Protocol of the Session on March 17, 2016

ein Wunsch, nicht voll finanziert zu werden, sondern man sucht für sich auch andere Finanzierungsquellen.

Bei den ambulanten Hospizdiensten werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten bezuschusst, also etwa Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitarbeiter. Die sogenannte Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung soll flächendeckend verbreitert werden. Ferner wird der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt. Die Krankenhäuser bekommen die Möglichkeit, Hospizdienste mit Sterbebegleitung in ihren Einrichtungen zu beauftragen.

Die Sterbebegleitung soll auch Bestandteil des Versorgungsauftrags der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Pflegeheime sollen gezielt Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen. Außerdem sollen Pflegeheime und Einrichtungen für Behinderte ihren Bewohnern eine Planung zur individuellen medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen

Betreuung in der letzten Phase organisieren können, bezahlt von den Krankenkassen.

Die Palliativversorgung wird zudem ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu beraten. Ärzte und Krankenkassen sollen zusätzliche Vergütungen vereinbaren, um die Palliativversorgung und auch die Ausbildung der Mediziner auf diesem Gebiet zu verbessern.

Wir hatten uns auch im Sächsischen Landtag Ende November mit dem Thema Palliativ- und Hospizversorgung beschäftigt. Ich glaube, dass wir dabei auch einige Punkte mit aufgegriffen haben, die sich in unserem Antrag wiederfinden. Man kann noch einmal auf die aktuelle Situation schauen. Das haben wir auch im Sozialausschuss getan. Der Freistaat Sachsen hat im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung einen sehr guten Stand. Auch die Anhörung hat gezeigt, dass wir dabei recht weit sind, auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern. Wir haben zum Beispiel sieben stationäre Hospize und 23 Palliativstationen bzw. -einheiten in den Krankenhäusern. Das ist ganz anständig und auch in vielen Bereichen sehr bedarfsorientiert.

Ein Hospiz hat die Aufgabe, jemandem, der in diesem Hospiz sterben möchte, dies zu ermöglichen. Die meisten Menschen möchten natürlich, wie ich geschildert hatte, zu Hause sterben. Deswegen sind die ambulanten Hospizdienste ganz besonders wichtig. Gerade in diesem Bereich haben wir als Freistaat immer eine Vorreiterrolle übernommen. Der Freistaat Sachsen ist das Bundesland, das die ambulanten Hospizdienste am stärksten fördert. Es gibt kein Bundesland, das für ambulante Hospizarbeit mehr Geld ausgibt als der Freistaat Sachsen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wir haben die Mittel im Haushalt auf 640 000 Euro pro Jahr erhöht. Wir haben uns dazu entschlossen, auch den

Landesverband für Hospiz- und Palliativmedizin Sachsen, der eine Bündelungsfunktion hat, speziell zu fördern. Wir haben auch daran festgehalten, die Investitionen in stationäre Hospize mit jeweils 300 000 Euro pro Jahr zu fördern.

Was steht noch in unserem Antrag? Es steht die Forderung auf Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland darin. Das war eine Forderung, die in der Anhörung geäußert worden ist. Es steht viel Richtiges darin. Wie in allen Chartas sind das Punkte, die man sicher immer unterschreiben kann. Das ist für mich noch einmal ein Anlass, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen und zu sagen: Für uns ist das Thema des Umgangs mit sterbenden Menschen wichtig. Insofern kann man das auch noch einmal in dieser Form zum Ausdruck bringen.

Weiter steht darin, dass wir die Hospizstudie überarbeiten wollen. Auch hier hat der Freistaat Sachsen eine lange Tradition. Es gab 2001 die erste Konzeption zur Gestaltung der Hospizarbeit in Sachsen, wobei man modellhaft auch 15 ambulante Hospizdienste und drei stationäre Hospize entstehen lassen wollte. Es gab eine zweite Konzeption im Jahr 2007. Wir hatten 2001 die erste Hospizstudie für den Freistaat Sachsen, worin die Versorgungsstrukturen analysiert worden sind. Es gab 2013 die Fortschreibung der Studie zu Standorten und demografischen Rahmenbedingungen. Es gibt aktuell unsere Bitte und Forderung nach einer Überarbeitung, womit wir dann auch verschiedene Punkte aufgegriffen haben, die aus der Palliativarbeit kommen, wo man sich das entsprechend wünscht.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach einem Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, ein sehr wichtiges Anliegen, zu dem wir heute ganz konkret einen Beitrag leisten. Wir wollen, dass das Thema Tod stärker in den Blickwinkel der Gesellschaft gerät. Der Tod soll nicht an den Rand gestellt werden, weil er zum Leben dazugehört. Deswegen ist es auch gut, darüber zu sprechen. Wenn etwas sicher ist, dann ist es, dass auch wir sterben werden, solange der Herr Jesus noch nicht wiedergekommen ist. Insofern kann man sich darauf auch ein bisschen vorbereiten und man kann dafür sorgen, dass Menschen, die im Sterben liegen, nicht aus dem Blickwinkel herausgedrängt werden, indem wir sie ernst nehmen, indem wir sie wahrnehmen und indem wir sie unterstützen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abg. Lang. Bitte sehr, Frau Lang, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum? Wenn Angehörige nach dem Warum fragen – bei der vorweggenommenen

