Bei Reisen zum Zweck der Aus- und Fortbildung, die teilweise im dienstlichen Interesse liegen, können die Auslagen bis zur Höhe der Reisekostenvergütung erstattet werden. Diese Regelung gilt für alle sächsischen Beamten und Richter. Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst können für solche Reisen Auslagen nur bis zur Höhe von 75 % der Reisekostenvergütung erstattet werden. Zur Reisekostenvergütung gehören vor allem Fahrtkostenerstattung, Wegstreckenentschädigung oder auch das Tagegeld.
Hierzu ist Folgendes festzustellen: Die Begrenzung der Kostenerstattung auf 75 % erscheint sachgerecht, denn Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst haben auch ein eigenes Interesse an der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Erwerb der Laufbahnbefähigung als Grundlage für ihr künftiges Berufsleben. Für dieses Interesse sollen sie auch einen eigenen Beitrag zu den ausbildungsbedingten Kosten der Abordnung leisten. Auch für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz erfolgt nach entsprechenden tarifrechtlichen Vorschriften keine hundertprozentige Kostenerstattung wie bei den Dienstreisen, sondern es gelten abweichende Regelungen mit geringeren Erstattungsbeträgen.
Ein von meinem Haus vorgenommener aktueller Vergleich der entsprechenden Regelungen beim Bund und den anderen Bundesländern führte zu dem Ergebnis, dass die Regelungen in den Ländern sehr unterschiedlich
ausgestaltet sind. Festzuhalten ist hier, dass die Mehrzahl der Länder für die Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst beim Trennungsgeld die Kostenerstattung auf bis zu 75 % deckelt. Damit liegt Sachsen im Ländervergleich im guten Mittelfeld.
Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Abstimmung komme, frage ich noch Sie, Herr Michel, ob Sie das Wort als Berichterstatter des Ausschusses wünschen.
Meine Damen und Herren, da der Ausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfiehlt, ist die Grundlage für die Abstimmung nunmehr der Gesetzentwurf selbst. Aufgerufen ist also das Gesetz zur Gewährleistung der Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst bei Leistungen nach dem Reisekostengesetz, Drucksache 6/5221, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Ich schlage für die Abstimmung vor, entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Abstimmung artikelweise vorzunehmen. Möchte dem jemand widersprechen? – Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.
Zunächst lasse ich über die Überschrift abstimmen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Enthaltungen? – Bei ausbleibenden Enthaltungen und bei Stimmen dafür ist der Überschrift mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Ich rufe zur Abstimmung Artikel 1 auf, Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Enthaltungen? – Auch hier gibt es keine Enthaltungen; es gibt Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2, Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es keine Stimmenthaltungen. Es gibt Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Meine Damen und Herren, da die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben, brauchte es keine Schlussabstimmung. Wird hier etwas anderes gewollt? Ich frage die Fraktion DIE LINKE. – Das ist nicht der Fall. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt beenden.
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat dafür eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, falls gewünscht. Zunächst darf die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Lauterbach, das Wort ergreifen. Frau Lauterbach, Sie wünschen auch das Wort zu ergreifen? – Dann haben Sie das Wort, danach die CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, falls das Wort gewünscht wird.
Danke sehr, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als Ausschussvorsitzende lege ich Ihnen heute den Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2015 vor. Ich darf ihn vielleicht ausnahmsweise einmal hochhalten, denn darauf ist ein wunderschönes Bild unseres Plenargebäudes und der Silhouette von Dresden zu sehen. Er enthält viele Fakten und Zahlen, Tabellen und Grafiken mit interessanten Antworten auf die Sorgen und Nöte der Menschen hier in Sachsen und darüber hinaus. Das alles können Sie selbst nachlesen; das will ich Ihnen hier nicht berichten. Gemeinsam mit mir haben die Obleute der Fraktionen diesen Bericht gestern dem Präsidenten, Herrn Dr. Rößler, übergeben.
Sehr geehrter Herr Dr. Rößler – auch wenn Sie jetzt nicht da sind, werden Sie ja meine Rede hier nachlesen können –, Sie haben uns im letzten Jahr sehr kompetent und freundlich begleitet. Sie hatten immer ein offenes Ohr für die Petenten, besonders bei der Übergabe von Massen- und Sammelpetitionen. Es gab insgesamt zwei Massenpetitionen und 44 Sammelpetitionen. Zahlreiche Termine haben wir gemeinsam bewältigt. Ich denke, es ist nicht selbstverständlich, dass der Präsident des Landtages diese Petitionsübergaben so intensiv begleitet. Dafür vielen Dank!
