Das war das Schlusswort. Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Abstimmung über den Antrag kommen, liegt mir ein Änderungsantrag vor, eingebracht von der SPD-Fraktion, Drucksache 5/14650. Soll dieser Änderungsantrag von der SPD-Fraktion eingebracht werden?
Er ist schon eingebracht. Wir könnten also jetzt gleich darüber abstimmen. Ich stelle damit den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 5/14650, der Ihnen vorliegt, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, aber der Antrag in der Drucksache 5/14650 ist mit Mehrheit abgelehnt.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle nun die Drucksache 5/14580 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Meine Damen und Herren, damit ist die Drucksache 5/14580 beschlossen.
Jetzt sehe ich an Mikrofon 2 eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten durch Kollegen Jennerjahn. Bitte.
Das ist korrekt, Herr Präsident. Vielen Dank. – Ich habe den Antrag abgelehnt, nicht, weil mir das Thema gleichgültig wäre oder ich mich gegen eine seriöse inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Heimatvertriebenen wehren würde, aber genau das leistet Ihr Antrag eben nicht.
Ich fand, es war wirklich ein Trauerspiel, mit welcher Arroganz Sie hier wirklich jeden sachlich vorgebrachten Einwand beiseitegefegt haben.
Der erste ist: Der Antrag enthistorisiert, weil er eben nicht auf die Ursachen für die Vertreibung aufmerksam macht, und die Ursache liegt nun einmal in dem von Deutschland verursachten Zweiten Weltkrieg
und dem erklärten Ziel, den Krieg im Osten, in Osteuropa als Weltanschauungs- und damit als Vernichtungskrieg zu führen, wie es Adolf Hitler am 30. März 1941 vor 250 Wehrmachtsoffizieren ausdrücklich erklärt hat. Ich kann ganz einfach keinem Antrag zustimmen, der das Leid der Heimatvertriebenen auf eine Stufe stellt mit den originären Opfern des Nationalsozialismus und die Voraussetzungen, die zu diesem Leid geführt haben, schlichtweg ausblendet.
Der zweite ist: Ich habe die Befürchtung, dass es gerade wegen dieser enthistorisierenden Herangehensweise des Antrages zumindest zu Stirnrunzeln bei unseren osteuropäischen Nachbarn kommen wird; denn diese sind zu Recht sehr sensibel, wenn es darum geht, dass in Deutschland politische Initiativen gestartet werden, die zumindest den Anschein des Geschichtsrevisionismus zulassen. Diese Sensibilität, die dort existiert, resultiert zum einen natürlich aus dem historischen Leid, das unseren osteuropäischen Nachbarn aus der deutschen Geschichte widerfahren ist, aber – das betone ich auch noch einmal – diese Sensibilität resultiert zum Beispiel auch aus dem unseligen Wirken der Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach, die dort regelmäßig ein Trümmerfeld hinterlassen hat.
Der dritte ist: Es gibt Aussagen in der Begründung des Antrages, bei denen ich wirklich nur noch den Kopf schütteln kann. Ich zitiere das noch einmal: „Deutschland hat aufgrund seiner eigenen leidvollen Geschichte eine besondere Verantwortung in der Welt, die Stimme gegen Unrecht zu erheben.“ Also, weil wir den Zweiten Weltkrieg angefangen und verloren haben, haben wir jetzt auf einmal eine herausgehobene moralische Position in der Weltgemeinschaft. Entschuldigung, meine Damen und Herren von der Koalition, das riecht mir denn doch zu sehr nach „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“.
Es sind genau diese Unwuchten im Antrag, die dazu geführt haben, dass wir eine Absetzung von der Tagesordnung und eine Zurücküberweisung an die Ausschüsse beantragt haben, um diese fachliche Diskussion führen zu können und zu einem seriösen Ergebnis zu kommen. Das haben Sie leider abgelehnt.
Unter dem Strich bleibt, leider, ein politischer Schnellschuss, der nichts wirklich regelt und der zudem eine hohe Gefahr in sich birgt, dass er von geschichtsrevisionistischen Kreisen politisch instrumentalisiert wird. Dazu haben wir heute schon einen Vorgeschmack erlebt. Wir brauchen wirklich keinen weiteren Anlass für NeonaziGroßdemonstrationen in Dresden oder anderen sächsischen Städten. Die will ich nicht mehr haben.
