Protocol of the Session on September 27, 2017

Ich spreche vom Jahr 2013.

(Carsten Hütter, AfD: Da war

die AfD noch gar nicht da! Aber

das ist nicht so schlimm, Herr Fischer! –

Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE,

in Richtung AfD –

Das

können Sie steckenlassen, Herr Lippmann!)

Dieser kurze Zwischenruf zeigt wieder einmal, Herr Hütter, wie genau Sie den Landkreis Meißen kennen, nämlich nur über Google. Deswegen kann ich das zeitlich kurz einordnen. Im Jahr 2013, an eben diesem benannten schwülen Augusttag, fand in der Tat das Hochwasser statt. Die kurz danach gegründete Bürgerinitiative arbeitet seitdem mit leider nachlassender Aktivität für den Hochwasserschutz in der Gemeinde Nünchritz.

(Kerstin Lauterbach, DIE LINKE: Das ist doch gar nicht wahr!)

Sie hatte auch nach der Landtagswahl, die bekanntermaßen im Jahr 2014 stattfand, weitere Sitzungen vorangetrieben. So kommt es zeitlich zustande.

(Sebastian Wippel, AfD: Aber da waren wir nicht beim Hochwasser!)

Ich komme zu den weiteren Fakten. Was ist konkret angedacht, meine Damen und Herren? Bei der Vergabe staatlicher Soforthilfen bei Unwetterschäden sollten nur die berücksichtigt werden, die vorher erwiesenermaßen keine Versicherung bekamen oder diese nur unter unsittlichen oder inakzeptablen Bedingungen. Dazu musste man drei Ablehnungsschreiben vorweisen, und dann sollte man dort in den Genuss kommen.

Vielleicht sollte man auch denjenigen, die sich mit dem Thema wenig befassen, kurz erklären, was Elementarschäden sind.

(Zuruf von den LINKEN: Oh nee!)

Darunter wird subsumiert die Folgen von Hagel, von Sturm ab Windstärke 8, Überschwemmungen, Erdbeben,

Erdsenkungen oder Schneedruck. Das heißt, dass das Thema auch global zu betrachten ist.

Laut Angaben der Versicherungswirtschaft in Sachsen sind 46 % der Hausbesitzer in Sachsen dagegen versichert; die große Mehrheit aber nicht. Das ist ein Problem. Wir liegen hierbei nur leicht über dem Bundesdurchschnitt. Das alles genügt nicht. Deswegen kann ich nur bitten, meine Damen und Herren Abgeordneten, werben Sie bitte für diese Versicherung. Alle diejenigen unter uns, die Häuser besitzen oder besitzen könnten oder werden: Es ist schon wichtig, das zu tun, weil man sonst auf den Kosten sitzen bleibt und in wirtschaftliche Not geraten kann.

Ich bin daher sehr dankbar, dass die Ministerpräsidentenkonferenz klar gesagt hat – ich zitiere –: „Ausreichende Absicherung ist zwingend geboten.“ Das ist keine Konsensaussage, sondern das ist eine deutliche Anweisung. Man kann sich hier an verschiedenen Modellen, die es gibt, orientieren. Ich kann immer nur raten, beim Vergleich andere Länder heranzuziehen. Das Modell, das man in den USA verfolgt, ist sehr interessant. Hier werden die Kommunen einbezogen. Ich als großer Frankreichfreund schaue natürlich auch in unser westliches Nachbarland. Dort gibt es eine staatliche Pflichtversicherung. Davon kann man halten, was man will. Fakt ist allerdings auch eines: die haben fast 100 % Versicherungsquote.

Die sächsische Verbraucherzentrale ist schon angesprochen worden. Ich bin dem neuen Chef der Verbraucherzentrale, Herrn Eichhorst, sehr dankbar. Er plant am 1. Februar in der Landesvertretung in Berlin gemeinsam mit dem Bund der Versicherten eine Veranstaltung. Man möchte die Bundespolitik sensibilisieren. Ich denke, das ist ganz wichtig, weil wir dieses Thema nicht als Sachsen allein angehen sollten, sondern dass wir auch SachsenAnhalt und das große Flüsseland Bayern mit ins Boot holen sollten.

Weiterhin ist geplant, am 24.10. einen Runden Tisch zusammen mit „Finanztipp“ abzuhalten. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen ist hier dran und wird alle politischen Schritte weiter beobachten, gern auch kritisch beobachten.

Ich will Ihnen aber nicht verschweigen, meine Damen und Herren, dass das Thema so einfach, wie es im Antrag skizziert ist, nicht zu lösen ist.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Ah!)

Die Frage, die sich hierbei stellt, ist: Ist die ganze Sache überhaupt verfassungskonform?

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Das stimmt nicht! Wir haben doch die Anhörung gehabt!)

Ist die Sache überhaupt im Haushaltsrecht umsetzbar? Wir haben bei der Veranstaltung der Verbraucherzentrale den Vertreter der Versicherungswirtschaft gehört. Dieser fragte klar und deutlich, wo er die Gegenfinanzierung hernehmen solle. Das ist ein beachtenswertes Argument.

Wir kommen hier mit sozialistischen Experimenten definitiv nicht weiter.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Hören Sie doch mal auf damit, mit dem Unsinn! – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, Kerstin Lauterbach und Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Weiterhin halte ich es für extrem wichtig, immer daran zu denken, dass wir in die Versicherungswirtschaft eingreifen. Man darf nicht vergessen, dass im Versicherungsfalle die Betroffenen nur einen teilweisen Schadensausgleich erhalten.

