Protocol of the Session on July 9, 2014

Tatsächlich ist diese Gefahr nicht gebannt; denn ein Handlungskonzept bietet die Koalition nicht. Sie erkennt keine Fehler, sieht keinen Bedarf für Reformen, sie bevorzugt den Schlussstrich. Das ist es, was ich Leichtsinn nenne. Dadurch wird die Tragweite des Themas völlig verfehlt. Vor allem ist diese Einstellung ein Rückfall zu dem Konsens, den die demokratischen Fraktionen des Sächsischen Landtages im November 2011 erreicht hatten.

Damals hieß es – ich zitiere –: „Wir erwarten, dass die Morde zügig aufgeklärt werden. Das sind wir den Opfern, ihren Familien und Freunden schuldig. Die jetzt bekannt gewordenen Zusammenhänge dieser unmenschlichen Verbrechen belegen auf traurige Weise, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene dringend überprüft werden müssen.“

Wir, meine Damen und Herren, stehen zu diesem Anspruch. Wir wollen ihn einlösen, und wenn es nicht anders geht, dann eben mit einem neuen Untersuchungsausschuss.

Vielen Dank für Ihres Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Frau Abg. Friedel für die SPD-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will Ihnen, Frau Präsidentin, sehr herzlich dafür danken, dass Sie am Anfang wichtige Teile aus dem gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU, LINKE, SPD, GRÜNE und FDP vom November 2011 zitiert haben. Das war etwas, was uns in der Sitzung des Landtages geeint hat. Wir alle waren sehr bestürzt und betroffen und haben es uns zur Aufgabe gemacht dahinterzukommen, wie es passieren konnte, dass fast zwölf Jahre lang ein Trio von – man kann es nicht anders sagen – mordenden Menschen in Sachsen einen sicheren Heimathafen gefunden hat.

Das war ein wichtiger Moment in diesem Landtag. Es wäre schön gewesen, wenn wir diesen wichtigen Moment auch heute mit einem gemeinsamen Antrag hätten noch einmal deutlich machen können. Immerhin ist das InErinnerung-Rufen schon ein wichtiger Punkt gewesen.

Die Aufgaben des Untersuchungsausschusses sind schon genannt worden. Ich will sie noch einmal praktisch und handfest zusammenfassen. Wir hatten die Aufgabe zu klären: Haben die sächsischen Behörden Versäumnisse und Fehlverhalten gezeigt? Sind Fehler in der Zeit ab Untertauchen des Trios 1998 bis zur Selbstenttarnung 2011 gemacht worden? Wir haben in dem Untersuchungsauftrag auch die Frage formuliert: Gab es neben Fehlern und Versäumnissen ein bewusstes Unterstützen, ein Decken, ein Vertuschen, die diese Verbrechen möglich gemacht haben?

Zum Fazit nach den Untersuchungsausschusssitzungen. Es ist schon deutlich geworden: Wir konnten weder alle

Zeugen vernehmen noch alle Fragen klären. Unser vorläufiges Fazit nach den Sitzungen des Untersuchungsausschusses lautet: Wir haben keine Hinweise für ein vorsätzliches Handeln sächsischer Behörden erkennen können. Wir haben nirgendwo Hinweise darauf – ich sage es jetzt einmal ganz einfach –, dass jemand in der sächsischen Polizei oder im Verfassungsschutz genau wusste, was Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt tun, wo sie sind und wie man sie kriegen könnte, es aber unterlassen hat, dem nachzugehen. Solche Hinweise haben wir nicht.

Sie wissen auch, dass das ein Fazit ist, was man angesichts geschredderter Akten nur mit einer gewissen Einschränkung ziehen kann. Wir haben auf der anderen Seite aber durchaus viele Erkenntnisse darüber, dass es Versäumnisse im Handeln sächsischer Behörden und Fehlverhalten gab.

Einzelne Beispiele sind schon genannt worden. Ich will sie einmal zusammenfassen: Worum geht es? Was haben sächsische Behörden 1998 bis 2011 falsch gemacht? Sie haben einen ganz großen Fehler begangen: Sie haben sich für nicht zuständig gehalten.

Diese Nichtzuständigkeit, dieses Empfinden, das haben wir nach dem November 2011 auch hier im Plenum sehr oft gehört. Wenn Sie sich erinnern, so gab es viele verschiedene Versuche, Aufklärungsinstrumente aufzulegen. Es gab viele Versuche zu sagen: Wie schaffen wir es denn jetzt, dass wir in Sachsen unseren Beitrag zur Aufklärung leisten?

