Protocol of the Session on June 26, 2009

Das war die einreichende Fraktion. Als Nächstes spricht die CDU-Fraktion. – Dort besteht kein Aussprachebedarf. Möchte für die Koalitionsfraktionen jemand sprechen? – Ja, dann muss ich zuerst die Linksfraktion fragen. – Aber die Linksfraktion hat mir auch niemanden gemeldet. Ist dem so? – Dann bitte ich Frau Weihnert, für die Koalition zu sprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, die demokratischen Mitglieder dieses Hauses, lassen es nicht zu,

(Jürgen Gansel, NPD: Das wird jetzt ein Multikulti-Singsang!)

dass vom heutigen letzten Plenartag der 4. Legislaturperiode pauschale Hasstiraden der NPD – Herr Gansel, hören Sie einmal ein bisschen zu, vielleicht können Sie das auch verstehen, was ich sage – gegen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Sachsen ausgehen.

(Zuruf der Abg. Jürgen Gansel, NPD, und Stefan Brangs, SPD)

Gemeinsam haben wir gestern den Bericht der Ausländerbeauftragten Frau de Haas zustimmend zur Kenntnis genommen – mit Recht. Für uns demokratische Abgeordnete ist es ein gemeinsames Anliegen, eine Willkommenskultur für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger zu entwickeln.

(Unruhe bei der NPD – Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN)

Es soll ein Willkommen sein, das auch wir spüren, wenn wir in andere Länder – sei es dienstlich oder privat – reisen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf den 8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik und in den auswärtigen Beziehungen und anderen Politikbereichen vom Juli 2008 eingehen. Dort heißt es unter Punkt 1.5.1 zu Religionsfreiheit und interreligiösem Dialog in Deutschland: „In Deutschland sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses in Artikel 4 des Grundgesetzes als Grundrecht geschützt.“

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN – Holger Apfel, NPD: Die Freiheit, Hass zu predigen, auch!)

Auch in der Sächsischen Verfassung wird in Artikel 19 unmissverständlich festgehalten: Erstens, die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Zweitens: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Religionsfreiheit, die individuelle und kollektive Wahrnehmung der daraus folgenden Rechte, stehen den Angehörigen aller Religionen zu. Ebenso genießen alle Religionsgemeinschaften ohne Unterschiede und unabhängig von ihrer Mitgliederanzahl die kooperative Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht. Sowohl das Grundgesetz als auch die Sächsische Verfassung begründen für den Staat die Pflicht zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger.

Der Staat hat unsere vollste Unterstützung, wenn er konsequent und entschieden gegen jede Form religiöser Intoleranz eintritt und ein gesellschaftliches Klima fördert, welches ein friedliches Zusammenleben verschiedener Religionen auf der Basis gegenseitigen Verständnisses und Respekts ermöglicht.

Wir begrüßen daher auch ausdrücklich die Zwischenergebnisse der deutschen Islamkonferenz, welche gerade

ihre 4. Sitzung beendete. Die Konferenz setzt ein deutliches Zeichen, dass Muslime in Deutschland angekommen, aufgenommen und Teil Deutschlands geworden sind – so der Bundesinnenminister. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Dialog dieser Konferenz fortgesetzt wird.

Nun kurz einige Worte zum Islamismus: Ein einfacher Blick in den sächsischen Verfassungsschutzbericht hätte genügt, um festzustellen, dass „im Gegensatz zur Religion des Islam es sich beim Islamismus um eine extremistische politische Ideologie auf der Grundlage islamischreligiöser Überzeugungen handelt“. In Abgrenzung dazu wird unter islamistischem Terrorismus der nachhaltig geführte Kampf für islamistische Ziele mithilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und das Eigentum anderer Menschen verstanden. Wir, die Koalition, und alle anderen demokratischen Fraktionen setzen sich unmissverständlich für die Strafverfolgung und richterliche Verurteilung aller – ich betone: aller – ein, ob sie ausländischer oder deutscher Nationalität sind.

(Alexander Delle, NPD: Das wäre ja mal etwas Neues!)

