Können Sie uns sagen, wie viele Millionen Euro das SMF in Form von Gesellschafterdarlehen im Jahr 2014 an die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meißen ausgezahlt hat?
Ja, das kann ich Ihnen sagen. Augenblick, ich muss nachschauen, damit ich Ihnen keine falschen Zahlen nenne.
(Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland schaut in seine Unterlagen. – Interner Wortwechsel zwischen Christian Piwarz, CDU, und Sebastian Scheel, DIE LINKE)
Ich habe sie zwar im Kopf, aber bevor ich jetzt etwas Falsches sage, muss ich erst einmal blättern. – Wir haben im Jahr 2014 Darlehen in Höhe von 9,8 Millionen Euro ausgezahlt.
Gibt es noch weitere Fragen aus den Fraktionen? – Herr Scheel, Sie sind dann noch einmal an der Reihe. Frau Schubert, bitte.
Herr Unland, ich möchte noch einmal nachfragen. Ich hatte eine Anfrage gestellt zu den Sonderberichten des Rechnungshofes zur PorzellanManufaktur und auch zu MFAG im November 2014. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass die Staatsregierung beabsichtigt, die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses über die Inhalte der Sonderberichte zu einem geeigneten Zeitpunkt zu informieren. Gibt es zu diesem Zeitpunkt schon eine Verständigung oder haben wir da eine Zeitschiene? Es wäre interessant, diese Sonderberichte zu lesen.
Ja, es gibt jetzt unterschiedliche Berichte dazu. Die Frage, die Sie gestellt haben, ist absolut berechtigt. Es gibt zunächst verschiedene Gutachten. Wir hatten im Haushalts- und Finanzausschuss vereinbart – ich greife jetzt einmal das Beispiel Porzellan-Manufaktur heraus –, dass wir ein entscheidendes Gutachten zur Porzellan
Manufaktur dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Verfügung stellen, zur Einsicht geben – allerdings unter Geheimhaltung. Es sind jede Menge Betriebsgeheimnisse dargelegt, die man nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann. Deshalb haben wir vereinbart, dass Sie das im Haushalts- und Finanzausschuss unter Verschwiegenheitsgesichtspunkten einsehen können.
Weiterhin sprechen Sie den Rechnungshofbericht an. Der Rechnungshofbericht liegt inzwischen vor. Das Finanzministerium hat auf diesen Bericht reagiert. Das heißt, wir haben einen mehrseitigen Kommentar dazu geschrieben, wie wir die Zahlen sehen und wie wir die Zahlen interpretieren. Der Rechnungshof hat unsere Stellungnahme jetzt aufgegriffen, und sobald seine Bewertung abgeschlossen ist, wird auch dieser Bericht selbstverständlich – unter Verschluss – dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister! Vielen Dank auch für die Auskunft, dass wir im Jahr 2014 9,8 Millionen Euro an Gesellschafterdarlehen ausgezahlt haben. Das SMF darf nach Sächsischer Haushaltsordnung nur eine bestimmte Betragshöhe ohne vorherige Genehmigung des Haushalts- und Finanzausschusses nachträglich als genehmigt erteilen. Die im Haushaltsgesetz festgelegte Betragshöhe beträgt nach § 5 des Haushaltsgesetzes 2013/2014 5 Millionen Euro. In der Halbjahresübersicht über die nachträgliche Genehmigung von nicht erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung taucht eine Zuweisung einer Beteiligung in Höhe von 4,9 Millionen Euro auf, offensichtlich für die Staatliche Porzellan-Manufaktur. Eine weitere Millionenanweisung ist von Ihnen gerade bestätigt worden.
Ich frage Sie: Haben Sie die Gesellschafterdarlehen an die SPM im Jahr 2014 unzulässig gestückelt, um die Befassung im Haushaltsausschuss zu umgehen? Haben Sie, Herr Staatsminister, Rechtsbruch begangen?
(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Danke für diese Aussage vor dem Parlament! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Zweimal nein?)
Das habe ich ja gesagt: zweimal nein. Ich kann das jetzt selbstverständlich etwas ausführlicher erläutern,
Aus dem Jahresabschluss der Porzellan-Manufaktur für das Geschäftsjahr 2013 geht hervor, dass die anzukaufende historische Sammlung einen Buchwert von
26,3 Millionen Euro hat. Der Anschaffungswert ebendieser Sammlung vor Abschreibung wird mit einem Wert von knapp 31 Millionen Euro ausgewiesen.
