Es ging mir um die Frage, wo die Regierung initiativ wird und wo sie bei ihrem Einsatz sehr fantasiereich ist. Wenn es darum geht, gegen Gaspreise vorzugehen, fehlt mir diese Fantasie leider.
Zweitens. Wir haben schon viel darüber gesprochen, was das für die Haushalte individuell bedeutet. Ich meine aber, die Explosion der Gaspreise ist vor allen Dingen auch aus wirtschaftlicher Sicht ein Riesenproblem. Uns geht nämlich für den sächsischen Mittelstand ein enormer Betrag an Kaufkraft verloren. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale in Berlin werden die deutschen Haushalte allein für Heizung und Autofahren bei den derzeitigen Preisen bis Jahresende voraussichtlich 25 Milliarden Euro mehr zahlen als im Vorjahr.
Wir haben einmal ausgerechnet, was es für Sachsen bedeutet, wenn der Erdölpreis noch einmal steigt: Es ist davon auszugehen, dass Sachsen allein durch die Gaspreisexplosion und die Explosion bei den Preisen für Sprit noch einmal ein bis zwei Milliarden Euro Kaufkraft verloren gehen. Diese Milliarden könnten hier viel besser angewendet werden – für den Klein- und Mittelstand –, sie könnten den Kleinunternehmen vor Ort zugute kommen.
Handel, Handwerk und die mittelständische Wirtschaft werden diesen Verlust an Kaufkraft bitter zu spüren bekommen. Deswegen ist der Aufschrei des Handwerks in dieser Frage mehr als berechtigt.
Meine Damen und Herren, es handelt sich hier um einen äußerst üppigen Anstieg der Spekulationsgewinne – und das auf Kosten der Verbraucher. Ich finde, diese Gewinne dürfen die Konzerne nicht länger einstreichen.
Aber wenden wir uns doch einmal den Ursachen der Gaspreisexplosion zu! Die Gaswirtschaft behauptet, sie müsse die Preise erhöhen, weil die Kosten für sie größer seien, beispielsweise für die Erschließung von Gasfeldern. Das sei so kapitalaufwändig. Dass dies offensichtlich mitnichten so ist, dafür spricht eine Meldung, die ich einmal zitieren möchte. Diese Meldung kam am 13. September kodiert von der Agentur auf den Tisch und trägt die Überschrift: „Gewinnziel vier Milliarden US-Dollar bei Nordeuropa-Gasleitung im ersten Jahr“. Jetzt zitiere ich einfach nur aus der Meldung:
„Die nordeuropäische Gasleitung werde schon im ersten Jahr des Betriebes rund vier Milliarden US-Dollar Gewinn einbringen. Dahin gehend kommentierte der Direktor des Internationalen Instituts für Energiepolitik, der in der vorherigen Woche ein Abkommen über den Bau der nordeuropäischen Gasleitung unterzeichnete, wie folgt: Unter Berücksichtigung der Gaspreise und der Baukosten werde die Kapitalrückflussdauer nicht sehr lang sein“. – Die Kapitalrückflussdauer werde nicht sehr lang sein! – „Es sei unschwer zu errechnen, dass bereits im ersten Jahr des Betriebes rund vier Milliarden US-Dollar Gewinn erzielt werden.“
Also, mitnichten sind die Investitionskosten für die Unternehmen so hoch, sie machen bereits im ersten Jahr Gewinne. Solche Amortisationsraten wünschte man sich für andere Wirtschaftszweige.
In Leipzig gründete sich in diesem Jahr eine illustre Gesellschaft. Ostdeutsche Gasversorger gründeten das „Forum Erdgas“. Ziel dieses Forums war es angeblich, Informationen über die Ursachen der Preisentwicklung bei Gas zu liefern. Mitnichten wurden über dieses Forum wirklich einmal Kalkulationsoffenbarungen etc. kundgetan. Aber dieses Forum hat schon Hintergrundinformationen geliefert. Wir fanden in den Informationsmaterialien, die an Medienvertreter verteilt wurden, einen bezeichnenden Satz – da steht es! –:
„Die von lokalen Gasversorgungsunternehmen, Ferngasgesellschaften und Importeuren gezahlten Preise für den jeweiligen Gasbezug orientieren sich an den Preisen, die der Verbraucher bereit ist zu zahlen.“
Das ist der Gipfel der Unverfrorenheit; denn die sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher sind mitnichten mehr bereit, solche Gaspreisexplosionen zu bezahlen. Es ist gut zu wissen, dass inzwischen über die Bundesebene, über Hamburg, über die Verbraucherzentrale geklagt worden ist und man dort schon konkrete Dinge für die Verbraucher erwirkt hat. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Hamburger Landgerichtes muss jetzt das Unternehmen E.on seine Preiskalkulation offen legen. Das Unternehmen müsse nachweisen, dass drei Preiserhöhungen seit dem vergangenen Oktober um insgesamt 25 % gerechtfertigt sind. Also, wer hier offensiv vorgeht, hat auch die Möglichkeit, vor Gericht Recht zu bekommen. Herr Lämmel, weil Sie vorhin so über das Bundeskartellamt geschimpft haben: Wir sind hier in Sachsen, also können wir uns einmal anschauen, was die Landeskartellämter in Sachsen geleistet haben.
