Deswegen möchten wir – das werde ich gleich noch erläutern – den Antrag durch einige Fragen erweitern. Es mag sein, dass in Berichten dazu Stellung genommen werden muss. Ich denke, zu einer qualitativ hochwertigen Evaluation, die Grundlage für weitere Entscheidungen werden soll, auch im Bundesgebiet, ist die Beantwortung weiterer Fragen notwendig.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: ein wichtiger Antrag, Zustimmung von uns! Wie Sie wissen, ist uns GRÜNEN eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen, aber auch mit Familienhebammen sehr wichtig. Familienhebammen unterstützen und stärken Familien in belastenden Lebenssituationen. Sie begleiten Neugeborene und deren Familien im ersten Lebensjahr, zum Beispiel auch behinderte und chronisch kranke Kinder, Frühgeborene oder Familien, bei denen verschiedene soziale Risiken vorliegen. Dies alles ist hier bereits gesagt worden.
Ihre Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil auch der Bundesinitiative „Netzwerk frühe Hilfen“. Das haben wir im letzten Plenum, als über unseren Antrag zur Sicherung der Hebammenversorgung in Sachsen debattiert wurde, klarzumachen versucht. Dabei ging es in Punkt IV auch um die Familienhebammen. Im Koalitionsvertrag haben Sie vereinbart, dass gemeinsam mit den Kommunen eine Finanzierungsgrundlage geschaffen werden soll, damit Familienhebammen in Sachsen wirklich flächendeckend zum Einsatz kommen können.
Wir haben im letzten Plenum dazu einen Bericht gefordert, aus dem deutlich werden solle, in welcher Form und bis wann Sie diese Finanzierung sichern wollen, und uns wurde daraufhin von Ihnen, Frau Klepsch, in Ihrer Stellungnahme versichert, dass die Finanzierungsgrundlage feststehe: bis Ende 2015 durch die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ und ab 2016 durch den Bundesfonds zur Sicherstellung des „Netzwerks Frühe Hilfen“.
Bemerkenswert ist nun, dass im vorliegenden Antrag der Koalition geprüft werden soll, wie ein flächendeckender Einsatz von Familienhebammen durch eine nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden kann. Entgegen der Stellungnahme zu unserem Antrag, Frau Klepsch, scheint die Finanzierung ab 2016 nun doch nicht so ganz sicher zu sein. Also, entweder stimmt die Stellungnahme der Staatsregierung nicht oder der Antrag gibt heute lediglich eine längst überholte Forderung wieder. Ich sage mal so: Unsere Anträge hier wegzustimmen, nur weil sie von den GRÜNEN sind, und einen Monat später selbst dasselbe zu fordern, ist schon irgendwie komisch.
Wir müssen uns ja eigentlich darauf verlassen können, dass die Stellungnahme der Staatsregierung fachlich stimmt. Ich hoffe also, Frau Klepsch, Sie können das noch aufklären: Ist die Finanzierung nun geklärt oder nicht, und, wenn nicht, warum haben Sie dann die Berichtsforderung in unserem Antrag für unnötig erklärt?
Unsere Bemühungen, die Hebammenversorgung in Sachsen mit verschiedenen Maßnahmen sicherzustellen, haben Sie ebenfalls nicht unterstützt. Wir wollen verhindern, dass künftig noch mehr Hebammen ihren Beruf aufgeben. Die Koalition sieht sich landespolitisch hier momentan nicht in der Pflicht. Aber wenn immer weniger Hebammen in Sachsen arbeiten, wird es auch immer schwieriger, qualifizierte Familienhebammen zu gewinnen, und in Ihrem Antrag geht es ja vor allem auch um Fragen der Qualifikation. Das müssen wir heute bei diesem Antrag ehrlicherweise mitdiskutieren.
Ihren Berichtsantrag zur flächendeckenden Versorgung unterstützen wir natürlich, gerade mit Blick auf die Notlagen in Sachsen. Auch die Umsetzung fachlicher Standards für den landesweiten Einsatz ist auf jeden Fall sinnvoll. Aber wenn Sie sich nicht gezielt mit den komplexen und großen Problemen der Hebammenversorgung insgesamt und ihren Auswirkungen auf Sachsen auseinandersetzen, werden auch alle Ihre Bemühungen für eine
flächendeckende Versorgung mit Familienhebammen schwierig werden. Ich sage ganz deutlich: das eine geht nicht ohne das andere.
