Protocol of the Session on January 30, 2014

Meine Damen und Herren! Behinderung und Schwerbehinderung sind keine freiwillige Lebensentscheidung. Die Gründe für eine Behinderung sind vielfältig und können jeden von uns treffen. Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen sind – die Auszüge aus dem Brief haben

es gezeigt – nach wie vor nicht nur vorhanden, sondern zum Teil in der Gesellschaft manifestiert.

Denn obwohl jeder zwölfte Sachse einen Schwerbehindertenausweis hat, sind doch die wenigsten von uns im Alltag mit diesen Menschen konfrontiert. Und machen wir uns nichts vor: Selbst wenn Unternehmen grundsätzlich dazu bereit wären, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, sind die bürokratischen Hürden unverändert hoch, wenn es um die Beschäftigung dieses Personenkreises geht.

Anlässlich des fünften Jahrestages des Inkrafttretens der Behindertenrechtskonvention in Deutschland beantragen wir die Vorlage eines Maßnahmenplanes, in dem die Ziele, die sich die Koalition mit der Initiative „Allianz Arbeit + Behinderung“ vorgegeben hat, konkretisiert und durch Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Termine und Haushaltsbudgets untersetzt werden.

Insbesondere die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Projekt „Support“, das Sie als Instrument zur Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen haben, sollen in den Maßnahmenplan „Arbeit nach Maß für Menschen mit Behinderung“ einfließen. Die bisherigen Angaben dazu reichen uns einfach nicht aus.

Meine Damen und Herren! Gemäß Artikel 27 der UNBehindertenrechtskonvention muss es Menschen mit Behinderung ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und entsprechend ihrer Fähigkeiten das Arbeitsumfeld frei zu wählen. Doch viele Arbeitgeber trauen sich nach wie vor nicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit körperlichen, geistigen, seelischen oder/und Sinnesbeeinträchtigungen einzustellen. Sie zahlen lieber die Ausgleichsabgabe. Sie wissen oftmals nicht, dass die Menschen mit Beeinträchtigung für das Unternehmen wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein können, wenn man sie richtig einsetzt. Vor allem angesichts des immer wieder zitierten Fachkräftemangels sollten Arbeitgeber nicht gleich zurückschrecken, wenn sich eine Bewerberin oder ein Bewerber mit den genannten Einschränkungen um eine Stelle bemüht.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass diese eine besonders hohe Motivation mitbringen. Sie sind stets sehr gut vorbereitet, haben sich gedanklich intensiv mit den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes auseinandergesetzt, und sie sind Experten in eigener Sache: Sie wissen, welche Hilfsmittel aufgrund ihrer Einschränkungen für die Arbeitsausübung benötigt werden.

Meine Damen und Herren! Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass der Sockelbestand in der Ausgleichsabgabe in den letzten Jahren angestiegen ist. Im Jahr 2011 waren es circa 53 Millionen Euro, im Jahr 2012 waren es schon 57 Millionen Euro und im Jahr 2013 waren es gar 61 Millionen Euro. Diesbezüglich können Sie auch in die Drucksache 5/13070 schauen.

Warum werden die hier zur Verfügung stehenden Gelder nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder für Projekte ausgegeben, die auf die Beschäftigung Arbeit suchender Menschen mit Behinderung gerichtet sind? Wieso sinkt die Mittelverwendung? Auch das ergibt sich aus der Antwort der Staatsregierung, siehe Drucksache 5/13070. Diese Mittel könnten dazu beitragen, dass Vorbehalte bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern hinsichtlich der Einstellung von Menschen mit Behinderung abgebaut werden.

Natürlich will ich an dieser Stelle nicht verschweigen, dass es Sonderregelungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gibt. Diese können Überstunden generell ablehnen. Menschen mit Behinderung haben auch einen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage und bei einer Kündigung – das gefällt Herrn Krasselt immer, wenn er das anbringen kann – muss das Integrationsamt zustimmen, was es in aller Regel auch tut, sofern die Kündigung begründet ist.

