Protocol of the Session on June 26, 2009

(Volker Schimpff, CDU: Darf ich auch an das Rednerpult treten? – Oh-Rufe von der Linksfraktion)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich: Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.

Auch die innere Ordnung der Parteien – Artikel 21 Abs. 1 Grundgesetz – und die für die Wahlen notwendigen Nominierungen unterliegen dem Demokratiegebot. Das Verfassungsorgan Landtag und seine Organteile, die Abgeordneten, müssen aus demokratischen Wahlen hervorgehen. Sie werden nicht von der Exekutive ernannt. Sie dürfen nicht von Polizisten und Staatsanwälten gemacht – oder verhindert werden.

Im Falle der Kollegin Kerstin Nicolaus drohte und droht dieses Demokratiegebot auf den Kopf gestellt zu werden. Das zeigt ein simpler Vergleich der Zeitschienen von Wahlvorbereitung, also Nominierung einerseits, und der

Handlungen und Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft andererseits sowie rechtswidrige Veröffentlichungen aus staatsanwaltschaftlichen Unterlagen.

Die Kollegin Nicolaus und die Nominierungsberechtigten ihres Wahlkreises haben sich dem dadurch objektiv entstandenen Druck nicht gebeugt. Andere sind weniger standhaft geblieben – ich zum Beispiel. Am 8. Januar dieses Jahres schrieb mir eine Staatsanwaltschaft, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen mich einleiten wolle. Das Verfahren hat mich nicht nur in den folgenden Monaten psychisch ziemlich fertiggemacht; vielmehr war eine Woche später, am 17. Januar, die Landeslistennominierung der CDU für die Europa- und die Landtagswahl. Am 14. März folgte die Nominierung für die Leipziger Stadtratswahl. Ich habe während eines laufenden Ermittlungsverfahrens auf beiden Parteitagen keine Kandidaturen versucht. Am 23. April lief die Frist ab, bis zu der noch Änderungen der Wahlvorschläge hätten eingereicht werden können. Am 27. wurde das Verfahren eingestellt.

Meine Damen und Herren! Wenn irgendjemand beabsichtigt hätte, mich auf diesem Weg kaltzustellen – was ich selbstverständlich nicht annehme –, wäre das wohl die richtige Abfolge gewesen.

In dieser Woche diskutierte das Hohe Haus den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Verfassungsschutzaffäre, den vom OK-Referat des Verfassungsschutzes verursachten Skandal. Ich habe mich als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss, denke ich, durch erheblichen Aufklärungseifer und auch eigene Ermittlungen ausgezeichnet. Sie entsinnen sich vielleicht auch der Kleinen Anfragen in den Drucksachen 4/13372, 4/13676 und 4/14207, in denen es um die rechtswidrige Beobachtung der CDU durch das Landeskriminalamt ging. Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Pünktlich zu Beginn dieser Sitzungswoche, am Montag, dem 22. Juni, um 9 Uhr früh, wurde ich vom gleichen Landeskriminalamt – sinnigerweise vom OK-Dezernat – zur Vernehmung vorgeladen. So ein terminliches Zusammentreffen ist schon eindrucksvoll und, da es die letzte Sitzungswoche ist und danach meine Immunität endet, auch recht symbolträchtig. Aber wenigstens davon, vorhin zum Untersuchungsausschussbericht und damit auch über jenen LKAVermerk zu sprechen, habe ich mich nicht abhalten lassen.

Kerstin Nicolaus hat sich überhaupt nicht beeinflussen lassen. Damit steht sie – ungeachtet aller gegen sie erhobenen, von keinem Gericht bisher überprüften Vorwürfe – wie ein Rocher de Bronze für unsere Demokratie. Das verdient die Sympathie und die Solidarität aller Demokraten. Sie muss die Chance haben, dass diese Vorwürfe endlich von einem unabhängigen Gericht überprüft werden. Deshalb habe ich für die Aufhebung dieser Immunität gestimmt.