Wir haben zum einen vorgeschlagen, dass eine sächsische Untersuchungskommission eingesetzt wird, analog der Schäfer-Kommission in Thüringen. Wir haben zum anderen vorgeschlagen, bei der Schäfer-Kommission in Thüringen mitzuarbeiten. Es gab den Vorschlag eines Sonderermittlers. All das wurde immer sowohl von der Staatsregierung als auch auch von der Koalition abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass wir in Sachsen ja nicht zuständig seien und dass es ein thüringisches Trio war, dass alle Morde woanders passiert sind und dass wir in Sachsen daher gar nicht so richtig etwas beitragen können. Eine Bund-Länder-Kommission solle dann Aufklärung schaffen.

Wir haben uns dann dazu entschlossen, von dem Recht Gebrauch zu machen, was uns als Opposition bleibt: die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Ich will mich an dieser Stelle sowohl beim Vorsitzenden des Ausschusses als auch beim Obmann der CDU-Fraktion bedanken. Trotz dieser Nichtzuständigkeitsrhetorik am Anfang hier im Plenum haben sie genauso wie wir ein Interesse daran gehabt, diesen Ausschuss arbeiten zu lassen, für diesen Ausschuss Erkenntnisse zu gewinnen. Sie haben Fragen gestellt. Das war oftmals von großer Hilfe für den Fortgang der Beratungen im Ausschuss. Dort habe ich diese Unzuständigkeitsvermutung nicht entdecken können. Vielen Dank dafür.

Worin hat sich die Nichtzuständigkeit der sächsischen Behörden geäußert? Wir haben nie einen Zeugen gehört, der sagte: Ja, da haben wir uns selbst dahintergeklemmt.

Überall, wo wir gefragt haben, ob es die einzelnen Polizeidienststellen waren, ob es die SoKo „Rex“ war, ob es das Landesamt für Verfassungsschutz war – überall gab es das gleiche Erklärungsmuster. Es lautete: Die drei sind in Thüringen untergetaucht. Thüringen hat sie zur Fahndung ausgeschrieben. Thüringen ist die fahndungsleitende Dienststelle. Wir in Sachsen helfen, wenn Thüringen uns um etwas bittet.

So war es dann auch: Wenn Thüringen darum gebeten hat, dass Adressen ermittelt werden sollen, dann hat Sachsen Adressen ermittelt und sie nach Thüringen gegeben. Wenn Thüringen darum gebeten hat, dass bei einer Observation geholfen werden soll, dann hat Sachsen bei einer Observation geholfen und die Ergebnisse nach Thüringen zur Auswertung geschickt. Wenn Thüringen um nichts gebeten hat, dann hat Sachsen auch nichts gemacht – selbst dann nicht, als sich die Hinweise verdichtet haben, dass die drei sogar in Sachsen, im Raum Chemnitz, untergetaucht sein könnten.

Diese Nichtzuständigkeit ist ein ganz großes Problem, ein Versäumnis, ein Fehler, den man zugeben muss, wenn man über die Rolle der sächsischen Behörden spricht. Man hört ja immer das, was man hören will. Ich habe es bei Herrn Hartmann auch gehört; es war etwas anders formuliert. Da wurde gesagt: Eine größere Eigeninitiative wäre im Rahmen des Möglichen gewesen. Nichts anderes heißt es, wenn wir sagen: Es war falsch, sich nicht zuständig zu fühlen.

Der zweite große Punkt: Unwissenheit. Neben der Nichtzuständigkeit war die Unwissenheit in vielen Punkten ein Problem. Frau Köditz hat es angesprochen: die unzureichende Kenntnis der rechtsextremen Szene in Sachsen, Fehleinschätzungen zur Qualität von „Blood & Honour“ oder anderen Bewegungen. Einzelinformationen, die zweifelsohne überall vorlagen, zu einem Gesamtbild zusammenzutragen, sich somit einen Überblick zu verschaffen über ein sehr dichtes, gleichzeitig flexibles Netzwerk in ganz Sachsen, das hat keine Dienststelle in Sachsen geschafft – weder die zuständigen Polizeieinheiten noch das Landesamt für Verfassungsschutz.

Diese Nichtzuständigkeit, diese Unwissenheit sind unserer Ansicht nach die beiden größten Versäumnisse, die sächsische Behörden im Zusammenhang mit dem Untertauchen des NSU begangen haben.

Nun liest sich der Bericht von CDU und FDP etwa so: Es wurden Fehler in der Kommunikation gemacht, und wenn man das besser macht, dann ist alles wieder gut. Das allein erklärt unserer Ansicht nach zu wenig. Das verschiebt die Verantwortung allein auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden. Sie haben schlecht kommuniziert und das müssen sie künftig besser machen – das ist ein unzureichender Blick.

