Protocol of the Session on September 27, 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte wirklich Lust, mit Ihnen das Thema der Beteiligung der Eltern und Familien bzw. des Umfeldes – Sie erinnern sich, eingangs sagte ich: Elternbeteiligung gehört zur Komplexleistung, wie es der Bundesgesetzgeber vorgesehen hat – in gleicher Weise anhand der Großen Anfrage durchzugehen. Leider reicht dafür die Zeit nicht. Aber ich kann Ihnen

sagen, dass auch dieser Anspruch nicht ausreichend eingelöst wird und auch selten die angemessene Vergütung erfährt. Dazu kommen noch jede Menge Schwierigkeiten, mit denen die interdisziplinären Frühförderstellen zu kämpfen haben. Da wird die Vergütung durch den Sozialhilfeträger anhand der Fallzahlen des Vorjahres berechnet. Bei steigenden Fallzahlen, die wir definitiv haben, muss der Träger der Einrichtung eine Lösung finden, oder der Zugang wird wieder beschränkt, wenn auch nur zeitlich verschoben. Diese Verzögerungen verschlechtern die Chancen für die Kinder und demotivieren die Eltern.

Ein weiteres Problem ist die Vergütung sogenannter Korridorleistungen, Leistungen des fachlichen Austausches, der ja überhaupt erst Interdisziplinarität möglich macht. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt nach wie vor nicht oder nur zu kleinen Teilen. Auch ist die Zeit, die für die Diagnostik vergütungsrelevant eingesetzt wird, bei Weitem nicht ausreichend.

Nun komme ich noch zum Platz der Frühförderungseinrichtung beim Kinderschutz. Das sollte vor allem auch ein Anliegen der Staatsministerin sein. Das Zusammenwirken der Jugendämter mit den interdisziplinären Frühförderungsstellen und den sozialpsychiatrischen Zentren ist regional ganz unterschiedlich. Obwohl beide Einrichtungen in engem Kontakt zu Kind und Eltern stehen und damit weitreichende Kenntnis von Entwicklungsmöglichkeiten und -ressourcen haben, wird deren Expertise noch nicht regelhaft einbezogen. Interdisziplinäre Frühförderung hat in Sachsen keinen festen Platz im System der frühen Hilfen eingenommen, obwohl zunehmend mehr Kinder mit Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen in die Frühförderungsstellen kommen – das ist Frage XIV.23 – und soziale Problemlagen der Familien immer mehr in den Vordergrund der Beratungsarbeit rücken.

Nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtverbandes Sachsen kommen zwei Drittel der Kinder, die in Sachsen Frühförderung erhalten, aus Familien mit unterschiedlichen Problemlagen, wie psychische Erkrankungen, Sucht, Arbeitslosigkeit und Armut. Aufgrund des sich zunehmend ändernden Aufgabenfeldes ist es im Sinne eines ernst gemeinten Kinderschutzes dringend geboten, Frühförderung und frühe Hilfen besser zu verzahnen.

Völlig unverständlich ist es zudem, wenn die Frühförderungsstellen beim Übergang von Kita zu Schule – zum Beispiel im Rahmen der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs oder auch bei der Beratung zur Schullaufbahn – nicht regelhaft einbezogen werden. Deshalb haben wir diese Punkte im Entschließungsantrag aufgegriffen. Dazu werde ich später noch sprechen.

Nun noch etwas zu den letzten Fragen der Großen Anfrage. Die Staatsregierung ist der Meinung, dass die Leistungen, über die wir hier sprechen, die Leistungen der Frühförderung, nicht inklusiv erbracht werden könnten, da sie ja nur für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder vorgesehen seien. Frau Staatsministerin, Inklusion heißt nicht nur, dass die Leistungen mit

nicht betroffenen Kindern gemeinsam erbracht werden müssen. Inklusion heißt auch: Leistungen sollen im Lebenszusammenhang der Familie erbracht werden, deshalb zum Beispiel aufsuchend. Inklusion heißt auch, das Umfeld des Kindes einzubeziehen, beispielsweise die Kita; aber nicht im Sinne von Entweder-oder, sondern in Zusammenarbeit, gegenseitiger Unterstützung und Verstärkung.

