Natürlich ist sie ein Refugium. Sie kann auch zum Lebensmittelpunkt werden, spätestens dann, wenn die Schwiegermutter daheim einzieht. Das mag es geben. Aber man kann das nicht generalisieren und auf dieser Grundlage rechtliche Regelungen treffen. Das müssen Sie doch einmal einsehen.
Kurz und knapp: Dieser Antrag ist fachlich undurchdacht. Auf die zu lösenden Probleme – die Antragsteller geben vor, sie lösen zu wollen – wird nicht wirklich eingegangen. Dieser Antrag ist vielmehr ein Beitrag zum Wahlkampf. Es wird Sie nicht wundern, dass wir dem nicht zustimmen.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung – Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Sie machen keinen Wahlkampf?)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, das ist doch eine klare Ansage. Sie haben zumindest erkennen lassen, dass wir mitnichten darauf vertrauen dürfen, Sachsen werde sich bei der Bundesregierung und dem Bundestag dafür einsetzen, dass die Frist wenigstens um drei Jahre verlängert wird. Sie haben schon verfassungsrechtliche Bedenken signalisiert. Warum Sie diese Ihrem Herrn Ministerpräsidenten nicht mitgegeben haben und ihm nicht gesagt haben: „Bloß nicht zustimmen, da verfassungsrechtlich notleidend!“, ist unklar. Das hätten Sie gleich sagen müssen. Sie verschweigen da auch einiges.
Ich erwarte von Ihnen als geborenem Westdeutschen überhaupt nicht, dass Sie sich in die Mentalität der Leute hineinversetzen können, die zu DDR-Zeiten – das können Sie auch „Unrecht“ nennen – den Grund und Boden nun einmal nicht kaufen konnten.
Das war nun einmal so. Das war stupide; das bestreite ich doch überhaupt nicht. Die Menschen konnten den Grund und Boden nicht kaufen, aber sie hatten das Versprechen, dass die Datsche, die sie als Eigentum auf dem Grund und Boden, den sie gepachtet hatten, errichteten, ihnen ein für allemal bleiben werde. Sie konnten davon ausgehen, dass es auf Dauer ihr Eigentum sei, dass es vererbt und belastet werden könne.
Dann gab es die deutsche Einheit. Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR haben vereinbart, in diese historisch gewachsenen Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse nicht einzugreifen. In Artikel 232 des Einigungsvertrages ist festgelegt worden, dass die §§ 312 bis 315 ZGB fortgelten. Das war die Abrede, das Versprechen, also Teil der Einigung.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist 1994 durch die Mehrheit des Bundestages unter Bruch des Einigungsvertrages beschlossen worden.
Selbstverständlich! Nur auf dieser Grundlage konnte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1999 über das Gesetz entscheiden.
Selbstverständlich! Der Einigungsvertrag war durch das Bundesverfassungsgericht nicht auslegungsfähig.
Kirmes. Das war nicht böse gemeint. Ich habe mich schon dreimal als „Doktor“ beschimpfen lassen müssen; dafür kann ich nichts.
Kollege Kirmes, auch Sie haben deutlich gemacht, dass Sie offensichtlich nicht hinter dem Ja des Freistaates Sachsen stehen. Wir haben sehr wohl recht, wenn wir darauf hinweisen, welche Not wir sehen: Es ist längst nicht ausgemacht, dass jenseits der Landtagswahl – vorhin ist gefragt worden, ob der Antrag Teil des Wahlkampfes sei – der Bundestag dieser Verlängerung tatsächlich zustimmt. Es kann durchaus so sein, dass am 03.10.2015 der besondere Kündigungsschutz ausläuft. Nichts anderes fordern wir in unserem Antrag: Verlängerung des besonderen Kündigungsschutzes. Das wollen wir – selbstverständlich! Wir werfen keine Nebelkerzen. Wir bitten aber darum, dass sich dieses Haus dazu positionieren möge. Vorhin hieß es, dass man zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Vertriebenenschicksal Regelungen treffen müsse.
Wir meinen, Artikel 44 des Einigungsvertrages nimmt uns als Landtag in die Pflicht, auf die Einhaltung dessen, was seinerzeit versprochen wurde, zu achten und die Menschen zu schützen, die zu Recht sagen: Wir wollen nicht, dass mit unserem Datscheneigentum spekuliert wird.