Dagegen steht meines Erachtens die Loyalität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die behindert sind. Von der hohen Motivation dieser Menschen habe ich bereits gesprochen. Noch nicht zur Sprache kam der gesellschaftliche Nutzen. Der tägliche Umgang unterschiedlicher Menschen miteinander ermöglicht erst die Ausbildung von Toleranz und Hilfsbereitschaft. Die Rücksichtnahme auf Einzelne führt im Zeitverlauf dazu, dass die Rücksichtnahme generell zunimmt, was für das Betriebsklima nur positiv sein kann. Außerdem führt die Hilfsbereitschaft zu einer starken Ausprägung des Wir-Gefühls, das wir übrigens auch hier im Haus hoch gelobt haben. Auch Kunden honorieren es, wenn Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung nachkommen, indem sie Menschen mit Behinderung einstellen.

Wenn wir von Inklusion sprechen, dann gehört der Arbeitsmarkt auch und in besonderer Weise dazu. Ein erfülltes Arbeitsleben gehört für die meisten Menschen dazu, natürlich auch für Menschen mit Behinderung. Deshalb müssen der allgemeine Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung schrittweise zugänglich gemacht und sogenannte geschützte Arbeitsplätze für diejenigen, die das wünschen, bedarfsorientiert bereitgestellt werden.

Dass das in absehbarer Zeit nachvollziehbar und messbar geschieht, ist das Anliegen unseres Antrages, für den wir herzlich um Ihre Zustimmung bitten.

Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Krasselt, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der zu behandelnde Antrag der Fraktion DIE LINKE „Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung durch Sächsischen

Maßnahmenplan ‚Arbeit nach Maß für Menschen mit Behinderung‘ grundlegend verbessern“ ist von der Staatsregierung – in Person von Frau Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz – umfassend und, wie ich finde, auch sehr sachkompetent beantwortet worden.

Diese Antwort macht deutlich, welches Engagement und welche umfangreiche Unterstützung Menschen mit Behinderung von der Schule über die Ausbildung bis zur Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder aber den Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess nach Arbeitslosigkeit durch die unterschiedlichen Akteure und Initiativen in Sachsen erhalten.

Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass Menschen mit Behinderung, die es bisweilen im Alltag sowieso schon schwerer haben, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu finden, jedwede Unterstützung angeboten werden muss. Es gilt, insbesondere die Barrieren zu beseitigen, die optisch nicht sichtbar sind. Es geht um solche Barrieren wie Unkenntnis, Unterschätzung oder die Sorge der ökonomischen Belastung für die Firma.

Die sächsische Wirtschaft befindet sich seit geraumer Zeit – Herr Wehner wies bereits darauf hin – auf einem sehr erfreulichen Entwicklungsweg. Die Beschäftigungszahlen sind deutlich gestiegen, parallel dazu ist die Zahl der Arbeitslosen gesunken. Auf den ersten Blick profitieren die Menschen mit Behinderung davon nicht. Man muss freilich etwas genauer hinter statistische Angaben schauen, um ein realistisches Bild zu erhalten. Die Zahl der Arbeitslosen ist in den letzten Jahren nicht unerheblich gesunken, aber eben auch die der potenziellen Arbeitnehmer. Die Zahl der Menschen mit Behinderung ist entgegen diesem Trend sogar gestiegen, sodass trotz Mehrbeschäftigung von circa 14 000 Menschen in den letzten sieben Jahren die Zahl der arbeitslosen Behinderten leicht angestiegen ist.

(Horst Wehner, DIE LINKE: Ja!)

Aber Statistik hin oder her: Natürlich ist jeder Betroffene einer zu viel, zumal – wie ich eingangs bereits betonte – Menschen mit Behinderung schon im Alltag mit Problemen belastet sind, an die nicht Behinderte häufig nicht denken.

Die Frage ist: Ist der vorliegende Antrag geeignet, die Arbeitsmarktsituation für behinderte Menschen tatsächlich spürbar zu verbessern? Wir kämen damit sicherlich zu deutlich mehr Verwaltungsarbeit und damit zu mehr Bürokratie, ohne – wie ich glaube – substanziell wirklich viel zu erreichen. Die Politik kann und muss die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Das steht außer Frage. Nur, denke ich, hat sie das weitestgehend schon getan.