Wir haben in unseren Gesprächen viel über die Petenten und ihre Anliegen erfahren, ihnen eine hohe Wertschätzung entgegengebracht und so im letzten Jahr
Werte Abgeordnete! Die Arbeit des Petitionsausschusses muss auf ein Miteinander im Interesse der Petenten gerichtet sein, was uns oftmals recht gut gelingt. Aber wir sind natürlich im Petitionsausschuss nicht immer einer Meinung. Wir sind streitbar und diskussionsfreudig. So bewältigen wir die Ausschusssitzungen, und ich muss sagen, ich schätze dies und befördere es, um wirklich das
beste Ergebnis für unsere Petenten zu erstreiten. Bei Petitionen von großem Interesse versuchen wir, dass alle Fraktionen gemeinsam die Petition beantworten. Das heißt, jede Fraktion stellt einen Berichterstatter oder Mitberichterstatter.
Einladungen an die Ministerien stehen zu wichtigen Terminen nicht mehr nur ohne Inhalt auf der Tagesordnung, sondern werden auch genutzt, um uns Wissen zum Petitionsgegenstand anzueignen. Termine vor Ort sind ein notwendiger Bestandteil unserer Ausschussarbeit. So können wir uns ein genaues Bild von der Situation vor Ort und von den Sorgen und Problemen der Petenten machen. Das ist nicht immer leicht, und es dauert entsprechend länger, unterstützt aber die Qualität unserer Antworten an die Petenten und natürlich deren Zufriedenheit. Zudem geben wir den Petenten regelmäßig einen Zwischenbescheid zum Arbeitsstand.
Nicht im Interesse der Petenten ist es, dass wir viel zu viele Petitionen aus der fünften Wahlperiode des Landtages noch nicht abgearbeitet haben. Oft gibt es noch offene Rechtsstreitigkeiten, und die Ministerien teilen uns mit, dass uns das Ministerium zu gegebener Zeit unaufgefordert Antwort geben werde. Hier brauchen wir dringend die Hilfe der Ministerien, die das hoffentlich auch im Protokoll nachlesen; hier brauchen wir dringend mehr schnelle Entscheidungen aus den Reihen der Ministerien. Das gerät sonst viel zu schnell in Vergessenheit. Außerdem haben wir keinen Einfluss auf Gerichtsentscheidungen. Auch bei uns Abgeordneten gibt es hier durchaus noch große Reserven.
Wir arbeiten noch an zwei Petitionen aus dem Jahr 2010 und an jeweils einer aus den Jahren 2011, 2012 und 2013. Aus dem Jahr 2014 sind es noch 20 Petitionen. Von den im Jahr 2015 gefassten 460 Beschlüssen bezogen sich 360 auf Petitionen aus der letzten Wahlperiode. Das heißt, wir hatten ein ganz erhebliches Erbe aufzuarbeiten.
Mehr Zahlen will ich Ihnen hier gar nicht nennen – ich habe gesagt, Sie können sie selbst nachlesen –; aber ich habe ein paar typische Beispiele herausgesucht, die verallgemeinert werden können, Probleme, die öfter zur Debatte stehen.
Wenn sich eine Bürgerinitiative zum Abwasser in einem Ortsteil einer kleinen Stadt im zuständigen Abwasserzweckverband nicht gut betreut fühlt und in den Nachbarabwasserzweckverband wechseln möchte, weil dort eventuell auch die Gebühren niedriger sind, dann ist das durchaus eine komplizierte Sache. Durch Gemeindezusammenschlüsse wurde viel durcheinandergewirbelt, und
nicht immer stimmen Gemeinde und Abwasserzweckverband territorial überein. Die meist finanztechnischen Probleme sind nach vielen Jahren nur noch schwer nachvollziehbar. Es sind Zweckverbände, die auf Solidarität beruhen. Es gibt dort gewachsene Strukturen. Oft können wir in solchen Fällen nicht helfen. Aber wir müssen den Petenten vermitteln, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen. Die Presse begleitet diese Themen meist sehr aufmerksam, und unsere Leistung wird an der Zufriedenheit der Bürger gemessen, nicht unbedingt am Beschluss „Wird abgeholfen“.