Vielen Dank, meine Damen und Herren, und auf Wiedersehen! Denjenigen, die im nächsten Landtag weitermachen werden oder weitermachen können, wünsche ich

eine glückliche Hand beim Bewahren unseres freiheitlichdemokratischen Rechtsstaates.

(Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Christine Clauß)

Das war eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten.

Ich frage, ob noch jemand Ähnliches hier darlegen möchte.

(Caren Lay, Linksfraktion, meldet Redebedarf an.)

Möchten Sie auch das Abstimmungsverhalten erklären?

(Caren Lay, Linksfraktion: Ja!)

Frau Lay.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte kurz das Abstimmungsverhalten der Linksfraktion erklären.

Das geht nicht.

Ich möchte mein eigenes Abstimmungsverhalten erklären, werde es gleichwohl etwas kürzer machen. – Ich akzeptiere, dass hier zahlreiche Vorwürfe im Raum stehen, die natürlich schnellstmöglich aufgeklärt werden müssen. Die Strafverfolgung muss gewährleistet werden. Deswegen habe ich für die Aufhebung der Immunität gestimmt. Ich weiß, dass das auch andere Abgeordnete meiner Fraktion bewegt. Auch ich habe das in der Abwägung mit bedacht. Es gibt ein gewisses Unbehagen über bestimmte Dinge im Verfahren. Man kann nicht völlig ausschließen, dass sich der eine oder andere darüber gewundert hat.

Deswegen teilen wir ausdrücklich die Auffassung, dass über das Verfahren der Immunitätsaufhebung in der nächsten Legislatur des Landtages neu beraten werden muss. Das Verfahren muss so durchgeführt werden können, dass auf der einen Seite die Strafverfolgung für Abgeordnete wie für jeden Bürger und jede Bürgerin sichergestellt wird; gleichzeitig sind die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten zu wahren.

(Beifall bei der Linksfraktion)

In Ordnung, Frau Lay. Ich stelle allerdings fest, dass es unüblich ist, dass das Abstimmungsverhalten einer Fraktion erklärt wird, wenn es unterschiedlich ausfällt. Ihre Fraktion hat völlig unterschiedlich gestimmt.

(Caren Lay, Linksfraktion: Ich habe meines erklärt!)

Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

Keine Aushöhlung des Versammlungsrechts durch ausufernde strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Teilnehmern friedlicher Versammlungen

Drucksache 4/15153, Antrag der Linksfraktion

Dieser Tagesordnungspunkt ist zurückgezogen worden. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Islamisierung stoppen – Leipziger Imam Hassan Dabbagh ausweisen

Drucksache 4/15726, Antrag der Fraktion der NPD

Die einreichende Fraktion beginnt. Danach geht es in der gewohnte Reihenfolge weiter, wenn das Wort gewünscht wird. – Herr Apfel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit einem medialen Paukenschlag wurde den Menschen im Freistaat Sachsen vor Augen geführt: Es leben radikale Islamisten im Freistaat.

In einer Sendung vom 25. Mai enthüllte das MDRMagazin „Fakt“, dass einer der radikalsten Islamisten Deutschlands, der syrische Imam Hassan Dabbagh, in Leipzig sein Unwesen treibt. Schon im letzten Jahr wurden bei einer Durchsuchung der Leipziger AlRahman-Moschee Aufrufe zur Tötung Ungläubiger sichergestellt. Dieser Vorgang zeigt, was die Etablierten immer noch beharrlich leugnen: Der schleichende Islamisierungsprozess, der bisher, oberflächlich betrachtet, auf den Westen beschränkt zu sein schien, ist längst auch in Mitteldeutschland und im Freistaat Sachsen angekommen.

Dieser Islamisierungsprozess umfasst unterschiedliche Faktoren, die sich gegenseitig beeinflussen und verstärken.

