Protocol of the Session on November 8, 2007

Die Entsorgungsfirmen, bei denen es brannte, müssen sich nun Nachfragen gefallen lassen: Kann man ein wirtschaftliches Interesse an den Bränden ableiten? Entstehen den Recyclingfirmen, bei denen Kunststoffabfälle unkontrolliert verbrennen, wirtschaftliche Vorteile?

Die Deutsche Umwelthilfe warnt seit dem September 2006 zusammen mit dem Bundesumweltministerium und den Fachministerien in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vor zunehmenden Missbräuchen bei der Verpackungsverordnung. Sie fordern deshalb eine Novellierung. Die Deutsche Umwelthilfe ist auch auf die Brände der zahlreichen Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen aufmerksam geworden. In einem aktuellen Brief an Umweltminister Prof. Dr. Wöller bittet sie um Auskunft, welche Materialien, die der Verpackungsverordnung unterliegen, bei den Bränden in Sachsen vernichtet wurden.

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung steht kurz vor der Verabschiedung. Sie wird wahrscheinlich heute in 2. und 3. Lesung mit der Mehrheit von CDU und SPD den Bundestag passieren. Leider bringt diese Novelle noch immer zu wenige Lösungsansätze für die latenten Probleme im Dualen System. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen sie unter anderem wegen fehlender Transparenz der Verwertung und Verwertungsqualität ab. Wir fordern die Staatsregierung daher auf, im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. Mit dieser Novelle können die Probleme des Dualen Systems nicht gelöst werden.

Die zuvor genannten 58 Brände sind in der Kleinen Anfrage zu kategorisieren gewesen. Wenn man dies tut, dann erhält man schnell die Information, dass in 19 Fällen erhebliche Mengen an Recyclingmaterialien verbrannten und in mindestens 34 % der Brände Brandstiftung die

Ursache war. Bei weiteren 16 Bränden wird Selbstentzündung als Brandursache genannt.

Natürlich stellt sich meine Fraktion jetzt die Fragen: Wie sicher sind die Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen? Welche Gefahren gehen von den Bränden für die Bevölkerung aus? Darauf haben wir eine klare Antwort: Wir halten die Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen für nicht sicher. Wir begründen dies mit dem Ergebnis unserer Kleinen Anfrage. 59 Brände in Sachsen seit Anfang 2003 sind einfach zu viel! Das kann man nicht hinnehmen. Auch sind die Antworten der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage bezüglich der Schlussfolgerungen aus den Bränden für uns nicht ausreichend und in einigen Fällen doch recht realitätsfern.

Nach Auflistung der 58 Brände der letzten drei Jahre kommt man zu der Schlussfolgerung – Zitat: „Werden die geltenden Vorschriften und technischen Regeln eingehalten und die Anlagen bestimmungsgemäß betrieben, sind die bestehenden Brandschutzvorschriften und Kontrollmaßnahmen ausreichend.“ Und weiter: „Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes ist davon auszugehen, dass bei Einhaltung der bestehenden Anforderungen durch die Betreiber keine Gefahren für die Umwelt ausgehen.“

Die Frage nach der Sicherheit der sächsischen Abfall- und Recyclinganlagen lässt sich derzeit nicht klar beantworten. Jedoch sprechen die Brände Bände. Anhaltspunkte für Unsicherheiten liefern die Berichte der „Freien Presse“ nach den Bränden in Chemnitz und Reichenbach. Sie schreiben von geringen Sicherheitsstandards und fügen die Aussage an, dass der Gesetzgeber gar nicht mehr Standards fordere. Ebenso räumt Olaf Weiß, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Chemnitz, im Februar ein, dass sich der Gesetzgeber in Sachsen offenbar Gedanken über Sicherheitsstandards machen müsse.

Desgleichen wurden von der „Freien Presse“ Vollzugsdefizite beschrieben. In ihrer Ausgabe vom 27. Juli 2007 wurde berichtet, dass die Feuerwehr Chemnitz bereits ein halbes Jahr vor dem Brand in Chemnitz feststellte, dass durch Art und Mengen der brennbaren Stoffe erhebliche Brandgefahr besteht.

Meine Damen und Herren! Brände in Recyclinganlagen, bei denen neben großen Mengen von Wertstoffen und Müll auch regelmäßig die Infrastruktur, nämlich Hallen und Aufbereitungsanlagen, verbrennen, sind meist mit der Entwicklung von großen Rußwolken verbunden. Bei ungünstigen Witterungslagen ziehen die Schadstoffwolken auch direkt in Wohngebiete. In den Rußwolken sind neben anderen bedenklichen Verbindungen auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, PAKs, enthalten, und diese können Krebs erzeugen. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei diesen unkontrollierten Bränden Dioxine und Furane entstehen, deren Gefährdungspotenziale allgemein bekannt sind.

Die einzige Institution, die den Gefährdungsgrad des Rußes nach unkontrollierten Bränden erkannt hat, ist wohl die Chemnitzer Feuerwehr. Sie warnte nach dem Brand im Chemnitzer Entsorgungsbetrieb (CEB) in der „Freien

Presse“ vom 24.07.2007, dass beim Entfernen der Rußschicht sicherheitshalber Küchenhandschuhe getragen werden sollten.

Meine Damen und Herren, die Rußwolken, die beim Brand von Recyclinganlagen entstehen, können gefährliche Schadstoffe enthalten. Diese müssen von den Behörden gemessen werden, um die Bevölkerung wirksam vor diesen Belastungen schützen zu können. Eine rechtzeitige Information über die Art der Freisetzung von Schadstoffen, die mit den Großbränden verbunden sind, und daraus resultierende Verhaltensempfehlungen halten wir für äußerst wichtig. Auch in diesem Bereich liegen noch Schwachstellen der Staatsregierung vor.

Das belegt folgendes Beispiel: Auch die Landeshauptstadt Dresden wurde nicht von Bränden in Recycling- und Abfallbehandlungsanlagen verschont. Am 30. Mai dieses Jahres brannten in der AMAND Umwelttechnik Lockwitz GmbH Gemischt- und Gewerbeabfälle. Eine Rußfahne erreichte auch hier die Wohngebiete. In Auswertung des Brandes kam die Stadt Dresden in einer Zusammenfassung des Berichtes zu folgendem Ergebnis – Zitat: „Anwohner wurden über das Brandereignis und zum Verhalten über Lautsprecherdurchsagen von der Polizei informiert. Die dazu getroffenen Maßnahmen waren jedoch nicht ausreichend, um alle betroffenen Anwohner bzw. Personen zu erreichen.“

Meine Damen und Herren! Ich habe soeben unsere große Unzufriedenheit über die zahlreichen Brände in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen in Sachsen, verbunden mit den Gefahren für Mensch und Umwelt, dargelegt. Wir hoffen, dass unser Antrag dazu beitragen kann, dass Brände in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen in Sachsen bald der Vergangenheit angehören. Dann können wir alle die bunten Herbstabende ohne bedenkliche Rauchfahnen am Himmel genießen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die CDU-Fraktion hat das Wort; Herr Abg. Heinz, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier der Eindruck erweckt werden sollte, die „heiße Müllentsorgung“ sei der Standard oder der Regelfall in Sachsen bzw. würde stillschweigend geduldet, muss ich erst einmal ganz deutlich widersprechen, denn es wurde im Gegenteil in den letzten 17, 18 Jahren auf diesem Gebiet viel erreicht. Die meisten der Firmen arbeiten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Wenn man die Anzahl der Brände relativiert, sind es im Jahr zehn Brände, wovon jeder einzelne noch einer zu viel ist; und wenn man sich einmal die Brandursachen anschaut, dann wird auch der Brand eines Radladers aufgrund eines technischen Defektes als Katastrophe dargestellt, obwohl unsere Überwachungs- und Kontrollbehörden im Prinzip funktioniert haben. Ich bitte also darum, die Fälle etwas differenzierter zu betrachten.

Unabhängig davon ist die Anzahl der Brände zu hoch. Die entsprechenden Institutionen arbeiten natürlich daran und wenn es einmal brennt, weiß ein jeder: Es kommt die Kriminalpolizei, die Feuerwehr sucht nach den Ursachen und entsprechend auch die Versicherung, weil diese in der Regel auch nicht freudestrahlend zahlen will, sondern einen Grund sucht, ob sich dort eventuell der Versicherungsnehmer ein Fehlverhalten zuschulden kommen lassen hat. Ich denke also, dass die Institutionen ordentlich arbeiten.

Die zweite Frage, die immer unterstellt wird: wirtschaftliche Vorteile. Hier muss gefragt werden: Wer hat denn wirklich einen wirtschaftlichen Vorteil davon? Es kann doch in dem Fall nur sein, dass der Brandstifter selbst für die Entsorgung des Mülls verantwortlich ist. Brände bei größeren Aktiengesellschaften, GmbHs und dergleichen scheiden also eigentlich aus, weil der wirtschaftliche Vorteil in der Regel nicht bei der Geschäftsführung landet.

Aber auch an dieser Stelle gibt es Entwarnung, genauso wie wir es vor einigen Jahren beim Altholz erlebt haben. Bei den damals geplanten Anlagen sind alle davon ausgegangen: Für jede Tonne Altholz, die sie verbrennen, bekommen sie noch 100 Euro dazu. Mittlerweile hat sich hier der Markt so gedreht, dass auch Altholz ein begehrter Handelsartikel ist, und es muss im Prinzip zugekauft werden und die Entsorgungsfirmen brauchen nicht noch Geld für die Entsorgung zu zahlen.

Aufgrund der Entwicklung der Energiepreise werden auch die sogenannten Ersatzbrennstoffe in Kürze nicht mehr mit Entsorgungskosten belastet sein, sondern werden entsprechend ihrem Energiewert von den Firmen zu verkaufen sein, sodass sich auch hier über kurz oder lang das Argument erledigen wird, dass man einen wirtschaftlichen Vorteil davon hat, wenn man es einfach so verbrennt.

Natürlich kann man immer beklagen, der eine oder andere ist nicht gut genug informiert. Derartige Brände haben nun einmal die Eigenschaft, dass sie in der Regel spontan und unvorbereitet auftreten. Wer am Sonnabend früh aus dem Haus geht und sein Fenster auflässt und erst um sieben wieder nach Hause kommt, der hat schlicht und ergreifend Pech gehabt, denn keine Administration kann diese Dinge leisten. Insofern möchte ich hier vor überzogenen Erwartungen warnen.

Ich möchte von dieser Stelle aus trotz allem meinen Dank an die Feuerwehrleute aussprechen, die bei diesen Brandbekämpfungen viel leisten. Ich möchte unseren damit befassten Institutionen danken und gleichzeitig dazu aufrufen, weiter konsequent die Ursachen zu erforschen und diese, wenn möglich, abzustellen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Ich rufe die Linksfraktion auf; Herr Gebhardt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage der Klärung und Vermeidung der häufigen Brände in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen geht über den Bereich des Umwelt- und Brandschutzes weit hinaus. Das Thema ist geeignet, in der Bevölkerung Misstrauen gegen Firmen und Behörden hervorzurufen. Die Erfahrungen mit dem Kölner Müllskandal waren prägend für das Gefühl, dass es beim Müll „stinkt“ bzw. die Müllentsorgung auch in Sachsen anfällig für kriminelle Geschäftemacher sein könnte.

Daher ist es notwendig, die ungeklärten Vorfälle bzw. die Ursachen der Brände aufzuklären, damit kein Platz für Vermutungen bleibt, dass womöglich nicht mehr alles mit rechten Dingen zugeht, weil die sich selbst entflammende Entsorgung vielleicht billiger als die umweltfreundliche und vorschriftsmäßige Entsorgung ist.

Um die offensichtlich bestehende akute Brandgefahr einzudämmen, fordern wir mehr Überwachung, Kontrolle und Messstellen, um die Temperaturen in den zwischengelagerten Entsorgungsbergen zu messen.

Zu überlegen ist weiterhin, ob die zu verwertenden Stoffe in einer praktikablen Form bewegt werden müssen, damit diese brandauslösenden Temperaturen – wie jetzt in Leipzig möglicherweise geschehen, wenn man der „Leipziger Volkszeitung“ vom Wochenende Glauben schenken darf – nicht entstehen können. Im Übrigen ist in 27 % aller Fälle seit 2003 die Selbstentzündung als Ursache für die Brände anzusehen. In 20 Fällen geht die Staatsregierung von Brandstiftung aus. Hier ist zu hinterfragen, ob nicht nur bei den Lagerbedingungen bessere und höhere Standards anzuwenden sind, sondern auch die Möglichkeiten des unbefugten Betretens des Geländes von Recyclingfirmen verringert werden müssen.

Auch die Feuerwehren vor Ort müssen – vor allem in Gebieten mit Recyclingfirmen – mit besserer Technik ausgestattet werden, die es erlaubt, bei Bränden die tatsächliche Gefahr durch Giftstoffe festzustellen.

Mir scheinen deshalb die Aussagen der Staatsregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Lichdi wenig glaubwürdig, dass alle derzeitigen Bestimmungen zur Lagerung und Entsorgung in den sächsischen Recyclingfirmen ausreichend sind, wenn es in den letzten vier Jahren bis zum Oktober 2007 59-mal gebrannt hat. Daher ist die geforderte Einsetzung der Arbeitsgruppe richtig. Wir werden dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der GRÜNE-Fraktion zustimmen und sehr gespannt auf den Bericht der Staatsregierung warten.

(Beifall bei der Linksfraktion und den GRÜNEN)

Frau Dr. Deicke spricht für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ausgangspunkt für diese

heutige Debatte ist die Tatsache, dass es in der Vergangenheit zu einer Reihe von Bränden in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen gekommen ist. Daraus leiten nun die GRÜNEN die Schlussfolgerung ab, dass es erheblichen Aufklärungsbedarf gäbe. Deshalb soll eine interministerielle Arbeitsgruppe Ermittlungen durchführen und verschiedene Sachverhalte bewerten.

Ob es überhaupt zulässig ist, ohne erkennbare Rechtsgrundlage die von Ihnen begehrten Informationen von einer willkürlich eingesetzten Gruppe ministerieller Bediensteter zusammentragen zu lassen, halte ich für mehr als fraglich. Zumindest gewinnt man den Eindruck, als ginge es Ihnen um Befugnisse, die sonst nur Ermittlungsbehörden zustehen. In der Begründung heißt es, dass durch die Brände auch große Mengen an DSDPlasteabfällen beseitigt und dadurch den Entsorgungsfirmen nicht unerhebliche Kosten erspart wurden. Unterschwellig wird damit unterstellt, dass es in den Unternehmen kriminelle Machenschaften in Form der sogenannten heißen Entsorgung gäbe.

Dass es in den konkreten Fällen ein wirtschaftliches Interesse an den Bränden gegeben habe, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Vielmehr belegt die Aufzählung der Brände, wie sie in der Begründung angegeben ist, das Gegenteil, denn in fast allen Fällen brannte nicht nur das Recyclingmaterial ab, sondern wurden auch Gebäude und Anlagen vernichtet. Die Schäden sind zum großen Teil erheblich. Hinzu kommt, dass in Zeiten steigender Weltmarktpreise für Primärrohstoffe Sekundärrohstoffe zunehmend gewinnbringend vermarktet werden können. Das gilt für Kunststoffe ebenso wie für Altpapier, Altholz oder Altgummi. Bemerkenswert ist die Entwicklung gerade bei DSD-Kunststoffen. Mit PE-Folie lässt sich heute zum Beispiel ein Preis von etwa 180 Euro pro Tonne erzielen.

