Danke. Uns geht es darum, dass wir das Polizeirecht im Freistaat Sachsen ganzheitlich novellieren müssen. Sie haben es selbst festgestellt, wir gehen in verschiedenen Fragestellungen über das hinaus, was Sie da formuliert haben, in anderen konkretisieren wir und in einigen Punkten ist es die Abwägung über die Frage der Eingriffsschwelle, Richtervorbehalte und ähnliche Beschränkungen. Das hat immer noch etwas mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu tun. Sie haben die Abschreibübung vollzogen. Wir haben die Regelung im BKAGesetz, wir haben entsprechende strafprozessuale rechtliche Maßnahmen. Insofern sind wir gerade nicht ungeregelt.
Wir brauchen aber Ergänzungen, und dabei möchte ich ausdrücklich der Auffassung von Herrn Lippmann als auch der Auffassung von Herrn Stange widersprechen. Wir brauchen ergänzend im Gefahrenabwehrrecht entsprechende Regelungen, weil es im Strafprozessrecht überschneidende Bereiche mit dem Gefahrenabwehrrecht gibt. Aus unserer Sicht sind entsprechende Schranken erforderlich, und wir müssen es in Abwägung bringen. Aber dass es einer entsprechenden Justierung im Gefahrenabwehrrecht bedarf, davon sind wir schon überzeugt. Wir wollen nicht den Eindruck vermitteln, dass es jetzt um die totale Überwachung geht. Es geht um eine Eingriffsbefugnis, um im konkreten Fall handeln zu können und nicht an der Grenze einer Eingriffsstelle stehen zu bleiben.
Insoweit ist das nichts im Nirwana, Herr Wippel. Sie sind seit 2014 im Sächsischen Landtag, sodass Sie irgendwann die parlamentarischen Spielregeln verstanden haben müssten. Es ist das übliche Verfahren, dass die Staatsregierung einen Entwurf als Referentenentwurf zur Anhörung bringt und nach dessen Auswertung und Anregung dem Parlament zur Beratung übersendet. Es ist nach der Sommerpause angekündigt, die parlamentarische Beratung dazu zu beginnen, und dann ist es an uns, in welcher Zeitspanne wir unter Beachtung der notwendigen Anhörungen und Auswertungen zum Beschluss über diesen Gesetzentwurf kommen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Sie vermitteln doch schon wieder, Herr Wippel, so eine Art wahlkampftaktisches Geplänkel. Sie sind selbst Polizeibeamter. Wenn Sie einen solchen umfassenden Gesetzentwurf beschließen, der eine völlige Neuorganisation des Polizeirechts und der entsprechenden Regelungen zur Folge hat, brauchen Sie eine Übergangszeit, in der Sie die Polizeibeamten schulen und darauf vorbereiten, dass sie mit einer völlig veränderten Matrix rechtssicher arbeiten können. Wenn Sie einen anderen Eindruck vermitteln wollten, Herr Wippel, dann ist es fahrlässig gegenüber den Kollegen, für die Sie sonst den Anspruch haben, reden zu wollen.
Wir konzentrieren uns auf die Diskussion nach der Sommerpause und lehnen Ihren Antrag ab, noch einmal mit der Feststellung, dass wir keinen inhaltlichen Dissens haben. Wir betrachten diese Punkte nur nicht losgelöst, sondern machen sie zum Gegenstand der gesamten Novelle zum Sächsischen Polizeigesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Hartmann! Ich habe Ihren Worten zugehört, aber es wäre nicht schlecht gewesen, wenn auch Sie meinen Worten zugehört hätten, denn dann hätten Sie verstanden, dass ich nicht kritisiert habe, dass es den Gesetzentwurf gibt und dass Sie in einem üblichen Verfahren sind. Ich habe kritisiert, dass Sie viel zu langsam sind und hinter Ihrem selbst gesteckten Zeitplan zurückbleiben. Sie wollten den Referentenentwurf schon ein halbes Jahr vorher fertig haben; aber selbst das haben Sie nicht geschafft. Das meinte ich, als ich sagte, wir sind von Ihrer Langsamkeit schlicht und einfach überrascht. Offensichtlich sind nicht wir, sondern Sie es gewesen, die die Komplexität dieser Aufgabe unterschätzt haben.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie den Kuchenbäcker kritisieren, weil Sie auf die Idee gekommen sind, einen einzelnen Streusel schon mal futtern zu wollen.
So, meine Damen und Herren, ich denke, jetzt gibt es keinen Redebedarf vonseiten der Fraktionen mehr. – Dann würde ich Herrn Staatsminister Prof. Wöller bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Die tragende Säule der Sicherheit im Freistaat Sachsen ist die Polizei. Wir wollen ein sicheres Sachsen, deshalb werden wir auch die Polizei weiter stärken. Wir brauchen genügend Polizeivollzugsbeamte. Deshalb hat die Staatsregierung beschlossen, tausend zusätzliche Stellen auszubringen, die in den nächsten Jahren aufwachsen. Diesen Prozess werden wir beschleunigen. Wir brauchen gut ausgebildete Polizeibeamte. Deswegen stärken wir die Standorte der Polizeischulen in Schneeberg, Leipzig und Chemnitz, auch die Fortbildungseinrichtung in Bautzen und die Fachhochschule der Polizei in Rothenburg.