Trauer oder beim unmittelbaren Tod –, dann kann eine stützende und begleitende Hand helfen.

Neun Jahre lang habe ich als Koordinatorin eines ambulanten Hospizdienstes in dieser Branche gearbeitet. Pro Jahr haben wir etwa hundert Schwerstkranke und Sterbende begleitet, unzählige Beratungsgespräche geführt, Trauernden zugehört und Netzwerke für eine bessere Versorgung geknüpft. Viele Patienten begleitet man eine Zeit ihres Lebens, und man wird ein Teil davon – bewusst oder unbewusst. Aber, und das ist sicher: Was man selbst an Dankbarkeit und Wertschätzung zurückbekommt, gibt es in kaum einem anderen Ehrenamt oder Beruf. Selbst heute noch betreue ich Menschen als Trauertherapeutin, manche von ihnen schon jahrelang. Diese ehrenamtliche Arbeit erfüllt mich mit Zufriedenheit und gibt mir Klarheit zu jenen Dingen, die am Ende wirklich wichtig sind.

„In einer Gesellschaft des langen Lebens, in der die Zahl der auf fremde Hilfe angewiesenen Menschen ebenso zunimmt wie die Angst, dass für einen nicht gesorgt wird, müssen die Voraussetzungen für die Sorgefähigkeit der Gesellschaft kulturell und infrastrukturell in den Vordergrund der politischen und gesellschaftlichen Bemühungen gerückt werden.“ Dieses Zitat müssten Sie alle kennen; es stammt aus dem Brief des Landesverbandes für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen vom 20. Oktober 2015 und ist an alle Abgeordneten des Sächsischen Landtags gegangen. Ich selbst bin seit acht Jahren im Verband und zurzeit stellvertretende Vorsitzende.

Zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, auf Karten befragt: „Was bedeutet Sterben in Würde“ – sprich: Menschenwürde „für Sie?“, sagten: Ich zitiere Anja Koebel, MDR: „Sterben in Würde bedeutet für mich, dass am Ende des Lebens genauso viel Wärme, Aufopferung und Liebe geschenkt wird wie in dem Moment, in dem es beginnt.“ Prof. Dr. Karmann: „Sterben in Würde bedeutet für mich, dass ich auch im letzten Lebensabschnitt Menschen um mich weiß, denen ich vertrauen kann.“

Sachsen hat insgesamt 47 Hospizdienste, die kostenfrei Lebens- und Sterbebegleitung leisten. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Ehrenamtliche sind bereit, zuzuhören, da zu sein und zu reden. Sie können fachkundig beraten, leisten Krisenintervention für Schwerstkranke und Sterbende, für Angehörige und Trauernde. Sie alle versuchen das zu erfüllen, was Menschen sich in schwierigen Lebensphasen an lebensnaher Gestaltungsmöglichkeit wünschen, unabhängig von der Erkrankung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Heimat und Weltanschauung.

Finanziert werden Hospizdienste durch Krankenkassen und den Freistaat. Dank neuer Gesetzgebung wird der gesetzliche Zuschuss der Krankenkassen je Leistung von 11 auf 13 % der Bezugsgröße erhöht. Damit wird der finanzielle Spielraum der Hospizdienste stark verbessert. Das hat zur Folge, dass es mehr Möglichkeiten zum Ausbau gibt und dass, vor allem im ländlichen Raum, ehrenamtlich Tätige gewonnen werden können.

