Protocol of the Session on December 17, 2015

Der Sächsische Landtag solle als Haushaltsgesetzgeber besser in die Lage versetzt werden, auf Fehlentwicklungen zu reagieren und zu steuern, falls dies erforderlich ist. Wir wollen, dass dieses Hohe Haus regelmäßig darüber informiert wird, welche Maßnahmen die Staatsregierung getroffen hat, um zukünftige Versorgungsleistungen zu sichern, ob diese Maßnahmen ausreichend sind oder ob die nachfolgenden Generationen gegebenenfalls übermäßig mit der Versorgung von Pensionären mit ihren Angehörigen belastet werden.

Der Finanzminister selbst ist es, der regelmäßig vor den künftigen Belastungen durch Personal- und Versorgungskosten warnt. So werden die Versorgungsleistungen und die Beihilfe für pensionierte Beamte in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018 als der am schnellsten wachsende Ausgabenblock bezeichnet, der sich von 2014 bis 2018 um über 45 % bzw. um 84 Millionen Euro erhöht. Als Grund für diese Steigerung wird auch der Anstieg der Versorgungsleistungen benannt.

Ein Gutachter des Bundes der Steuerzahler hat die Versorgungspflichten eines Landes einmal mit einem Eisberg verglichen. Während man die Kreditmarktverschuldung eines Landes quasi aus dem Wasser ragen sieht, ist der durch Pensionen bedingte Bereich der Verschuldung unter der Wasseroberfläche schlicht nicht zu sehen, aber dennoch um ein Vielfaches größer.

Vor diesem Hintergrund sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit für einen Finanzminister sein, die Kosten, die auf den sächsischen Steuerzahler in den kommenden Jahren wegen der Versorgung der Beamtinnen und Beamten und ihrer Angehörigen zukommt, zu errechnen, verständlich aufzuarbeiten und vor allem gegenüber der Bevölkerung transparent darzustellen. Leider weit gefehlt, wie man der Stellungnahme der Staatsregierung entnehmen kann.

Zunächst hält es Herr Prof. Unland für nicht erforderlich, dem Landtag darzulegen, wie sich die Versorgung der pensionierten Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren entwickelt hat. Daraus könne man keine Rückschlüsse für die Zukunft ziehen, teilte er in der Stellungnahme zu unserem Antrag mit. Wir meinen, es ist durchaus erforderlich zu wissen, was in Sachsen in den vergangenen 25 Jahren bereits an Versorgungsleistungen gezahlt wurde, insbesondere, welchen Anteil diese Kosten am Gesamthaushalt hatten, dies überblickmäßig auch einmal darzustellen. Man wird über diese Entwicklung in diesem Zeitraum nämlich bereits sehen, dass die Kosten stetig zunehmen. Gut, das ist annehmbar. Aber vielleicht kann man anhand der Zahlen deutlich besser dokumentieren, welche Folgen etwa die Anhebung der Altersgrenze für die künftigen Versorgungsleistungen tatsächlich hatte. Darüber wird ja auch mitunter munter spekuliert.

Zweitens. Hinsichtlich der zukünftigen Belastung verweist dann Herr Prof. Unland auf ein aktuelles versicherungsmathematisches Gutachten zum Generationenfonds Sachsens, der seiner Ansicht nach wohl alle wichtigen Größen enthalte und deshalb einen Versorgungsbericht, wie wir ihn einfordern, überflüssig mache.

Nun, meine verehrten Damen und Herren Kollegen, insbesondere des Haushalts- und Finanzausschusses, bitte

ich Sie, sich einmal das letzte opus magnum namens versicherungsmathematisches Gutachten anzusehen, um mir dann die wesentlichen Schlussfolgerungen daraus darzulegen. Ich sage Ihnen bereits jetzt, dass das interessant wird. Ich habe mir das Gutachten aus dem Jahr 2010 angesehen. Da steht meines Erachtens wenig in wenig verständlicher Form drin. Wenn ich hier meine am Computer geschriebene Rede in Programmiersprache austeilen würde, wäre das ungefähr für große Teile der Bevölkerung so verständlich wie ein solches versicherungsmathematisches Gutachten, auch wenn diese das gleichwohl gar nicht kennen.

Um es kurz zu machen: Das versicherungsmathematische Gutachten, das uns hier der Finanzminister anstelle eines Versorgungsberichtes schmackhaft machen will, hat in erster Linie logischerweise den Zweck zu errechnen, welche Mittel dem Generationenfonds zuzuführen sind, um zukünftig Teile der Versorgungsverpflichtungen zu decken. Wesentlich mehr ist darin logischerweise, weil es ja das Ziel ist, nicht enthalten. Dennoch fehlt es an einer Vielzahl von Informationen, die mittels eines Versorgungsberichtes dann auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten.

