Protocol of the Session on July 8, 2015

Auch wenn die Erbschaftssteuer nicht unbedingt ein vorrangig sächsisches Thema ist – Stichwort Steueraufkommen oder sächsische Unternehmensstruktur –, darf nicht vergessen werden, dass eine Schwächung der mittelständischen Struktur sich auch auf die in Sachsen ansässigen Unternehmen negativ auswirken wird.

Ich muss gestehen, mir als Finanzminister ist es deutlich wichtiger, Unternehmen zu haben, die regelmäßig jedes Jahr ihre Steuern zahlen und nicht nur einmal Erbschaftssteuer entrichten und danach vom Markt verschwunden sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei der AfD – Beifall bei der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die Linksfraktion. Herr Scheel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich denke, auch der LINKEN ist es wichtig – aber es war zu erwarten, dass eine solche Debatte hier geführt wird –, dass natürlich sowohl der Mittelstand als auch die Unternehmen, die in Sachsen ansässig sind, die Arbeitsplätze schaffen, weiterhin beste Voraussetzungen finden, um wachsen zu können und ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Auch wir gehören zu denen, die wie jeder andere auch froh über jede Steuer sind, die man nicht zahlen muss, so wie man am Ende auch über die Leistungen des Staates froh ist. Dass die Erbschaftssteuer eine besondere Form der generationenübergreifenden Gerechtigkeit ist und vielleicht eine Sonderproblematik bei Betriebsvermögen wie der Familienunternehmen dabei ist, mag sein.

(Zuruf von der CDU: Das klang aber vorhin anders!)

Sie sagen: Das ist so. Ich kann nur noch einmal darauf verweisen, dass Leute, die sich sehr viel intensiver damit beschäftigen, als wir uns wahrscheinlich hier alle miteinander mit dem Thema befasst haben, nicht zu diesem Schluss kommen. Allein auf diese Position kann ich mich jetzt stellen. Das ist die Position von Verfassungsrichtern, von einem Verfassungsgericht und auch von Wissenschaftlern, die der Auffassung sind, dass im Rahmen der Unternehmensbesteuerung bei Betriebsvermögen das Maß – über das haben Sie gerade gesprochen – verloren gegangen ist und vor allen Dingen – dem gegenüber können wir nicht die Augen verschließen – der Missbrauch der Gestaltungsoptionen ein Maß erreicht hat, das staatliches Handeln notwendig macht.

Nicht zuletzt deshalb ist 2012 eine Gesetzesänderung passiert. Fünf Jahre lang ist die Regelung meines Erachtens – und ich glaube, dass das mittlerweile anerkannt ist – durch die Form der Cash-GmbHs missbraucht worden. Da ist es angemessen, die Frage zu stellen, inwieweit wir als Gesellschaft einen solchen Missbrauch von Steuertat

beständen zulassen dürfen und ob es nicht gerechtfertigt ist zu sagen: Stopp, wenn ihr nicht begreift, welche Chance wir euch geben, dann müssen wir euch behandeln wie jeden anderen Steuerbürger auch, und zwar auch in der Frage von Erbschaften.

Das ist die einzige Frage, um die es eigentlich geht und um die Sie elegant herumgeschifft sind. Da werden wieder die Arbeitsplätze in Gefahr gebracht. Da werden am Ende die Unternehmer in Gefahr gebracht. Ich sage: Ein erfolgreiches Unternehmen, das nicht mit Schulden belastet ist – dann kommt es ja erst für die Besteuerung infrage –, zu dem meist auch ein erfolgreicher Unternehmer und natürlich auch erfolgreiche Arbeitnehmer gehören, sollte meines Erachtens in der Lage sein, diese Lasten zu tragen. Das ist auch die Auffassung von Wissenschaftlern.

(Ines Springer, CDU: Das ist aber eine schräge Schlussfolgerung!)