Auch der Ausbau der hospizlichen Versorgung in Pflegeheimen rückt immer stärker in den Fokus. Sachsen verfügt über sieben stationäre Hospize, die nun per Gesetz 95 % ihrer zuschussfähigen Kosten erstattet bekommen. Der Tagessatz je betreutem Versicherten wird 2016 von 198 Euro auf 261 Euro erhöht. Im vertragsärztlichen Bereich können Vereinbarungen zu zusätzlich vergüteten Leistungen zur Qualitätssicherung geschlossen werden.

Besonders im ländlichen Raum ist der Ausbau von weiteren flächendeckenden SAPVs, spezialisierten ambulanten Palliativversorgungsdiensten, erforderlich. Hierbei steht die 24-stündige Bereitschaft zur Versorgung im Mittelpunkt und die palliativmedizinische Versorgung in den Häusern. SAPV-Teams sorgen für Schmerzarmut und für Symptomfreiheit, beispielsweise von Übelkeit, Erbrechen, Luftnot und Unruhe. Auch in Krankenhäusern ist eine Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung vorgesehen. Pflegeeinrichtungen werden zur Zusammenarbeit mit Hospizdiensten gesetzlich verpflichtet und müssen solche Kooperationen zukünftig transparent gestalten.

Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzliche Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. All das, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll dazu beitragen, dass wir in Deutschland Menschenwürde bis zum Schluss gewährleisten können.

Ist das alles wirklich ausreichend? Obwohl viel getan wird, gibt es weiterhin einen großen Bedarf an Aufklärung. Noch mehr Menschen müssen Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens begreifen. Wir müssen diese Themen ins gesellschaftliche Bewusstsein heben und allen Menschen entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen einen gerechten Zugang zu einer menschenwürdigen Begleitung und Versorgung am Lebensende ermöglichen.

Palliative Versorgung ist noch nicht in jedem Fall ausreichend. Manchmal erhalten etwa Tumorpatienten in ihrer letzten Lebensphase keine angemessene palliative Versorgung. Trauerbegleitung beispielsweise hat auch keinen angemessenen Stellenwert, wird nicht finanziert. Ehren- und Hauptamtliche erbringen hier aber die größten Leistungen, sei es eben bei der vorweggenommenen Trauer im Sterbeprozess, wenn der Angehörige nach dem Warum fragt, sei es beim unmittelbaren Tod, sei es als stützende, begleitende Hand oder sei es in der Phase danach zur Neuorientierung.

Verbesserung soll und muss es immer geben, und wir müssen jene Menschen unterstützen, die diese Aufgabe übernehmen und somit zur flächendeckenden ambulanten und stationären Versorgung als ausdrücklichem Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung beitragen. Erster Schritt muss dabei in Sachsen die Unterschrift des Freistaates Sachsen unter die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ sein. Mit dieser stellt er sich der Aufgabe und bildet die Grundlage und den Rückhalt zur Stärkung

und Vernetzung der Hospizarbeit und Palliativversorgung und nimmt alle am Prozess Beteiligten mit.

Zum Schluss noch ein Zitat von Immanuel Kant, das mir persönlich ausgezeichnet gefällt: „Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes, als Äquivalent, gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Frau Lang. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Lauterbach.

Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist gut, dass sich die Koalitionsfraktionen diesem ernsthaften Thema zuwenden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Es freut mich doch, dass ich jetzt schon gelobt werde. Das ändert sich vielleicht noch.

Die Themen Sterben und Tod sind allgegenwärtig; dazu wurde schon viel gesagt. Sie sind eng verbunden mit Angst und Schmerz. Für die letzte Lebensphase gibt es verschiedene palliativpflegerische und medizinische

Versorgungsangebote und Strukturen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht. Ich denke, Sie haben recht damit, Herr Krauß: Das weiß nicht jeder. Die Angst vor Zuschusszahlungen ist hier groß.

Die Versorgung in einem stationären Hospiz erfolgt ohne finanziellen Eigenanteil des Versicherten. Das muss mehr publiziert werden. Die Krankenkassen tragen unter Anrechnung des Leistungsanspruchs aus der Pflegeversicherung die zuschussfähigen Kosten der Leistungserbringer, bisher 90 % bei Erwachsenen und 95 % bei Kindern. Herr Krauß, jede Verbesserung ist hier willkommen. Den Differenzbetrag muss nämlich das Hospiz aus eigenen Mitteln tragen. Der ausgehandelte Tagessatz deckt alle vom Hospiz durchgeführten hospizlichen Leistungen, Aufwendungen der Betriebsführung und nicht durch öffentliche Förderung gedeckten Investitionskosten ab.