Das ist ein wesentlicher Punkt, der die Aussagekraft dieser Gutachten erhöht. In den Versorgungsberichten des Bundes wird dazu ausgeführt, dass die Zahl für die zukünftigen Versorgungsausgaben allein nicht aussagekräftig ist. Ich zitiere aus dem letzten Versorgungsbericht des Bundes: „Politischer Handlungsbedarf lässt sich aus diesen Zahlen nur unzureichend ableiten, da keine Vergleichswerte für einen längeren Zeitraum vorliegen. Somit ist kaum erkennbar, ob und gegebenenfalls wann die scheinbar exorbitant hohen Zahlen die öffentlichen Haushalte im langfristigen Vergleich tatsächlich übermäßig belasten werden. Die entscheidenden Kriterien für die Beurteilung der nachhaltigen Finanzierbarkeit der bereits eingegangen und der zukünftigen Versorgungsverpflichtungen sind daher die Versorgungsquoten und die Versorgungssteuerquote.“

Dieser Logik folgend, wollen wir auch diese Quoten in einem Versorgungsbericht vorlegen bzw. wollen wir ihn vorgelegt bekommen. Der Versorgungsbericht in BadenWürttemberg sieht hierzu Ähnliches vor.

Diese öffentliche Dokumentation der Zahlen fehlt in Sachsen weitestgehend, zumindest liegen sie in erheblichem Maße nicht vor. Damit fehlt eine transparente Darstellung der sogenannten Versorgungsrücklage auch gegenüber der Bevölkerung. Das ist alles an sich ein Punkt, an dem auch große Teile der Bevölkerung und vor allem die Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen ein großes Interesse haben, an dem aber sehr intransparent vonseiten der Koalition agiert wird.

Von daher bitte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zu diesem Antrag, um ein wenig mehr Transparenz in die Fragen der Versorgung im Freistaat Sachsen zu bringen. Ich appelliere insbesondere noch einmal an die SPD, die am Ende der letzten Legislaturpe

riode ein ähnliches Ansinnen in diesem Hause vorgelegt hat. Vielleicht erleichtert das Ihre Entscheidung ein klein wenig. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Mikwauschk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lippmann, vielleicht kann ich ein wenig zur Aufhellung beitragen. Lassen Sie mich zunächst eine allgemeine Bemerkung zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen und dem sächsischen Staatsminister der Finanzen für seinen Weg der inhaltlichen Befassung im Haushaltsausschuss danken.

(Beifall bei der CDU)

Prof. Unland hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 8. Dezember 2015 angeboten, das der Berechnung der Zuführung an den Generationenfonds zugrunde liegende versicherungsmathematische Gutachten in der MärzSitzung 2016 im Ausschuss vorzustellen, wie dem Ausschuss bereits das vorherige Gutachten ebenfalls vorgestellt worden war.

Die fachliche Diskussion zu den künftigen Versorgungslasten und die Berechnung der Zuführung an den Generationenfonds gehören in den HFA. Ich denke, dort ist die fachliche Diskussion richtig aufgehoben, nicht hier im Plenum.

Offenbar werden bereits im Vorfeld die zu erwartenden Ergebnisse aus Sicht der Antragstellerin als so aufschlussreich eingeschätzt, dass wir heute dazu einen Antrag verabschieden sollen unter dem Motto: Erst handeln, dann überlegen und schlussfolgern.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Nö! Quatsch!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies wird weder der Arbeit der Gutachter und der Staatsregierung, noch unserem Anspruch gerecht. Es stellt sich die Frage, ob die gewünschten Erkenntnisse oberflächlich oder ernsthaft behandelt werden sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag möchte ich inhaltlich Folgendes anmerken: In der Begründung des Antrages der Opposition wird gefordert, einen detaillierten Versorgungsbericht vorzulegen, der insbesondere auf die Entwicklung der Beamtenversorgung eingeht, aber auch haushalterische Belange berücksichtigen soll. Weiterhin soll zu Querschnittsdaten der Versorgung informiert sowie alle fünf Jahre ein Versorgungsbericht erstellt werden. Ein solcher Bericht spiegelt nur verkürzt die Entwicklung der Vergangenheit wider, da der Freistaat nach der politischen Wende von einem niedrigen Niveau gestartet ist und im Gegensatz zu den alten Bundesländern noch keinen gewachsenen Personalkörper aufweist. Die Ausgangsposition in den

neuen Bundesländern ist somit nicht ohne Weiteres mit der Situation in den alten Bundesländern vergleichbar. Ein Blick auf die Entwicklung in der Vergangenheit lässt folglich keine Schlüsse auf die künftige Entwicklung zu.