Es waren insbesondere die zweiten Redebeiträge von Kollegen Zastrow, von Herrn Hirche, aber auch die Zwischenfrage von Herrn Heidan, die letztendlich deutlich gemacht haben, dass es Ihnen gar nicht um das Leid der Heimatvertriebenen geht, sondern dass Sie ein Thema benutzt haben, um es politisch zu instrumentalisieren. Der Eindruck, der schon einmal geäußert wurde, dass es um ein Rechtsblinken vor der Landtagswahl geht, –
Das war eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten durch Herrn Kollegen Jennerjahn. – Jetzt gibt es wieder eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten? – Bitte, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe diesen Antrag abgelehnt, weil ich mich frage, an welcher Stelle die Betroffenen einbezogen worden sind, von denen Herr Ulbig gesagt hat, dass es in dem Antrag eigentlich um sie geht.
Sie haben sich sicher auf die Vertriebenenverbände gestützt. Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass die Meinung der Vertriebenenverbände tatsächlich die ist, hinter der sich die Mehrheit der Vertriebenen versammeln könnte.
Ich habe aus Anlass dieses Antrages in meiner eigenen Familie nachgefragt, ob diejenigen, die von Vertreibung betroffen waren – und das sind sehr viele –, zu so einem Antrag stehen würden. Alle haben geantwortet, dass ihnen ein Gedenktag nicht wichtig ist. Viel wichtiger ist ihnen, dass wir alle unsere Kraft für ein friedliches Europa einsetzen und aufhören, einander schlechtzureden.
Viel wichtiger ist ihnen, dass Enkel und Nachgeborene die Gelegenheit haben, in die Länder zu fahren, in denen meine Angehörigen früher zu Hause waren, um dort neue Kontakte zu knüpfen.
Die Traumata, die die Menschen damals während der Vertreibung erlebt haben, werden mitnichten mit einem Gedenktag in irgendeiner Weise bearbeitet. Dazu würde es ganz andere Dinge brauchen. Zum Beispiel würde es dazu notwendig sein, dass Biografiearbeit in Alten- und Pflegeheimen stärker eingesetzt werden könnte. Dazu braucht man Mitarbeiter, die das machen können und die Zeit dafür haben. Gerade im Alter melden sich Erinnerun
gen an die Zeit der Vertreibung. Das wäre angemessen gewesen. Darüber hätten wir im Ausschuss diskutieren können. Das haben Sie nicht gewollt. Deshalb habe ich den Antrag abgelehnt.
Herrmann erklärte ihr Abstimmungsverhalten. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 abgeschlossen.
Die einbringende Fraktion eröffnet die erste Rederunde durch unseren Kollegen Herrn Bartl. Es geht dann weiter mit CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Bitte sehr, Herr Bartl.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen heute vorliegende Antrag betrifft eine Regelungsmaterie, die zu den ausgesprochen sensiblen im Prozess der Herstellung der deutschen Einheit gehört: die Respektierung der unterschiedlichen Entwicklungen, die es gerade in Fragen der Eigentumsrechte an Grund, Boden und aufstehenden Gebäuden zwischen 1949 und 1990 in beiden deutschen Staaten gab, und deren harmonisierende Lösung, nicht unwesentlich entweder identitätsstiftend oder eben identitätsstörend für eine geschätzte halbe Million Rechtsbetroffene in den neuen Bundesländern, mithin auch eine erhebliche Zahl hier in Sachsen.
