Protocol of the Session on September 26, 2018

Gravierende Konfliktfälle sind im Bericht dagegen überhaupt nicht zu finden. Die Stellungnahme der Staatsregierung enthält daher nur vereinzelte Richtigstellungen, etwa wenn einzelne Ausführungen aus unserer Sicht unzutreffend waren. Diese Entwicklung ist positiv. Sie

zeigt: Datenschutz in der Verwaltung ist keine Frage mehr des Ob oder des Wie. Datenschutz wird gelebt.

Der überwiegende Großteil unserer Bediensteten ist in Sachen Datenschutz sensibilisiert und sich seiner Verantwortung bewusst. Es ist gängige Praxis, dass die Verwaltung den Datenschutzbeauftragten bei entsprechenden Vorhaben frühzeitig einbindet, sodass Probleme von vornherein gar nicht erst entstehen. Sicherheit und Datenschutz lassen sich nicht gegeneinander ausspielen. Beide gehören zur Demokratie, auf beiden fußt unsere Gesellschaft.

Der 18. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist der letzte dieser Art. Aufgrund der neuen DSGVO wird er nun im Jahresrhythmus erscheinen. Gemeinsam wird die bisherige konstruktive Zusammenarbeit fortgeführt, wenn nicht sogar ausgebaut. Denn gerade die angesprochene DSGVO verlangt, dass bei den oftmals schwierigen Auslegungsfragen ein enger und intensiver Austausch erfolgt.

Der Staatsregierung ist es auch künftig ein zentrales Anliegen, den wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsarbeit gerecht zu werden. Das geht nur zusammen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Jahresbericht 2017, Band I

Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung, Staatsverwaltung

Drucksache 6/10763, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 6/14780, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Jahresbericht 2017, Band II

Kommunalfinanzen, Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung

Drucksache 6/11181, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 6/14781, Beschlussempfehlung des Haushalts-und Finanzausschusses

Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion und von 1,5 Minuten, je fraktionslosen Abgeordneten festgelegt. Wir beginnen mit der Aussprache in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD, AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Liebhauser. Herr Liebhauser, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Sächsische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht die Arbeit der Staatsregierung in insgesamt 42 Punkten geprüft. Für diese Prüfung bin ich ausdrücklich dankbar. Sie ist gewissermaßen das Zeugnis, in dem der Regierung bescheinigt wird, wie sie gearbeitet hat. Wir haben uns intensiv mit den beiden Bänden beschäftigt. Wir haben es uns in der Auseinandersetzung mit den Prüfungsergebnissen und mit den Stellungnahmen der Staatsregierung nicht leicht gemacht.

(André Barth, AfD: Das ist aber ein bisschen geflunkert!)

Lassen Sie mich auf einige Punkte bezüglich des Bandes I eingehen. Zunächst einmal: Der Rechnungshof hat die einzelnen Bereiche sehr genau geprüft. Aber oft werden Entscheidungen eben nicht am Schreibtisch getroffen. Viele der gewählten Beispiele sind sehr komplex. Das zeigen auch die jeweiligen Stellungnahmen der Staatsregierung.

Wir haben uns als CDU-Fraktion daher nicht in jedem Fall den Ausführungen des Rechnungshofes anschließen können, wenngleich wir in vielen Fällen dem Bericht folgen können. Ein wesentlicher Inhalt des Jahresberichtes ist immer die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen. Danach schloss das Haushaltsjahr 2015 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab. Der Sächsische Rechnungshof bescheinigt damit eine solide Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Darüber hinaus weist der Rechnungshof bei seinen Hinweisen auf kommende Herausforderungen auch

mahnend auf kritische Aspekte hin. Er stellt dar, dass die zunehmende Abhängigkeit des sächsischen Haushaltes von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei der Prognose künftiger Einnahmen beachtet werden müsse. Je niedriger der Anteil an EU- und Bundesmitteln wird, umso konjunkturanfälliger sind auch die Einnahmen. Darüber hinaus stellt der Rechnungshof dar, dass sich der demografische Wandel dämpfend auf das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung der Steuereinnahmen auswirken wird. Es gilt darum auch in Zukunft mehr denn je, mit Bedacht und nicht jedem Ruf nach Wohltaten folgend solide und nachhaltig Haushalte aufzustellen.

Ein weiterer Aspekt ist die Prüfziffer 5. Dort betrifft es die Deckungslücke zwischen Ansparungen für Pensionslasten und den Pensionsverpflichtungen. Diese Deckungslücke beträgt 7,9 Milliarden Euro. Die Ansparungen für künftige Pensionsverpflichtungen decken gerade einmal 40 %. Unser Generationenfonds ist daher ein wichtiger Schritt, um diese Lücke zu schließen. Wir reden aber aktuell auch über einen Stellenaufwuchs und über die Verbeamtung von Lehrern. Deshalb ist es wichtig, die mahnenden Prüfergebnisse des Rechnungshofes immer im Blick zu behalten.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf einen Einzelpunkt eingehen. Das betrifft die Gewährung von Bürgschaften durch den Freistaat Sachsen. Ich verstehe das Anliegen. Die Argumentation, dass bei rückläufigen Inanspruchnahmen von Bürgschaften der Ermächtigungsrahmen zu reduzieren sei, ist nachvollziehbar. Aber wir wollen auch handlungsfähig bleiben und schnell auf neue Herausforderungen und Investoren reagieren können. Deshalb sollten wir den bisherigen Ermächtigungsrahmen und die günstigen Zinsen beibehalten.

