Protocol of the Session on August 31, 2017

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Böhme. Herr Böhme, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast alle Menschen sind es, fast alle tun es regelmäßig: Wir sind fast alle Fußgänger oder gehen zu Fuß, und das hauptsächlich in unserem Leben. Allerdings sind die größte Zielgruppe der Fußgängerinnen

und Fußgänger vor allem Kinder und ältere Menschen. Um diese Personengruppe näher in den Fokus zu nehmen, hatte ich in meinem Studium als Stadtplaner ein Seminar belegt, das „Fußverkehrswege“ hieß. Ich gehe deswegen heute sehr oft mit anderen Augen und auch bewusst als Fußgänger auf den öffentlichen Straßen und Fußwegen. Das ist nicht nur gesünder, es entspannt auch und man sieht die Welt mit anderen Augen.

Man sieht die Welt mit anderen Augen, wenn man sich vor Augen führt, dass man jederzeit aufgrund einer Behinderung oder irgendwann schlicht wegen des Alters auf den Fußweg als alleinigen Verkehrsträger angewiesen sein kann und es keine andere Möglichkeit mehr gibt, sich fortzubewegen.

Aufgrund dessen sind die Themen Fußverkehr, Fußverkehrsförderung und Sicherung von Fußwegen auch für behinderte Menschen sehr wichtig, worauf sich die Staatsregierung auf jeden Fall fokussieren sollte.

Aus meiner Sicht – das hat die Anfrage der GRÜNEN ergeben – verschläft aber die Staatsregierung erstens dieses wichtige Zukunftsthema. Zweitens behindert sie durch ihre aktuelle Politik das Zu-Fuß-Gehen im öffentlichen Raum, dass mehr Menschen zu Fuß gehen. Drittens gefährdet sie dadurch auch die soziale Gesundheit in Sachsen.

Das haben die Große Anfrage der GRÜNEN, aber auch die Große Anfrage von uns zur Mobilität in Sachsen gezeigt.

Zu den einzelnen Punkten. Erstens zum Tiefschlaf der Regierung: Bundesweit wird die Forschung über den Fußverkehr ausgebaut. Berlin hat eine eigene Fußverkehrsstrategie und ein großes Zebrastreifen-Ausbauprogramm. Baden-Württemberg, Hessen und NordrheinWestfalen setzen auf die Förderung des Fußverkehrs. London macht Furore mit seinem strategischen Fußverkehrsnetz. Ein Blick in die Schweiz zeigt, der Fußverkehr gewinnt deutlich an Bedeutung in den Städten in Europa, ja auch weltweit.

Der Freistaat Sachsen allerdings verschläft diese Entwicklungen. Die Antworten auf die Große Anfrage der GRÜNEN zeigen, dass es keine einzige Stelle im Ministerium gibt, die sich mit dem Thema Fußverkehr beschäftigt. Außerdem verweist das Ministerium bei zig Fragen auf die Radverkehrskonzeption, auf den Radverkehrsausbau, auf Radverkehrsarbeitsgruppen teilweise nur der Städte und Kommunen und nicht des eigenen Ministeriums.

Seit mehr als 200 000 Jahren gibt es den aufrechten Gang und das Zu-Fuß-Gehen. Es sollte sich eigentlich auch im Ministerium herumgesprochen haben. Dort müsste es auch eine Stelle geben, die sich explizit mit dieser Verkehrsart auseinandersetzt.

(Beifall der Abg. Valentin Lippmann und Katja Meier, GRÜNE)

Wir haben auch hier, um die Ecke, in Dresden eine hervorragende Ausbildungsstätte zum Thema Stadt- und

Verkehrsplanung, wobei auch der Lehrstuhl für Verkehrsökologie einen Schwerpunkt beim Thema Fußverkehr gesetzt hat. Ich finde, dass sich auch der Minister mit seinem Ministerium dort einmal blicken und erklären lassen sollte, wie wichtig das Thema Fußverkehr ist.

