Er hat natürlich geschrieben: Auch ein unbescholtener Sportschütze kann ein Mörder sein. – Ein paar Semester Jura wären ganz gut. Die Mordmerkmale hängen nicht von der Sportwaffe ab. Also, das ist der größte Witz, den ich hier gehört habe.
Sie verlangen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, eine Ermessensvorschrift, um ihre Ideologie durchzusetzen, indem Sie allein entscheiden, wer zuverlässig ist oder nicht. Das wurde hier schon angedacht.
Wenn Sie eine bestimmte politische Richtung, die im Besitz von Waffen ist, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, als eine Gefahr ansehen, dann müssen Sie bei Ihrer Partei aber ganz deutlich hinschauen. Dann haben wir auch eine ganz große Gefahr bei Ihnen.
Wir haben eines der schärfsten Waffengesetze. Das wurde schon erläutert. Auf die Paragrafen wurde auch schon eingegangen. Trotzdem will ich noch einmal sagen, wenn man zum Beispiel § 5 – Zuverlässigkeit – nimmt: Es bekommt jemand keine Erlaubnis, wenn er vor zehn Jahren mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft worden ist – zehn Jahre! –
oder wenn er in fünf Jahren mehr als einmal im Polizeigewahrsam ist. Wir haben doch wirklich ein sehr hartes Gesetz. Es gibt schon Organisationen. Wenn Sie darin schon einmal Mitglied gewesen sind, dann dürfen Sie keine Waffen beantragen.
Dann haben wir § 6 – persönliche Eignung: Geschäftsfähigkeit, Alkohol, Drogen. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN! Dabei sieht es auch nicht so toll aus, mit
Dann haben wir in § 7 die Sachkunde. Herr Lippmann, haben Sie sich schon einmal den Katalog angeschaut? Es sind fast tausend mögliche Antworten. 400 sind ungefähr richtig. Das können Sie einmal durchackern, was Sie machen müssen, bevor Sie überhaupt in den Genuss kommen, diesen Weg zu einer Waffe zu begehen.
Dann haben wir als Letztes noch das Bedürfnis. Im Schießsportverein müssen Sie sein oder etwas Gleichwertiges. Das ist auch hochinteressant. Das ist der einzige Sportverein, bei dem der Gesetzgeber vorschreibt, wie oft jemand den Sport betreiben muss. Also der Fußballspieler muss nicht soundso viel Male gegen den Ball treten,
aber der Waffenbesitzer muss mindestens zwölf- bis 18mal antreten, sonst ist das kreuzgefährlich für ihn. Viele sagen schon, das ist kein Waffengesetz, sondern ein Waffenverhinderungsgesetz. So sieht es mittlerweile schon aus.
Dann wollen Sie – ich sagte es schon – § 3 abschaffen. § 27 haben Sie vergessen. Er gehört dazu. Das ist der Paragraf, der Minderjährigen oder, besser gesagt, Jugendlichen den Umgang mit Waffen verbietet. Was machen Sie denn, wenn die eine Lehrerausbildung machen? Wir haben ja auch Waffenreparaturfirmen. Die machen auch einen Meister. Sie müssen es irgendwann auch einmal lernen. Sie können nicht als Gruftis dorthin kommen und den Beruf erlernen. Das geht nicht. Also, das ist üblich.
Dann haben wir auch noch die Schausteller, die mit Luftgewehren schießen. Das Luftgewehr gilt auch als Waffe. Das ist alles nicht so richtig durchdacht.
Dann fordern Sie unter Abschnitt II Punkt 1 noch eine zentrale Aufbewahrung. Herr Lippmann, haben Sie sich schon einmal mit dem Fall beschäftigt, als die etwas bei der Bundeswehr aus der Waffenkammer gemaust haben? Das ist kreuzgefährlich, wenn sie die alle auf einen Haufen haben. Dann fahren die vor, sacken das ein und dann haben sie ein ganzes Regiment ausgestattet. So geht es also auch nicht.