Auf die Einzelfallprüfung in Band II wird mein Kollege Gernot Krasselt genauer eingehen.

Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Sehr geehrter Herr Präsident! Dafür, dass Sie und Ihre Mannschaft uns immer wieder auf kommende Herausforderungen hinweisen, möchte ich Ihnen auch im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich danken.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Auch wenn es manchmal etwas unbequem ist, unterstützen Sie uns damit bei unserer Aufgabe, die Staatsregierung zu kontrollieren. Ich bitte Sie abschließend: Nehmen Sie diesen Dank mit und tragen Sie ihn an Ihre Mitarbeiter weiter. Noch einmal herzlichen Dank für den Bericht 2017.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Meiwald. Bitte sehr, Frau Meiwald, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst gilt wie jedes Jahr unser Dank dem Sächsischen Rechnungshof für seine akribische Arbeit und seine Beratung. Es liegt in der Natur der Sache, Herr Prof. Binus, dass wir zu bestimmten Punkten manchmal unterschiedlicher Meinung sind. Doch ich habe Hochachtung davor, dass der Rechnungshof sachlich und nicht politisch bewertet.

Wir diskutieren hier zwar die beiden Teile des Jahresberichtes 2017, ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um anzusprechen, dass sich die Arbeit des Rechnungshofes darin nicht erschöpft. Uns werden regelmäßig Beratende Äußerungen des Rechnungshofes zugeleitet, die leider nicht immer das Licht der Öffentlichkeit erblicken, uns aber viele wichtige Hinweise für unsere parlamentarische Arbeit liefern. Auch dafür noch einmal herzlichen Dank an Sie und Ihr Kollegium.

(Beifall bei den LINKEN)

Nun zurück zum Jahresbericht: Ich möchte in meiner Rede nicht auf alle Prüfpunkte eingehen, sondern habe mir zwei herausgegriffen, die mich zum Teil sehr bewegt haben und, zweitens, deren Brisanz sich anscheinend nicht bei der Koalition durchgesetzt hat. Im Band I zum Staatshaushalt findet sich unter Punkt 10 ein Bericht über politische Beamte. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht wissen, was damit gemeint ist: Es geht um Staatssekretäre und denen gleichgestellte Personen. Der Begriff „Staatssekretär“ ist derzeit in aller Munde und hat sich dermaßen in das kollektive Bewusstsein der Menschen gerückt.

In Sachsen haben wir ebenfalls solche politischen Beamten. Der Rechnungshof moniert so ziemlich genau das, was in den letzten Tagen durch die Presse geisterte. Politische Beamte haben üppige Versorgungsansprüche, wenn sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Fast zwei Drittel erleben dies mit durchschnittlich 55 Jahren. Lediglich in zwei von 17 Fällen wurde dieser einstweilige Ruhestand durch eine Wiederernennung beendet. Es kommt noch besser. Zwölf der 17 im Ruhestand befindlichen politischen Beamten gehen einer Erwerbstätigkeit nach. In einem Einzelfall kommen so 125 000 Euro Erwerbseinkommen und 47 000 Euro

Versorgung zuzüglich Beihilfe im Krankheitsfall dazu.

Dieser Beamte erhielt somit 30 % mehr Geld als zu seiner aktiven Zeit.

Meine Damen und Herren! So etwas ist nicht vermittelbar. Solche Versorgungsansprüche, wie wir sie hier haben, existieren nicht einmal für Ministerinnen, Minister oder gar den Ministerpräsidenten. Der Rechnungshof empfiehlt, den Kreis dieser Beamten enger zu fassen oder ganz darauf zu verzichten, eine Wiederverwendung dieser Beamten zu prüfen und dafür zu sorgen, dass Erwerbseinkommen stärker angerechnet werden.

In Prüfnummer 6 in Band II, zu den Kommunen: Da beschäftigt sich der Rechnungshof mit einem Thema, das mir sehr am Herzen liegt und mich vor allen Dingen auch als Fraktionsvorsitzende im Kreistag enorm beschäftigt, die Hilfen zur Erziehung. Der Rechnungshof bezieht sich hierbei nicht nur auf die teils ineffektiven Strukturen und Abläufe, sondern zeigt auch die Kostenentwicklung auf. Trotz der allseits bekannten demografischen Entwicklung stiegen die Kosten innerhalb von acht Jahren um rund 90 % auf 370 Millionen Euro.

