Protocol of the Session on December 17, 2014

Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, ich kann ja verstehen, dass Sie moderat vorgehen müssen, nachdem das Schreiben von Herrn Fraktionsvorsitzenden Kupfer an die Wasserkraftanlagenbetreiber so hinausgegangen ist. Trotzdem meine ich, es wäre in Ihrem Haus möglich gewesen, genauso wie das die Wasserkraftanlagenbetreiber getan haben, in einer einfachen Excel-Tabelle gegenüberzustellen, was eine durchflussbetrachtete Berechnung der Wasserentnahmeabgabe ergeben hätte und wie eine pauschale Wasserentnahmeabgabe nach dem Wassergesetz ausgesehen hätte. Da hätten Sie schon im einfachen Vergleich festgestellt – und das haben die Wasserkraftanlagenbetreiber getan –, dass jetzt 71 % der Anlagen abgezockt werden, weil Durchfluss und Einspeisevergütung weit auseinanderliegen. Je größer eine Anlage ist – das betrifft die großen Betreiber wie envia usw. –, umso kleiner wird die Differenz. Das hätte Ihr Haus auch leisten und Ihnen vorbereiten können.

Zudem haben die Wasserkraftanlagenbetreiber in Ihrem Haus nachgefragt, ob es nicht möglich wäre, sozusagen Musterklagen zu führen, bevor die Bescheide versandt werden. Ich habe das vorhin schon gesagt. Wenn Sie wenigstens an wenigen Fallbeispielen diese Musterklagen zugelassen hätten, dann wären wir zumindest rechtssicher gewesen.

Ich glaube nicht, dass mit einer Gesetzesnovelle die Rechtssicherheit besser wird. Das wird ein neues Klageverfahren hervorrufen.

Zum Sondernutzungsrecht für Wasserdienstleistungen haben wir uns hier immer wieder stark gestritten. Ich bin der Meinung, dass die Sümpfungswässer der Braunkohletagebaue auch ein Sondernutzungsrecht für Wasserdienstleister sind und wir hier im Staatshaushalt auf 3 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr verzichten.

Bitte zum Schluss kommen!

Da kann ich nicht davon ausgehen, dass es einen Gleichheitsgrundsatz für Wasserdienstleistungen in Sachsen gibt.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Staatsminister Schmidt, möchten Sie erwidern?

Frau Kollegin Dr. Pinka, ich glaube nicht, dass es so einfach ist, die Wassermenge in einer Excel-Tabelle zu errechnen, ohne dass man die Angaben der Wasserkraftbetreiber hat. Entweder misst man die Durchflussmenge mit einem Zähler – das wäre wieder eine zusätzliche Investition –, oder man braucht wirklich von jeder einzelnen Wasserkraftanlage rückgerechnet – ich glaube, Herr Vieweg hat es erläutert – Daten wie Energie, Fallhöhe usw. Diese Angaben brauchen wir erst einmal von einem Wasserkraftanlagenbetreiber, das kann man nicht pauschal vorher berechnen. Diese Angaben liegen ja bis heute noch nicht alle vor.

(Zuruf der Abg. Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren, das Schlusswort hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Wort hierzu ergreift Herr Abg. Günther. Bitte sehr, Herr Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank für die sehr sachliche Debatte. Das macht mir als Neuling Spaß, dass man wirklich über Inhalte debattiert und sich nicht unsachlich beschimpft, und das in einem Bereich, von dem auch ich als Grüner weiß, dass dort Emotionen im Spiel sind. Wir haben schon von der Diskrepanz zwischen Energiewende und Naturschutz gehört. Da geht es um Dinge, die den Menschen einfach wichtig sind.

Drei Gründe, weshalb ich trotzdem um Zustimmung zu unserem Antrag bitte – bei all dem, was wir jetzt dagegen gehört haben. Der erste: Eigentlich sind sich alle einig, dass in diesem Bereich etwas passieren muss. Ich erinnere daran, dass wir in diesen Antrag bewusst hineingeschrieben haben, dass wir die Befreiung zeitlich begrenzen wollen, das soll etwas Vorübergehendes sein. Das bedeu

tet: Man hat, wenn man diesem Antrag zustimmt, genügend Zeit, all die Fragen, die jetzt noch offen sind, in Ruhe zu klären. Warum aber trotzdem jetzt schon zustimmen? Die Energiewende als Aufgabe wartet ja nicht auf uns. Wir müssen etwas tun.

Da hat auch Sachsen noch wesentliche Hausaufgaben zu machen. Ein dauerhaftes Ärgernis ist – wir haben es schon gehört –: Die Braunkohle zahlt praktisch nichts. Sie ist ein viel stärker Wassernutzer als die Wasserkraftwerke. Das ist eine Fehlsteuerung.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der CDU)

Ein weiterer Punkt, der Zweite: Wir haben es gehört, es geht um die Existenzbedrohung aktueller Anlagen. Wenn wir uns nicht alle einig sind, dass wir keine Wasserkraft mehr wollen – und das sind wir uns offensichtlich nicht –, dann können wir jetzt nicht sagen: Wir warten einmal ab und prüfen die nächsten Jahre; denn bis dahin wird es einen Großteil der Anlagenbetreiber nicht mehr geben, weil sie pleitegegangen sind.

Der dritte Grund: die Anforderung der Wasserrahmenrichtlinie an einen guten ökologischen Zustand der Gewässer. Auch dieses Anliegen wartet nicht; es ist überfällig. Deswegen muss man jetzt schleunigst Anreize schaffen, damit die Wasserkraftanlagenbetreiber Geld investieren und für einen besseren ökologischen Zustand sorgen. Deshalb bitte ich Sie noch einmal um Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 6/442. Wer zustimmen möchte, hebt jetzt die Hand. Vielen Dank. – Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen hat die Drucksache nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Damit ist Tagesordnungspunkt 8 beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Generelle Genehmigung des Sächsischen Landtags

zur Strafverfolgung gemäß § 73 Abs. 3 GO

Drucksache 6/246, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/462, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Herr Abg. Scheel, ich frage Sie: Wünschen Sie als Berichterstatter das Wort?

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Nein!)

Nein, das wünschen Sie nicht.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten, Drucksache 6/462, ab. Wer zustimmen möchte, hebt die Hand. – Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache einstimmig beschlossen, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3

der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und

außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

Drucksachen 6/386, 6/387, 6/408, Unterrichtungen

durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 6/447, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, Drucksache 6/408, zu streichen ist. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat entschieden, dass sie vertagt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, das Wort zu ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen. Herr Michel, möchten Sie als Berichterstatter das Wort ergreifen?

(Jens Michel, CDU: Nein, danke, Herr Präsident!)

Ach, dort sind Sie. Ich habe in eine andere Richtung geschaut. Vielen Dank, Herr Michel, für die Meldung. – Das Wort ist nicht gewünscht.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/447, ab. Wer zustimmen möchte, hebt die Hand. – Vielen Dank. Ist jemand dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist der Drucksache mehrheitlich entsprochen worden, meine Damen und Herren. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse zu Anträgen

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/449