Der Einigungsvertrag bestimmte ursprünglich in Anlage 1 Artikel 232 § 4, überschrieben direkt mit „Nutzung von Bodenflächen zur Erholung“, dass die Rechtsverhältnisse an Erholungsgrundstücken in den Fällen, in denen das Eigentum an Grund und Boden und die auf diesen errichtete Baulichkeit auseinanderfallen, nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 312 bis 315 des Zivilgesetzbuches der DDR geschützt bleiben. Nach diesen war ein Nutzungsvertrag über ein Erholungsgrundstück auf Dauer angelegt und nahezu unkündbar. Hatte der Nutzungsberechtigte auf der Bodenfläche ein Wochenendhaus errichtet, konnte das Nutzungsverhältnis gegen seinen Willen nur durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden. Das wollte der Einigungsvertrag beibehalten. Dieser Kündigungsschutz sollte bleiben. Der Grundsatz „Gebäude folgt dem Boden“ sollte in den Fällen gedreht werden, bei Eigenheimen und Garagen auch.
Dann hat aber dieser weitergehende Rechtsschutz durch das am 21. September 1994 mit den Mehrheiten im Deutschen Bundestag angenommene sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz eine Aufweichung erfahren.
Dieses Schuldrechtsanpassungsgesetz, ein klassisches Übergangsrecht, dient der Überleitung von Nutzungsverträgen an Grundstücken, die vor 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen worden sind, in das bundesrepublikanische Recht. Ihm unterfielen ursprünglich auch die zu DDR-Zeiten auf fremdem Grund und Boden errichteten Garagen. Der betreffend diesen im Schuldrechtsanpassungsgesetz angelegte längerfristige Kündigungsschutz wurde unter der Wirkung eines am 17. November 1999 ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts und des von ihm gesehenen Verstoßes gegen die Eigentumsgarantie des Artikels 14 Abs. 1 zulasten der Alteigentümer des Grund und Bodens entsprechend abgeräumt.
Ich darf daran erinnern, dass sich vor allem die Kolleginnen und Kollegen, die bereits in der 4. Wahlperiode hier im Hohen Haus saßen, damals sehr intensiv und fraktionsübergreifend darum bemüht haben, das abzufedern, was dieses Urteil an Bedeutung und Wirkung für die Garageneigentümer in Sachsen und im gesamten Beitrittsgebiet hatte. Wir haben für Sachsen durchaus eine vernünftige Lösung gefunden. Die Kommunen haben in dem Fall tatsächlich nicht hingelangt, sondern haben den Garageneigentümern, wenn formal das Eigentum an Grund und Boden auch die Garage betraf, durchaus erträgliche Bedingungen geschaffen, sodass die Garagengemeinschaften als Vereine fortbestehen konnten.
roten Regierung des Landes Brandenburg in den Bundestag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes vom 16.05.2014, geführt in Drucksache 208/2014 des Bundesrates, bei einer Behandlung im federführenden Rechtsausschuss des Bundesrates durch die Mehrheit der Länder schon im Rechtsausschuss angenommen.
Nicht zugestimmt haben der Freistaat Sachsen und daneben Bayern, Hessen und Berlin. Also, unser eigener Freistaat, unsere eigene Staatsregierung hat in dieser Sitzung des Rechtsausschusses gegen das Anliegen gestimmt, den Kündigungsschutz für Grundstücke, die vom Nutzer bis zum 16. Juni 1994 mit einer Datsche bebaut worden sind – aus unserer Sicht ohnehin zu wenig, aber immerhin –, um drei Jahre, also bis zum 3. Oktober 2018, zu verlängern. Nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz selbst würde dieser besondere Kündigungsschutz ansonsten am 3. Oktober 2015 auslaufen.
Weiter sieht dieses Änderungsgesetz vor, dass nach der aktuellen Gesetzeslage bestehende Regelungen zur Tragung von Abbruchkosten korrigiert werden. Das jetzt geltende Recht hat ja eine außerordentlich fragwürdige Regelung – dergestalt, dass, wenn der Eigentümer des Bodens den Vertrag kündigt und den Abriss der Datsche wünscht und der Vertrag bis 2022 endet, die entsprechenden Abrisskosten vom Grundstückseigentümer übernommen werden. Endet der Vertrag in den letzten drei Monaten des Jahres 2022, werden die Abbruchkosten zwischen den Eigentümern des Bodens und des Gebäudes geteilt, und bei einer Vertragsbeendigung ab Januar 2023 soll dann nach geltender Gesetzeslage der Grundstücksnutzer sämtliche Abbruchkosten selbst tragen.