Die CDUFraktion, bitte. – Gibt es keine Redner mehr? – Auch von den anderen Fraktionen nicht? – Somit bitte ich nun die Frau Staatsministerin, das Wort zu nehmen, und danach folgt das Schlusswort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, seit 2014 haben wir in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine neue Form der Unterstützung für Familien mit Neugeborenen etabliert: Wir haben unsere Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
etabliert. Damit wurde das Angebotsspektrum der frühen Hilfen im Freistaat Sachsen erweitert und die Kooperation zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe insgesamt gestärkt.
Zurzeit sind im Freistaat Sachsen 64 Fachkräfte in der aufsuchenden Begleitung – so heißt der Fachbegriff – von Familien tätig. Ich begrüße daher die Initiative des Antrages. Ja, Familienhebammen haben bei uns, auch in unserem Staatsministerium, eine hohe Priorität.
Nun ist es aber an der Zeit, den erreichten Ausbaustand einfach einmal zu reflektieren und über die Fortführung, die Erweiterung und die Qualifizierung dieser – auch das ist wieder ein Fachbegriff – niedrigschwelligen Formen früher Hilfen zu sprechen.
Die nachhaltige Sicherung dieses Angebotes ist uns allen – den Abgeordneten und den Mitgliedern der Staatsregierung – ein sehr wichtiges Anliegen. Wir haben uns gegenüber dem Bund – genauso wie alle anderen Länder – dafür ausgesprochen, dass die bisherigen Förderbereiche der zeitlich befristeten Bundesinitiative in dem Nachfolgeprogramm ab 2016 im Fonds „Frühe Hilfen“ fortzuführen sind. Auch das betrifft den Einsatz der Familienhebammen.
Inzwischen haben wir uns mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf eine praktikable Gestaltung des Übergangs verständigt. Das ist genau das, was Herr Abg. Zschocke angesprochen hat. Vorgesehen ist, die Verwaltungsvereinbarung zur „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ bis zum nahtlosen Übergang mit den dann auf Dauer angelegten Fonds „Frühe Hilfen“ zu verlängern. Diese Verwaltungsvereinbarung ist besprochen, sie ist vereinbart, und die schriftliche Unterzeichnung erfolgt im November. Der Termin steht noch aus, voraussichtlich wird es Mitte November sein. Damit ist die Finanzierung der Familienhebammen aus Bundesmitteln weiterhin gesichert.
In Sachsen werden wir auch künftig zum einen einen fachlichen und zum anderen einen fiskalischen Schwer
punkt auf den Bereich der Familienhebammen legen. Das umfasst auch den Einsatz der Bundesmittel für die Finanzierung von notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen. Damit wollen wir den bisher erreichten Stand stabilisieren und das Angebot in den Kommunen weiterhin ausbauen.
optimal nutzen und weitere qualifizierte Fachkräfte für den Einsatz hier in den Familien für unseren Freistaat Sachsen gewinnen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Der Kern der Debatte drehte sich darum, ob es nun der richtige Zeitpunkt sei oder nicht oder ob wir zu spät dran seien. Ich glaube, es ist der richtige Zeitpunkt.
Bei diesem Thema kann der Zeitpunkt nie ein falscher sein, das wissen wir. Er liegt natürlich in der Komplexität des Themas „Frühe Hilfen“. Die Ministerin ist eben darauf eingegangen. Natürlich kann er auch nicht unabhängig von der Thematik Hebammen und der Frage, wie wir ihre Versicherungsfragen, den Einsatz, die Qualifizierung etc. klären, auseinanderdividiert werden. Mit diesem Antrag haben wir uns klar entschieden, noch einmal eine Lanze für die Familienhebammen und deren klaren Einsatz zu brechen. Auch die Qualität in der Fläche in unseren Landkreisen muss Beachtung finden. Die Ministerin ist eben darauf eingegangen.
