Protocol of the Session on September 26, 2018

Ich teile ausdrücklich nicht – das zeigt auch der Entschließungsantrag –, dass hier alles so gut läuft, wie es vorhin Kollege Anton geschildert hat. Der Datenschutzbeauftragte hat eine Vielzahl von Punkten festgestellt, die dazu führen, dass wir als Hohes Haus zur Kenntnis nehmen müssen, dass es um den Datenschutz, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung bei Weitem nicht so gut steht, wie es stehen sollte.

Es ist auch notwendig, dass wir dies als Hohes Haus feststellen, weil es dringenden Handlungsbedarf gibt und die Staatsregierung etwas tun muss. Es war notwendig, dass sich dieses Hohe Haus klar und deutlich – dazu stehen meine Fraktion und ich – zum Thema Sächsisches Polizeigesetz äußert. Dazu gehört das, was hier im Punkt II 2 gefasst wird, nämlich dass es endlich eine umfassende Evaluierung des sächsischen Sicherheitsgesetzes gibt.

Herr Anton, Sie haben gesagt, wir vertiefen das im weiteren Verfahren. Mit der Begründung zum Polizeivollzugsdienstgesetz und zum Polizeibehördengesetz komme ich nicht weiter mit dem Anspruch, den ich an sensible Sicherheitsgesetzgebungen in diesem Freistaat habe. Sie erfüllen Ihr Versprechen nicht, dass das vertieft wird. Ich gehe davon aus, dass eine Vielzahl der Fragen unbeantwortet bleiben wird, wenn man nicht endlich einmal eine Evaluation der Sicherheitsgesetzgebung in diesem Land vollzieht, und das begehrt dieser Entschließungsantrag.

Grundsätzlich bleiben wir allerdings bei unserer Kritik zum Polizeigesetz. Ich erzähle Ihnen nichts Neues. Offensichtlich haben wir GRÜNE als liberale Bürgerrechtspartei einfach eine grundsätzlich andere Auffassung zur Bedeutung von Bürgerrechten in diesem Land. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie kommen mit den fehlenden Eingriffsbefugnissen. Darüber können wir gerne reden. Aber Sie schießen über das Ziel hinaus. Sie organisieren mit dem, was jetzt geplant ist, den Erfolg der Terroristen, indem Sie das opfern, wofür Sie angeblich streiten wollen, es zu verteidigen. Sie opfern nämlich grundsätzliche rechtsstaatliche Strukturen, und das ist genau das, was Terrorismus erreichen will. Dagegen werden wir uns verwahren. Ich bitte das Hohe Haus, dem zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Zu guter Letzt begehren wir einen deutlichen Stellenaufwuchs im Bereich des Datenschutzbeauftragten, mindestens zehn Stellen mehr. Ich glaube, selbst das würde nicht reichen.

(Zuruf von der CDU)

Das wäre angemessen. Es wäre gut, das im Haushaltsverfahren durchzusetzen. Es täte dem Hohen Haus heute gut, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen – auch mit Blick darauf, dass die Staatsregierung Ihre Rede dazu zu Protokoll gibt, was die Bedeutung des Datenschutzes in der Staatsregierung darstellt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN – Steve Ittershagen, CDU: Das ist aber zulässig!)

Wer möchte sich zu dem Entschließungsantrag äußern? – Herr Pallas, bitte. Sie hatten es schon angekündigt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Lippmann, geht es, bitte schön, eine Nummer kleiner, sowohl was Ihre Rede zum Tätigkeitsbericht betrifft, als auch diesen Entschließungsantrag, der mit „Zum 18. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten“ überschrieben ist? Ich sage Ihnen, wer über das Ziel hinausschießt: Das ist die GRÜNE-Fraktion. Das sind Sie. Sie missbrauchen die Debatte, um frühzeitig zum Thema Polizeigesetz Stimmung zu machen

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Werden Sie mal sachlich, anstatt herumzupöbeln!)

und um in diese Debatte, die wir im Haushalt noch zur Genüge führen werden, zu ziehen, in der es eigentlich darum gehen sollte, uns intensiver mit der Tätigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu befassen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Haben Sie nicht zugehört?)

Das ist unredlich, Kollege Lippmann!

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Sie verlieren Maß und Mitte bei der Debatte. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ach!)

Das wird Sie, Herr Lippmann, nicht überraschen. Das haben Sie gerade gesagt. Dennoch möchte ich einige Gründe nennen, die sich in den Antragspunkten verstecken.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Herr Lippmann, vorhin wollten Sie mich belehren, dass man eine Zwischenfrage stellen kann. Würden Sie mir jetzt die Güte erweisen, mich über die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags zu belehren?

(Zuruf von den LINKEN: Wollen Sie nach Hause gehen oder was?)