Die Frage ist: Gibt es denn auch Fehler im System? Wie passiert es? Welche strukturellen Hürden sind vorhanden, und wie muss man sie abbauen, damit Wissen angesammelt, ausgetauscht wird und man sich zuständig fühlen kann? Wir haben den Eindruck, dass diese Fehler im

System vorhanden sind und mit dem, was die Staatsregierung als Schlussfolgerung schon vor zwei Jahren vorgelegt hat, nicht behoben werden.

Das eine Thema wurde schon angesprochen: Wie viel Erfahrungswissen kann man ansammeln, wenn man heute für diesen, morgen für jenen und übermorgen für einen ganz anderen Phänomenbereich zuständig ist? Wie viel Erfahrungs- und Netzwerkwissen lässt sich ansammeln, wenn Beamte im Zweijahresrhythmus von Dienststelle zu Dienststelle versetzt werden? Die Art und Weise, wie wir Wissensmanagement in der sächsischen Polizei betreiben, wie wir die Strukturen momentan haben, lässt darauf schließen, dass weder die Ansammlung von Wissen noch die Ausbildung geregelter Kommunikationsnetzwerke wirklich stattfinden kann. Das ist ein Fehler im System.

Zweiter Fehler im System: Frau Kollegin Köditz hat darauf hingewiesen, dass schon frühzeitig Informationen vorlagen, dass das Trio in Sachsen untergetaucht sein könnte, dass Waffen besorgt werden sollen und dass ein Überfall geplant ist. Doch dieses Wissen ist nie zur Polizei gekommen. Dieses Wissen gab es im Landesamt für Verfassungsschutz. Es ist nicht nur eine Nachlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Amt, dass das Wissen nicht weitergegeben wird, sondern es ist ein strukturelles Problem. Das Wissen wird nicht geteilt, weil es aus V-Personen-Quellen kommt und der Quellenschutz höher wiegt als das Interesse, solche Straftaten zu verhindern. Das ist ein strukturelles Problem.

Wer ein Landesamt für Verfassungsschutz ernsthaft reformieren will, der kommt nicht umhin, sich die Frage zu stellen: Kann ich in diesem Bereich überhaupt V-Leute einsetzen oder ist der Preis an Strafvereitelung, den ich dafür zahle, nicht viel zu hoch und wesentlich höher als der Nutzen, den ich durch den Einsatz solcher Quellen bekomme? Wir meinen, der Preis ist zu hoch. Wir meinen, man sollte in dem Bereich auf die Führung von VPersonen verzichten.

Was lernen wir aus diesem Ausschuss? Was lernen wir aus den Versäumnissen und Fehlern bei sächsischen Behörden? Ich sage es mal ganz einfach: dass man sich nicht unzuständig fühlen darf. Das ist eine Erfahrung, die nicht nur wir und nicht nur die Kollegen von LINKEN und GRÜNEN und nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern viele in Sachsen seit Jahrzehnten gemacht haben: dass der Rechtsextremismus als Problem verkannt worden ist; dass die Gefahr Rechtsextremismus als wenig gefährlich, zum Teil als Dumme-Jungen-Streiche eingestuft wird, und zuständig sind dafür eigentlich auch die Schulen, die mehr Bildung machen müssen.

Das ist eine alte Klage, das ist jetzt auch nichts Neues, da hätten wir eigentlich keinen Untersuchungsausschuss gebraucht, um das herauszufinden. Die Quittung für das lange Untätigsein des Freistaates hatten wir alle miteinander 2004 hier bekommen.

Trotzdem ist es wichtig, das zu sagen. Etwas aus dem, was in den letzten Jahrzehnten passiert ist, zu lernen, das ist unsere Art und Weise, den Opfern, den Angehörigen

und all denen, die beteiligt sind, Respekt zu zollen mit unserer Arbeit.

Was bleibt, sind natürlich Fragen, die die Staatsregierung beantworten können muss. Wie wollen Sie künftig sicherstellen, Herr Staatsminister, dass so etwas nicht wieder passiert? Wie wollen Sie künftig sicherstellen, dass Wissen geteilt wird? Wie wollen Sie künftig sicherstellen, dass sich sächsische Behörden zuständig fühlen? Wie wollen Sie künftig sicherstellen, dass das Landesamt sagt, was es weiß? Und wie wollen Sie künftig sicherstellen, dass solches Untertauchen nicht mehr möglich ist in Sachsen? Das sind die Fragen, die bleiben.

