Protocol of the Session on June 19, 2014

säumnisse in den Fokus ihrer Betrachtung zu nehmen, sondern Erreichtes zu würdigen und Zukunft zu gestalten.

Der Bericht gliedert sich in zehn Handlungsfelder, die nachgelesen werden können und die ich deshalb hier nicht einzeln benennen will. Auch werde ich mich auf sehr wenige Zahlen aus dem Bericht beschränken. Wie ich bereits sagte, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein ganz hohes Gut einer Gesellschaft. Diese immer besser zu erreichen ist, glaube ich, in unser aller Interesse. Auch wenn wir uns in Wegen dahin und staatlichen wie gesellschaftlichen Möglichkeiten unterscheiden, das Ziel sollte uns einen.

Für einen ganz besonders wichtigen Teil der Inklusion halte ich die Bildung. Im Berichtszeitraum hat sich die Integrationsquote von förderbedürftigen Schülern mehr als verdoppelt. Darüber hinaus hat ein Expertengremium zur weiteren Erhöhung und qualitativen Verbesserung der schulischen Inklusion eine Expertise erarbeitet und vorgelegt. Damit sind die Voraussetzungen für mehr Inklusion in der Bildung vorhanden.

Einer der wichtigsten Bereiche selbstbestimmter Teilhabe ist die Arbeit. Ein eigener Arbeitsplatz, an dem man seine Leistungsfähigkeiten unter Beweis stellen kann und damit auch Geld für den Lebensunterhalt verdient, kann in seiner Bedeutung gar nicht genug geschätzt werden. Auch dazu gibt der Bericht detailliert Auskunft.

Dennoch, um eine kleine Kritik komme ich nicht umhin: Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist im Berichtszeitraum nur geringfügig zurückgegangen, ganz im Unterschied zu nicht behinderten Arbeitnehmern. Dazu muss man wissen, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer ohne Behinderung ebenfalls deutlich abgenommen hat. Die der Arbeitnehmer mit Behinderung hat dagegen zugenommen.

Es freut mich, dass der Bericht die Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung positiv bewertet.

Eine große Herausforderung für die Regierung und die ganze Gesellschaft stellt die starke Zunahme von Behinderung im Alter dar. Auch darauf geht der Bericht sehr klar und deutlich ein. Mehr als die Hälfte der Behinderten sind mehr als 65 Jahre alt. Bei einem Behinderungsgrad über 50 % sind es sogar 60 von 100. Weitere Details will ich mir am heutigen Abend ersparen, denn es steht alles viel dezidierter im Bericht, als ich es hier in der Kürze der Zeit vortragen könnte.

Fazit: Der Fünfte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen stellt sehr detailliert und genau die Situation der Betroffenen dar. Die beigefügten statistischen Angaben machen vor allem die Dimension der Aufgaben recht deutlich. Für besonders wertvoll und wichtig halte ich die Anregungen und Vorschläge zur weiteren Vervollständigung der Inklusion in Sachsen. Bei aller Wertschätzung für das schon Erreichte – vor uns liegen erhebliche Aufgaben, die es im berechtigten Interesse der Betroffenen zu bewältigen gilt.

Neue Chancen sollten sich aus der Umsetzung des seit 26. März 2009 auch in Deutschland uneingeschränkt verbindlichen Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergeben. Denn es ist nun verbrieft: Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder/und Sinnesbeeinträchtigungen haben dieselben Rechte wie Menschen ohne diese Beeinträchtigungen.

Nicht die Beeinträchtigung ist länger die Behinderung an der Teilhabe in den Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Nein, es sind die vielfältigsten Barrieren, die die Teilhabe erschweren oder unmöglich machen, die sie be- bzw. verhindern.

Nun liegt er vor, der Fünfte Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Er kommt wieder einmal spät! Gut Ding will Weile haben, könnte man sagen. Und es ist ja auch nicht so einfach: Die UN-BRK verlangt danach, den Blickwinkel zu ändern, Dinge völlig neu zu denken, sich frei zu machen von den alten Bahnen, in denen bisher alles lief.

Zum Teil ist das inzwischen geschehen, man erkennt es am vorliegenden Bericht: Anstelle von Integration wird nun von Inklusion gesprochen. Die Gliederung des Berichtes ist gut gelungen. Er erscheint wesentlich übersichtlicher als 2009. Die frühkindliche inklusive Bildung und Betreuung sowie inklusive Bildung im Schulalter hatte auch schon im Bericht von 2009 eine Rolle gespielt, wurde aber in den Handlungsempfehlungen nicht erwähnt. Im Gegensatz dazu wird jetzt, im Fünften Bericht, in den Handlungsempfehlungen deutlich ausführlicher auf diesen Bereich eingegangen.

