Protocol of the Session on April 21, 2016

Herr Lippmann für die Fraktion DIE GRÜNEN, bitte.

Verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt das Sprichwort: „Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, dann steig ab!“ Würde die AfD das beherzigen, dann wäre uns heute der erneute Versuch einer durchschaubaren Instrumentalisierung dieses Hohen Hauses für eine billige AfD-Kampagne wohl erspart geblieben.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Allein: Lernfähigkeit und die Politik der AfD in diesem Hause scheinen ja zwei sich weitgehend abstoßende Pole zu sein, wie wir hier in jeder Sitzung vorgeführt bekommen. Stattdessen geht nun also das Theater des letzten Plenums weiter.

Auch ich habe in meiner Rede zur Aktuellen Debatte beim letzten Mal ausgeführt, dass wir eine Obergrenze der Bargeldzahlungen für ökonomisch falsch halten, aus Gründen der informationellen Selbstbestimmung und des Grundrechtsschutzes ablehnen und überdies die Sinnhaftigkeit und die Zweckmäßigkeit massiv in Zweifel ziehen. Das gilt übrigens auch unabhängig von Ihrem Antrag.

Ich sage es noch einmal: Ich finde es schon maßgeblich heuchlerisch, wenn sich die AfD nun hinstellt und erneut versucht, sich zum Schutzpatron der Bürgerrechte in Deutschland aufzuschwingen. Schauen Sie doch einmal in Ihren Programmentwurf! Darin finden Sie genügend Anhaltspunkte dafür, dass Sie das nun definitiv nicht sind.

Weder hat sich am Sachstand zur Frage einer Bargeldobergrenze seit der letzten Debatte etwas geändert, noch werden der Sächsische Landtag oder die Staatsregierung letztlich über diese Frage entscheiden. Dass Ihnen das sehr wohl bewusst ist – es ist ja durchaus ausgeführt worden –, zeigt die stellenweise hanebüchene Begründung Ihres Antrags, in dem die Obergrenze, die Stückelungsgrenze und Ähnliches durcheinandergeworfen

Der Titel des Antrags hat mich am Anfang nun ganz verwundert: „Freiheit der Wahl des Zahlungsmittels“ – dann doch bitte konsequent! Wo ist denn die AfDForderung, demnächst mit Nüssen oder Mühlsteinen zu bezahlen? Das suggeriert zumindest die Überschrift.

Kurzum, der Antrag ist nichts weiter als der Aufguss der Debatte vom letzten Plenum. Sie schüren schön weiter die Ängste, von denen Sie zehren. Das ist eine Instrumentalisierung dieses Hauses, ein Theater, das wir ablehnen. Aber dass die AfD ja ein sehr instrumentelles Verständnis von diesem Parlament hat und maßgeblich versucht, es für ihre Parteikampagnen auszuschlachten, das sehen wir immer wieder. Sie tun das ja in der guten geistigen Tradition eines Ihrer geistigen Vorväter, des großen Parlamentarismusgegners Carl Schmitt.

Wenn Sie gern auf dem toten Pferd weiter reiten, dann hätte ich letztlich noch einen Vorschlag für die weitere Ausschlachtung des Themas im Landtag. Stellen Sie doch demnächst einmal einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes zur Abstimmung, der vorsieht,

dass Ihnen zukünftig die Abgeordnetendiäten in der Lohntüte ausgezahlt werden. Das wäre aus Ihrer Sicht nur konsequent.

Mehr gibt es zu dem Antrag nicht zu sagen. Wir lehnen ihn ab.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. – Herr Prof. Unland, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir uns schon im März-Plenum in einer Aktuellen Debatte ausgetauscht hatten, möchte die AfD-Fraktion offensichtlich ihre bundesweite Kampagne zu diesem Thema fortführen.

Aber ich glaube, wir können unsere Augen nicht vor der Realität verschließen. Steuerbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gibt es weltweit, auch in Deutschland. Ich glaube, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege, wenn ich annehme, dass es keinen Einzigen in diesem Hohen Haus gibt, der der Auffassung ist, dass man diese Auswirkungen nicht bekämpfen sollte. Das heißt, für die wirksame Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen wir passgenaue nationale und internationale Standards entwickeln.

Ein Baustein – und ich formuliere das bewusst im Konjunktiv – könnte eine Bargeldobergrenze sein. Die letzte Debatte in diesem Hohen Haus machte deutlich, dass unterschiedliche Einschätzungen zur Wirksamkeit von Bargeldobergrenzen als Mittel zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen. Die Argumente möchte ich hier nicht wiederholen. Ich glaube, im März haben wir sie alle hinlänglich ausgetauscht.

Es mag sein, dass eine Bargeldobergrenze zu einer Verlagerung der Finanzströme auf elektronische Zahlungswege führen würde. Nur, soll der Gesetzgeber deshalb untätig bleiben? Ich verstehe den Bundesfinanzminister so, dass die Bargeldobergrenze allenfalls ein Baustein ist und gleichzeitig auch die elektronischen Zahlungswege in den Blick genommen werden. Für mich steht außer Frage, dass bloßes Nichtstun nicht der richtige Weg sein kann. Deutschland muss sich an den gemeinsamen Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft beteiligen, aber flankierend auch Maßnahmen auf nationaler Ebene prüfen. Dies geschieht zurzeit.

Zu vielen der jetzt angestoßenen Initiativen sollen noch im Laufe dieses Jahres gesetzliche Vorschläge auf den Tisch gelegt werden. Aktuell gibt es noch wenig Konkretes. Die Diskussionen sind voll im Gange. Insofern bin ich der Meinung, dass wir uns im jetzigen Stadium ohne Kenntnis möglicher Optionen nicht auf einseitige Festlegungen versteifen sollten, weder für noch gegen eine

Bargeldobergrenze. Es spricht viel dafür, alle Ideen ergebnisoffen zu bewerten und dann auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse nach Abwägung der widerstreitenden Interessen und Argumente eine sachgerechte Entscheidung zu treffen.

