Protocol of the Session on September 26, 2018

Wir sprechen hier nicht von Müll, sondern von null Müll, weil es Wertstoffe sind, Herr Hippold. Es ist ein gezieltes Missverständnis, das Sie hier vortragen. Aber egal.

(Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU)

Frau Dr. Pinka: Ja, natürlich, das Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz, das im November in der Anhörung sein wird, ist auch Gegenstand unserer Auseinandersetzung, und es wird Überlegungen geben, wie wir die Ziele in unserem Antrag konkretisieren. Völlig richtig, damit haben Sie recht. Frau Dr. Pinka, wir beschließen heute keine Strategie, sondern wir formulieren einen Auftrag, diese zu erarbeiten. Das ist ein Unterschied. Im Übrigen stellen wir die Antragsinhalte so zusammen, wie wir es für notwendig halten; aber Sie können uns immer gern Hinweise dazu geben.

Herr Winkler, ich muss noch einmal deutlich machen: Ich weiß nicht, woher Sie das haben, dass hier ein unter

schwellig negatives Bild gezeichnet würde. Insbesondere Herr Staatsminister Schmidt hat noch eins draufgesetzt, indem er uns unterstellt hat, wir würden die Branche diffamieren.

(Staatsminister Thomas Schmidt: „Diffamieren“ habe ich nicht gesagt!)

Es war von dem Wort Diffamierung die Rede.

(Staatsminister Thomas Schmidt: Das habe ich gesagt?)

Ja. – Das Gegenteil ist der Fall: Ich habe von einer leistungsfähigen Kreislaufwirtschaftsbranche gesprochen und über Chancen für kleine und mittelständische Unternehmen. Ich möchte einmal Frank Wagner, das ist der Präsident der Handwerkskammer in meiner Stadt, zitieren, da er es treffend auf den Punkt bringt. Er sagt: „Der Gedanke, ein Produkt zu nutzen, bis es nicht mehr funktioniert, statt es zu ersetzen, sobald ein bunteres Nachfolgemodell in den Shopping Malls liegt, ist völlig richtig, und im Handwerk praktizieren wir das so. Komponenten

sind einzeln reparierbar, Transportwege sind kurz und Produkte, Möbel zum Beispiel, können aufgearbeitet und nicht mehr Brauchbares kann recycelt werden.“ Also, die Unternehmen haben es verstanden, und unser Antrag stellt einen Weg vor, wie wir a) eine Strategie schaffen und b) die Innovationen in dieser Branche noch besser fördern können, als es bisher geschieht. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10

Schutz des Persönlichkeitsrechts im öffentlichen Bereich

18. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Berichtszeitraum: 1. April 2015 bis 31. März 2017

Drucksache 6/10549, Unterrichtung durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Stellungnahme der Sächsischen Staatsregierung zum

18. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Drucksache 6/13344, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Schutz des Persönlichkeitsrechts im nicht öffentlichen Bereich

8. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Berichtszeitraum: 1. April 2015 bis 31. März 2017

Drucksache 6/10550, Unterrichtung durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Drucksache 6/13720, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Hierzu ist vom Präsidium eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion festgelegt worden, für die fraktionslosen Abgeordneten 1,5 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mehr habe ich jetzt nicht. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Anton.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meiner Rede voranstellen möchte ich den herzlichen Dank an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und seine Mitarbeiter für die geleistete Arbeit.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Die vorliegenden Berichte vermitteln einen guten Eindruck davon, wie umfangreich und arbeitsintensiv die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Datenschutz war selten so im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit wie in diesem Jahr. Das hängt vor allem mit der Tatsache zusammen, dass seit dem 25. Mai 2018 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum

freien Datenverkehr, sprich: die Datenschutz-Grundverordnung, als unmittelbar anwendbares Recht gilt.

Daraus ergeben sich neue Regeln und Anforderungen im Datenschutz für die gesamte öffentliche Verwaltung, die Unternehmen und letztlich für jeden Bürger. Zu Recht nimmt deshalb die Datenschutz-Grundverordnung im Bericht des Datenschutzbeauftragten einen breiten Raum ein. Dabei geht es sowohl um einzelne Regelungstatbestände, wie Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, als auch um so wichtige Fragen, wie die Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung.