Wir werten das durchaus positiv, allerdings müssen wir auch diesmal feststellen, dass sich darüber hinaus vor allem die Forderungen von 2009 wiederholen. Das betrifft zum Beispiel Themen wie bessere Übergänge von der Schule in berufliche Ausbildung, gezielte Förderung beruflicher Ausbildung, Erhöhung des Anteils von Menschen mit Behinderung an den Erwerbstätigen. Dabei wird auf die Allianz Arbeit + Behinderung und auf das Modellprojekt „support“ verwiesen.

Aber zu kritisieren ist: In beiden Berichten wird nicht gefordert, die Förderprogramme wie auch alle anderen Modellprojekte auf ihre Wirksamkeit und ihre Ergebnisse hin zu untersuchen! Meine Fraktion hat das schon mehrfach beantragt. Die Koalitionsmehrheit hat dies immer wieder abgelehnt. Die Staatsregierung will diese Programme weiterführen. Das heißt für uns: Weiter so wie bisher! Das heißt, es bleibt alles so, wie es ist: Das ist schlecht! Ich sage, nein, danke!

In beiden Berichten wird sich zur Barrierefreiheit im Personennahverkehr geäußert, es wird der uneingeschränkte Zugang zur gesundheitlichen und medizinischen Versorgung angemahnt! In beiden Berichten wird bezüglich des Wohnens ambulant vor stationär gefordert! Also nicht viel Neues!

Immerhin steht jetzt, im Fünften Bericht, die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der Verpflichtung für die gesamte öffentliche Verwaltung, auch der Kommunen, sowie die Unterstützung bei der Einrichtung eines Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit! Und schließlich und endlich will die Staatsregierung in beiden Handlungsempfehlungen die Eingliederungshilfe weiterentwickeln. Immerhin stellt sich die Staatsregierung 2014 das Ziel, ein einkommensunabhängiges Teilhabegeld einzuführen!

Fazit: Die Formulierungen sind im Grunde auf den aktuellen Stand – UN-BRK – gebracht worden, die Handlungsempfehlungen 2014 sind übersichtlicher und detaillierter aufgebaut. Es bleibt aber auch festzuhalten, dass diese nach wie vor kein verbindliches Handeln auslösen. Ein wirkliches Bekenntnis der Staatsregierung, was sie denn zu tun gedenkt, gibt es nicht.

Überwiegend sind es auch die gleichen Empfehlungen, wie schon vor fünf Jahren abgegeben. Es steht damit zu befürchten, dass sie auch in weiteren fünf Jahren wieder so stehen werden, ohne dass es wirkliche Veränderungen im Sinne der Menschen mit Behinderung gegeben hat. Im Moment passiert wieder nur eines: nichts. Ich frage: Was will die Staatsregierung konkret tun? Und was soll passieren, wenn sich keiner daran hält? Berichte sind nun einmal nur Berichte und Pläne auch nur Pläne.

Meine Damen und Herren von der Staatsregierung und von der Koalition, Sie reden, Sie berichten – alles sehr schön. Aber wann wollen Sie endlich die Schaffung der inklusiven Gesellschaft wirklich angehen? Wann wollen Sie die Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder/und Sinnesbeeinträchtigungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Wirklichkeit werden lassen und damit dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte wie Menschen ohne diese Beeinträchtigungen haben?

Das Programm „Lieblingsplätze“ allein, so gut ich diese Initiative finde, wird dazu nicht reichen. Wann werden die Experten in eigener Sache, also die Vertreter der Behinderten- und Sozialverbände, der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten, in den Prozess der Berichtserarbeitung – und nicht nur zur Vorstellung der Konzeption für die Berichtserstellung – einbezogen? Der Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ gilt auch hier! Dann könnte beispielsweise vermieden werden, dass über bestimmte Bereiche – wie den Behindertensport – nur auf die Internetauftritte der Verbände sich bezogen wird, sondern es könnte eine tatsächliche Situationsbeschreibung erfolgen.

Nur so wird es konkret. Nur so kann es zu wirklichen Verbesserungen kommen. Man muss es natürlich wollen.