Ich muss ehrlich sagen, mich verwundert, dass die AfD die Bargeldobergrenze als erste Stufe eines Masterplans der Bundesregierung versteht. Durch die Abschaffung des Bargeldes sollen deutsche Sparer angeblich „der willkürlichen Festlegung von negativen Zinsen und Bankgebühren sowie einer schrankenlosen Haftung für die Unvollkommenheit des Finanzmarktes schutzlos ausgeliefert sein“, so das Zitat. Mir erschließt sich nicht, warum die Bundesregierung dies tun sollte. Der Bundesfinanzminister hat immer deutlich gemacht, dass das Bargeld nicht abgeschafft wird. Erst letzte Woche hat er zudem seine skeptische Haltung zur lockeren Geldpolitik der EZB deutlich gemacht, die in negativen Zinsen mündet.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das Schlusswort hat die AfD-Fraktion. Frau Dr. Petry, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke, dass Sie es wieder einmal geschafft haben, Ihre ideologischen Barrieren aufrecht zu erhalten. Sie sind sehr vorhersagbar in Ihrer Argumentation. Das macht es leichter.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Und Sie erst! – Zurufe von den LINKEN)

Es macht es leider allerdings auch sehr schwierig, mit Ihnen über ein Thema zu sprechen und sich tatsächlich am Bürgerwillen zu orientieren. Aber auch das sind die meisten von Ihnen ja nicht mehr gewöhnt.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Alle anderen sind böse!)

Herr Unland, es tut mir leid, dass Sie wieder einmal versucht haben, die sicherlich vorhandenen Probleme bei der Kriminalitätsbekämpfung so aufzubauschen, dass es danach aussieht, als sei das der Grund.

(Zuruf von der CDU: Was heißt denn „aufbauschen“?)

Sie wissen es besser, Sie wissen, dass es nicht der Grund ist, und wir wissen, dass Strafzinsen von den Banken und Verbänden ja für Privateinlagen und für private Kreditverträge gebraucht werden, damit gerade die Sparkassen und Raiffeisenbanken zukünftig überhaupt noch in der Lage sein werden, die gestiegenen Strafzinsen für ihre Einlagen bei der EZB zu bezahlen. Wer das nicht sieht, der ist kein Realist. Davon scheint es in der aktuellen deutschen Politik neben der AfD eben nur wenige zu geben.

(Beifall bei der AfD – Lachen bei der CDU und den LINKEN – Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren! Ja, warten Sie bis zum nächsten Wahltag. Wir warten darauf ganz gelassen, Herr Rohwer. – Ach, auf Sie wollte ich noch eben eingehen, abseits meines Redebeitrages. Dass Sie die automatische Reduktion der Barzahlungsweise als Legitimation für eine schrittweise Abschaffung bemühen – also, da müssen Sie echt mal eine Nachhilfestunde in Demokratie und Bürgerrechten nehmen. Es wäre parallel so, wenn morgen alle Bus und Bahn fahren, dann schaffen wir das Autofahren irgendwann ab und verbieten es. Das ist ungefähr das Niveau, auf dem sich Ihre Argumentation bewegt.

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Lars Rohwer, CDU)

Im Übrigen lesen Sie mal bei Ihrem Unionskollegen nach. Herr Söder hat im April 2016 genau die gleiche Argumentation benutzt. Der Einstieg in die Obergrenze ist der Einstieg in die Abschaffung. Vielleicht begreifen auch Sie das irgendwann.

Es heißt doch in einem Artikel der „SZ“ vom 6. April: „Die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher aller Unionsfraktionen in Ländern und Bund haben auf ihrer Konferenz in Dresden einstimmig den Beschluss gefasst, dass sie eine Abschaffung der 500-Euro-Note ablehnen.“ Dann seien Sie konsequent und lehnen Sie auch die Obergrenze insgesamt ab.

(Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag verfolgen wir die Absicht, der Staatsregierung den parlamentarischen Willen mit auf den Weg zu geben, die Bundesregierung zu ermutigen, sich insgesamt gegen Bargeldobergrenzen zu positionieren. Wenn Sie realistisch und ohne ideologische Scheuklappen wären, dann würden Sie mit uns ein breites Bündnis gegen die Initiative des Bundesfinanzministers schmieden und gegenüber der Allianz aus Banken und Regierungen sowie der EZB, die den Willen haben, ihre Machtposition zu stärken, ein klares Gegenvotum setzen, und zwar im Interesse der Bürger, der sächsischen, der deutschen, der europäischen. Aber dazu braucht man eben einen ideologiefreien Blick.

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Den Sie haben! – Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Den wünschen wir Ihnen. Vielleicht bekommen Sie ihn in der Zukunft.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/4854, Antrag der AfD-Fraktion, zur Abstimmung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür, damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Mit Konsequenz gegen illegalen Waffenbesitz und unzuverlässige

Waffenbesitzer – weniger Waffen für höhere Sicherheit im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/4827, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Lippmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg, da die Anwürfe bestimmt gleich wieder kommen werden: Nein, es geht meiner Fraktion nicht darum, rechtstreue Schützen und Jäger unter Generalverdacht zu stellen, sondern darum, sich mit einer aktuell und zunehmend entstehenden Problemlage auseinanderzusetzen, die aus unserer Sicht unübersehbar ist. Ja, auch wir wissen, dass der überbordende Teil der Straftaten mit illegalen Waffen begangen wird. Das ist aber keine Frage des Kontrollrechts, sondern eine der Strafverfolgung.