Mein Fazit ist: Menschenrechte und Islam sind kein Widerspruch, wie Sie es darstellen wollen. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind uns in Sachsen jederzeit herzlich willkommen. Wir lassen sie nicht von Ihnen stigmatisieren.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, der Linksfraktion, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Danke schön. – Möchte die FDP-Fraktion das Wort erhalten? – Die Fraktion der GRÜNEN? – Die NPD noch einmal im Rahmen ihrer Redezeit? – Ja, Herr Abg. Gansel.

Sehr geehrte Frau Weihnert! Wie die islamische Kultur des Willkommens aussieht, hat man vor wenigen Tagen im Jemen gemerkt, wo zwei Frauen kaltblütig aus religiösen Gründen umgebracht worden sind, weil sie christlichen Glaubens waren. So viel zum islamischen Verständnis einer Willkommenskultur.

(Beifall bei der NPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor wenigen Wochen berichtete das MDR-Magazin „Fakt“ von neuen Vorwürfen gegen den wegen einiger Talkshow-Auftritte zu unrühmlicher Bekanntheit gelangten Imam von Köln, Hassan Dabbagh. Hassan Dabbagh unterhält nach MDRRecherchen Kontakte zu dem Netzwerk Al-Qaida. Dieser Vorwurf ist noch recht diffus und in Zeiten eines von amerikanischen Machtinteressen dominierten Krieges gegen den Terror auch nicht sonderlich aussagekräftig.

Viel schwerer wiegt schon die Nachricht, dass bei einer Durchsuchung der Leipziger Al-Rahman-Moschee Hetzschriften gefunden worden sind, in denen zur Tötung von Ungläubigen aufgerufen worden ist. Dieser – vom Sächsischen Landeskriminalamt übrigens bestätigte – Vorwurf

zeigt, dass sich auch im Freistaat Sachsen Bürger einer zunehmenden islamischen Gefahr ausgesetzt sehen – und das trotz aller Beschwichtigungsversuche der etablierten Politik. Aus Tötungsaufrufen, wie sie in der Al-RahmanMoschee gefunden wurden, kann nur allzu leicht blutige Realität werden, wie die jüngsten Geiselmorde im Jemen beweisen.

Im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl gibt es ohnehin Warnungen vor islamistischen Attentaten in Deutschland und vor Moslemangriffen auf Deutsche. Es wäre falsch, darüber in Panik zu verfallen. Aber auch die Sächsische Staatsregierung muss endlich mit härteren Bandagen gegen islamistische Keimzellen, wie sie offensichtlich in Leipzig bestehen und im Wachsen begriffen sind, vorgehen.

Das wichtigste Mittel, gegen die Hassprediger vom Schlage eines Hassan Dabbagh vorzugehen, ist und bleibt nach NPD-Auffassung die Abschiebung dieser Personen in ihre Heimatländer. Wer sich die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen hat, die man heute sowieso wie beim Discounter hinterhergeschmissen bekommt, dem muss sie eben wieder aberkannt werden, so wie dies auch in anderen europäischen Staaten unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit möglich ist.

(Beifall bei der NPD und des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos)

Oder ist es etwa nur im Entferntesten mit den Loyalitätspflichten eines neuen Staatsbürgers vereinbar, in seinen neuen Landsleuten nur Ungläubige und bei fehlender Unterwerfungsbereitschaft vielleicht Attentatsopfer zu sehen? Dieser Islamisierungswahnsinn, der aus Westdeutschland auch immer mehr in die mitteldeutschen Großstädte schwappt, muss beendet werden; und das mit aller Konsequenz.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Abendland und Christentum!)

Aber die Staatsregierung ist auch gut beraten, sich endlich vom völkerrechtswidrigen und verlogenen Krieg gegen den Terrorismus zu distanzieren, den die Imperialmacht USA leider auch von sächsischem Boden aus führt. Dieser Krieg ist nur ein Vorwand zur Durchsetzung amerikanischer Kapitalinteressen und der Gleichschaltung anderer, nicht westlicher Kulturen und Lebensentwürfe. Der amerikanische Wirtschafts- und Kulturimperialismus schafft gefährlicherweise auch in Deutschland das Klima, in dem islamistischer Terrorismus gedeiht.