Das Gute an dem vorliegenden Bericht ist, dass er endlich da ist und dass das Warten auf diesen Bericht nicht mehr als Ablehnungsgrund für die Anträge von SPD; GRÜNEN und LINKEN herhalten muss. Leider hört da das Gute auch schon wieder auf.

Und leider bietet dieser Bericht keine Grundlage, um Positives über die Aktivitäten der Staatsregierung seit Inkrafttreten der UN-BRK zu berichten. Der Bericht umfasst einigermaßen und durchaus wissenschaftlich nachvollziehbar eine Grundlage an Informationen unterschiedlicher Quellen, die hier zusammengetragen wurden, und bildet theoretisch auch unterschiedliche Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen ab. Zudem wurden Sichtweisen Betroffener und weiterer Expertinnen und Experten aus Sachsen nicht ausreichend einbezogen. Daher bleibt der Bericht sehr an der Oberfläche und generiert dementsprechend auch keine neuen Sichtweisen oder Handlungsempfehlungen.

Einige Bereiche werden sehr dünn abgebildet, was auch den vorhandenen Erkenntnissen nicht gerecht wird – ich denke hier insbesondere an den Bereich der Gewalt gegen Menschen mit Behinderung. Ich möchte an dieser Stelle an die sehr beeindruckende und beschämende Anhörung im Sozialausschuss erinnern, die uns erschreckende Einsichten und Fakten zu diesem Bereich offenbart hat. Und leider fehlt auch der Bereich von Sexualität und Familie sowie Familiengründung und Unterstützung dabei.

Da sind wir auch schon beim eigentlichen Kern des Problems. Sosehr der Bericht es auch zu verbergen versucht, wird doch deutlich, woran es bisher am meisten mangelt: am politischen Willen der Regierung und der sie tragenden Fraktionen. Und das finde ich an diesem Punkt mehr als bedauerlich. „So geht sächsisch“ ist leider an dieser Stelle ein Synonym für viele bisher durch die Staatsregierung vertane Chancen, die die UN-BRK uns als Gesellschaft eröffnet hat.

Sie hier im Landtag können das bedauern und darauf verweisen, dass es eben eine schwierige Aufgabe sei. Die Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen aber müssen weiterhin mit den unveränderten Realitäten leben und werden tagtäglich eingeschränkt in ihren Bildungsmöglichkeiten, Arbeitsmöglichkeiten, bei der Realisierung von für uns alltäglichen und selbstverständlichen Wünschen.

Nun liegt all das vor, was Sie als regierende CDU/FDPFraktionen in den Debatten der vergangenen Jahre erst einmal abwarten wollten. Leider ist jetzt die Legislaturperiode zu Ende und alles, was Sie uns heute versprechen in Umsetzung der aufgezeigten Handlungsempfehlungen, bleiben Versprechungen. Fünf Jahre hatten Sie Zeit, um anzufangen und Ihren Willen zu zeigen. Fünf Jahre Enttäuschungen bei den Betroffenen und auch bei den Menschen, die sich für und mit Menschen mit Behinderungen engagieren. Die Handlungsliste des Berichts belegt eindrucksvoll die bisherige Leere im Regierungshandeln, und wir können nur erahnen, wie groß die Ernüchterung bei diesen Menschen sein wird.

Deshalb: Machen Sie endlich eine Politik mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen. Und zwar nach dem Motto der Behindertenhilfe „Nichts über uns ohne uns!“

Menschen mit Behinderung brauchen die Hilfe der Gesellschaft. Allerdings brauchen und wollen sie allein Hilfe zur Selbsthilfe. Was sie mit Sicherheit nicht wollen, sind Almosen und Bevormundung.

Deswegen muss es das Ziel der Politik sein, ein Angebot zu schaffen, das es den Menschen mit Behinderung/mit Beeinträchtigung ermöglicht, sich selbstbestimmt den Herausforderungen ihres Lebens zu stellen. Dafür ist Barrierefreiheit ein Baustein.

Barrierefreiheit bedeutet aber nicht nur den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Infrastruktur oder Räumlichkeiten. Barrierefreiheit muss und wird von uns als FDP-Fraktion viel weiter begriffen werden. Sie umfasst zum Beispiel die Möglichkeit, alle Bücher in der Bibliothek in Blindenschrift lesen zu können. Barrierefreiheit bedeutet ebenso, über ein ausreichendes persönliches Budget zu verfügen, um beispielsweise problemlos Hilfen für die Elternassistenz in Anspruch nehmen zu können.