Ich möchte einmal in Erinnerung rufen, was die Landeskartellbehörde im Verlaufe dieses Jahres von Januar bis Mai für hinlänglich befand. Sie hat lediglich drei von 40 in Sachsen tätigen Gasversorgern zur Stellungnahme für Gaspreiserhöhungen aufgefordert. – Nur drei von 40! Das ist doch wirklich zu wenig. Sie hat dann gegen drei eine formlose Vorprüfung eingeleitet, aber eine Vorprüfung wurde bereits wieder eingestellt; und ich finde, das reicht
Nun wurden – das stimmt – zum 1. August die Gaspreise der 40 Gasversorger nochmals abgefragt. Ich bin sehr gespannt auf die Bewertung der Ergebnisse. Die Preisfrage, die sich mir hier stellt, ist natürlich: Wird die Landeskartellbehörde, wird das Wirtschaftsministerium die Gasversorger weiter mit Samthandschuhen anfassen oder gibt es den notwendigen Druck? – Ich plädiere dafür, dass es endlich den ordentlichen Druck im Sinne der sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher gibt.
Sie haben über das Verfahren des Bundeskartellamtes gesprochen, und in diesem Zusammenhang wird der Präsident des Bundeskartellamtes wie folgt zitiert: „Ob die Öffnung der langfristigen Lieferverbindungen auf dem Konsensweg erreicht wird oder vor Gericht erstritten wird, liegt nun in den Händen der Unternehmen.“
Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, solch energisches Vorgehen des Bundeskartellamtes wie in dieser Frage erwartet die Linksfraktion.PDS von Ihnen. Es geht schließlich um mehr als eine Milliarde Kaufkraft. Es geht um viele sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher, und deswegen möchte ich Sie auffordern: Ermuntern Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskartellbehörde zu einem derartigen Vorgehen. Ermuntern Sie die Landeskartellbehörde, ihre rechtlichen Instrumente wirklich auszunutzen, um ungerechtfertigte Gaspreiserhöhungen hier in Sachsen zu unterbinden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den beiden vorliegenden Anträgen zur Gaspreisentwicklung wurde ein hoch interessantes, aber auch, wie wir gemerkt haben, äußerst diffiziles Thema aufgriffen. Aufgrund des Abstimmungsverhaltens der NPD-Fraktion beantrage ich jetzt schon punktweise Abstimmung; denn Auskunftsverlangen und Forderungen nach Überprüfungen, mehr Wettbewerb sowie Offenlegung der Kalkulation können wir uns natürlich anschließen. Einen eingehenderen Beratungsbedarf sehen wir aber in der Frage der Ölpreisbindung, da hier vielfache ökonomische Wirkungsmechanismen vorliegen. In diesem Punkt werden wir uns enthalten.
Meine Damen und Herren! Es ist bekannt und auch schon mehrmals gesagt worden, dass E.on, Vattenfall und EnBW sowohl Umsatz- als auch Gewinnsteigerungen zu verzeichnen haben, und es ist ebenso bekannt, dass die Gaspreise in Sachsen bundesweit am höchsten sind.
Nochmals ein Vergleich zur Vergegenwärtigung der Bandbreite der Diskrepanzen. Für den Jahresdurchschnitt von 17 500 Kilowattstunden bezahlt man bei der Dort
munder Energie und Wasser 876,03 Euro, bei den Stadtwerken Dresden hingegen 1 114,90 Euro. Dieser Zustand ist natürlich katastrophal für die hohen Nebenkosten und verschärft erheblich den sozialen Problemdruck. Aber auch viele Unternehmen, insbesondere die mittelständischen, leiden darunter. Ich möchte behaupten, dass sogar die gesamte konjunkturelle Entwicklung dadurch abgebremst wird.