Werte Abgeordnete, es gibt auch Petitionen, die bereits mit den unterschiedlichsten Ergebnissen abgeschlossen sind. Im Laufe der Zeit ergeben sich neue Erkenntnisse und weitere Fragen für die Petenten. Sie wenden sich erneut an den Petitionsausschuss, zum gleichen Thema, zum Teil mehrfach. Die Berichterstatter müssen entscheiden, die Petition wieder aufzunehmen oder auch nicht. Auch für die Ministerien, die eigentlich schon alles gesagt haben, entsteht ein erhöhter Mehraufwand. Ich kann das gut verstehen: Es ist sehr viel Arbeit, die wieder und wieder von vorn beginnt. Aber begeben wir uns auf die andere Seite, die der Petenten, sieht das Bild ganz anders aus: Ihre Fragen, ihre Sorgen lassen sie nicht in Ruhe. Nehmen wir diese Sorgen wirklich ernst genug?
Ein Beispiel habe ich noch. Eine junge, alleinerziehende Mutter möchte nach einem Jahr Pause ihre Ausbildung weiterführen. Das ist im Interesse unserer Gesellschaft. Sie möchte ihr eigenes Geld verdienen und dem Staat nicht mehr auf der Tasche liegen. Der Antrag auf einen Krippenplatz lag dem Amt mit dieser Begründung seit langer Zeit vor. Es hat sich nichts bewegt. Viele Vorsprachen blieben ohne Erfolg. Die junge Mutter wendet sich voller Sorge – jedoch viel zu spät – an den Petitionsausschuss. Bei uns gibt es jedoch Fristen und die übliche Bürokratie, mit der die Petition auf den Weg geschickt werden muss. Das geht natürlich in so einem Fall gar nicht. In solch einem Fall greift die Ausschussvorsitzende schon einmal zum Telefon und meldet sich bei dem zuständigen Jugendamtsleiter, der gar nicht mit der Ausschussvorsitzenden reden möchte. Eine Woche später gab es den lang ersehnten Krippenplatz. Das Ministerium konnte die Petition mit allen Fristen positiv beantworten.
Alles gut? Das Miteinander der Behörden der unterschiedlichsten Ebenen im Interesse der Petenten lässt mir einfach noch viel zu sehr zu wünschen übrig. Das ist jedoch zwingend notwendig, um den Petenten eine gute und schnelle Antwort zu geben. Wir möchten den Institutionen nichts Böses, wir möchten den Petenten helfen. Das waren drei Beispiele unterschiedlicher Couleur, jedoch keine Einzelfälle, die aber mitten aus dem Leben gegriffen sind.
Ich möchte Danke sagen. Das haben Sie sich richtig verdient. Es steht ein tolles Team an unserer Seite. Sie erfüllen uns wirklich jeden Wunsch.
Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes mit der Referatsleiterin Frau Stefanie NoltingHischer. Vielen, vielen Dank. Ich hoffe, Sie hören das.
Ich bedanke mich ebenso bei den Ministerien. Sie haben ebenfalls fachkompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bearbeitung der unterschiedlichsten Inhalte der Petitionen. Manchmal fehlen mir jedoch zwei kleine Dinge. Mir fehlt zum einen ein wenig der Blick auf die Einhaltung der Fristen und zum anderen der Blick aus Sicht der Petenten, von der anderen Seite des Schreibtisches eben. Dazu sind wir, die 28 Mitglieder des Petitionsausschusses, aber da.
Ich möchte mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses für ihre konstruktive Zusammenarbeit bedanken, besonders bei den Obleuten und meinem Stellvertreter, die mit viel Engagement und Zeit die Arbeit bewältigen. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit neuen Ideen, einem konstruktiven Miteinander und guten Antworten für unsere Petenten.
Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende Lauterbach. Meine Damen und Herren! In der Aussprache beginnen wir mit der CDUFraktion. Frau Abg. Dietzschold, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Abgeordnete sind Vertreter des Volkes, und das bedarf, glaube ich, keiner besonderen Betonung. Gerade im Hinblick auf Artikel 35 unserer Sächsischen Verfassung wird die Verantwortung aber noch einmal besonders deutlich, gibt doch der Artikel den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich einzeln oder in Gemeinschaft schriftlich an die Volksvertreter zu wenden und in angemessener Frist einen begründeten Bescheid auf ihr Anliegen zu erhalten.
Der vorliegende Jahresbericht des Petitionsausschusses ist der zweite der aktuellen Legislaturperiode. Die Probleme und Anliegen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Ausschuss wenden, stammen aus verschiedenen Bereichen. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle Bereiche aufzählen. Entscheidend ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Recht sehr intensiv sowie immer wieder wahrnehmen. Die Arbeit der Landtagsverwaltung und der Mitglieder des Petitionsausschusses stellt es manchmal vor große Herausforderungen.