Hier entwickelte sich die Heimerziehung überproportional zu anderen Hilfsformen. Es ist keine Neuheit, dass die Pflege in Pflegefamilien sowohl aus pädagogischen als auch aus fiskalischen Gründen den Vorzug erhalten soll. Hier hat der Rechnungshof treffend festgestellt, dass es nicht nur ein staatliches, sondern ein gesellschaftliches Problem ist, dass 60 % der Unterbringung in Heimen stattfinden. Wir haben in Sachsen einen akuten Mangel an engagierten Pflegefamilien. Außerdem bemängelt der Rechnungshof, dass zu wenig landkreisübergreifend gearbeitet und zu wenig Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird.

Ein weiterer Grund für die Kostensteigerung sind die veralteten Entgeltvereinbarungen, die teils älter als fünf Jahre sind und nicht mehr die realen Kosten widerspiegeln und die kommunale Haushaltsplanung somit erschweren. In unserem Landkreis mit einer langen Grenze nach Tschechien kommt auch die Crystal-Problematik zum Tragen. Ich danke dem Rechnungshof ausdrücklich dafür, dass Sie das hier aufgeführt haben. In Regionen wie in meiner ist der Hilfebedarf durchschnittlich um das Vierfache höher als anderswo. Die Wirkungen dieser Droge führen dazu, dass im Gegensatz zu anderen Problematiken meist nicht mit einer Wiederrückführung der Kinder in die Ursprungsfamilien zu rechnen ist.

Ohne auf jedes Detail des Berichts einzugehen, bekommt man beim Lesen den Eindruck, dass Sachsen in diesem Bereich ein Entwicklungsland ist und jeder Landkreis macht, was er will, versucht, den Mangel an allen Enden so gut es geht zu verwalten. Hier fehlen nach meiner Auffassung und der des Rechnungshofes eindeutige Anweisungen und Vorgaben des Sozialministeriums, die dazu führen, dass wir in allen Kreisen annähernd gleiche Standards in Sachen Evaluation, Controlling, Benchmarking vorfinden, von der chronischen Unterversorgung der kommunalen Ebene ganz zu schweigen.

An einer Stelle muss ich der Stellungnahme des Sächsischen Landkreistages widersprechen. Ich glaube zutiefst, dass eine Kürzung im präventiven Bereich und in Familienhilfen weiter dazu führen wird, dass die Hilfen zur Erziehung, dass Inobhutnahmen, dass Heimunterbringungen ansteigen werden. Es gibt aber leider diese einheitlichen Standards und die Vergleichbarkeit nicht.

Insofern freue ich mich, dass vielleicht den Anregungen des Rechnungshofes hier einmal gefolgt wird und es tatsächlich einheitliche Standards gibt. Nur so können die Landkreise die Kosten, die ihnen quasi über die Köpfe wachsen, endgültig stemmen. Vielleicht kann man sie auch irgendwann wieder eindämmen.

Ich danke dem Rechnungshof noch einmal sehr herzlich und freue mich auf das nächste Jahr, wenn wir wieder gemeinsam Sachen finden. In Richtung der Koalition sage ich: Mich hat ein Satz aus dem Haushaltsausschuss zutiefst schockiert, der Satz, dass es ja überhaupt keinen Sinn ergebe, wenn man hier einmal beitritt. – Doch, das macht Sinn, weil der Beitritt genau das ist, was wir damit meinen, wenn wir sagen, wir unterstützen den Rechnungshof, und der Rechnungshof unterstützt uns, auch, wie Sie gesagt haben, bei der Kontrolle der Regierung. Deshalb ist das Mittel des Beitritts hier ein richtiges Instrument. Danke noch einmal, Prof. Binus.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Panter. – Sie haben das Wort, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen und auch im Namen der SPD-Fraktion einen ganz herzlichen Dank an den Rechnungshof für die wichtige Arbeit aussenden, die er hier im Freistaat verrichtet, sowohl in der Kontrolle der Regierung, aber auch in der Tätigkeit, die wir als Landtag verrichten. Insgesamt ist der Rechnungshof eine ganz wichtige Institution in unserer Demokratie, die auf jeden Fall weiterhin gestärkt werden muss.

Ich möchte auch gern kurz Beispiele aus dem Rechnungshofbericht aufgreifen, zunächst ein Beispiel, das uns sehr geholfen hat. Das Thema Schulhausbau wurde vom Rechnungshof intensiv geprüft, die Förderung der Jahre 2008 bis 2015. Da ist sehr deutlich geworden, dass da eine Konzeption gefehlt hat, dass das Zuwendungsverfahren nicht den Ansprüchen genügt hat, die wir an eine solche Förderung stellen müssen, dass dadurch ungleiche Behandlung entstanden ist, die nicht nachvollziehbar ist, und dass wir da in der Zukunft Abhilfe schaffen müssen. Das war sehr, sehr hilfreich. Das war eine sehr quantitative Betrachtung, wie es überwiegend im Rechnungshof auch angelegt ist. Dort wünschen wir uns weiterhin dieses hohe Niveau, selbst wenn wir nicht bei allem immer einer

Meinung sind. Aber ich denke, da hat der Rechnungshof absolut seine Stärke.