Nach meiner Auffassung gilt es, eine immer bessere Ausgestaltung und noch konsequentere Umsetzung des vorhandenen Instrumentariums zu erreichen. Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung muss grundsätzlich differenziert betrachtet werden, will man die Teilhabechancen am Arbeitsmarkt auf ein höchstmög

liches Maß bringen. Das hat die Staatsregierung erkannt und die „Allianz Arbeit + Behinderung“ im Dezember 2010 gegründet. In ihr sind nahezu alle relevanten Partner vereint.

Selbstverständlich bleiben trotzdem Hürden, manche sind auch gewollt und haben meine ausdrückliche Unterstützung. Gemeint ist das freie Unternehmertum und damit die freie Entscheidung des Unternehmers bezüglich des Agierens am Markt und damit auch zur Besetzung seiner Arbeitsplätze.

Als Staat können und dürfen wir nur unterstützend eingreifen. Zu nennen sei hierbei der Abbau von Barrieren, insbesondere auch beim Behinderungsbegriff, beim Verständnis zur Leistungsfähigkeit behinderter Menschen und vor allem bei arbeitsrechtlichen Fragen.

In vielen Gesprächen stelle ich immer wieder fest: Ein Hauptgegner, vor allem in kleineren Betrieben, sind die Vorurteile. Darauf möchte ich etwas näher eingehen. Ich halte es nicht für richtig, aber so höre ich es immer wieder: die Sorge, dass behinderte Menschen bei einer defizitären Entwicklung des Unternehmens das Unternehmen belasten, weil eine Kündigung problematisch ist. Das ist eine Hauptsorge. Da kann man reden, wie man will: Man kann sie nicht ohne Weiteres ausräumen. Das ist sicherlich eine Frage der Zeit.

Eine umfassende Sensibilisierung solcher Unternehmen ist deshalb nötig, aber auch hierfür sind mit der „Allianz Arbeit + Behinderung“ die Strukturen vorhanden. Beginnend in der Schule, über die Berufsorientierung, die Berufsvorbereitung und die Berufsausbildung sind aus meiner Sicht gute Möglichkeiten in Sachsen vorhanden. Natürlich müssen diese auch genutzt werden, und immer stehen Menschen dahinter mit ihren Stärken, aber leider auch Schwächen.

Nicht unerwähnt bleiben dürfen die Werkstätten für Behinderte für circa 16 000 Betroffene und deren Bestreben, in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialverband Außenarbeitsplätze zu schaffen, bis hin zur Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt – auch wenn sich der Erfolg zahlenmäßig leider in Grenzen hält. Die Werkstätten sind und bleiben ein zentraler Bestandteil der Arbeitsplatzsicherung für Menschen mit Behinderung in Sachsen.

Neben der „Allianz Arbeit + Behinderung“ möchte ich auch die umfangreichen gesetzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung und des Integrationsamtes nennen. Sie alle gehören zu den von mir angesprochenen Strukturen.

Ich denke, meine Ausführungen zeigen – im Zusammenhang mit der Antwort der Ministerin – eindrücklich: Sachsen ist auf einem guten Weg und es bedarf nicht des oben genannten Antrages. Somit kann ich den Koalitionsfraktionen leider nur dessen Ablehnung empfehlen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die SPD Herr Brangs, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es voranzustellen: Wir unterstützen den Antrag der LINKEN und begrüßen ihn außerordentlich; denn mit diesem Antrag wird unser gemeinsames Projekt, ein sächsisches Inklusionsgesetz hier endlich ins Leben zu rufen, mit den Zielen, die man dort beschrieben hat, verankert.

Das ist richtig so, und es geht im Kern auch darum, dass wir die Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen herbeiführen. Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht nur allein ein sozialpolitisches, sondern auch ein arbeitsmarktpolitisches Thema, und deshalb spreche ich heute hier auch.

Es muss darum gehen, dass wir mit einem Gesetz und allen Maßnahmen, die wir im Sächsischen Landtag beschließen, allen Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Zugang zum Arbeitsmarkt einräumen. Aus diesem Grund verfolgt der Antrag ein richtiges Ziel. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Ziele, die auch in der Resolution der Vereinten Nationen festgeschrieben sind – das Recht auf Inklusion und Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, das jeder haben soll –, in diesem Antrag umgesetzt werden.

