Mit dem Antrag wird eine vollkommen überflüssige Arbeit von den sächsischen Ausländerbehörden eingefordert. Die Antragsteller schreiben es selbst – Kollege Hartmann hat es auch erwähnt –: Im Aufenthaltsgesetz, also gesetzlich, ist vorgeschrieben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Widerruf oder Rücknahme der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft zuständig ist. Wenn Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen, hat das BAMF die Ausländerbehörden in Kenntnis zu setzen. Eine proaktive Anfrage beim BAMF durch die sächsischen Ausländerbehörden, wie unter Punkt 1 des Antrages gefordert, entbehrt einer gesetzlichen Grundlage, schafft sinnlose Mehrarbeit und hat gar keinen Sinn.
Das Asylgesetz wurde im Jahr 2015 deswegen geändert. Der Abschiebewut der Antragsteller, die jetzt zum großen Teil verschwunden sind, würde auch mit einer Annahme des Punktes 1 nicht Rechnung getragen werden. Der Ausgang des Widerrufsverfahrens bleibt zum Zeitpunkt
der Kenntnis durch die Ausländerbehörden offen. Abschiebungen könnten also gar nicht oder nur ins Blaue hinein vorbereitet werden. Vor allem aber geht es hier im Grunde um den Beschluss eines Landtages über die Verwaltungspraxis einer Bundesbehörde. Es darf bezweifelt werden, ob die antragstellende Fraktion tatsächlich der Auffassung ist, dass das BAMF den Landtagsbeschluss für sich als bindend anerkennt, wenn der Antrag angenommen werden würde.
Zu Punkt 2 des Antrages will ich klarstellend sagen: Nach fünf Jahren können Geflüchtete unter bestimmten Bedingungen, sprich bei herausragender Integration, eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dafür müssen die Betroffenen den Lebensunterhalt und den der Familienangehörigen eigenständig sichern, ausreichend über
Deutschkenntnisse verfügen und keine Vorstrafen haben. Es sind insgesamt neun Punkte im Aufenthaltsgesetz hinterlegt, die Barrieren sind hin zu einer Niederlassungserlaubnis. Das ist eine Neuregelung, die mit dem sogenannten Integrationsgesetz 2016 auf Bundesebene, ein Gesetz, das diesen Namen wirklich nicht verdient, vorgenommen wurde und eine Verschärfung der Praxis bedeutete, denn vorher konnte die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren und ohne hochschwellige Bedingungen verliehen werden. Es ist vielleicht einschränkend zu sagen, dass es auch nach drei Jahren schon möglich ist, aber unter diesen sehr hochschwelligen Bedingungen, und das trifft in der Regel für die Geflüchteten, die einen Aufenthaltstitel erworben haben, nicht zu.
Ungeachtet des asylfeindlichen Gedankengutes der Antragsteller und auch des Anliegens, was man in den Zwischentönen des Antrages durchaus herauslesen kann, betone ich an dieser Stelle, dass sich die Fraktion DIE LINKE eine einheitlichere Praxis der unteren Ausländerbehörden in Sachsen wünscht, und damit meinen wir explizit eine noch akribischere Erfassungspraxis von Menschen. Schon mehrfach haben wir hier im Landtag angeregt, in Sachsen die Praxis der Ausländerbehörde Berlin zu übernehmen und Verfahrenshinweise für die Mitarbeitenden der Behörden zu erarbeiten, die den Verwaltungsvollzug auf eine transparentere und nachvollziehbare Grundlage stellt und dafür eine höhere Einzelfallgerechtigkeit in Sachsen, wo wir verantwortlich sind, sorgt. Es überrascht sicher wenig, dass unser Anliegen dem der Asylfeinde der AfD-Fraktion diametral gegenübersteht und viel mehr mit dem Anspruch verknüpft ist, Ermessensspielräume zugunsten integrativer Perspektiven zu nutzen.
(André Barth, AfD: Wir sind Freunde des Asylrechts und wollen, dass es ordentlich in Deutschland angewendet wird und nicht inflationär!)