Zweitens – zur Behinderung des Fußverkehrs durch die aktuelle Politik. Wir sehen an vielen Staatsstraßen, die auch mitten durch Ortschaften führen, dass Gehwege fehlen. Ein Beispiel ist die Ortsdurchfahrt Ruppendorf in Klingenberg im Landkreis Sächsische Schweiz: kein Fußweg vorhanden. Auch Querungshilfen werden vom LASuV einfach abgelehnt, wenn die Kommunen diese bauen wollen. Ein Beispiel von vielen ist der Einkaufsmarkt in Kodersdorf im Landkreis Görlitz. In vielen Ortschaften ist auch die Durchfahrtsstraße eine Rennstrecke. Der Aufenthalt und freie Bewegung sind schier unmöglich; ein Beispiel von vielen: Bad Düben.

Mit Straßenbaufördermitteln werden immer noch landauf, landab Fördervorhaben umgesetzt, die jeglichen Vorhaben der Barrierefreiheit widersprechen. Schauen Sie sich einfach eine beliebige neugebaute Bushaltestelle oder Kreuzung in der Nähe Ihres Wohnortes an. Die Wahrscheinlichkeit, dass dort in der einen oder anderen Form gegen geltende Richtlinien der Barrierefreiheit verstoßen wurde, ist schätzungsweise hoch und die Wahrscheinlichkeit, dass der Freistaat dafür Fördermittel gegeben hat, ebenso.

Es gibt weitere Beispiele: Es werden immer noch ungeschnittene Pflastersteine, Holperpflaster oder Katzenköpfe, wie man sie nennt, in den Gehwegen verbaut. Das wurde auch vom Freistaat und von der öffentlichen Hand gefördert. Das sind Pflastersteintypen, die eigentlich gar nicht mehr verwendet werden sollten. Sie sind nämlich nicht gut strukturierbar, weisen große Lücken im Pflaster auf und führen zu schnellen Stolperfallen im Laufe der Jahre. Mit fehlenden Gehwegabsenkungen und Ähnlichem bei neuen Straßen fange ich erst gar nicht an, was immer noch Realität in Sachsen ist.

Die Landesbehörden in Sachsen verhindern aktive Maßnahmen, die den Fußverkehr fördern würden, wie die Anlage von Zebrastreifen, Verkehrsberuhigung, breitere Gehwege und separate Radverkehrsanlagen. Außerdem wird die Umsetzung von sinnvollen Vorgaben bei der Barrierefreiheit nicht kontrolliert, was wiederum zu einem falschen Einsatz öffentlicher Mittel führt. Sie müssen also dahin gehend dringend umsteuern, Herr Minister, auch wenn Sie heute nicht da sind – Sie werden es nachlesen. Überprüfen Sie die Umsetzung der Barrierefreiheit bei den geförderten Maßnahmen.

Drittens zur sozialen Gesundheit. Ich möchte kurz einen Einblick geben, warum das Thema Fußverkehr neben den allseits bekannten Faktoren wie leiser, sauberer, gesünder und klimafreundlich für uns LINKE noch von besonderer Bedeutung ist. Jan Gehl, der weltbekannte Stadtplaner, hat es auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt – ich zitiere –: „Wenn man das Leben in einer Stadt töten will, dann kann man das. Wenn man Menschen auf die Plätze holen will,

auch. Lassen Sie die Menschen so viel wie möglich zu Fuß gehen und Fahrradfahren. Das ist gut fürs Klima, gut für die Gesundheit und gut für die Gesellschaft; denn wenn die Menschen den öffentlichen Raum benutzen, dann fördert es auch den sozialen Zusammenhalt. Wenn die Bewohner einer Stadt sich öffentlich auf Plätzen begegnen, statt isoliert in ihren Wohnungen zu hocken, haben Sie das Gefühl, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Das Leben auf öffentlichen Plätzen ist wichtig für die soziale Gesundheit.“