Hierüber zu informieren ist eine wichtige Aufgabe, denn es gibt in der Anwendung und der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung viele Unsicherheiten. Besonderer Dank gilt dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten dabei für seine Mitwirkung am Online-Themen-Portal der Staatsregierung bzw. des Staatsministeriums des Innern zum Datenschutzrecht. Auch die Internetpräsenz des Datenschutzbeauftragten enthält viele hilfreiche und gut aufbereitete Informationen. Nur durch entsprechende Informationen und Beratungen lassen sich Unsicherheiten und Fehler bzw. Verstöße vermeiden.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung sind unstrittig die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten angewachsen. Daraus ergeben sich auch Bedarfe hinsichtlich der notwendigen Personalausstattung, die Gegenstand der Haushaltsverhandlungen sein werden.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Ein paar grundsätzliche Worte zur Datenschutz-Grundverordnung will ich an dieser Stelle aber doch noch verlieren. Ich stimme Herrn Schurig zu, wenn er in seinem Bericht ausführt, dass es für die Akzeptanz der Digitalisierung darauf ankommt, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass ihre Daten nicht missbräuchlich verwendet werden. Dazu gehören verbindliche Regeln und auch die Überprüfung der Einhaltung dieser Regeln. Es ist auch richtig, dass innerhalb der Europäischen Union einheitliche Regeln gelten.

Zur Wahrheit gehört ebenfalls, dass in den meisten EULändern die Datenschutz-Grundverordnung eine deutlich stärkere Verschärfung des Status quo bedeutet, als dies in Deutschland der Fall ist. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob nicht im Zuge der Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene die Chance verpasst wurde, maßvoll zu deregulieren. Aber das ist eine Frage, die in der Verantwortung der Politik liegt.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Beanstandungen weist der Bericht eine erfreuliche Entwicklung auf. Der im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich geringere Bericht zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im öffentlichen Bereich zeigt, dass die Hinweise des Datenschutzbeauftragten der vergangenen Jahre offenbar aufgegriffen und umgesetzt wurden. In der Kritik standen lediglich noch vier Einzelfälle. Gravierende Beanstandungen gab es keine. Auch der Blick auf die geringe Zahl der Bußgeldverfahren und die verhängten

Bußgelder stützt dieses positive Resümee. Dies zeigt, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sehr ernst genommen werden.

Nun liegt uns zum Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im öffentlichen Bereich ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, zu dem ich bereits an dieser Stelle einige Worte sagen will.

Werte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich weiß nicht, welchen Bericht Sie gelesen haben, aber es scheint ein anderer Bericht gewesen zu sein als der, der uns heute vorliegt. Jedenfalls kann ich es mir nicht anders erklären, wie Sie sonst zu der Aussage kommen, – ich zitiere –: „Die zahlreichen festgestellten datenschutzrechtlichen Verstöße im Berichtszeitraum zeigen, dass datenschutzgerechtes rechtmäßiges Verwaltungshandeln in Sachsen keine Selbstverständlichkeit ist.“

Meine Damen und Herren! Wie ich bereits ausgeführt habe, ist genau das Gegenteil der Fall. Wie sollte es anders sein: Sie nehmen mit Ihrem Erschließungsantrag einmal mehr das Sächsische Polizeigesetz in den Fokus.

Meine Damen und Herren! Ich kann es nicht oft genug sagen: Die Erweiterung der Eingriffsbefugnisse für die sächsische Polizei ist absolut notwendig, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, nicht zuletzt mit Blick auf die Gefahren durch den internationalen Terrorismus, aber auch durch die grenzüberschreitende Kriminalität zu gewährleisten.

(Beifall bei der CDU – Valentin Lippmann, GRÜNE: Das ist Zuständigkeit des BKA!)

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass der Staat Leben, Leib und Eigentum wirksam schützt. Wenn Sie in Ihrem Entschließungsantrag – –

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Und die Grundrechte!)

Selbstverständlich! – Wenn Sie in Ihrem Entschließungsantrag pauschal behaupten, die derzeitigen Eingriffsbefugnisse wären vollkommen ausreichend, dann ist das grob falsch und unverantwortlich.

(Beifall des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU)

Die Ausweitung von Befugnissen für die Polizei ist ebenso wenig Selbstzweck wie der Datenschutz. Es geht jeweils um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger einerseits, den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, andererseits den Schutz von Leben, Leib und Eigentum. Ich möchte niemandem erklären müssen, dass ein Terroranschlag deshalb nicht verhindert werden konnte, weil der Polizei aus Gründen des Datenschutzes die notwendigen Instrumente nicht an die Hand gegeben wurden.