Eine hospizliche Sterbebegleitung zu Hause ist durch einen ambulanten Hospizdienst möglich – es wurde bereits ausführlich darauf eingegangen –, sofern Krankenhausbehandlung oder stationäre Hospizversorgung nicht erforderlich sind. Die Arbeit ambulanter Hospizdienste ist stark durch ehrenamtliche Kräfte geprägt, die Sterbebegleitung und Betreuung der Angehörigen ehrenamtlich leisten müssen und auch leisten wollen. Die Krankenkassen fördern die Dienste jährlich auf Antrag mit einem Zuschuss zu den Personalkosten für die hauptberuflich tätigen Fachkräfte, welche die Arbeit der Ehrenamtlichen koordinieren und sie auch schulen.

Das Geld ist die eine Seite der Medaille, die andere ist die Situation, die wir hier in Sachsen vorfinden. Da ist erst einmal festzuhalten, dass das Thema in den letzten Jahren

mehrfach im Landtag diskutiert wurde. Herr Krauß, Sie hatten es mit einigen wenigen Beispielen angedeutet. So gab es beispielsweise eine Anhörung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz am 9. Mai 2011 auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. Mit dem Antrag „Menschenwürde und Selbsthilfe für hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Freistaat Sachsen“ werden neben allgemeinen Aspekten der Menschwürde und des Verbraucherschutzes Pflegebedürftiger auch erstmals der Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Charta der Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Freistaat Sachsen besprochen.

Ich verrate Ihnen hier, sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich nichts Neues. Der Antrag wurde im Juni 2011 im Plenum mit den Stimmen der damaligen Koalition abgelehnt. Es folgte ein Antrag der GRÜNEN-Fraktion mit einem direkten Bezug zur Charta. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Das ist klar. Ich zitiere hier einmal aus meiner damaligen Rede: „Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN legt einen sehr schönen Antrag vor. Das Traurige daran ist, dass er überhaupt sein muss hier in Sachsen. Fünf klare Leitsätze hat die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland. Was hält die Sächsische Regierung eigentlich davon ab, diese grundlegenden Punkte anzuerkennen und auszugestalten?“ Das war im letzten Jahr.

Dass Oppositionsarbeit nicht grundsätzlich wirkungslos ist, konnten wir alle im Koalitionsvertrag, unterzeichnet am 10. November 2014, nachlesen. Es wurde eine Absichtserklärung formuliert, deren Ziel es war, die Begleitung und Versorgung schwerstkranker, sterbender und trauernder Menschen abzusichern und weiterzuentwickeln, um zu einer mit Pflege- und Gesundheitseinrichtungen vernetzten und integrierten Struktur zu gelangen. So weit, so gut.

Am 30. November 2015 kam es erneut zu einer Anhörung im zuständigen Fachausschuss – Sie sagten es bereits. Nein, nicht auf Antrag der Koalitionsfraktionen. Nein, es war ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN zum Thema „Palliativ- und Hospizversorgung in Sachsen weiterentwickeln“. Ziel war es, den Versorgungsgrad der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung in Sachsen insbesondere im ländlichen Raum zu evaluieren und darüber hinaus die Fortschreibung der aus dem Jahr 2007 datierten Konzeption zur Hospiz- und Palliativarbeit im Freistaat Sachsen zu überprüfen. Spezielle Themen der Anhörung waren die besagte Charta und ihre Umsetzung in Sachsen, die Situation der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung im Kinder- und Erwachsenenbereich, die Herausforderungen in der häuslichen Versorgung, die Aus-, Fort- und Weiterbildung palliativer Kompetenz im Haupt- und Ehrenamt sowie die Trauerarbeit.

Die Sachverständigen bescheinigten Sachsen im Allgemeinen eine gute Entwicklung in den vergangenen Jahren, betonten aber auch die Herausforderungen in den Bereichen der Vernetzung und Transparenz, der Qualifikation

und Versorgungsdichte, der Zunahme komplexer Symptomatiken und der notwendigen Überprüfung definierter Versorgungsregionen.

Nun, sehr geehrte Damen und Herren von CDU und SPD, zu Ihrem vorliegenden Antrag. Der Würdigung der im Hospiz- und Palliativbereich Tätigen schließen wir uns natürlich sehr gern an. Das ist ein schweres Arbeitsfeld und muss hier wirklich gewürdigt werden.