Die konsequente Forderung der NPD kennen Sie ja: die sofortige Einstellung aller US-Militärflüge vom Luftdrehkreuz Leipzig aus.

Ein weiterer Humus für Terrorismus ist naheliegenderweise das Prinzip offener Grenzen und tödlicher Toleranz gegenüber fremden Landräubern. Man muss sich über die Gefährdungslage doch nicht wundern. Erst lässt man Millionen kulturfremde Moslems ins Land. Man begegnet ihnen mit kultureller Selbstverleugnung und nationalem

Selbsthass und wundert sich dann, dass diese glauben, in der Bunten Republik Deutschland perspektivisch einen islamischen Gottesstaat aufbauen zu können.

Denn in muslimischen Quellen heißt es ganz offen: Die Grenze des Islam ist die Grenze der Welt.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch daran erinnern, was 1994 ganz in diesem Sinne der damalige Bürgermeister von Istanbul, ein gewisser Erdogan, erklärte. Er sagte – und poetischer, natürlich ins Deutsche übersetzt, und gleichzeitig entlarvender kann die Gesinnungslage radikaler Moslems nicht erklärt werden –; dieser Erdogan, der heute übrigens türkischer Ministerpräsident ist, sagte 1994: „Die Minarette sind unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme, die Moscheen unsere Kasernen, die Gläubigen unsere Soldaten.“

Der das sagte, ist heute türkischer Ministerpräsident und soll nach Auffassung vieler Multikulti-Politiker sein Land eines Tages sogar noch in die Europäische Union führen. Das ist heller Wahnsinn.

Für die NPD ist klar: Eine multikulturelle Gesellschaft wird immer auch eine multikriminelle und niemals eine friedliche Gesellschaft sein. Die beste friedenserhaltende Maßnahme, die eine Gesellschaft überhaupt treffen kann, ist ein konsequenter Zuwanderungsstopp und die Rückführung der kulturfremden Ausländer in ihre Heimatländer. Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: Raus, und das schnell!

(Beifall bei der NPD und des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos)

Diese Losung stammt übrigens vom damaligen SPDBundeskanzler Gerhard Schröder. Sie liegt zwölf Jahre zurück. Aber sie ist natürlich von ungetrübter Aktualität. Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: Raus, und zwar schnell!

Deshalb fordert die NPD mit dem vorliegenden Antrag auch die sofortige Abschiebung des Leipziger Imam Hassan Dabbagh in sein Heimatland Syrien.

(Beifall bei der NPD und des Abg. Klaus-Jürgen Menzel, fraktionslos)

Meine Damen und Herren! Gibt es seitens der Fraktionen darauf noch einmal Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Innenminister Dr. Buttolo, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist Vorwahlkampf und die NPD versucht hier mit ausländerfeindlichen Parolen gegenüber Moslems und den USA ihre Klientel zu mobilisieren. Gerade die letzten Ausführungen von Herrn Gansel haben das noch einmal ganz deutlich gemacht.

(Jürgen Gansel, NPD: Macht der MDR auch Wahlkampf?)

Ich will mich hier nicht darauf einlassen. Aber der Antrag muss aus folgenden Gründen strikt abgelehnt werden.

Im Antrag werden die Begriffe Islam und Islamismus unzulässig vermengt. Die bewusste Unschärfe wird in der rechtsextremistischen Szene bereits seit einiger Zeit als Aufhänger genutzt, um Angst vor Überfremdung zu schüren. Mit entsprechenden Kampagnen erhoffen sich die Rechtsextremisten neue Anhänger und ein Ticket zur politischen Mitte.

Es ist aber scharf zwischen Islam und Islamismus zu trennen. Der vorliegende Antrag wendet sich im Kern gegen den Islam. Muslime haben aber wie andere Gläubige schützenswerte religiöse und kulturelle Bedürfnisse, die mit unserer Rechtsordnung im Einklang stehen.