Das Entscheidende sind die künftigen Versorgungslasten im Freistaat Sachsen. Der Ansatz, dass implizite Verschuldung, also auch Versorgungslasten, im Zusammenhang mit der expliziten, also der ausgewiesenen Verschuldung zu betrachten ist, steht in unserer Fraktion bereits seit Langem auf der Agenda. Das entspricht auch unserem Verständnis einer nachhaltigen Finanzpolitik. Schließlich war die Verankerung des Generationenfonds in unserer Verfassung vom Gedanken der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit getragen. Entscheidend ist eine belastbare und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage für den Generationenfonds, der im Jahr 2005 als Pensionsfonds eingerichtet wurde und im Jahr 2018 einen Beitrag in Höhe von 118 Millionen Euro zur Entlastung des Haushaltes leisten wird.

Deshalb wurde in den vergangenen Haushaltsrechnungen im Freistaat Sachsen das Kapitel „Pensionsverpflichtungen“ aufgenommen. Für das Jahr 2013, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in der Vermögensrechnung ab Seite 46 die Höhe der Zahlungsverpflichtung ausgewiesen. Für 2013 ergibt sich demnach ein Wert in Höhe von 11,1 Milliarden Euro. In der Darstellung kann auch die Höhe der im Generationenfonds angesparten Mittel sowie die Höhe der Deckungslücke entnommen werden.

Einen weiteren regelmäßigen Bericht hält unsere Fraktion nach den angeführten Gründen für nicht notwendig. So ist die Vorstellung des versicherungsmathematischen Gutachtens mit der Darstellung der Herangehensweise viel zielführender als die formale Abarbeitung einer Berichtspflicht. Die CDU-Fraktion wird deshalb dem Antrag nicht zustimmen, sondern freut sich auf die Diskussion im Ausschuss im Rahmen der Vorstellung des Gutachtens für die Zuführung des Generationenfonds.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Und für die Linksfraktion Herr Abg. Scheel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Versorgung unserer Beamten ist mit Sicherheit ein spannendes Thema. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es ein Plenarthema ist, aber es ist ein spannendes Thema. Bevor ich zu dem Antrag und dem Anliegen komme, möchte ich gern noch einmal in Erinnerung rufen, dass das Berufsbeamtentum eine der tragenden Säulen für den Staat ist und dass Dienstherr und Dienstnehmer – insofern der Beamte – miteinander ein Treueverhältnis eingehen. Der Dienstherr verpflichtet sich nach Grundgesetz Artikel 33 mit dem Alimentationsprinzip, bei Gesundheit, bei

Krankheit und auch im Alter für seinen Beamten Verantwortung zu übernehmen.

Das heißt auch, dass er diese Verantwortung angemessen wahrnehmen muss. Hier ist immer wieder Streit vorprogrammiert. Darauf komme ich gleich zu sprechen. Das heißt auch, dass es um eine angemessene Altersentschädigung geht.

In der letzten Legislaturperiode hatten wir darüber einen Streit, dass die Altersgrenze bei Beamtinnen und Beamten auf 67 Jahre hochgezogen wurde. Das haben alle Bundesländer getan. Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen dem, was wir Regelaltersgrenze nennen, und dem, was man Eintrittsalter nennt. Der Effekt, der dadurch entsteht, ist, dass die Leute zwar normativ mit 67 Jahren in den Ruhestand eintreten sollen, aber effektiv mit höheren Abschlägen zu rechnen haben. Das ist unseres Erachtens ungerecht. Die Abschläge, die nur fiskalisch motiviert waren, sind ein Zynismus am Alimentationsprinzip und gehören wieder abgeschafft, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den LINKEN)

Aber auch die Stellungnahme der Staatsregierung hat gezeigt, dass Sie nur dieses eine Problem sehen, nämlich das Problem, dass das Finanzierungslasten sind und man vielleicht schauen kann, ob man diese Finanzierungslasten irgendwie herunterzoomen kann.

Nun sind wir auch große Freunde des Berichtswesens.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ja!)

Der Antrag ist ein Beitrag dazu, weitere Berichte vorzulegen. Aber unsere Fraktion ist ein noch größerer Freund davon, daraus wirklich Handlungen abzuleiten. Daran fehlt es uns auch bei dem versicherungsmathematischen Gutachten, das die Staatsregierung vorgelegt hat. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück. Unseres Erachtens mangelt es dieser Staatsregierung an politischer Strategie.