Wir glauben nicht, dass der Abschlussbericht des Innenministeriums von vor zwei Jahren Antworten auf diese Fragen gibt. Wir glauben, dass noch nicht alle Fragen wirklich gestellt worden sind. Wir haben uns auch dafür ausgesprochen, in der nächsten Legislatur weiterzumachen, weil wir Eindrücke von dem bekommen haben, was die Polizei und das Landesamt getan haben. Wir möchten gern wissen, was in der Justiz in den letzten Jahrzehnten unternommen worden ist, um Strafverfolgung, Verfolgungsdruck aufzubauen. Und wir möchten ein genaueres Gefühl dafür bekommen, wie die Strukturen in den Kommunen ausgeprägt gewesen sind, um die Zusammenarbeit zwischen dem Land, zwischen den Sicherheitsbehörden und den Kommunen, um die Gefahr Rechtsextremismus richtig einschätzen zu können.

Das sind Fragen, denen sich der Ausschuss noch nicht widmen konnte – weder in Zeugeneinvernahmen noch mithilfe von Akten –, und die wollen wir auf jeden Fall in der nächsten Legislaturperiode klären. Wir hoffen, dass dann zumindest das Wissen über das, was es jetzt teilweise an Erkenntnisinteresse auch aus den Reihen der Koalition gab, im nächsten Landtag noch breiter wird, damit das gemeinsame Problem auch tatsächlich gemeinsam gelöst wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Für die FDPFraktion Herr Abg. Biesok, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte Ihnen, Frau Präsidentin, danken, dass Sie gleich am Anfang der Aussprache zu dem Bericht an die Opfer des NSU erinnert haben. Während wir darüber diskutieren, wenn wir politisch bewerten, was hier passiert ist, ob es ein Staatsversagen gegeben hat oder nicht, haben diese Menschen ihren Vater, ihre Kinder oder ihren Ehemann verloren, und das sollten wir berücksichtigen, wenn wir uns hier darüber streiten, was schiefgegangen ist.

Ehrlich gesagt, Frau Köditz, wenn Sie sich in Anbetracht der zehn Morde hier in diesem Zusammenhang tatsächlich hinstellen und die Extremismusklausel ansprechen, damit weiterhin linksextreme Gruppen, die sich nicht zur

freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen

wollen, Staatsknete bekommen, dann finde ich das unter aller Sau.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von den LINKEN)

Meine Damen und Herren, vor etwas mehr als zwei Jahren hat der Sächsische Landtag auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses mehrheitlich beschlossen. Es sollte insbesondere geklärt werden, ob es mögliche Versäumnisse oder Fehlverhalten der Staatsregierung und deren nachgeordneter Sicherheitsbehörden gegeben haben soll, was dort gemacht wurde und welches Wirken es gegeben hat, die es ermöglicht haben, dass dieses Trio hier so lange unerkannt bleibt.

Wir haben uns im Untersuchungsausschuss mit Vertretern von Polizei und Verfassungsschutz beschäftigt, wir haben viele Zeugen vernommen und Sachverständige angehört. Wir haben den Innenminister gehört und namhafte Repräsentanten vernommen, die damals für die Bekämpfung des Rechtsradikalismus im Freistaat Sachsen zuständig waren.

Wir haben teilweise in geheimer Sitzung Akten studiert, wir haben uns sehr intensiv mit den Vorgängen im Verfassungsschutz beschäftigt und wir haben dort jederzeit Auskunft bekommen.

Ich möchte hier betonen: Ich hatte an keiner Stelle den Eindruck, dass die Staatsregierung einschließlich des Landesamtes für Verfassungsschutz versucht hat, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern, ganz im Gegenteil. Ich möchte Ihnen, Herr Staatsminister Ulbig, ausdrücklich danken, mit welcher Offenheit Sie diesen Untersuchungsausschuss unterstützt haben. Es gab ganz andere Untersuchungsausschüsse hier im Freistaat Sachsen, bei denen der Untersuchungsausschuss mühselig jede Akte, die er haben wollte, einklagen musste. Das Gegenteil war hier der Fall: Was an Akten vorhanden war, das haben wir auch zügig bekommen.

(Beifall des Abg. Benjamin Karabinski, FDP – Beifall bei der CDU)

Auch als die Aufklärung gewesen ist, habe ich das eine oder andere kritisiert, was an Informationspolitik vom Ministerium gekommen ist und dass wir teilweise von der Presse Informationen bekommen haben und wir als Abgeordnete erst danach darüber unterrichtet worden sind.

Aber einem möchte ich auch entgegentreten: dass hier Informationen nur scheibchenweise geflossen seien. Das war in der Natur der Sache begründet. Wenn der Staatsminister des Innern nach dem Auffliegen des NSU-Trios in seine Behörden gegangen wäre und dort einen Aktenschrank, wo „NSU“ draufstünde, mit einem vollständigen Akteninhalt hätte, den er hätte herausnehmen können, dann hätten wir es in der Tat mit einem Staatsversagen zu

tun gehabt; dann hätte man nämlich die Zusammenhänge erkannt und hätte nicht gehandelt. Man musste sich aber erst einmal die Zusammenhänge erschließen.