Inklusion heißt auch, die Eltern beim Umgang mit diesen Problemen zu stärken, ihre Selbsthilfe anzuregen und vieles andere mehr. Ich wünsche mir mehr Durchdringung dieses Begriffes, sonst bleibt es ein Schlagwort.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Für die Fraktion der CDU Herr Krasselt, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt in sehr komplexer und fachlich umfassender Form Fragen zum Thema Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder die eine Behinderung haben.

Diese Thematik wird von der allgemeinen Öffentlichkeit noch zu wenig wahrgenommen, denn in Relation zu allen Kindern stellt diese Gruppe von Kindern – bundesweit spricht man von 2 bis 3 % – eine relativ kleine Gruppe dar, auch wenn die Anzahl der Betroffenen durch eine bessere Früherkennung wächst. Die entsprechenden Zahlen können Sie in der Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales nachlesen.

Die Herausforderungen zur Früherkennung und Frühförderung dieser Kinder sind dagegen von deutlich größerer Dimension, und das sowohl für die betroffenen Eltern als auch für die Therapeuten und die Gesellschaft insgesamt. Frau Herrmann hatte auf die Kosten bereits hingewiesen. Vor allem die Belastung von Eltern und Geschwistern darf nicht unterschätzt werden.

Insofern bin ich der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihre umfassende Fragestellung sehr dankbar, auch wenn mir im Frageteil Statistik – diese kleine Replik sei mir erlaubt – das Informationsbedürfnis deutlich überzogen erscheint. Zum Teil konnten keine Angaben gemacht werden, weil diese statistischen Daten nicht erfasst werden. Dass entsprechende Angaben möglicherweise nicht uninteressant wären, will ich nicht bestreiten. Aber welche politischen Entscheidungen ließen sich daraus ziehen? Das hat sich mir nicht erschlossen. Ich bitte dabei zu bedenken, dass hinter statistischen Erhebungen immer ein Verwaltungsaufwand steht, der bezahlt werden muss.

Mein Dank gilt dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales für die Beantwortung der fast 200 Fragen. Aber auch hier muss ich eine Kritik äußern. In einer Reihe von Fällen haben einige örtliche Träger der Sozialhilfe keine

Angaben gemacht, wodurch die Gesamtstatistik unvollständig wird. Hier hätte ich mir mehr Nachdruck beim Abfragen dieser Daten gewünscht, damit man tatsächliche Rückschlüsse ziehen kann.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit bei der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder die eine Behinderung haben, in den anderen Bundesländern lassen sich leider kaum Vergleiche anstellen. Damit ist eine Einordnung Sachsens diesbezüglich nur sehr begrenzt möglich.

Allerdings glaube ich aus der Beantwortung der Fragen und den mir vorliegenden Kenntnissen durch Gespräche sowohl mit Betroffenen als auch mit Trägern der örtlichen Sozialhilfe sagen zu können, dass Sachsen über ein gut funktionierendes System sowohl zur Früherkennung als auch der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder die eine Behinderung haben, verfügt.

Die über 40 interdisziplinären Frühförderstellen und die sieben sozialpädiatrischen Zentren leisten mit ihren hervorragend ausgebildeten Spezialisten eine ausgezeichnete Arbeit, die ich, wie Frau Herrmann, an dieser Stelle ausdrücklich loben möchte.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Auch die über weite Teile sehr gute Vernetzung bis hin zu Kitas und Kinderärzten etc. trägt dazu bei, dass nahezu jedem betroffenen Kind entsprechende Hilfe gewährt wird. Hinsichtlich der unterschiedlichen Herangehensweise und damit der Finanzierung durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe erkenne ich auch gewisse Einschränkungen in den Angeboten. Das muss nicht sofort zu größeren Nachteilen führen, aber im falschen Moment können mögliche Einsparungen die Träger später umso mehr belasten. Das bitte ich zu bedenken.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Die Betroffenen sollten es uns wert sein, dass wir sie umfassend fördern, wenngleich festzustellen ist, dass sich die Früherkennung und Frühförderung in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hat.

Lassen Sie mich an dieser Stelle feststellen, was der Freistaat Sachsen und die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren diesbezüglich geleistet haben. Ich denke, dabei muss man einen Vergleich im Weltmaßstab nicht scheuen.