Allerdings ist die Barrierefreiheit nur der Anfang und auch nur ein Element einer Gesellschaft, die allen zugleich Teilhabe bietet. Wir können hier nicht allein als Politik die Inklusion vorantreiben – so wichtig diese auch ist. Wir müssen zugleich ein System der individuellen Förderung, zum Beispiel auch an einzelnen Förderschulen, erhalten. Denn eine allumfassende Inklusion ist nicht nur utopisch, sondern wird von vielen Menschen mit Beeinträchtigung im Kindes- und Jugendalter auch nicht immer gewünscht. Menschen mit Behinderung/mit Beeinträchtigung und/oder deren Eltern sollen selbst entscheiden können, ob sie in Förderschulen, Regelschulen oder Integrationsklassen gehen wollen. Dafür werden wir als FDP-Fraktion alle Voraussetzungen schaffen – das ist unser Ziel.

Inklusion ist wichtig. Aber genauso wichtig ist der geschützte Raum der Förderschulen. Er ermöglicht persönliche Erfolge und setzt Anreize, weiter lernen und sich anstrengen zu wollen.

Doch wir müssen noch einen Schritt weiter gehen. Es muss unsere Aufgabe sein, den Menschen mit Behinderung/mit Beeinträchtigung einen gleichberechtigten Platz in der Gesellschaft zu geben. Wir brauchen Toleranz und Akzeptanz. Die Unterstützung für behinderte Menschen muss normal sein. Es muss so normal sein, wie verschiedene Toiletten für Männer und Frauen. Es gibt sie eben! So normal wie kleinere Stühle und Tische für Kinder. So normal wie Geländer und große Schrift für alte Menschen. Diese Normalität wünschen sich Menschen mit Behinderungen.

Der Fünfte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen zeigt, welche Anstrengungen der Freistaat übernimmt, um diese Normalität zu schaffen. Diese Anstrengungen gliedern sich entlang des Alters, entlang der verschiedenen Grundbedürfnisse und gelten ebenso der Entfaltung der Persönlichkeit. Von den Kindern im nicht schulpflichtigen Alter mit Bedarf erhalten über 97 % eine Förderung. Unter den Kindern im Schulalter ist die

Integrationsquote von 11 % im Jahr 2006/2007 auf 24 % im Jahr 2011/2012 gestiegen.

Besonders wichtig ist es im erwachsenen Alter, dass es einen Trend weg vom stationären und hin zum ambulanten Wohnen gibt. Durch das ambulante Wohnen fühlen sich die Menschen in ihrer Wohnung geborgen – mit diesem Konzept wird dem Prinzip der Inklusion Rechnung getragen. Es ist eine überaus positive Entwicklung, dass der Anteil der Plätze für ambulantes Wohnen von 19 % im Jahr 2000 auf knapp 35 % im Jahr 2012 angestiegen ist.

Die staatlichen Institutionen sind dem Ausbau einer barrierefreien Infrastruktur verpflichtet. Mit dem „Initiativprogramm Barrierefreiheit“ hat das SMS finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um bauliche und kommunikative Barrieren in öffentlichen Gebäuden zu beseitigen. Den Schutz der Persönlichkeit unterstützt der Freistaat im Rahmen der Entscheidungsfreiheit und der Abwehr von Diskriminierung und Gewalterfahrung. Die Zahl der Betreuungen stieg von 65 000 im Jahr 2004 auf knapp 75 000 im Jahr 2012. Gleichwohl sollte man nicht verschweigen, dass die Zahl der Betreuungen im Jahr 2011 noch etwas höher war.

Um Menschen mit Behinderungen zu beraten, stehen 120 Beratungsstellen der freien Träger und 20 gemeinsame Servicestellen zur Verfügung. Es gibt im Freistaat auf Inklusion ausgerichtete Freizeit- und kulturelle Angebote: In sächsischen Behinderten-und Rehabilitationssportvereinen sind über 32 000 Menschen organisiert.

Der Fünfte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen zeigt, wie sich das Angebot im Freistaat in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert hat. Wir werden diese Anstrengungen weiterhin unterstützen und sind zuversichtlich, den Menschen auch künftig die Angebote bieten zu können, die sie sich wünschen und die wir gemeinsam brauchen.

Wir stellen uns den Herausforderungen der nächsten Jahre in einer älter werdenden Gesellschaft. Wir werben für Normalität im Umgang mit dem Anderssein. Für uns Liberale ist das der Grundstein unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es wird ein Schwerpunkt in unserer weiteren politischen Verantwortung sein.