Lassen Sie mich die letzten 20 Sekunden noch für etwas nutzen. Wir sind hier manchmal hart in der Debatte. Ich bin das gelegentlich auch. Auch wenn Kollege Pecher und ich wahrscheinlich nicht so perfekt harmonieren, wie ich mir das wünschen würde, bin ich, glaube ich, gerade in meinem Redebeitrag etwas zu weit gegangen. Deshalb möchte ich mich an dem Pult, an dem ich das getan habe, dafür entschuldigen. Herr Pecher, bitte sehen Sie es mir nach.

(Beifall bei den LINKEN, der CDU, der SPD und der AfD)

Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über den Antrag abstimmen. Wer die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Moratorium zur Klassenzusammenlegung in 10. Klassen

Drucksache 6/2008, Antrag der Fraktion AfD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der AfD-Fraktion das Wort. Frau Abg. Petry, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfDFraktion bringt diesen Antrag ein zur Verbesserung der

Bildungsqualität oder besser zum Erhalt der Bildungsqualität, vor allen Dingen in den 10. Klassen.

Mit diesem Antrag möchten wir erreichen, dass die 10. Klassen an Mittel- und Oberschulen sowie den Gymnasien in unserem Bundesland nicht mehr, wie es zunehmend geschieht, zusammengelegt werden; es sei denn, die Schulkonferenz der jeweiligen Schule spricht sich für eine entsprechende Zusammenlegung aus. Wir möchten, dass diese Regelung bereits zu Beginn des kommenden Schul

jahres umgesetzt und bis zur Novellierung des Schulgesetzes beibehalten wird.

Im vergangenen Haushaltsplenum hat unsere Bildungsministerin Folgendes ausgeführt: „Bildung ist die wichtigste Investition, die unsere Gesellschaft und jeder Einzelne tätigen kann. Bildung betrifft jeden. Bildung betrifft alles. Bildung ist nicht einfach Sachgebiet, ein Einzelplan oder eine politische Zuständigkeit. Sie ist ein Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts in unserer Demokratie. Klare Bildungsziele, Chancengerechtigkeit für jeden Schüler und ein Klima der Bildungsfreude – diesem Dreiklang sehe ich mich als Ministerin verpflichtet.“

Die Realität sieht etwas anders aus. Es gibt Situationen, wie zum Beispiel in einem Gymnasium in Bautzen, wo voraussichtlich beim Wechsel von Jahrgangsstufe 9 zu 10 aus fünf Klassen mit jeweils 21 Schülern vier Klassen mit jeweils 26 Schülern werden, oder in Kamenz, wo aus zwei Klassen mit 17 und 18 Schülern eine Klasse mit 26 Schülern wird, oder in Chemnitz, wo aus drei Klassen mit 21 Schülern zwei Klassen mit 28 Schülern werden. Ich könnte diese Liste noch eine Weile fortsetzen. Insgesamt sollen voraussichtlich über 53 Klassen vor allem an Mittelschulen zusammengelegt werden, und das nicht nur punktuell, sondern überall in Sachsen.

Frau Kurth, ist das für Sie Chancengerechtigkeit für jeden Schüler und ein Klima der Bildungsfreude? Ich denke, darauf können wir nicht stolz sein. In einem so wichtigen Ausbildungsabschnitt wie dem letzten Schuljahr vor der mittleren Reife, sofern nicht die Sekundarstufe 2 danach besucht wird, sind dies Schlüsselmonate in der Bildungskarriere unserer Schüler.

Ja, es gibt zugegebenermaßen auch schon jetzt viele Ausnahmegenehmigungen, damit Klassen nicht zusammengelegt werden. Dies ist zu begrüßen, auch wenn wir kritisieren, dass bislang lediglich der Schulleiter und die Bildungsagentur die einzigen Verfahrensbeteiligten sind. Wirklich gerecht und bildungsfreundlich wäre es, wenn auch die restlichen Klassen nicht zusammengelegt würden.