Natürlich bleiben Betroffenen, vor allem im ländlichen Raum, Wegezeiten und Kosten nicht erspart, um zu Hilfezentren zu gelangen. Andererseits müssen wir konstatieren: Zentren müssen sein, um gebündelte Fachkompetenz vorzuhalten. Natürlich muss alles auch bezahlbar bleiben. Die Angaben über die beträchtlichen Kostensteigerungen sowohl bei den Krankenkassen als auch bei den Trägern der örtlichen Sozialhilfe in den letzten Jahren können Sie in der Antwort des SMS nach

lesen. Frau Herrmann hat diese Zahlen bereits genannt. Das ist schon beeindruckend.

Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Wir sind alle mit einer Flut von Informationen belastet und bisweilen überfordert. Ich bitte Sie, das Nachfolgende auch den Kollegen auszurichten, die derzeit nicht im Saal sind – vielleicht können sie aus ihren Büros zuhören. Ich möchte an alle im Haus appellieren, sich der Mühe zu unterziehen, die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN und die Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales sorgsam zu lesen. Es geht um einen sehr wichtigen Teil unserer Bevölkerung, nämlich um Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder eine solche schon haben. Die betroffenen Kinder, ihre Eltern, ihre Geschwister und ihre Verwandten, aber auch diejenigen, die sich um sie kümmern, haben das verdient.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und den GRÜNEN) )

Für die Linksfraktion Herr Abg. Wehner, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst Ihnen, Frau Herrmann, und Ihrer Fraktion vielen Dank für die Große Anfrage und auch vielen Dank dafür, dass Sie dieses doch sehr wichtige Thema der Umsetzung der Komplexleistung der Frühförderung nach § 30 des Sozialgesetzbuches IX für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder die eine Behinderung haben, gewidmet haben. Sie haben dazu einen umfassenden Fragenkatalog entwickelt und sich dabei nicht nur auf den kleinen Teil, der mit dem § 30 des Sozialgesetzbuches IX. zusammenhängt, reduziert. Sie haben sich nicht nur auf die interdisziplinäre Förderung in den von Ihnen genannten Einrichtungen konzentriert, sondern haben den Bogen auch weiter gespannt.

Besonders gefällt mir, dass Sie die Fragen dazu genutzt haben, das Übereinkommen der Vereinten Nationen heranzuziehen und zu zeigen, welche Beachtung dieses im Freistaat Sachsen findet. Ich bin in der schwierigen Situation, dass Sie fast alles schon gesagt haben, was ich auch gern gesagt hätte. Ich werde mir Mühe geben, es nicht zu wiederholen, sondern zu unterstreichen, wie wichtig es ist, dass wir uns auch damit befassen.

Herr Krasselt, wenn Sie es nicht verstehen, warum die Fragen in der Form gestellt werden, oder Sie sich darauf beziehen, dass man eine Datenerfassung, wenn sie nicht vollständig erhoben wird, nicht machen kann, dann sage ich Ihnen: Genau das ist das Problem. Wie wollen wir denn gestalten, wenn wir nicht nachfragen und ermitteln?

Ich halte es für ein großes Problem, dass sich die Sächsische Staatsregierung hierbei aus der Verantwortung mogelt.

Das haben wir in anderen Fällen. Gerade auch, was die Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz betrifft – auch das ist aus der Großen Anfrage sichtbar –, ist das in die kommunale Verwaltung delegiert, und

die Kommunen machen es nun, wie sie es können, und brauchen dazu wenig Zeit oder viel mehr Zeit. Insbesondere gibt es auch keine einheitliche Anwendung der bundesrechtlichen Regelungen.

Ich finde gerade, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – hier hilft uns auch Artikel 26 der Konvention – Anlass dazu sein sollte zu hinterfragen: Reichen die Bestimmungen überhaupt aus, die wir in dem § 30 des IX. Sozialgesetzbuches haben? Reicht es aus, die Verantwortung einfach in die Länder zu geben? Reicht es aus, in den Ländern, also hier in Sachsen, einfach an die Kommunen weiter zu delegieren oder auf dem Wege über Rahmenvereinbarungen zu regeln?