Zunächst vielen Dank für die Vorlage des Fünften Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Im Fünften Bericht wird deutlich, dass mit Inkrafttreten der UN-BRK in Sachsen zwar noch kein Paradigmenwechsel, wie von den Müttern und Vätern der UN-BRK beabsichtigt, aber doch immerhin etwas Bewegung in die Politik von und für Menschen mit Behinderungen gekommen ist.

Leider ist die UN-BRK für die Staatsregierung noch nicht handlungsleitend, was auch im Bericht deutlich wird und was ich im Anschluss anhand einiger Beispiele illustrieren möchte. Einen Grund dafür sehe ich darin, dass die Staatsregierung keinen Aktions-und Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbei

tet hat und stattdessen darauf vertraut hat, dass die UNBRK im Selbstlauf von den einzelnen Ministerien umgesetzt wird. Dass dem nicht so ist, beweist der vorgelegte Bericht. Ich erinnere mich noch ganz deutlich an die Worte der Ministerin Clauß hier im Plenum zu unserem Antrag „Aktionsplan UN-BRK“: „Wir brauchen keinen Aktionismus.“ Aktionismus wollten auch wir nie. Uns ging es vielmehr um planvolles und abgestimmtes Handeln. Der Freistaat Sachsen ist mittlerweile das einzige Bundesland, in dem es einen solchen Plan nicht gibt. Das war eine Fehlentscheidung, Frau Clauß.

Zunächst einmal möchte ich jedoch kurz auf die Struktur im Allgemeinen und Besonderen und auf das Zustandekommen des Berichts näher eingehen. Der Bericht ist der ausdifferenzierteste seit Beginn der Berichterstattung und versucht alle Lebensbereiche abzubilden. Das ist positiv. Das war im Vierten Bericht noch anders. Intransparent erscheint mir jedoch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in den Berichtsprozess.

Fanden im Rahmen der Erstellung des Vierten Lageberichts noch Fachgespräche und schriftliche Befragungen von immerhin 1 380 Menschen mit Behinderung statt, so wird im jetzt vorgelegten Bericht nur auf die Durchführung der Fachtagung „Wege zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ mit dem allgemeinen Hinweis „unter Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderung“ und auf Stellungnahmen, die sich konkret auf die Erstellung des Berichts beziehen sollen, verwiesen. Wie sich der Teilnehmerkreis der Tagung zusammengesetzt hat und welche Stellungnahmen Berücksichtigung fanden, bleibt unklar.

Herausragend scheinen die Hinweise für die Erstellung des Berichts der „Elterninitiative Hilfe für Behinderte und ihre Familien Vogtland e. V.“ gewesen zu sein, denn nur auf diese nimmt der Bericht Bezug. Vielleicht ist es aber auch die einzige Stellungnahme, die in den Bericht eingeflossen ist. Ich konnte es nicht herausfinden.

Bei allem Wohlwollen: Unter einem partizipativen Prozess verstehe ich wirklich etwas anderes. Diesbezüglich stellt der Fünfte Bericht einen Rückschritt gegenüber dem Vierten Bericht dar.

Weiterhin wäre für mich als Parlamentarierin von Interesse gewesen, welche Vorschläge aus dem Vierten Bericht zur Verbesserung der Integration tatsächlich auch umgesetzt wurden und vor allem, inwiefern diese Maßnahmen positive Ergebnisse zeigen bzw. zeigten. Auch hierüber schweigt der Fünfte Bericht. Deshalb kann ich den im Fünften Bericht von der Staatsregierung vorgeschlagenen Maßnahmen gar keine große Bedeutung beimessen, da nicht zu erwarten ist, dass im Sechsten Bericht eine Überprüfung der Wirksamkeit stattfinden wird. Das ist nicht nur schade, sondern erscheint mir auch ineffektiv.

Auffallend war bei der Lektüre des Berichts auch, dass wenig sachsenspezifische Erkenntnisse – bis auf die Auswertung von statistischem Material – vorzuliegen scheinen, denn allzu häufig wird auf Bundesstudien verwiesen und die Erkenntnisse daraus werden dann

einfach auf Sachsen übertragen. Das gilt zum Beispiel für die rechtliche Betreuung oder auch für die Bewertung der Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen. Das macht für mich deutlich: Die Staatsregierung schaut nicht genau hin, greift nicht gestaltend ein.