Wir brauchen aber nicht nur genügend, sondern auch gut ausgerüstetes Personal. Deswegen werden wir weiter in die Ausrüstung der Polizei investieren, um diejenigen zu schützen, die die Sicherheit der Sachsen gewährleisten. Nicht zuletzt brauchen wir ein robustes, durchsetzungsfähiges Vollzugsinstrumentarium, weil die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts grundlegend andere sind – das ist hier schon von den Kollegen Pallas und Hartmann ausgeführt worden –, und die Polizei muss darauf vorbereitet sein. Dies tun wir mit dem Anhörungsentwurf der Novelle zum Sächsischen Polizeigesetz. Die Anhörungsfrist endet in Kürze, und der Entwurf ist bekannt. Über den Entwurf wird diskutiert. Wir werden ihn im Kabinett beschließen und dann zügig in den Sächsischen Landtag einbringen. Ich kann von hier aus noch einmal herzlich dazu einladen, diese Diskussion zu führen. Ich begrüße dies ausdrücklich.
Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist allerdings kein geeigneter Beitrag zu dieser Diskussion. Sie begehren mit diesem Gesetzentwurf Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote, elektronische Aufenthaltsüberwachung, also Fußfesseln. Mir scheint, dass Sie bei der Vorlage vom Bundeskriminalamtsgesetz abgeschrieben haben. Ich sage Ihnen auch, warum er ungeeignet ist: Er ist deswegen ungeeignet, weil er sich nur auf die Terrorgefahr konzentriert. Auch wir wollen Aufenthaltsvorgaben, auch wir halten Kontaktverbote für geeignet und wir wollen die elektronische Aufenthaltsüberwachung, also die Fußfessel.
Aber wir haben nicht nur die Terrorlagen im Sinn, sondern dies gilt gleichermaßen für schwere Straftaten, die wir bekämpfen wollen, für extremistische Verdachtsfälle und für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Deswegen greift Ihr Gesetzentwurf deutlich zu kurz. Dies wollen wir nicht nur auf der Ebene des Bundes, sondern im Gleichklang mit einer funktionierenden Sicherheitsarchitektur mit Bund und Ländern gemeinsam. Wir brauchen ein robustes und durchsetzungsfähiges Instrumentarium flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Damen und Herren! Weil wir dies wollen, halten wir unseren Gesetzentwurf, der demnächst kommt, für den geeigneten und umfassenden,
übrigens auch, weil wir damit weitreichende Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung umsetzen wollen. Das braucht Zeit. Die Polizisten müssen ausgebildet werden. Wir brauchen den Vorlauf.
Deshalb, meine Damen und Herren: Wir werden in Kürze die umfassende und tief gehende Diskussion hierüber führen. Deswegen ist der AfD-Gesetzentwurf keine geeignete Maßnahme. Er greift deutlich zu kurz und ist verengt. Daher empfehle ich dem Sächsischen Landtag, diesen Entwurf abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Damit können wir zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes, Drucksache 6/9819, ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion.
Ist schon eingebracht. – Dann würde ich gleich die drei Punkte zusammenfassen, wenn Sie nichts dagegen haben, und zwar stimmen wir ab über die Überschrift, § 1 und § 2 – Inkrafttreten. Wer dazu die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Entschuldigung. Wir müssen erst über den Änderungsantrag abstimmen.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der AfDFraktion ab. – Jetzt können Sie die Hand heben. – Wer ist dagegen, bitte? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Jetzt rufe ich noch einmal den Gesetzentwurf auf, die Überschrift, § 1 und § 2. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Wenige Stimmen dafür. Damit ist die Drucksache 6/9819 mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wünschen Sie noch einmal Abstimmung? Wenn alle Teile eines Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, dann muss man nicht mehr über das Gesetz abstimmen – nur, wenn Sie es wünschen. – Gut. – Herr Pallas.
Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären, weil aufgrund der Zielstellung, welche die einbringende Fraktion mit diesem Gesetzentwurf verfolgt, diverse Beiträge in sozialen Medien und anderweitig zu erwarten sind,
dass alle anderen Fraktionen im Landtag gegen einen wirksamen Einsatz der Polizei gegen Terrorgefahren wären. Das ist nicht der Fall.
Wir haben Ihren Gesetzentwurf abgelehnt, weil er schlecht gemacht war und wir in Bälde über einen umfassenden Gesetzentwurf der Staatsregierung hier im Landtag diskutieren werden.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Abstimmungsverhalten? – Das ist nicht der Fall. Dann kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE, Frau Dr. Petry und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Michel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir mit dem jetzt zu beschließenden Gesetz eine Zahlung an jede kreisangehörige Kommune, für die ersten 1 000 Einwohner je 70 Euro, für die Jahre 2018 bis 2020 beschließen, dann ist das in Summe eine zusätzliche Zuweisung an die Kommunen in Höhe von 90 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen.