Meine Damen und Herren! Ich stelle das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen mit der Drucksachennummer 4/7600 zur Abstimmung. Wer stimmt dem Gesetz zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist das Gesetz beschlossen worden.
Aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 28. August 2004 ist der Abschluss eines neuen Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen entsprechend den Vorgaben des noch gültigen Hochschulrahmengesetzes auch rechtlich erforderlich. Mit diesem Staatsvertrag kommen die Länder dieser Verpflichtung nach und wollen ihr Hochschulzulassungsrecht zu einem übereinstimmenden Zeitpunkt auch neu regeln.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Mahngerichts
Hier ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Möchte doch ein Abgeordneter sprechen? – Herr Martens, Sie sind der Berichterstatter. Sie haben auch nicht das Bedürfnis? – Danke schön.
Wir stimmen artikelweise, wie gewohnt, ab, und zwar auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfas
Wer stimmt der Überschrift zu? – Wer stimmt der Überschrift nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer Enthaltung ist der Überschrift zugestimmt.
Wer stimmt dem Artikel 1 zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei keinen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist Artikel 1 angenommen.
Wer stimmt dem Artikel 2 zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Artikel 2 ist angenommen.
3. Beratung. Ich stelle das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Mahngerichts mit der Drucksachennummer 4/7601 zur Abstimmung. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer Reihe von Enthaltungen ist der Entwurf des Gesetzes als Gesetz beschlossen.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Meine Damen und Herren! Da keine Änderungsanträge beantragt und demzufolge auch nicht angenommen wurden, eröffne ich die 3. Lesung. Es gibt keine allgemeine Aussprache. Ich stelle das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder zur Gesamtabstimmung.
Es ist auch hier keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Erhebt sich Widerspruch gegen diese nicht vorgenommene allgemeine Aussprache? – Herr Dr. Martens, Sie möchten auch nicht sprechen? – Wir stimmen artikelweise über die Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses mit der Drucksachennummer 4/8097 ab.
Wer stimmt der Überschrift zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei 2 Enthaltungen ist diese jedoch mit großer Mehrheit angenommen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz einstimmig angenommen. Wer stimmt Artikel 1 zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Dem Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt worden. Danke schön.
Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 beendet. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Dem Artikel 2 ist ebenfalls einstimmig zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Drucksache 4/8183, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Es ist auch hier keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Somit kommen wir zur artikelweisen Abstimmung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des
Wer stimmt der Überschrift zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Ich stelle Einstimmigkeit fest.
Artikel 4 regelt das Inkrafttreten. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Ebenfalls Einstimmigkeit.
Artikel 1 hat den Titel „Zustimmung zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsamen Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen“. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Es herrscht wiederum Einstimmigkeit.
Da sich in der 2. Lesung nichts verändert hat, rufe ich auf zur 3. Lesung des Gesetzes zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes.
Artikel 2 hat den Titel „Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes“. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Wer stimmt diesem Gesetz zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich bedanke mich; das war einstimmig. Damit ist dieser Entwurf zum Gesetz erklärt. Meine Damen und Herren, das war der Tagesordnungspunkt 19.
Artikel 3 hat den Titel „Neufassung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes“. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Es besteht wiederum Einstimmigkeit.
Drucksache 4/6638, Unterrichtung durch den Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Es ist Redebedarf angekündigt. In der gewohnten Reihenfolge beginnt die CDU-Fraktion. Herr Peter Schowtka, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch unter dem unmittelbaren Eindruck der jahrzehntelangen perfiden Einschüchterungs- und Unterdrückungstätigkeit des Schwertes und Schildes der Partei der Arbeiterklasse, des allmächtigen Staatssicherheitsdienstes, hat der Sächsische Landtag vor nunmehr 15 Jahren das Gesetz über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beschlossen. Dem Landesbeauftragten wurde mit diesem Gesetz unter anderem die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes durch Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes als ein Instrument der SED zur Aufgabe gemacht – desgleichen die Unterstützung der Forschung und der politischen Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung der Tätigkeit der Stasi.
Der Landesbeauftragte hat dem Landtag mindestens jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Dieser liegt seit September vergangenen Jahres in seiner 14. Auflage in einem Umfang von 51 Seiten vor und konnte seitdem in seinem Detailreichtum von den Mitgliedern des Sächsischen Landtages studiert werden.
Herr Michael Beleites und seine fünf Mitarbeiter haben für ihre engagierte Tätigkeit, die im Bericht für den
Zeitraum von Juli 2005 bis Juni 2006 dokumentiert wird, den Dank und die Anerkennung dieses Hohen Hauses verdient.
Meine Damen und Herren, aus dem unterschiedlichen Beifall der Fraktionen glaube ich zu erkennen, dass nicht alle diese positive Beurteilung teilen.