Werte Staatsregierung! Tun Sie endlich etwas dafür, dass sich mehr Menschen begegnen, dass sie sich auch in der Nachbarschaft zu Fuß begegnen können, dass Kinder und auch ältere Leute nicht mehr nur mit dem Auto chauffiert werden und dass die Schulen früh am Morgen nicht mit Autos zugeparkt sind, weil die Eltern ihre Kinder wie mit einem Taxi vor die Schule fahren. Das ist alles eine Entwicklung, die in die falsche Richtung geht. Deswegen danke ich den GRÜNEN für die Große Anfrage. Ich bin etwas bestürzt über die Antworten der Staatsregierung. Wir schließen uns dem Entschließungsantrag der Fraktion der GRÜNEN vollumfänglich an.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Katja Meier, GRÜNE)

Meine Damen und Herren! Nun spricht die SPD-Fraktion. Herr Abg. Baum, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Thema spreche, noch kurz ein paar Worte zu Herrn Böhme. Ich habe 23 Jahre Verkehrsplanung gemacht. Ich kann Ihnen sagen: Das Horrorszenario, das Sie für Sachsen aufgemacht haben, muss ich so zurückweisen. So ist es wirklich nicht.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Es mag Einzelfälle geben, bei denen es Fehlplanungen und -investitionen gibt, aber dieses so in der Breite und als flächendeckend darzustellen, wie Sie das getan haben, das stimmt nicht. Da haben Sie keine Ahnung. Und ich empfehle Ihnen: Fahren Sie einmal durch Sachsen.

(Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Fuß gehen ist nun einmal die Basis wirklicher Mobilität. Alle unsere Wege, auch die mit dem Auto, dem Bus, dem Zug oder dem Fahrrad, beginnen und enden irgendwo als Fußweg. Insofern ist Fußverkehr so normal, dass man sich im Prinzip oft darüber auch gar keine Gedanken macht.

Ein Blick auf Erhebungen der TU Dresden bestätigt dies. Nach den Zahlen des Untersuchungsberichtes „Mobilität in Städten“ aus dem Jahr 2013 legen wir rund ein Drittel unserer alltäglichen Wege zu Fuß zurück. In den sächsischen Großstädten liegt der Fußverkehrsanteil, wie dort zu lesen ist, bei knapp 30 %, in vielen kleineren Städten ist er logischerweise sogar noch höher. Spitzenreiter ist in

Sachsen wohl Bautzen, dort beträgt der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split sogar 40 %.

Deshalb ist es richtig und wichtig, dass sich auch der Sächsische Landtag mit den Fußgängerinnen und Fußgängern beschäftigt. Aber, und das sage ich auch ganz klar: Fußverkehr – wie Kollege Nowak bereits gesagt hat – ist eine kommunale Aufgabe, und deshalb sollten wir bei aller Euphorie über die positiven Aspekte des Zufußgehens aufpassen, dass wir als Freistaat nicht übermäßig in die kommunale Hoheit eingreifen. Die sächsischen Kommunen reagieren in dieser Beziehung, was ich bereits bei anderen Themen erfahren durfte, zum Teil sehr empfindlich.

Fußverkehr ist aber nicht nur wichtig, weil er eine ökologische Form der Fortbewegung darstellt, sondern auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge ist die Förderung des Fußverkehrs von hoher Bedeutung. Darunter fallen nicht nur alltägliche Wege, sondern auch die Spaziergänge am Sonntagmorgen oder die Joggingrunde nach Feierabend. Wer viel zu Fuß geht, der lebt gesünder. Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wollen auch wir den Fußverkehr fördern und arbeiten daran, die Rahmenbedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger noch attraktiver und sicherer zu machen. Ob dazu aber effektiv die Große Anfrage der GRÜNEN, über die wir heute diskutieren, am Ende beitragen kann, wage ich – zumindest in Teilen – zu bezweifeln. Wie ich bereits erwähnte, fällt die Zuständigkeit für den Fußverkehr nicht in den Aufgabenbereich der Landesverwaltung, die wir als Landtag kontrollieren, sondern in die Zuständigkeit der jeweiligen Städte und Gemeinden.