Können Sie Auskunft geben, inwieweit der reale Wert, der Marktwert, ermittelt wird? Können Sie auch schon eine Summe nennen, die an die Staatliche PorzellanManufaktur für die historische Sammlung überwiesen werden soll? Ich meine, es handelt sich immerhin um öffentliche Gelder.
Der eine Bereich umfasst die historischen Gegenstände, die sich dort befinden. Sie sind wiederum in zwei große Gruppen aufgeteilt.
Die eine große Gruppe umfasst die Gegenstände, die im Museum ausgestellt sind bzw. noch im Depot liegen und im Museum potenziell ausgetauscht werden können, damit immer etwas Interessantes zu sehen ist. Die andere Gruppe sind die historischen Formen, auf die immer dann zurückgegriffen wird, wenn entsprechende Nachfrage befriedigt werden sollte oder müsste. Das ist der eine Bereich der Porzellan-Manufaktur.
Der zweite Bereich der Porzellan-Manufaktur umfast das operative Geschäft am Markt. Das heißt, es werden verschiedene Produkte hergestellt, die weltweit vertrieben werden.
Sie sprechen an, wie man diesen historischen Teil vernünftig bewerten kann. Das ist in der Tat nicht einfach. Ich möchte erläutern, dass wir in Sachsen diesbezüglich inzwischen weltweit führend sind. Und zwar hatte es etwas damit zu tun, als es darum ging, mit dem Haus Wettin eine Lösung zu finden, was an Kunstgütern dem Haus Wettin und was dem Freistaat gehört. Sie wissen, das war ein langjähriger Prozess. Durch Unterstützung
des Bundes haben wir ein großes Forschungsprojekt aufgelegt, wie man überhaupt solche historischen Dinge vernünftig bewerten und erfassen kann.
Auf dieser Grundlage sind die Dinge, die in Meißen sind, mit bewertet worden. Denn es ging auch um die Frage: Gibt es Wettiner Eigentum, welches sich in Meißen befindet oder ausgestellt ist? Man musste versuchen, eine vernünftige Basis zu finden, um dies zu bewerten.
Um es kurz zu machen: Solche Ergebnisse sind unter anderen mit eingeflossen, um zu einer Wertermittlung zu kommen, bzw. – das wissen Sie auch – die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen zusammen mit diesen Wertgutachten zu guter Letzt eine Zahl in der Bilanz berücksichtigen, das heißt: Das wird jetzt bilanziell auf der Aktivaseite der Bilanz entsprechend niedergelegt.
Dies war ein sehr aufwendiger und komplizierter Prozess. Wenn Sie Interesse daran haben, lade ich Sie gern ein, dass ich Ihnen im Detail zeige, wie aufwendig und schwierig dieser Prozess tatsächlich umgesetzt worden ist.
(Zuruf des Abg. Franz Sodann, DIE LINKE – Sebastian Scheel, DIE LINKE: Wie viel wird denn nun überwiesen?)
Das kann ich Ihnen nicht sagen, aus zwei Gründen. Ich will zunächst einen Grund nennen, der mit dem Gesellschaftsrechtlichen und dem Strafrechtlichen nichts zu tun hat. Wir haben jetzt zwei Gesellschaften, zum einen die Porzellan-Manufaktur und zum anderen die Stiftung GmbH. Das sind zwei unterschiedliche Gesellschaften. Beide Gesellschaften haben je eine Geschäftsführung. Sie müssen jetzt in Verhandlungen bestimmen, zu welchem Kaufpreis die entsprechenden Güter überführt werden. Als Basis nimmt man natürlich die Gutachten bzw. die Bewertungen. Das ist aber nur die Basis. Es ist eine freie Entscheidung der Geschäftsleitung, zu guter Letzt zu sagen: Der Verkaufspreis ist ein anderer.
Jetzt komme ich zum Zweiten. Sie müssen unterscheiden zwischen einem Verkaufspreis, einer Preisfindung, und einer Bewertung infolge eines gutachterlichen Verfahrens, welches letztendlich in die Bilanz eingeflossen ist. Das sind zwei Paar Schuhe. Noch einmal konkret: Es handelt sich – –