Ich vermute allerdings, dass es Ihnen vielmehr um die Probleme gehen könnte, die es momentan mit den mittel- und hochkalorischen Fraktionen gibt, die aus mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen ausgeschleust werden. Das hätten Sie aber dann in Ihrem Antrag so benennen müssen. Jedenfalls sind das die Fälle, bei denen ein Entsorgungsunternehmen ein wirtschaftliches Interesse haben könnte, weil es für die energetische Verwertung momentan noch Engpässe gibt und daher hierfür erhebliche Zuzahlungen getätigt werden müssen. Diese liegen zum Beispiel bei einer Mitverbrennung in Zementwerken und ähnlichen Betrieben in der Größenordnung von circa 30 Euro pro Tonne, bei Ersatzbrennstoff-Kraftwerken sogar bei bis zu 110 Euro pro Tonne. Das bedeutet auch, dass das Material, das momentan nicht verwertet werden kann, zwischengelagert werden muss. Es ist bekannt, dass dieses Material zu Selbsterhitzung neigt und eine häufige Ursache für Brände in Lagern von hochkalorischen Abfällen nicht nur in Sachsen ist.

Bei den bisher in Sachsen genehmigten Zwischenlagern für hochkalorische Abfälle wurden fachtechnische Stellungnahmen der Brandschutzbehörden sowie Brand

schutzkonzepte und Brandschutzgutachten vorgelegt. Sie sind Genehmigungsbestandteile und entsprechend zu beachten. Unklar ist mir auch, warum Sie nur die Hälfte der Brände als Anlass für weitere Aufklärung sehen. Sie müssen mir auseinandersetzen, wieso Sie nur weiteren Aufklärungsbedarf bei den Fällen sehen, in denen Brandstiftung und Selbstentzündung eine Rolle spielen. Was ist denn mit den anderen 50 %? Dazu zählen eine ganze Reihe unklarer Fälle sowie technische Defekte. Die sollen wohl nicht analysiert werden?

Dann fordern Sie eine Verbesserung der Überwachung. Dazu will ich Folgendes anmerken. Die Pflicht zu kontrollieren, ob die geltenden abfallrechtlichen und sonstigen genehmigungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, hat grundsätzlich zunächst der Betreiber selbst. Die meisten Betreiber sind Entsorgungsfachbetriebe. Das bedeutet, dass sie sich jährlich einer freiwilligen Überwachung durch eine technische Überwachungsorganisation unterziehen. Eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erfolgt nur, soweit festgestellt ist, dass die in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung genannten Anforderungen erfüllt sind und die zuständige Behörde dem Überwachungsvertrag zugestimmt hat. Ziel ist dabei eine Vereinfachung der behördlichen Kontrolle, also eine Deregulierung der Überwachung.

Zu den Anforderungen gehören die Betriebsorganisation, die personelle Ausstattung, der Versicherungsschutz, die Tätigkeiten sowie das Führen eines Betriebstagebuches. Hier sind unter anderem auch die besonderen Vorkommnisse zu dokumentieren. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt hierfür fünf Jahre.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Sie sollten die Aufklärung der Brandursachen getrost den zuständigen Ermittlungsbehörden überlassen. Mit der Forderung nach einer interministeriellen Arbeitsgruppe unterstellen Sie, dass die Ermittlungs- und Überwachungsbehörden entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Alles in allem spricht aus Ihrem Antrag ein abgrundtiefes Misstrauen gegenüber den Ermittlungs- und Überwachungsbehörden. Diese Behörden leisten aus unserer Sicht eine gute Arbeit.

So ist die Ursache für den am 13. Oktober auf dem Gelände der Entsorgungsfirma SERO in Leipzig ausgebrochenen Großbrand bereits aufgeklärt. Die Polizei hat darüber am 1. November informiert. Sie teilte mit, dass die Ursache für diesen Brand Selbstentzündung gewesen ist und – es ist sehr wichtig, dass ich das noch einmal betone – dass die betroffene Firma nicht gegen Vorschriften verstoßen hat.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Die NPD-Fraktion hat keine Redezeit mehr. Die FDP-Fraktion erhält das Wort. Herr Abg. Günther, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!