Die allgemeine Verteuerung der Wohngebäudeversicherung würde angekurbelt. Wir müssen wissen, dass hier auch alle Schäden abgedeckt werden. Dabei stellt sich natürlich auch die gewichtende Frage, ob die Verlagerung des individuellen Risikos auf die Allgemeinheit sinnvoll ist. Das sehe ich nicht so. Eigentum verpflichtet zwar, aber nicht dazu, die Probleme anderer zu lösen.

Kommt die allgemeine Versicherungspflicht, so stellt sich die Frage, wer sie kontrolliert. Kommt die Versicherungspflicht, stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, ob sie umgesetzt wird und welche Konsequenzen daraus folgen, wenn sich jemand doch nicht versichert? Also, diese Bedenken, meine Damen und Herren, sind in jedem Falle substanziell.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Bei Ihnen ist etwas ganz anderes substanziell!)

Sie müssen erst ausgeräumt werden; denn ansonsten nutzt es uns ja gar nichts, wenn das ganze Gesetz von diversen Gerichten wieder kassiert wird.

Die Probleme sind besprochen. Ich möchte natürlich auch die Vorteile oder die in meinen Augen positiven Punkte benennen. Wir könnten, wenn wir das richtig angehen, wenn wir das verfassungskonform im konsensualen Prozess angehen, die Versicherungsdichte für Naturgefahren erhöhen. Meines Erachtens muss dies Ziel staatlichen Handelns sein.

Das angesprochene ZÜRS-System zur Kalkulation von Überschwemmungen ist hochkomplex und sehr schwierig. Zudem kann es nicht haus- und straßengenau eingesetzt werden, sondern immer nur tektonisch, geografisch, regional; aber es erlaubt, was die Risikoklassen angeht, gute Rückschlüsse. Für diejenigen, die es interessiert: Am schlimmsten betroffen sind die Innenstadt von Meißen und die Innenstadt von Bad Schandau. Dort kann man eigentlich nur schwer etwas gegen Hochwasser machen.

Fakt ist jedenfalls eines: 99 % der Menschen in Deutschland – das sind die Angaben der Deutschen Versicherungswirtschaft – sind ohne Probleme versicherbar. Die Hochwasserschutzmaßnahmen, die das Haus von Herrn Staatsminister Schmidt in den letzten Jahren über die Landestalsperrenverwaltung umgesetzt hat, die es umsetzt und noch weiter umsetzen wird, wirken. Wir schauen uns das an. Ich hoffe, dass es in Nünchritz auch bald vorangeht. Aber wir haben an anderen Stellen, sei es in Meißen,

sei es in Radebeul, was unseren Landkreis angeht, schon eine ganze Menge investiert. Ich werde dafür arbeiten und wirklich meine Kraft für die Umsetzung meines Wunsches einsetzen, dass in den kommenden Haushaltsverhandlungen hierfür natürlich wieder Geld zur Verfügung gestellt werden muss; denn der Erhalt der Hochwasserschutzmaßnahmen ist mindestens genauso wichtig wie deren Schaffung. Angesichts des Klimawandels werden wir in diesen Bereich dringend auch weiterhin investieren und das Errichtete instandhalten müssen.

Deswegen halte ich nichts davon, diese Schnellschüsse hier abzufeuern, zumal Sie, Frau Pfau, ja selbst zugegeben haben, dass die Staatsregierung auf einem richtigen Weg ist. Wir brauchen also diesen Antrag nicht unbedingt zu beschließen,

(Zuruf der Abg. Janina Pfau, DIE LINKE)

denn die Staatsregierung ist hierbei, wie Sie selbst gesagt haben, sehr erfolgreich auf dem richtigen Weg.

(Uta-Verena Meiwald, DIE LINKE: Genau: Lasst uns mal machen!)

Zudem brauchen wir keinen Zwang, sondern viel eher die Sensibilisierung des Versicherten und des Hauseigentümers. Zur Eigenvorsorge sollte motiviert werden.

Vor allem, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie wir hier sind: Schluss mit leeren und voreiligen Versprechen, die man hinterher sowieso nicht halten kann.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Warum reden Sie denn dann?)

Stattdessen sollten wir gemeinsam lieber dafür sorgen, die Widerstände in Bezug auf Hochwasserschutzmaßnahmen abzubauen und deren Notwendigkeit immer wieder neu zu erklären, auch gegenüber den Kritikern. Naturschutz ist extrem wichtig, aber er darf doch nicht vor dem Menschenschutz zurückstehen. Zeit, Ebbe und Flut warten auf niemanden, auch nicht auf uns im Freistaat Sachsen. Deswegen schließe ich mit der Aufforderung, ernsthafte Bedenken zu respektieren, aber Maßnahmen auch zügig umzusetzen. Handeln wir nach der Maxime, die wir uns selber gegeben haben: Besser gemeinsam statt einsam!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Lauterbach, Sie wünschen?

Ich würde gern eine Kurzintervention machen.

Dann tun Sie es.

Ich muss einmal etwas richtigstellen: Die Arbeit der Bürgerinitiativen im Landkreis Meißen läuft nach wie vor sehr aktiv. Fragen Sie Ihren Herrn Mackenroth, Herr Fischer; er weiß das. Er