Darum finde ich es nicht verwunderlich oder schlimm, wenn der Freistaat nicht weiß, wie viele öffentliche Toiletten, Bänke und andere Sitzgelegenheiten an den sächsischen Fußwegen aufgestellt sind.

(Heiterkeit)

Ich möchte die Debatte nicht ins Lächerliche ziehen, denn in der Großen Anfrage gibt es auch eine Reihe von Antworten, die den Kommunen weiterhelfen können, so zum Beispiel auf die Frage, welche Fördermöglichkeiten es gibt, um die Infrastruktur für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern. Es ist in der Tat so, dass es eine ganze Reihe von Programmen gibt, die zum Teil in unterschiedlichen Ministerien angesiedelt sind. Beim SMWA liegt zum Beispiel die Richtlinie für den kommunalen Straßenbau. Damit können unter anderem Gehwege gefördert werden. Außerdem kann die Fußwegeinfrastruktur auch über das EU-Programm LEADER gefördert werden sowie durch das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“. Diese Programme werden vom SMUL bearbeitet. Auch das Innenministerium ist mit von der Partie, denn dort werden alle Programme des Städtebaues erwirtschaftet, die ebenso dafür eingesetzt werden können, die Attraktivität des Fußverkehrs zu verbessern. Wenn wir von der Verbesserung der Verkehrssicherheit sprechen, dann fallen mir eine Reihe von Programmen aus dem SMI ein. Wenn es um Mobili

tätserziehung in der Schule geht, dann kommt wiederum das Kultusministerium ins Spiel.

Kurzum, die Förderung des Fußverkehrs ist eine fachübergreifende Aufgabe. Deshalb könnte ich mir zum Beispiel auch gut vorstellen, dass die Staatsregierung ein Informationsblatt für die Städte und Gemeinden erstellt, in dem sie alle Fördermöglichkeiten sowie die entsprechenden Zuständigkeiten auflistet. Ich denke, damit wäre den Kommunen und insbesondere den Fußgängerinnen und Fußgängern mehr geholfen als wenn die Landesverwaltung ein Fußverkehrskonzept für ganz Sachsen erstellt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne uns zu sehr in die kommunale Selbstständigkeit einzumischen, werden wir die Kommunen auch in Zukunft weiter in ihren Anstrengungen um den Fußverkehr unterstützen. Manche Kommunen sind dabei schon ziemlich fortgeschritten, wenn Sie mir dieses Wortspiel erlauben. So hat zum Beispiel die Stadt Leipzig erstmals und bisher als einzige Gemeinde in Sachsen die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten ausgeschrieben.

Diese positiven Entwicklungen werden wir aktiv begleiten. Wir sollten uns aber nicht – wie bereits gesagt – zu sehr einmischen, denn gerade bei einem so kleinteiligen Prozess wie der Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur wissen die Städte und Gemeinden selbst am besten, welche Maßnahmen bei ihnen vor der Haustür am geeignetsten sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Und nun die AfDFraktion. Frau Abg. Grimm, bitte sehr. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe GRÜNE, es geht heute um Ihre Große Anfrage zum Thema Fußverkehr in Sachsen. Ja, der Fußverkehr ist gesund. Und ja, er stellt auch eine saubere Fortbewegungsmöglichkeit dar. Ebenso richtig ist, dass er in der politischen Wahrnehmung keinen Spitzenplatz belegt. Viel entscheidender ist jedoch: Der Fußverkehr läuft auch ohne die GRÜNEN.

Meine Damen und Herren, eine richtige Schwerpunktsetzung war in Ihrer Großen Anfrage nicht auszumachen. Von 160 Fragen bezogen sich nur sieben auf den Komplex Gesundheitsaspekte, Ihr Lieblingsthema. Was zudem sofort ins Auge sticht ist, dass in vielen Fragestellungen einfach ins Blaue hinein gefragt wurde, ohne dabei zwischen kommunalen, Landes- und Bundeszuständigkeiten zu differenzieren. Entsprechend wenig ergiebig war auch der Informationsgehalt der Antworten der Staatsregierung. Dass für das Städtebaurecht die Kommunen, für das Straßen- und Wegerecht das Land und für das Straßenverkehrsrecht der Bund zuständig sind, sollte Ihnen bekannt sein.