Herr Zschocke, ja, Sie haben letzten Monat einen Antrag zum selben Thema gestellt. Die Koalition hat schon seit mehreren Monaten über das Thema diskutiert. Also keine Angst: Das Thema haben wir nicht erst aufgegriffen, nachdem Sie „hier!“ gerufen haben, sondern wir haben es sehr wohl schon seit mehreren Monaten in der Diskussion, so wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Ich sehe trotzdem eine breite Zustimmung zum Antrag. Das freut mich natürlich sehr, da es dabei um die wichtige und richtige Sache geht, wie wir in Zukunft für unsere Kinder wichtige Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen schaffen. Die Familienhebammen leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Ich glaube, an dieser Stelle tun wir nichts Falsches, wenn wir dem Antrag zustimmen.
Wir kommen jetzt zum Antrag. Mir liegt ein Änderungsantrag der AfDFraktion in der Drucksache 6/2997 vor. Ich bitte um Einbringung. Frau Dr. Petry, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie bereits im Redebeitrag erwähnt, möchten wir einen Änderungsantrag zum vorliegenden Antrag von CDU und SPD einbringen, weil wir glauben, dass die gestellten Fragen für diesen Berichtsantrag nicht ausreichend sind. Wir möchten erheben lassen – besonders aufgrund der Unterschiede der Tätigkeit zwischen Hebamme und Familienhebamme –, wie diese Kenntnis in der Bevölkerung ausgeprägt ist, weil wir denken, dass besonders hierzu eine Konkretisierung erforderlich ist und möglicherweise auch die Hinwendung zu einer anderen Bezeichnung bzw. zur Stärkung und Ausweitung der Hebammentätigkeit selbst.
Außerdem möchten wir wissen, ob es einen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit von Hebammen und Familienhebammen gibt. Da es eine Knappheit an Hebammen gibt, ist davon auszugehen, dass diese in den ersten acht Lebenswochen des Kindes überhaupt nicht zum Einsatz kommen, was wiederum unsere erste Intention bestätigen würde.
Des Weiteren fragen wir unter Punkt 7, ab welchem Zeitpunkt, also für welchen Zeitraum, üblicherweise Familienhebammen tätig werden. Das alles sind Details, die wir erfragt sehen möchten, um eine weitere Indikation dafür zu haben, wie dieses Berufsbild weiterzuentwickeln ist. Ich glaube, diese Fragen jetzt im Zuge der bereits vorgesehenen Fragen zu beantworten komplettiert das ganze Paket. Ich bin gespannt, welche Antworten die anderen Fraktionen auf unsere Fragen haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte es mir handwerklich etwas besser gewünscht. Viele Fragen lassen sich vielleicht auch über Google klären, wie zum Beispiel, die unter Punkt V geforderte Erhebung durchzuführen. Dazu muss man nicht die Staatsregierung auffordern. Wie bekannt der Berufsstand der Familienhebamme ist: Hierzu frage ich mich natürlich: Welcher Berufsstand? Sie haben den Berufsstand der Hebamme, aber den der Familienhebamme eben nicht. Ich dachte, ich hätte es erklärt. Sie haben die Weiterbildung, die Qualifikation sozusagen, dass sie eine Familienhebamme sein können.
Zu Punkt 2. Sie wollen wissen, in wie vielen Fällen der Einsatz der Familienhebamme und der Hebamme, sozusagen vorgeschaltet, erfolgt. Eine Familienhebamme ist in der Regel eine Hebamme, das heißt, eine Hebamme ist bei der Geburt dabei und kann dann als Familienhebamme eine Weiterbetreuung machen. Von daher frage ich mich, was Ihnen die Beantwortung dieser Frage bringen würde. Ferner frage ich mich, wie man diese Fragen überhaupt beantworten will.
Zu Punkt 7. Dort stehen zum Beispiel solche Fragen: Wie lange wird jemand betreut? – Wie gesagt, das ist ein Jahr. Oder die Frage, ab wann jemand betreut wird. – Natürlich nach der Geburt.
Das sind alles Fragen, bei denen ich ein wenig schonender und sparsamer mit Ressourcen umgehen und nicht unbedingt die Staatsregierung befragen würde.