Last but not least Punkt 3 des Antrages. Er ist überflüssig. Auch hier wiederhole ich den Vorredner. Schließlich gibt es die geforderten Einzelfallprüfungen als auch Einzelfallentscheidungen in Sachen unrichtiger Angaben, die
Sie hier so hervorheben. Im Jahr 2017 wurden allein 77 106 Widerrufsverfahren vom BAMF eingeleitet, bei denen bis zum März 2017 2 527 Entscheidungen gefallen waren. In 8 % der Entscheidungen erfolgten Widerruf oder Rücknahme der Flüchtlingseigenschaften und damit so viele wie im Jahr zuvor. Auch vor der Neuregelung im Aufenthaltsgesetz lag die Quote der Widerrufe und Rücknahmen bei circa 5 %, also verschwindend gering. An der Stelle muss man betonen, dass schon vor dem Bremen-Vorfall das BAMF infolge der Affäre um den Nazi-Bundeswehrangehörigen Franco A. insgesamt 400 Mitarbeiter abgestellt hat, die für die Widerrufsprüfung verantwortlich sind. Die Prüfung von 100 000 Fällen aus den Jahren 2015 und 2016 wurde vorgezogen. Das kennen Sie sicher alles.
Aus unserer Sicht ist das eine absolut falsche Prioritätensetzung, ein Bürokratiewahnsinn, der für die Betroffenen, und die müssen auch einmal betrachtet werden, ein hohes Maß an Verunsicherung bedeutet. In der EU ist dieses Widerrufsprüfungsverfahren in Deutschland einzigartig. Wir müssen das gar nicht haben. Das Einfachste wäre, diese Prüfmechanismen abzuschaffen.
Wir lehnen den Antrag ab. Er ist überflüssig und zeugt nicht von besonderer Kenntnis der Materie. Er hat uns Zeit für sinnvolle Debatten geraubt.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist an der Reihe, Herr Abg. Pallas. Herr Pallas, Sie haben das Wort.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Der Antrag der einbringenden Fraktion setzt sich mit Faktoren für die Qualität ausländerrechtlicher Entscheidungen auseinander. Jetzt könnte ich es mir einfach machen und die zahlreichen Punkte aufzählen, die im Antrag fehlerhaft sind, wo der Antrag Leerstellen hat oder wo wir als SPD-Fraktion eine andere politische Auffassung haben.
Ich könnte zum Beispiel zu Punkt 1 darlegen, dass es bereits zwischen dem BAMF und den Ausländerbehörden abgestimmte Verfahren gibt. Ich könnte beim Punkt 2 hinterfragen, was die Behörden mit den ganzen Daten überhaupt anfangen sollen, deren Sammlung die AfDFraktion ihnen vorschreiben möchte. Ich könnte auch darauf hinweisen, dass sich die Einbringer mal wieder an der Flüchtlingsthematik abarbeiten, obwohl wir das heute Morgen schon zur Genüge getan haben. Herr Wippel, das sei mir vielleicht noch gestattet: Ihre ungenierten Anleihen im Neonazisprech mit „Umvolkung“ und dergleichen oder das Absprechen des Rechts, einen Antrag in Deutschland zu stellen, wären eigentlich schon Grund genug, Ihren Antrag einfach abzulehnen. Ich mache es aber nicht.
Meine Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit, in der aus ganz unterschiedlichen Gründen die Qualität oder gar
die rechtsstaatlichen Grundlagen eines Teils der BAMFEntscheidungen im Zweifel stehen. In der turbulenten Aktuellen Debatte heute Morgen klang das schon an. Kollegin Nagel wies bereits darauf hin, dass ein großer Teil ablehnender Asylentscheidungen vor Gericht korrigiert werden muss. Das geht auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion zurück. Demnach werden 90 % der ablehnenden Entscheidungen angefochten, 40 % aller Klagen gegen ablehnende BAMF-Entscheide an Verwaltungsgerichten sind erfolgreich. Bei den zahlenmäßig nach wie vor bedeutendsten Nationalitäten Syrien und Afghanistan liegt die Erfolgsquote sogar bei über 60 %.
Offensichtlich gibt es also Probleme bei der Qualität von BAMF-Entscheidungen, Herr Wippel. Damit können und wollen wir nicht zufrieden sein, aber es wäre zu einfach, die Schuld beim BAMF zu suchen oder da abzuladen, obwohl dort natürlich viele grundlegende Entscheidungen getroffen werden müssen. Zur Wahrheit gehört eben auch, dass die Fälle, die in die zweite verwaltungsgerichtliche Instanz gehen, fast ausschließlich zugunsten der ursprünglichen BAMF-Entscheidungen ausgehen.