Und, um beim Thema Informationsgehalt zu bleiben, liebe GRÜNE: Auch Sie müssen doch mittlerweile erkannt haben, dass Fragen an die Staatsregierung zu wissenschaftlichen Studien, Erhebungen und Gutachten von dieser oft für komplett überflüssig gehalten werden. Und so werden sie dann auch beantwortet.

(Zuruf der Abg. Katja Meier, GRÜNE)

Zum Thema Erkenntnisstand zu den positiven Beiträgen des Fußverkehrs auf Klima, Umwelt und Gesundheit zitiere ich stellvertretend nur die Antwort zu den Fragen A 11 bis A 13: „Dazu bedarf es aus Sicht der Staatsregierung keiner speziell für den Freistaat Sachsen erstellten Studien, Erhebungen oder Gutachten.“ Jeder kann nachvollziehen, liebe GRÜNE, dass Studien und Gutachten Sicherheit bei Entscheidungen geben. Aber bevor Sie sich zum Thema Fußverkehr mit 160 Fragen Gedanken machen, sollten wichtigere Themen angepackt werden, wie der überfüllte Nahverkehr in den Ballungsräumen und der nur dürftige Nahverkehr im ländlichen Raum. Dort hat der Fußverkehr unfreiwillig enorme Bedeutung. Wenn im Dorf kein Bus kommt, muss der „Fußbus“ fahren. Frau Pfeil-Zabel hat das heute morgen in der Debatte schon angesprochen, dass es in Sachsen noch Dörfer gibt, in denen nur früh ein Schulbus die Bürgerinnen und Bürger aus dem Dorf herausbefördert und mittags vielleicht ein oder zwei Busse wieder ins Dorf zurückbringen. Ja, Frau Pfeil-Zabel traue ich das zu. Sie schafft das als Fußgänger im Fußverkehr. Aber was macht die 80-jährige Omi in dem Dorf, die vielleicht um 9 Uhr einen Arzttermin hat? Wie kommt sie zurück in ihr Dorf?

Frau Meier, zeigen Sie mir bitte den Schüler, der in die Schule läuft, wenn parallel dazu ein Schulbus fährt, auch wenn ein Fußweg vorhanden wäre. Ich glaube, da gibt es keinen.

Herr Böhme, die B 115 in Kodersdorf hat ein anderes Problem, nicht das, dass es keine Fußwege gibt. Die B 115 wird häufig zur Umgehungsstraße der Autobahn, sodass dann der gesamte Autobahnverkehr durch das Dorf fährt. Dort wäre es wichtig, eine Fußgängerampel über die B 115 aufzustellen; denn bei jeder Wartung des Tunnels an den Königshainer Bergen ist das eine Hauptverkehrsader. Das ist für Fußgänger lebensgefährlich; da gebe ich Ihnen recht.

Liebe GRÜNE, ich kann verstehen, dass Sie sich über die Verkehrssicherheit im Fußverkehr Gedanken machen. Die große Aufgabe ist doch aber, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss in Einklang zu bringen. Hierzu gehört es sicherlich nicht, die Hauptstraßen mit Tempo-30Schildern zuzupflastern oder – noch toller – in ganzen Abschnitten als Begegnungszentren deklariert, gleich Tempo-20-Zonen einzuführen, wie Sie das regelmäßig fordern. Leider entsteht der Eindruck, dass die GRÜNEN den Fußverkehr nicht nur sicherer, sondern gegenüber dem Autoverkehr auch noch schneller machen wollen. Wir warten nur noch auf den ersten Vorschlag der GRÜNEN, der da heißen mag: Tempolimit 4 auf der A 4, frei nach dem Motto: überholen ohne einzuholen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.