(Beifall bei den LINKEN – Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Wollen Sie uns wirklich vormachen, dass Sie es nicht verstanden haben, Herr Bartl?)
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 5/14579 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Antrag in der Drucksache 5/14579 mehrheitlich nicht beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Also, meine Damen und Herren: Wir waren schon bei Tagesordnungspunkt 12. Jetzt sind wir bei Tagesordnungspunkt 13. Dazu liegt Ihnen die Drucksache 5/14586 vor, Antrag – –
Entschuldigung! Ich bin etwas durcheinandergekommen. Das ist kein Quatsch, Herr Brangs, sondern wir sind bei Tagesordnungspunkt 12, Antrag der Fraktion der SPD.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE, FDP, NPD, Staatsregierung, wenn gewünscht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt uns noch – deshalb kommen wir jetzt dran –, und wir werden immer größer; ich hoffe, auch beim nächsten Mal. Sie hätten es wahrscheinlich gern – – Aber Sie hören gar nicht mehr zu; dann lasse ich das mit der Geschichte, die ich erzählen wollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns jetzt mit einem Antrag, in dessen Kern es um die Frage geht, welche Bedeutung wir öffentlichen Dienstleistungen beimessen und wie wir in Sachsen diese Dienstleistungen erbringen wollen. Ich hoffe, auch die nachfolgende Debatte findet auf hohem Niveau statt.
Die zentrale Frage lautet: Wollen wir die Aufgaben mit gut ausgebildetem Personal erfüllen? – Darauf antworte ich ganz klar: Ja, das ist unser Anliegen. Wir wollen motivierte, gut ausgebildete Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Wir wollen vor allem, dass der Personalbedarf, der notwendig ist, um die Aufgaben zu erbringen, nicht rein fiskalisch, also unter Haushaltsgesichtspunkten, sondern vor allem unter dem Aspekt der Aufgabenwahrnehmung ermittelt wird.
Wir müssen zunächst einmal über die Aufgaben reden, die wir im öffentlichen Dienst erbringen wollen. Dann können wir darüber nachdenken, mit wie viel Personal das geschehen soll und wie wir es einsetzen. Um das zu ermöglichen, brauchen wir eine umfangreiche Aufgabenkritik. In diesem Zusammenhang müssen wir eine umfassende Personalplanung bzw. Personalentwicklung für die nächsten Jahre vornehmen.
Wenn man das Thema „Personal im öffentlichen Dienst“ betrachtet, muss man sich auch damit auseinandersetzen, dass wir in den letzten Jahren einen wachsenden Krankenstand, also Fehlzeiten, verzeichnen. Vermehrt kommt es zu Frühverrentungen bzw. Frühpensionierungen. Deshalb sind nicht nur Personalplanung und Personalentwicklung wichtig, sondern wir müssen uns auch zum Gesundheitsmanagement verständigen; auch das ist Gegenstand unseres Antrags.
Ich wiederhole: Wir müssen, bevor wir über Personalbedarf reden, zunächst einmal klären, welche Aufgaben wir erbringen wollen und wie die Erledigung konkret erfolgen soll. Diesen Herausforderungen müssen wir uns schnellstens stellen. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag die Staatsregierung auffordern, eine umfassende Evaluation durchzuführen, dass wir uns qualitativ und nicht nur quantitativ dem Thema nähern können. Warum sage ich das? In den letzten rund 25 Jahren haben wir uns im Wesentlichen über die Frage der Quantität dem Thema genähert. Immer wieder war es gegenüber den Beschäftigten des Freistaates ein Thema, dass wir Personal abbauen müssen.
Das hat dazu geführt, dass sehr viele Beschäftigte im Laufe der Jahre demotiviert mit ihren Aufgaben umgegangen sind, weil sie permanent von Stellenabbauplänen, von Zusammenlegungen von Behördenstandorten, von Verwaltungsreformen, Funktionalreformen und was wir alles an Reformen und Reförmchen durchgeführt haben, betroffen waren. Ich muss ehrlicherweise als jemand, der in einer Zeit, in der wir mit der CDU regiert haben, dem Lenkungsausschuss der Verwaltungs- und Funktionalreform angehört hat, sagen, dass ich heute, liebe Petra Köpping, manches anders entscheiden würde.