Ich finde, das reicht nicht aus. Wir müssen überlegen, wenn es um die Fragen der Inklusion geht, die Förderzentren, die es gibt, zu öffnen, damit wirklich die inklusive Gesellschaft möglich wird, dass man Förderleistungen insoweit dann auch hinterfragen muss, ob sie nicht noch an anderen Stellen besser möglich sind, auch mit den Möglichkeiten, die wir im Freistaat Sachsen haben. Wir haben hervorragend ausgebildetes Personal. Wir haben nicht ausreichend Kinderärzte – das haben wir hier schon einmal diskutiert. Auch da müssen wir regulierend mit eingreifen. Aber da, wo wir Regelungen haben, was das pädagogische Personal, das psychotherapeutische Personal, die Physiotherapeuten oder die Ergotherapeuten betrifft, sollten wir alle einmal an einen Tisch kommen und uns darüber abstimmen, wie die Frühförderung besser und zielgerichteter gelöst wird auch unter Einbeziehung der Familienbande.

Ich halte es auch für problematisch, dass diese interdisziplinäre Förderung nur bis zum Eintritt in die Schule erfolgt und dann nicht weitergeht. Dort bricht irgendetwas ab. Da muss einfach nachgebessert werden. Hier brauchen wir mehr Klarheit und mehr Verantwortung von der Staatsregierung sowohl innerhalb des Freistaates Sachsen als auch in der Auseinandersetzung auf Bundesebene. Es reicht nicht, in der Großen Anfrage festzustellen, wohin die Überlegungen führen: „Das können wir derzeit noch nicht sagen.“

(Staatsministerin Christine Clauß: Ich sage noch etwas dazu!)

Hier bitte ich Sie ganz ehrlich, Frau Staatsministerin, schlagen Sie vor. Ich kenne Sie aus anderen gemeinsamen Beratungen, sodass Sie das hier richtigstellen können und wir initiativer sind. Ich freue mich schon jetzt auf Ihre Ausführungen.

Ich finde auch, Frau Herrmann, dass wir die Zeit nutzen sollten, um diese Frage unter den Fachpolitikern noch einmal herzunehmen und gemeinsam zu diskutieren, was wir hier noch überfraktionell einbringen können. Ein gutes Beispiel hat es ja hier im Landtag schon gegeben. Das sollten wir noch einmal wiederholen zum Wohle all derer, die Hilfe brauchen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Frau Abg. Kliese, bitte.

Werte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 2001 ist die Frühförderung von Kindern mit Behinderung und denen, die von einer Behinderung bedroht sind, im SGB IX gesetzlich geregelt. Die Verankerung von Früherkennung und Frühförderung im Rehabilitationsrecht hat in erster Linie zum Zweck, die vielfältige Frühförderungslandschaft in qualitativer Hinsicht im ganzen Bundesgebiet auszugleichen. Für ein Kind, das Leistungen der Früherkennung und Frühförderung benötigt, sollte die Qualität der erbrachten Leistung nicht mehr davon abhängen, in welchem Bundesland es lebt. Daneben wollte die damalige rot-grüne Regierungskoalition in Berlin erreichen, dass Kinder und Eltern notwendige Leistungen, seien es ärztliche oder nicht ärztliche Leistungen, unabhängig von Zuständigkeitsauseinandersetzungen der Träger, aus einer Hand bekommen. Man kann sich das wie ein kleines persönliches Budget vorstellen. Zugleich sollten für Frühförderung und Teilhabeziele die im SGB IX formulierten Verfahrensregeln gelten.

Es ist sehr zu begrüßen, dass die GRÜNEN-Fraktion knapp zehn Jahre nach der Einführung die Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder – kurz Frühförderungsverordnung – mit der Großen Anfrage einer Art sächsischer Zwischenbilanz unterzogen hat. Ein solch komplexes System wie die Komplexleistungen zur Frühförderung muss immer wieder neu angepasst werden. Das gilt für den Bund, aber genauso für den Freistaat Sachsen. Auch hier in Sachsen herrscht immer wieder Handlungsbedarf, der erkannt und behoben werden muss. So ist es aus meiner Sicht sehr begrüßenswert, dass in der gerade abgeschlossenen Landesregelung Komplexleistung

Sachsen, also in der Rahmenvereinbarung zwischen Freistaat und Kostenträgern, zum Beispiel die Motopäden mit aufgenommen worden sind. Die notwendige Rechtssicherheit wurde so für alle Akteure geschaffen. Dennoch offenbaren die Antworten auf die Große Anfrage weiteren Handlungsbedarf.