Mein Vorredner hat schon darauf Bezug genommen: Wir haben bei den Finanzierungslasten bei Versorgungskosten einen Aufwuchs zu verzeichnen, 215 Millionen Euro im letzten Jahr. Im zweiten Teil des Jahres 2018 sollen es 313 Millionen Euro sein. In der Tat soll der Generationenfonds zum ersten Mal zum Wirken kommen. Die Finanzierung, die in den Generationenfonds eingezahlt wird, ist keine geringe. Wir reden von 500 Millionen Euro jedes Jahr. Das ist eine Menge Geld, das dem Haushalt für heutige Gestaltung entzogen wird, um es für zukünftige Lasten zurückzulegen. Wir haben durchaus auch Differenzen, was die Höhe der Zuzahlung angeht, aber nicht dem Grunde nach; denn dem Grunde nach ist es richtig, etwas zurückzulegen. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Angestellten und dem Beamten. Er besteht darin, dass der Angestellte schon heute seine Rente über die Rentenkasse einzahlt. Der Beamte bekommt Anwartschaften, aber es wird ihm nichts zurückgelegt.

Insofern macht es Sinn, dort etwas zurückzulegen. Ob das allerdings in dieser Größenordnung stattfinden soll, daran haben wir durchaus Zweifel. Wir sollten einmal festhalten, dass wir mittlerweile über 4 Milliarden Euro in diesem Beamtenpensionsfonds liegen haben, die wir gut für andere Zukunftsinvestitionen hätten gebrauchen können.

Wenn wir von Versorgungsverpflichtungen ausgehen – der Rechnungshof hat sie einmal berechnet, auch die mathematischen Gutachten gehen davon aus, die implizite Verschuldung, so wurde es vorhin genannt, 11 Milliarden Euro, mit denen wir in den nächsten Jahren rechnen müssen –, dann tun wir gut daran, eine gewisse Rücklage dafür zu haben. Daraus haben wir nie einen Hehl gemacht.

Aber ich komme noch einmal zu dem Punkt, der für mich entscheidend ist. Wenn wir denn wissen, dass wir bei den Beamten eine ungesunde Altersstruktur haben, wenn wir also wissen, dass uns in den nächsten zehn, 15 Jahren ein Großteil unserer Beamten in den wohlverdienten Ruhestand verlassen wird und damit die Kosten immens steigen werden, müssten wir doch schon lange einmal an einer Strategie arbeiten, wie wir denn diese Beamten möglichst lange bei uns halten, damit sie eben nicht zum Kostenträger werden, so wie das der Finanzminister gerne sieht. Daran mangelt es meines Erachtens.

Der Antrag ist insofern angemessen, dass man darüber reden muss, inwieweit wir vielleicht mit unseren Beamten einmal reden können, dass wir sie nicht dafür bestrafen, dass sie in dieses Dienstverhältnis gegangen sind, ihre Altersgrenze hochsetzen und ihnen mehr Abschläge zumuten, sondern ihnen Angebote machen, freiwillig länger bei uns zu sein. Das bedeutet aber auch, dass wir uns darüber unterhalten müssen, wie ein Beamter wirklich langfristig bei uns bleiben kann. Was heißt denn Gesundheitsmanagement im Freistaat Sachsen? Was tun wir dafür, was tun wir verstärkt dafür, Herr Staatsminister? Und was heißt Arbeitsplatzausgestaltung? Was heißt Arbeitsplatzbelastung?

Wenn wir jedes Jahr aufs Neue davon sprechen, dass die Beamtenzahlen sinken müssen, weil sie für uns nur Kostgänger und Belastung sind, dann wird die Arbeitsbelastung für den einzelnen Beamten größer und seine Lust und Motivation, bei uns zu bleiben, wahrscheinlich geringer. Also müssen wir auch darüber reden. Wir müssen über das Arbeitsumfeld und über eines ganz dringend reden: über die Anerkennung der Leistungen der Beamten im Freistaat Sachsen. Ich denke, wir brauchen also vor allen Dingen eines: eine Handlungsstrategie. Wenn dieses von den GRÜNEN beantragte Gutachten dazu einen Beitrag leisten kann, dann werden wir uns dem nicht in den Weg stellen, wir werden uns sogar positiv enthalten.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPDFraktion Frau Abg. Lang.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg hat einen, Nordrhein-Westfalen hat einen, Bayern hat einen und der Bund hat auch einen: einen Versorgungsbericht.