Dann haben Sie die Aufbewahrung kritisiert. Das wurde schon genannt: Die Verhältnismäßigkeit stimmt überhaupt nicht. Wir haben eine ganz klare Klassifizierung. Es gibt bestimmte Schränke für bestimmte Waffen. Die Sportschützen halten sich daran. Sie sind sehr korrekt in der Durchführung und Einhaltung der Gesetze.
Für die Kontrollen, die Sie verlangen, bekommen Sie natürlich Unterstützung von den Städten und Gemeinden. Damit kann man wieder schön Geld verdienen; denn das ist relativ teuer. Ich habe das schon nachgewiesen und kann auch gern, wenn es wieder bestritten wird, das Geld
dafür verlangt wird, die entsprechenden Schützen hier aufmarschieren lassen, die alle schon bezahlt haben.
(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Sie lassen aufmarschieren! Jetzt wird es spannend! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)
Sie beklagen die Zunahme der Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen. Warum, können Sie sich vielleicht selbst denken. Ich sage nur eines: Wir hatten auch schon Zeiten, zum Beispiel als die Tennisturniere stattfanden, da haben alle auf einmal Tennis spielen wollen. Das war 1995, als Graf und Becker das machten. Das sind Modeerscheinungen. Jetzt wollen sie alle Sportschützen werden. Wir können uns das auch nicht erklären. So ist es eben. Jetzt ist es eben einmal Mode, Sportschütze zu werden.
Ja, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie verdächtigen die Bürger, die Waffen besitzen. Das sind aber mehr Bürger, als Sie Wähler haben. Seien Sie einmal vorsichtig. Das ist wirklich so.
(Heiterkeit bei der AfD – Valentin Lippmann, GRÜNE: Man kann auch mehr Leute fragen, als Sie wählen!)
Die beiden Wahlen, die jetzt kommen, habe ich schon angesprochen, aber 2017 sieht es ganz böse aus. Vielleicht sind Sie gar nicht mehr im Bundestag. Wenn Sie so weitermachen, dann kann Ihnen das passieren.
Die Statistik wurde auch bereits genannt. Wenn überhaupt Waffen im Spiel sind, dann sind es die erlaubnisfreien Waffen. Die erlaubnispflichtigen Waffen sind illegale Waffen. Der Prozentsatz der mit legalen Waffen verursachten Delikte oder Unfälle, dazu sagt die Polizeigewerkschaft, der sei marginal. Das ist kaum zu bewerten in der Kriminalstatistik, weil ja auch alles Mögliche mitgezählt wird, wenn sich jemand selbst erschossen hat oder ein Unfall passiert ist.
Nun habe ich hier noch ein Zitat. Das passt auf Sie, auf Ihre Partei. Hören Sie zu, Herr Lippmann, speziell für Sie: „Denn nur wer sich gern zunehmend in immer mehr Bereiche seines Lebens hineinreden lassen möchte, freie Entscheidungen verabscheut, Verbote und Vorschriften liebt, nur der wird die grüne Partei wählen.“
(Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, GRÜNE: So viel zum Thema sachliche und ideologiefreie Politik!)
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Ulbig, bitte sehr. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag war in umfangreicherer Form bereits Gegenstand eines früheren Antrags von Ihnen. Dazu habe ich bereits entsprechend Stellung bezogen.
Bevor ich auf einzelne Punkte noch einmal konkreter eingehe, will ich doch eine generelle Vorbemerkung machen.
Herr Lippmann, eigentlich bin ich von Ihnen gewohnt, dass Sie stringent argumentieren – aber das, was Sie heute hier zur Einbringung Ihres Antrags vorgetragen haben, stimmt eben tatsächlich nicht mit dem überein, was im Antrag formuliert ist, oder zumindest nicht zu 100 %.
Es wird differenziert zwischen dem legalen und illegalen Waffenbesitz. Diese Vermengung, die vorgenommen wird, halte ich für problematisch. Ich halte sie für falsch. Das möchte ich an dieser Stelle aussprechen.