(Beifall bei der AfD)

Natürlich würde man beim Verzicht auf diese Zusammenlegungen auch manchmal ziemlich kleine Klassengrößen von 15, 16 oder 17 Schülern erreichen. Aber ist es nicht genau das, was wir sowieso für eine Bildungsverbesserung bräuchten?

(Staatsminister Thomas Schmidt: Wer sagt das?)

Es ist ziemlich offensichtlich, dass mit kleineren Klassengrößen besser gelernt wird. Das kann man sich in Schulen, die das bereits praktizieren, vor Ort ansehen. Ich lade Sie gern ein, wir können in Leipzig eine derartige Schule besuchen.

(Zuruf der Staatsministerin Brunhild Kurth)

Anstatt mit knapp unter 30 Schülern den Lernstandard zu senken, sollten wir uns für kleinere Klassengrößen einsetzen.

(Beifall bei der AfD)

Frau Ministerin, Sie können mit wohlfeilen Worten noch so sehr eine leistungsstarke Schullandschaft herbeireden, mit formalen Mitteln Schönheitsreparaturen durchführen, wie das zum Beispiel bei der Umbenennung von Mittel- in Oberschulen der Fall war, aber die Fakten viel zu großer Klassen sprechen am Ende ihre eigene Sprache.

(Beifall bei der AfD)

Ja, es ist schade, wenn sich eine Chance auftut, die ungenutzt bleibt bzw. sogar in ihr Gegenteil verkehrt wird. Die Schülerabgänge nach der 9. Klasse böten die Chance, in dann kleineren Klassen wesentlich effektiver zu unterrichten. Statt aus dieser Situation einen Vorteil für die Schüler vor einem wichtigen Abschluss zu ziehen, verschlechtert sich deren Situation.

Über 8 % der sächsischen Schüler verlassen aktuell die Schule ohne Abschluss. Arbeitgeber bemängeln oft die zu wenig qualifizierten Schulabgänger gerade im Bereich der Mittel- und Oberschulen, aber auch bei Gymnasien. Alle gemeinsam, Schüler, Lehrer und Eltern, ärgern sich über randvolle Klassen.

Unter diesen Umständen sind Zusammenlegungen

schlichtweg nicht zu kommunizieren. Man will Akzeptanz für mehr Deutsch- als Fremdsprachenklassen. Man will Akzeptanz für die Inklusion, für die das Budget im Landesaktionsplan nahezu verzehnfacht wird: vom Jahr 2014 von 650 000 Euro auf 5,7 Millionen Euro im Jahr 2016.

Mit diesen Signalen, die man aber durch Klassenzusammenlegungen aussendet, wird man Akzeptanz nicht erhalten. Was man erntet, ist Frust. Akzeptanz wird man allerdings dann erhalten, wenn man den Bildungsauftrag auch an dieser Stelle wirklich ernst nimmt – und das in einem transparenten System. Wenn dann doch einmal eine Klassenzusammenlegung sinnvoll sein sollte, ist dies mit unserem Antrag weiterhin möglich. Aber wir fordern ein Mitspracherecht für diejenigen, die es betrifft. Deshalb sollte die Schulkonferenz und nicht allein ein Schulleiter oder das Ministerium über eine Zusammenlegung entscheiden.

(Beifall bei der AfD)

Wir sehen es als das richtige Signal an, wenn nicht eine Ausnahme von der Klassenzusammenlegung beschlossen wird, wie im Status quo, sondern wenn es grundsätzlich keine Zusammenlegung gibt, es sei denn, eine Schulkonferenz beschließt dies ausdrücklich.

Mit dem vorliegenden Antrag unterstreichen wir den Stellenwert der 10. Klassen als Abschluss- bzw. als Vorbereitungsklassen für die Sekundarstufe II und bitten um Unterstützung für unseren Antrag für bestmögliche

Lernbedingungen und Zukunftschancen für sächsische Schüler.

(Beifall bei der AfD)

Die CDUFraktion, bitte; Herr Abg. Bienst.