Auch die zweite aktuelle Entwicklung lässt aufhorchen, der BAMF-Skandal, welcher in Bremen seinen Anfang nahm, zu dem erst am Dienstag Bundesinnenminister Seehofer im Innenausschuss peinlich befragt wurde, könnte man fast sagen. Nun sollten wir im Landtag aber keine bundespolitische Debatte führen. Wir können es hier nicht ändern. Aber es gibt bereits Andeutungen aus dem Bundesinnenministerium, dass das Problem deutlich größer als nur in der Außenstelle Bremen sein könnte und dass noch weitere Bundesländer betroffen sein könnten. Auch aus diesem Grund finde ich es wichtig, dass wir hier in Sachsen vor unserer eigenen Haustür kehren. Nun ist das BAMF eine Bundesbehörde, aber wir alle wissen, dass bei positiver ausländerrechtlicher Entscheidung vor Ablauf von drei Jahren über das Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren entschieden werden muss. Dabei wirken auch die Ausländerbehörden der Länder mit.
Abgesehen von den Problemen im BAMF, die Herr Seehofer in Berlin lösen muss, sind wir gut beraten, unsere Ausländerbehörden in Sachsen gut aufzustellen. Ich möchte, dass die Behörden im Freistaat Sachsen besonders in so sensiblen und existenziellen Bereichen gute und rechtssichere Entscheidungen treffen. Das Thema ist schwer genug, als dass wir uns solche Probleme wie im Bund an Land ziehen sollten. Ich möchte, dass diese Entscheidungen und auch die Behörden über alle Zweifel erhaben sind. Das ist auch der Grund, weshalb ich die Debatte über dieses Thema für berechtigt halte.
Wenn sich bei uns herausstellt, dass in den Ausländerbehörden oder in den Verwaltungsgerichten noch Personal fehlt, um diese Aufgaben gut zu bewältigen, dann müssen wir darüber beim Haushalt reden, denn die SPD-Fraktion will, dass Sachsen endlich wieder ein starker und handlungsfähiger Freistaat wird. Das geht nur mit ausreichend und gut qualifiziertem Personal, meine Damen und
Herren. Ich habe vorhin Andeutungen gehört, dass die antragstellende Fraktion eine Verweisung des Antrages in den Innenausschuss beantragen könnte. Sollte es dazu kommen, möchte ich meiner Fraktion empfehlen, die Verweisung in den Ausschuss nicht abzulehnen, denn wir können die wirklich wichtigen Fragen den Freistaat betreffend, im Innenausschuss diskutieren und hinterfragen, welche Informationen vorliegen. Da gehört es auch hin. Bitte verstehen Sie das nicht voreilig und sachwidrig als Zustimmung zu Ihrem Antrag.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist aufgerufen. Frau Abg. Zais, Sie haben das Wort.
Danke schön. – Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute früh, Kollege Hartmann, haben Sie bei der ersten Debatte zum Thema des AfD-Antrages davon gesprochen, dass die AfD permanent die Zuständigkeiten verwechselt, also Themen, für die der Bund zuständig ist und die wir hier im Landtag nicht zu besprechen brauchen. Ich meine: Die Stellungnahme der Staatsregierung zu diesem Antrag von der AfD ist gerade, was den Punkt 1 anbelangt, eindeutig – das ist Bundesrecht. Darüber haben wir hier im Landtag nicht zu entscheiden. Ich bin der Auffassung, dass es der AfD überlassen bleibt, in Berlin die Bundestagsfraktion zu beauftragen, eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Grundlagen vorzunehmen. Sie braucht das natürlich nicht, denn wir haben in Berlin Horst Seehofer. Der übernimmt das auch gemeinsam mit Ihrer Fraktion.