Mein Eindruck von der Staatsregierung in den letzten Jahren ist: Gerade durch das Fehlen eines umfassenden Aktionsplanes gibt es noch die eine oder andere Baustelle, die wir bearbeiten sollten. Wenn es nicht zu einem allumfassenden Plan kommen sollte, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, müssen wir Stück für Stück diesen Weg beschreiten. Insofern ist der Antrag nur logisch.

Ich möchte einige Zahlen nennen, um es zu verdeutlichen. Laut Statistischem Landesamt hatten wir Ende 2011 circa 355 000 Menschen mit Schwerbehinderung in Sachsen. Das waren circa 70 000 Menschen mehr als noch 1995. Die Anzahl schwerbehinderter Menschen, die stärker in den Fokus gerückt werden müssen, steigt damit. Deshalb müssen wir als Politik handeln.

Laut Zahlen der Bundesagentur waren Ende November 2013 circa 185 000 Menschen erwerbslos, sowohl die ALG-I- als auch die ALG-II-Bezieher betreffend. Dass diese Zahl um 70 000 gesunken ist, ist gut und richtig, und es ist erfreulich – trotz eines FDP-geführten Ministeriums. Aber die Zahl der beschäftigten Schwerbehinderten in diesem Zeitraum ist von 11 200 auf 10 800 gesunken, also lediglich um 400 Personen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben. Das ist gut für die Betroffenen, und das freut mich für sie. Aber man muss auch feststellen, dass Menschen mit Behinderung von diesem Aufschwung am Arbeitsmarkt nicht profitiert haben. Das ist eine fatale Entwicklung.

Dazu passt im Übrigen auch, dass die Pflichtbeschäftigungsquote Ende 2011 bei 4,1 %, im öffentlichen Dienst bei circa 6 % und in der Privatwirtschaft bei 3,3 % lag. Das heißt, auch dort gibt es noch Handlungsbedarf und wir sollten uns dieser Probleme annehmen.

Die Zahlen nenne ich deshalb, damit allen hier im Raum klar wird, worin das eigentliche Problem liegt. Wenn die Staatsregierung mit der Allianz für Beschäftigung für Menschen mit Behinderung große Erfolge vorzuweisen hätte, dann hätten wir sicher schon davon gehört.

Ich will deutlich sagen: Ich bin nicht gegen diese Allianz – nicht, dass das in den falschen Hals gerät –, aber ich finde, dass sie viel zu spät kommt. Es gibt vergleichbare Bundesländer, die bereits 2004/2005 mit diesem Thema angefangen haben. Ich denke auch, dass sie nicht so positiv ist, wie sie hier dargestellt wird. Das haben meine soeben gebrachten Zahlen verdeutlicht. Sie allein wird nicht ausreichen.

Wenn man sich anschaut, welche Möglichkeiten wir hätten, um Menschen mit Behinderung am Aufschwung angemessener zu beteiligen, dann müsste man – zumindest die Zahlen betreffend – zu dem Schluss kommen, dass die Ansätze der Staatsregierung gescheitert sind. Die Zahlen belegen, dass die Menschen mit Behinderung an diesem Aufschwung nicht teilgehabt haben.

Mit Blick auf die Demografie wird das nicht besser. Es wissen alle hier im Raum: Wir sind das älteste Bundesland, den Durchschnitt betreffend. Die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Auch die Zahl derer, die dennoch arbeitsfähig sind und daher eine Beschäftigung suchen, wird weiter steigen.

Darüber hinaus sagt eine aktuelle Studie der Bundespsychotherapeutenkammer, dass man davon ausgehen muss, dass der allgemeine Altersdurchschnitt durch die Zahl der Menschen steigt, die vergleichsweise in jungen Jahren von Einschränkung oder Frühverrentung betroffen sind. Es kommt ein großes Problem auf uns zu, und ich bin mir nicht ganz sicher, ob sowohl Frau Ministerin Clauß als auch Herr Minister Morlok genau diese Dimension des Problems erkannt haben.

Ich denke, es ist notwendig, dass wir mit diesem Antrag den Blick auf die Probleme lenken und dass wir es in Zukunft besser machen müssen. Deshalb ist der Antrag wichtig, und wir werden ihm zustimmen.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Für die FDPFraktion spricht Frau Abg. Schütz; bitte.