Die NPD-Fraktion unterstützt daher die Untersuchung und Kontrolle gewisser sozial bedenklicher Entwicklungen. Ich verweise in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die Differenz zwischen der Entwicklung der Gasimportpreise und den Preisen für Haushaltskunden oder die bereits angesprochenen Preisschwankungen. Für die Haushaltskunden stiegen die Gaspreise seit dem Jahr 2000 prozentual mehr als die Preise für Öl, Benzin, Strom oder Fernwärme. Ich zitiere Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes für Energieverbraucher, der ausführt, dass in erster Linie der Missbrauch der einseitigen Preisfestsetzungsspielräume durch die Gasversorger ein Problem sei.
Soweit, meine Damen und Herren der antragstellenden Fraktionen, besteht wohl Konsens, doch ich vermisse in den Anträgen Aussagen zur Erdgassteuer. Etwas weniger als 30 % der Haushaltspreise schöpft der Fiskus ab. Auch die Diskussion, inwieweit hier Handlungsspielräume vorhanden sind, wäre meines Erachtens durchaus legitim.
Nun zum Themenkomplex der so genannten Ölpreisbindung, und ich spreche hier ganz bewusst von einem Komplex; denn um einen solchen handelt es sich auch. Die NPD-Fraktion würde es begrüßen, wenn die Antragsteller diesen Punkt ausklammern könnten, um hierzu am besten im Rahmen einer Sachverständigenanhörung Näheres zu erfahren. Ich möchte auch begründen, weshalb ich befürchte, dass ein politischer Schnellschuss unter Umständen nach hinten losgehen könnte. Die Preisbindung erfolgt, historisch gesehen, hauptsächlich zur Sicherung der Investitionen in die Infrastruktur. Die mag meines Erachtens gern auf seine Aktualität hin überprüft werden. Doch zuallererst muss festgestellt werden: Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich, sondern vertraglich geregelt, weshalb die Politik auch nur bedingt handlungsfähig ist.
Darüber hinaus müssen wir uns vergegenwärtigen, dass wir hier innerhalb eines privatwirtschaftlichen Rahmens mit einem Oligopol von Gaslieferanten konfrontiert sind. Über 75 % des gesamten deutschen Erdgasaufkommens stammen von nur drei Produzenten. Jetzt stellt sich die Frage, wie sich ohne Preisbindung an die energetische Leitwährung, das Öl, wohl die preisliche Selbstbestimmung auswirken würde – zumal unter den Rahmenbedingungen eines Angebotsoligopols mit zunehmend steigender Nachfrage. Die Befürchtung liegt nahe, dass die Preise keinesfalls sinken, sondern unter Umständen sogar steigen könnten.
Natürlich, meine Damen und Herren, gibt es aber auch Gasmärkte ohne Ölpreisbindung, die näher zu betrachten
von besonderem Interesse ist. Dies ist zum Beispiel in den USA und Großbritannien der Fall. Doch zeigt sich hier überraschenderweise auch, dass auf diesen Märkten ein gewisser Marktzusammenhang zwischen den beiden Energieträgern besteht. Auch die dortigen Spottmarktpreise orientieren sich zeitverzögert am Ölpreis, und dies ohne jegliche vertragliche Bindung. Der einzige Unterschied zum deutschen Markt zeigt sich in höheren Preisschwankungen, was aber mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit meines Erachtens dann doch eher für den deutschen Markt spricht. Denn gerade der Aspekt der Versorgungssicherheit ist von besonderer Relevanz, insbesondere weil wir über die Güterbereitstellung auf dem Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge sprechen. Dies ist traditionell ein staatlicher Aufgabenbereich, der sich aber zunehmend im Zielkonflikt mit privatwirtschaftlichen Ansprüchen befindet.
Der Grad der Eigenförderung ist gering, und unter der Maßgabe von Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit ist es meines Erachtens erlaubt, kritisch zu hinterfragen, inwiefern die Erwägungen des Bundeskartellamtes sinnvoll sind, die langfristigen Lieferverträge zu untersagen. Dies soll aber nicht heißen, dass ich einem generellen Initiativwerden des Kartellamtes entgegenstehen würde, und, meine Damen und Herren, wie ich vernommen habe, sollen inzwischen auch gewisse SPDPolitiker ihre Zweifel an der Koppelung des Ölpreises angemeldet haben, so zum Beispiel Herr Eichel. Wieso beteiligt sich also die hiesige SPD an dieser Forderung? – Wohl aus dem gleichem Grund wie die anderen Antragsteller auch: aus Populismus. Sie suggerieren damit, dass allein durch die Entkoppelung des Ölpreises die Haushalte mit niedrigen Gaspreisen gesegnet würden. Ja, meine Damen und Herren, das wäre schön, und wäre diese Einnahme gesichert, dann würden wir natürlich auch zustimmen. Doch sollte meines Erachtens erst eingehend geprüft werden, bevor man unter Umständen Augenwischerei oder politischen Etikettenschwindel betreibt; denn haben Sie schon einmal gefragt, was Ihnen die Haushalte erzählen werden, wenn die Gaspreise dann nicht sinken, sondern unter Umständen sogar steigen?
