor Strafe nicht, wenn sich beispielsweise nach der Fällung einer 30 Meter großen Kiefer herausstellt, dass diese ein sogenannter Schlafbaum der Waldohreule war und damit als deren Winterruhestätte artenschutzrechtlich geschützt ist. Wenn es beim Fällen von Bäumen sogar zur Tötung und Verletzung von Tieren strenggeschützter Arten wie zum Beispiel Fledermäusen kommt, muss sich der Verursacher strafrechtlich verantworten.

Biodiversität ist deshalb, um das noch einmal klar zu sagen, kein Nice-to-have oder ein Luxusproblem. Biodiversität ist die Grundlage unseres Lebens. Wir sind aus der

Vielfalt entstanden. Ohne diese Vielfalt wird es mit unseren Lebensgrundlagen schlecht aussehen. Deshalb hat die vorgesehene Streichung des aus unserer und aus fachlicher Sicht unsinnigen Absatzes unsere volle Unterstützung.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollegin Mertsching. Nun hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Ich erteile Herrn Kollegen Zschocke das Wort, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, den Gemeinden und kreisfreien Städten bei den geschützten Landschaftsbestandteilen die Gestaltungsfreiheit zurückzugeben, die vor Ort notwendig ist. Wir stellen damit Art und Weise des Baumschutzes sowie Umfang wieder in die kommunale Entscheidungshoheit. Es geht nicht um weitreichende, inhaltliche Änderungen am Naturschutzgesetz. Kern ist die Streichung eines Satzes – nicht mehr und nicht weniger. Mit der Änderung können künftig auch – Frau Mertsching hat es mehrfach ausgeführt – die genannten Gehölze wieder unter Schutz gestellt werden – sofern es vor Ort einen Konsens dafür gibt.