Zum einen finde ich es nicht in Ordnung, dass Sie im Feststellungsteil und später bei den Aufforderungen Punkte aufführen, die wir in der Debatte zur Polizeirechtsnovelle diskutieren und entscheiden werden. Ich finde, dass Sie sich kleiner machen, als Sie es nötig haben, wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt von der Staatsregierung verlangen, die Polizeirechtsnovelle zurückzunehmen. Wir sind diejenigen, die im Rahmen der parlamentarischen Diskussion entscheiden.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Hahaha!)

Zum anderen finde ich es auch nicht sachgerecht und schwierig – das habe ich bei der Kollegin Nagel gehört –,

dass Sie die sächsische Polizeirechtsnovelle deckungsgleich zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz stellen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Ich kann Ihnen an mehreren Punkten nachweisen, dass der Entwurf in zentralen, entscheidenden Punkten von dem bayerischen Gesetz sehr abweicht. Hier zu suggerieren, dass in Sachsen das Gleiche oder gar noch Schlimmeres passieren könnte, ist unredlich. Dem können wir nicht zustimmen, Herr Lippmann.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Herr Pallas?

Ich gestatte keine Zwischenfrage. Herr Lippmann hat von seinem Recht auf Zwischenrufe Gebrauch gemacht.

Der letzte Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist eine Sache, die Sie hier regelmäßig tun: dass Sie unterstellen, mit jedem Eingriff in ein Grundrecht oder jeder Befugnis würde das Grundrecht abgeschafft. Das finden Sie im Antrag an mehreren Stellen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung würde erodieren. Vorhin sagen Sie, es würde nichts mehr übrig bleiben.

Herr Pallas, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich hätte Bedarf für weitere 2 Minuten, sehe aber ein, dass Regeln auch für mich gelten, Herr Präsident. Ich denke, dass es genügend Begründung war, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen werden.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Für die Fraktion DIE LINKE Frau Nagel, bitte.

Für meine Fraktion kann ich sagen, wir werden dem Entschließungsantrag der GRÜNEN zustimmen. In meiner Rede habe ich schon viel gesagt. Ich beginne sozusagen hinten bei der finanziellen Ausstattung. Als wir die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im April oder Mai dieses Jahres besprochen haben, hat meine Fraktion auch einen Entschließungsantrag eingebracht und gefordert, die sachgemäße Ausstattung des Datenschutzbeauftragten ins Visier zu nehmen. Wir unterstützen diesen Punkt. Der Doppelhaushalt zeigt, dass die Regierung das bisher nicht berücksichtigt hat. Darum finden wir es wichtig, mit Nachdruck mit einem Entschließungsantrag mit auf den Weg zu geben, dass hier umgesteuert wird. In den Feststellungen können wir auch mitgehen.

Der zweite Punkt ist die Polizeirechtsnovelle. Wer an dieser Stelle abspricht, dass mit dieser Novelle erhebliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte von Menschen in

Datenschutzbelangen vorgenommen werden, der argumentiert nicht redlich, Herr Pallas.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir freuen uns auf eine spannende Anhörung, auf eine kontroverse Debatte im Parlament. Wir werden dem Erschließungsantrag aber trotzdem zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Nagel. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Drucksache 6/14612 seine Zustimmung geben möchte, zeigt es bitte an. – Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen, zahlreichen Stimmen dafür, ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagespunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Zuallererst danke ich – auch im Namen meines Kollegen Staatsminister Wöller – dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und seinem Team für die versierte und sachlich starke Arbeit in den vergangenen zwei Jahren.

Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Freistaates und Andreas Schurig funktioniert sehr gut. Ein Beispiel ist hier das Internetportal des SMI zum Datenschutzrecht, das gemeinsam erarbeitet wurde. Vor dem Hintergrund der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können sich dort die öffentlichen Stellen über neue Vorschriften informieren und praktische Arbeitshilfen bekommen.

Wie schon in den Vorjahren zeigt der Tätigkeitsbericht keine gravierenden Konfliktpunkte, im Gegenteil. Der betreffende Teil hat sogar einen noch geringeren Umfang als bisher. Gemeinsam mit Herrn Schurig hat die Landesregierung in den allermeisten Fällen einvernehmliche Lösungen gefunden. Seine Hinweise und Empfehlungen wurden von den betreffenden öffentlichen Stellen meist unverzüglich umgesetzt.

Gravierende Konfliktfälle sind im Bericht dagegen überhaupt nicht zu finden. Die Stellungnahme der Staatsregierung enthält daher nur vereinzelte Richtigstellungen, etwa wenn einzelne Ausführungen aus unserer Sicht unzutreffend waren. Diese Entwicklung ist positiv. Sie