Also ich frage mich: Was soll diese Debatte zu diesem Antrag bedeuten? Es besteht absolut kein Handlungsbedarf. Zum einen ist es die fehlende Zuständigkeit – Landesebene/Bundesebene. Zum Zweiten – das wurde hier auch bereits klar genannt –: Warum soll man den unteren Ausländerbehörden Aufgaben übertragen, wenn sie sowieso schon am Limit sind? Und was das Dritte anbelangt – da haben Sie gesagt: Man könnte vielleicht daraus ableiten, dass man mal gegebenenfalls darüber redet, was wir hier in Sachsen machen könnten, und die Staatsregierung gesagt hat, dass man redet.
Wenn es tatsächlich so ist, dass es wahrscheinlich auch in Sachsen ähnliche Fälle gegeben hat, dann glaube ich nicht, dass es der richtige Weg ist, diesen Antrag, der völlig verquer daherkommt, zum Anlass zu nehmen. Ich hätte es gut gefunden, wenn es eine Sondersitzung des Innenausschusses gibt, über die nicht nur Sie von der Koalition Kenntnis erlangen über das, was man Ihnen gesagt hat, sondern die Mitglieder des Innenausschusses informiert werden und dann diskutiert wird.
Ich kann nur für meine Fraktion sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen. Diesen Antrag zu benutzen, um jetzt die BAMF-Debatte zu führen, finde ich auch ein bisschen
schwierig. Das muss ich ganz klar sagen. Es hat gestern die Anhörung im Innenausschuss des Bundestages gegeben. Diese Sondersitzung ist von unserer Fraktion einberufen worden. Es wird wahrscheinlich eine zweite geben. Hier verlangen wir Offenlegung; das ist ganz klar. Da teilen wir Ihre Auffassung. Aber man muss auch sagen: Angesichts von 1 200 fehlerhaften Entscheidungen gegenüber der Gesamtmenge der Entscheidungen sollte man jetzt nicht die Ausnahme zur Regel in der Arbeit des BAMF machen.
Abschließend möchte ich nur sagen: Anfang 2017 haben aus diesem Landesparlament sowohl die CDU als auch die AfD und in der außerparlamentarischen Opposition die FDP dringend verlangt, dass die Verfahren beim BAMF weiter zu beschleunigen sind. Das können Sie noch nachlesen. Deshalb finde ich die Debatte hier schon ein wenig doppelbödig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Antrag zur Diskussion über rechtmäßige Asylentscheidungen ist auch in Sachsen logisch, wenn wir inzwischen wissen, was wir hätten seit 2015 wissen müssen. Herr Hartmann – bei aller Bewunderung für gelegentliche Eloquenz –, Sie walzen gleich einer Dampfwalze über ein so wichtiges Thema hinweg. Das sollten Sie als CDU nicht tun; denn auch Sie haben damals nicht eingestanden, dass es nicht nur um Überforderung auf Bundesebene zuerst, aber auch auf sächsischer Ebene ging, sondern Sie haben all denjenigen, die schon 2014 – und dazu gehörten wir damals auch – darauf hingewiesen haben, dass wir es bei der Frage von massenhaft gewährtem Asyl mit einem grundsätzlichen Problem unserer Rechtsordnung zu tun haben, nämlich des individuellen Rechts auf Asyl, sehr schnell von Menschenfeindlichkeit und Hetze gesprochen, anstatt anzuerkennen, dass das, was wir jetzt sehen, schon damals absehbar war. Das ist das Gegenteil von vorausschauender Politik. Aber es ist schön, wenn jetzt inzwischen anerkannt wird, dass wir damals einen massiven Fehler begangen haben, allen voran die Bundeskanzlerin Merkel und ihr Kanzleramtsminister.
Warum ist es aber trotzdem heute wichtig, darüber zu sprechen? Weil wir wissen, dass es Tausende und Abertausende von Nichtidentitäten und viel zu viele Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern gegeben hat und gibt, die bis heute nicht aufgeklärt sind. Wenn wir wissen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlingshilfe binnen kürzester Zeit von 2 000 auf 10 000 Personalstellen aufgestockt wurde, sich also sein Bestand verfünffacht hat, und selbst der damalige Chef Weise beklagt hat, man könne nicht mehr sicherstellen, dass es rechtmäßige Verfahren gibt, dann wissen wir, dass das Problem nicht
gelöst sein kann, und dann müssen wir davon ausgehen, dass die Dunkelziffer an unrechtmäßigen Asylbescheiden weitaus größer ist als die bisher bekannte Zahl von 1 200 oder einige mehr. Das heißt: Wir brauchen eine grundsätzliche Lösung, und die wird nicht darin zu finden sein, dass wir die Stellen aufstocken. Das wissen Sie selbst, und vielleicht äußern Sie das einmal öffentlich.