Ja, es ist mehrfach deutlich gesagt worden: Die allermeisten Straftaten werden nach wie vor mit illegalen Waffen verübt, und nicht umgekehrt. Deshalb sollten wir die vielen Jäger, Sportschützen und Schützen, die das Brauchtum pflegen, nicht unter Generalverdacht stellen. Die allermeisten haben eine gute Ausbildung absolviert, haben sich dem behördlichen Prozedere unterworfen und gehen mit dem Waffenrecht verantwortungsvoll um. In den Schützenvereinen werden durchaus Werte wie Pünktlichkeit, Ausdauer, Respekt oder Teamgeist gelebt.
Nun zum Antrag und ein paar konkreten Punkten. Erstens ist völlig klar, die Waffenbehörden überprüfen selbstverständlich regelmäßig waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Sie schauen genau, ob ein Bedürfnis für den Waffenbesitz begründet ist. Sie lassen sich nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine sichere Aufbewahrung von Waffe und Munition vorhanden sind, und auch hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung kann bei begründetem Verdacht anlassbezogen kontrolliert werden. Dass das so gemacht wird, kann ich Ihnen bestätigen. Im Vorgespräch ist mir deutlich geworden, dass weder auf die Person noch auf deren Stellung Rücksicht genommen wird. Frank Kupfer, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, hat mir berichtet, dass er vor Kurzem auch einen Gebührenbescheid bekommen hat, weil er in puncto Zuverlässigkeit kontrolliert worden ist.
Die Praxis, kann man sagen, hat sich bewährt und sie steht im Einklang mit der Unverletzlichkeit der Wohnung
als hohes Grundrecht und mit dem, was ich am Anfang gesagt habe. Die legalen Waffenbesitzer rechtfertigen das hohe Vertrauen und gehen in aller Regel mit ihrem Waffenrecht verantwortungsvoll um.
Deshalb bin ich einigermaßen verwundert, wenn man sich Ihren Antrag, Herr Lippmann, konkret anschaut, bezogen auf die verdachtsunabhängigen, flächendeckenden Kontrollen, was im Klartext bedeuten würde, dass im Jahr geschätzt 8 000 behördliche Hauskontrollen durchzuführen wären. Unabhängig davon, wem jetzt eine Klientel zugerechnet wird, möchte ich sagen, dass das aus meiner Sicht eindeutig zu weit geht.
Zweiter Punkt ist das Thema waffenrechtliche Erlaubnis in Verbindung mit dem Nationalen Waffenregister, die dort erfasst und dokumentiert wird. Das Thema hatten wir erst im Dezember auf der Tagesordnung. Ich möchte Sie informieren, dass ich gerade Anfang dieser Woche in einem Brief an unsere Landräte und Oberbürgermeister deutlich gemacht und sie auch gebeten habe, den Aufbau des Nationalen Waffenregisters nach Kräften zu unterstützen, weil es um den Abgleich von Daten und die Vorbereitung zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Feuerwaffenrichtlinie geht, mit der Waffenhändler und Hersteller ebenfalls im Waffenregister erfasst werden sollen.
Drittens verlangen Sie, dass bereits die Mitgliedschaft in der NPD zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen soll. Da ist sicherlich der Wunsch der Vater des Gedankens. Sie wissen ganz genau, dass das so nicht geht, denn erst nach einem Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht wäre eine solche Maßnahme zulässig. Dass wir dieses Parteiverbot ganz intensiv und maßgeblich unterstützt haben, ist Ihnen bekannt. Es ist der Staatsregierung aber schlichtweg untersagt, eine solche Entscheidung vorwegzunehmen. Auf der anderen Seite ist es aus meiner Sicht ganz klar und keine Frage, dass bei Personen, die belegbar in verfassungsfeindlichen Gruppierungen aktiv sind, der Waffenerlaubnisschein durch die Prüfbehörde sofort entzogen werden kann. Die Hürde ist in einem Rechtsstaat der erforderliche Nachweis, und nicht, wie Sie denken, eine verkürzte Prüffrist für alle; die Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ich kann Ihnen versichern: Falls unser NPD-Verbotsverfahren erfolgreich sein sollte, werden wir die Situation umgehend neu beleuchten und entsprechend zügig handeln.