Mit ihrem Antrag „Aufbau Ost: Umsteuern in Sachsen“ zielt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine grundlegende Änderung der GA-Förderpolitik. Auf den Punkt gebracht, lautet die Forderung der GRÜNEN: „Überlasst die strukturschwachen Regionen sich selbst – konzentriert die Förderung auf Dresden und Leipzig!“
Und dem Mittelstand rufen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu: „Wir entscheiden, welche Branchen künftig erfolgreicher sein werden als andere. Und wenn ihr nicht dabei seid, werdet ihr nicht mehr gefördert!“
Ich denke, das kann nicht die Richtung für Sachsens Zukunft sein! Die Staatsregierung überprüft die Förderpolitik regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und passt sie neuen Gegebenheiten an. So haben wir uns natürlich mit den auch unter den Wirtschaftsforschungsinstituten umstrittenen Forderungen nach einer regionalen oder sektoralen Konzentration der Förderung sorgfältig auseinander gesetzt.
Wir stehen zu unserer Verantwortung – sowohl gegenüber dem Steuerzahler als auch gegenüber den Mitbürgern und Unternehmen in den wirtschaftlich schwächer entwickelten Regionen Sachsens.
Mit Hilfe der GA sollen strukturschwache Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten. Ziel ist der Abbau regionaler Entwicklungsunterschiede. Darüber hinaus ergänzt die Regionalpolitik die global ausgerichtete Wachstums- und Beschäftigungspolitik.
Solange es noch solch großflächige strukturschwache Regionen wie die Lausitz oder das Erzgebirge gibt, weitab von den nächsten Wachstumskernen, können wir nicht großzügig darüber hinweg schauen! Deshalb sind die allgemeinen Förderintensitäten in den strukturschwachen Gebieten bewusst am höchsten und in den Zentren Leipzig und Dresden am niedrigsten. Gleichzeitig wird die
Möglichkeit offen gehalten, für Investitionsmaßnahmen von gesamtwirtschaftlichem Interesse auch in den Zentren Beihilfen in der notwendigen Höhe gewähren zu können.
Erlauben Sie mir, dass ich noch kurz auf den Vertrag über die Europäische Union hinweise, der in den Artikeln 87 und 88 eindeutig festlegt, dass staatliche Beihilfen an Unternehmen grundsätzlich verboten sind und im Ausnahmefall nur zur Entwicklung besonders benachteiligter Regionen gewährt werden dürfen. Ich kann nicht erkennen, wie ein Ausschluss großer Regionen wie der Lausitz von der Investitionsförderung damit in Einklang zu bringen wäre.
Was die Frage der Besetzung des Beirats bei der Sächsischen Aufbaubank betrifft, so ist es aus meiner Sicht selbstverständlich, dass dem Beirat Vertreter der Wirtschaft angehören. Die SAB plant, den Beirat noch in diesem Jahr neu zu besetzen. Seine Aufgabe ist es, die SAB in allgemeinen Fragen ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Beirat kann dabei auch einen wertvollen Beitrag dafür leisten, dass Förderverfahren einfacher werden.
Allerdings sehe ich nicht – wie Sie es in Ihrem Antrag unterstellen –, dass die SAB übermäßig lange für die Zahlungsentscheidung über Förderanträge braucht. Meiner Erfahrung nach fehlt es häufig an den notwendigen Unterlagen.
Die Forderung nach Umschichtung von Mitteln aus dem Straßenbau in die Technologie- und Forschungsförderung berührt die Frage unserer Mobilität und damit ein sehr wichtiges, gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Unstrittig ist die herausragende Bedeutung der Mobilität für unsere arbeitsteilige Wirtschaft, für eine hohe Wohnund Lebensqualität. Wir wollen eine Mobilität für Bürger und Wirtschaft, die langfristig für Mensch und Natur tragbar ist. Dabei wird auch in nächster Zukunft die Straße die Hauptlast dieser Mobilität zu tragen haben.
Seit 1991 haben wir in Sachsen etwa 13 Milliarden Euro in den Straßenbau investiert. Ohne diese hohen Investitionen wäre die bisherige wirtschaftliche Aufbauleistung nicht möglich gewesen. Straßenbau ist Wirtschaftsförderung. So zählt auch die Prognos AG bei ihrer Unternehmensbefragung den Standortfaktor Verkehrsanbindung zu den drei wichtigen Standortfaktoren – neben Produktionssicherheit und qualifizierten Arbeitskräften. Ich finde die gute Wertung der Verkehrsanbindung in Sachsen durch die befragten Unternehmen sehr erfreulich. Um diesen Standortvorteil zu halten und auszubauen sind weiterhin hohe Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur – auch für die Straße – nötig. Erstens besteht im Ausbaustandard des Straßennetzes nach wie vor ein teilungsbedingter Nachholbedarf. Zweitens weisen die Prognosen der Bundesverkehrswegeplanung eine erhebliche Verkehrszunahme gerade auf der Straße aus und drittens müssen wir in Sachsen die Straßeninfrastruktur zu den tschechischen und polnischen Nachbarn ausbauen. Dabei ist eine höhere Straßennetzdichte grundsätzlich nicht erforderlich und wird auch nicht angestrebt. Die im Haushaltsplan für den Straßenbau veranschlagten Mittel sind dringend erforderlich, um EU-Mittel für den Ausbauplan Staatsstraßen in Anspruch zu nehmen. Auch dringliche Erhaltungsmaßnahmen erfordern zunehmend erhebliche Aufwendungen. So muss – auch infolge der Winterschäden und aufgrund der begrenzten Mittel – auf einzelnen Staatsstraßen mit weiteren Verschlechterungen des Zustandes gerechnet werden. Die vorgeschla
Dabei sind wir uns gleichzeitig der besonderen Bedeutung der Technologieförderung für den Ausbau einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur in Sachsen bewusst. Beide Bereiche, Straßenbau und Technologieförderung, werden wir auch in Zukunft in einer ihrer Bedeutung angemessenen Weise unterstützen.
Insgesamt sind in Sachsen allein im Jahr 2005 Maßnahmen – insbesondere Ausbaumaßnahmen von Ortsdurchfahrten – in Höhe von zirka 61,6 Millionen Euro baureif, bei denen die Finanzierung aufgrund der Haushaltsansätze noch nicht sichergestellt ist.
Das Präsidium hat festgelegt, die 25. Sitzung für morgen einzuberufen, und zwar zu 10:00 Uhr. Machen Sie das Beste aus dem Tag! Es ist erst 17:50 Uhr. Wir waren heute sehr gut.