Warum ist es für Sachsen noch wichtig? Weil Sachsen in den Ausschüssen und hier im Plenum in den Jahren 2015 und 2016 1,6 Milliarden Euro für das Thema Asyl zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlen in diesem Jahr werden zwar niedriger sein, aber es wird immer noch eine sehr große Summe Geld kosten. Deshalb sind wir als Treuhänder der Steuergelder verpflichtet, mit diesen Steuergeldern sorgsam umzugehen. Deshalb wünsche ich mir bei der Debatte neben rhetorischen Anklagen oder Feinheiten, die man in diesem Show-Room gern bringen kann, ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit beim Thema. Dafür geht es um zu viel Geld, das nicht wir primär verdient haben, sondern die Steuerzahler.
Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Prof. Wöller, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Asylrecht kann nur dann funktionieren, wenn rechtsstaatliche Standards eingehalten werden. Dazu gehört zum einen ausreichend und gut geschultes Personal, um Entscheidungen auch durchzusetzen. Wir haben in der Debatte gehört, dass da noch Luft nach oben ist. Ich habe mich gefreut, dass der Bundesinnenminister im Rahmen seines Besuches in Dresden angekündigt und zugesagt hat, dass mehr Personal für die BAMFAußenstellen nach Sachsen kommen soll.
Meine Damen und Herren, zur rechtmäßigen Umsetzung des Asylrechts gehört zum anderen selbstverständlich auch: Gerade bei vorübergehenden Aufenthaltserlaubnissen muss genau geschaut werden, ob ein Schutzstatus vorliegt oder nicht. Denn: Flüchtlinge, die keinen Schutzanspruch mehr haben, müssen unser Land zügig wieder verlassen.
Nur so kann Flüchtlingspolitik glaubhaft sein. Nur so kann es breite gesellschaftliche Solidarität mit denen geben, die unsere Hilfe wirklich benötigen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Das Asylrecht ist kein Einwanderungsrecht.
Nun wissen wir das nicht erst seit dem Antrag von der AfD. Es ist längst gesetzliche Aufgabe des BAMF, innerhalb von drei Jahren jede Anerkennungsentscheidung zu prüfen, und diese Entscheidung ist jeweils eine Einzelfallprüfung. Wenn dabei herauskommt, dass eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden kann, sind die Ausländerbehörden darüber umgehend zu informieren, und zwar innerhalb eines Monats nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung des BAMF.
Meine Damen und Herren, dass es dabei in der Vergangenheit zu Problemen kam, ist bekannt. Dafür braucht man nicht das offenkundige Versagen in der Bremer Zweigstelle des BAMF heranzuziehen. Das hat nämlich mit der Überprüfung von Asylbescheiden nichts zu tun. Es reicht ein Blick auf die schiere Dimension. Mit Stand vom 25. April 2018 sind vom BAMF derzeit insgesamt circa 550 000 Verfahren auf einen Widerspruch zu überprüfen. Davon circa 190 000 Fälle über ein vorgezogenes Verfahren, circa 130 000 Fälle sind in Bearbeitung, davon circa 22 000 Fälle abgeschlossen. Es ist deshalb richtig und auch dringend notwendig, das Personal in diesem Bereich zu verstärken. Ebenfalls sinnvoll war aber auch die Entscheidung, wonach das BAMF – sollte die Dreimonatsfrist im Einzelfall nicht einzuhalten sein – seit Anfang des Jahres schon vorab die Ausländerbehörden informiert, ob mit einem Widerspruch zu rechnen ist.
Meine Damen und Herren! Abschließend noch ein paar Worte zur hier geforderten kalenderjährlichen statistischen Erfassung aller unbefristeten Aufenthaltstitel. Wer sich ein wenig in der Materie auskennt, wird wissen, dass eine solche Erfassung nicht nur eine enorme Arbeitsbelastung darstellen würde, sondern auch keinen Mehrwert böte, denn die wichtigsten Daten ergeben sich aus der reinen Bestandsstatistik des Ausländerzentralregisters.