An Sie, Herr Lämmel: Ich schlage Ihnen vor, lassen Sie uns, ehe wir eine voreilige Entscheidung treffen, am besten im Rahmen einer Sachverständigenanhörung doch einmal zu diesem Thema sprechen, welche Auswirkungen zum Beispiel eine Entkoppelung vom Ölpreis nach sich zieht oder ob eventuell Festtarife durch Versorgungsunternehmen auch anderweitig umsetzbar sind bzw. welcher Zusammenhang zwischen den Verbraucherpreisen und der Arbeitsmarktsituation in gewissen Branchen besteht. Welchen Wettbewerb brauchen wir, haben wir, wollen wir? Welche Voraussetzungen für Netzwerkbetreiber und deren Investitionskosten sowie des Eigenförderungsgrades sollten erfüllt sein? – Dies alles wären Fragen, die wir noch klären sollten und müssen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich haben schon die beiden Anträge verwundert, die heute hier vorgelegt wurden. Die Debatte verwundert mich noch viel mehr, weil ich das Gefühl habe, dass viele von Ihnen überhaupt nicht verstanden haben, worum es geht,
und die allgemein öffentliche Diskussion dazu nutzen wollen, sich zu profilieren. Ich möchte Sie davon informieren, wie die Sache strukturiert ist. Wir haben innerhalb der Energieversorgung drei Ebenen: die Ebene der Preisgestaltung zwischen den Importeuren und den Gasproduzenten. Die nächste Ebene ist die zwischen den Importeuren und den lokalen Versorgern. Die dritte Ebene ist die zwischen den Versorgern und Endverbrauchern. Wenn man das Thema diskutiert, muss man über diese drei Ebenen differenziert diskutieren.
Wenn man sich anschaut, wie sich die Verbraucherpreise für Energie von 1995 bis 2004 ohne Steuereffekte entwickelt haben, stellt man fest: Der Gaspreis ist um 40 % gestiegen, allerdings der Ölpreis um 80 %. Wie Sie da noch an der Mär von der Ölpreisbindung, dass seit 40 Jahren die Gaspreise an die Ölpreise gekoppelt wären – durch wen auch immer –, festhalten können, ist mir unerklärlich. Für diese Behauptung fehlt jede Grundlage.
Der Importeur für uns in Sachsen – wir reden ja über Sachsen – ist eigentlich im Wesentlichen die VNG. Die VNG wiederum hat im Wesentlichen mit Russland und Norwegen Lieferverträge. Hier werden immer wieder veränderte Verträge abgeschlossen. Dies ist nicht nur ein einziger Vertrag, es gibt verschiedene Verträge. Es ist richtig, dass in diesen Verträgen eine Bindung an den Ölpreis vorhanden ist – aber in der Gestalt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Preis ausgehandelt wird, der dann an den Ölpreis gebunden wird. Es ist nicht so, dass wir seit 40 Jahren eine feststehende Ölpreisbindung haben. Das ist schlicht und einfach nicht wahr. Hinsichtlich der Verträge zwischen den Importeuren und den Versorgern besteht Vertragsfreiheit. Man kann wählen, ob man feste Preise oder an das Öl gebundene Preise haben möchte. Die große Masse der lokalen Versorger hat ölpreisgebundene Verträge. Sie könnten sich aber auch für andere entscheiden.
Ein Beispiel aus unserer Praxis, das für Sie vielleicht besser nachvollziehbar ist, ist das Kreditgeschäft. Wenn Sie zur Bank gehen, können Sie sich entscheiden, ob Sie einen Zehnjahresfestzins haben wollen – mit allen Konse
quenzen, Risiken und Chancen – oder ob Sie variable Verzinsung haben wollen. Das ist die freie Entscheidung der Marktparteien, und so soll sie auch sein.
Wenn wir uns überlegen, wo die Preise herkommen, müssen wir auf die kommunale Ebene schauen. Wer sitzt denn in den Aufsichtsräten der Kommunalunternehmen? In Leipzig haben SPD und PDS die Mehrheit im Stadtrat, die hier die großen Töne geschwungen haben. Die Mehrheit im Stadtrat hätte längst verhindern können, dass diese Preisgestaltung so ist. Wenn Sie sich hier im Landtag hinstellen und die Dinge kritisieren, die Ihre Kollegen in den kommunalen Fraktionen veranstalten, halte ich das für verlogen.