An erster Stelle ist hier die demografische Katastrophe zu nennen, die die Deutschen zur Minderheit im eigenen Land werden lässt. Damit einher gehen die Veränderung unserer Städte und die Besetzung des öffentlichen Raums durch einen selbstbewussten Islam.

In den westdeutschen Großstädten verändern gigantische Moscheebauten das Stadtbild. In Köln, Duisburg, Frankfurt, München und vielen anderen westdeutschen Städten sind Großmoscheen nicht nur Gotteshäuser, sondern gleichzeitig auch Symbole der Macht, die der alternden deutschen Gesellschaft zeigen sollen, wer die neuen Herren im Land sind. Diese fatale Entwicklung wird in Mitteldeutschland zwei Jahrzehnte nach dem Mauerfall nun nachvollzogen.

Der Steuerzahler muss die Islamisierung seines Heimatlandes nicht nur hinnehmen, sondern mit seinen Steuergeldern auch zwangsfinanzieren, da die allgegenwärtige politische Korrektheit und ein rigide durchgesetztes Kritikverbot an allen Überfremdungsphänomenen eine Atmosphäre der Einschüchterung und der Furcht geschaffen haben, ein Klima, bei dem jeder zum Ausländerfeind

gestempelt wird, der noch an das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes erinnert.

Das fahrlässige Herunterspielen der islamistischen Gefahr ist nun auch in Sachsen im Fall Dabbagh zu beobachten. CDU-Innenminister Albrecht Buttolo schweigt sich zu den Vorgängen rund um die Leipziger Moschee aus. Während jeder Jugendliche, der in Sachsen mit einem Kleidungsstück der Marke Thor Steinar erwischt wird, im Innenministerium für Aufregung sorgt, scheint man dort die Mordaufrufe eines islamistischen Hasspredigers nicht weiter ernst zu nehmen. Diese demonstrative Untätigkeit des Innenministers reiht sich nahtlos in seine bisherige Leistungsbilanz ein. Egal, ob Grenzkriminalität oder – nach der Grenzöffnung – der in Sachsen explodierende Autodiebstahl; ob der von ausländischen Jugendbanden in Leipzig vom Zaun gebrochene Bandenkrieg; ob rechtsmissbräuchlich gewährtes Kirchenasyl oder nun der Fall des Mordaufrufe verbreitenden Leipziger Imams Dabbagh – die Reaktion von Innenminister Albrecht Buttolo besteht in der immer gleichen verantwortungslosen VogelStrauß-Politik. Den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass nichts passiert – das ist die einzige Antwort des Innenministers.

Bei so viel Passivität und Untätigkeit fragt man sich, ob die in der Moschee gefundenen Drohungen erst wahrgemacht werden müssen, ob erst Bomben explodieren und Deutsche ums Leben kommen müssen, bis man sie ernst nimmt. Wenn die Terrordrohungen des Imams Wirklichkeit werden sollten, braucht die Staatsregierung hinterher jedenfalls nicht zu behaupten, nichts gewusst zu haben.

Dabbagh absolvierte schon vor drei Jahren eine Reihe von Talkshow-Auftritten, so am 20. März 2006 bei Maischberger, am 23. April und 10. September bei Sabine Christiansen. Dort lieferte er tiefe Einblicke in sein Welt- und Menschenbild. Dabbagh, der sich bei allen Auftritten beharrlich weigerte, einer Frau die Hand zu geben, rechtfertigte in seinem Auftritt vom 10. September den während der Fußball-Weltmeisterschaft von den sogenannten Kofferbombern geplanten Massenmord an Hunderten deutschen Zivilisten in zwei Nahverkehrszügen in Dortmund und Koblenz: Das sei doch schließlich eine nachvollziehbare Trotzreaktion auf die angeblich so negative Darstellung des Islams in deutschen Medien.

Nach der Sendung wurde Dabbagh im Internet in Gesprächen mit Zuschauern noch viel deutlicher. Die grausame Hinrichtung durch Steinigung, die in vielen islamischen Ländern noch angewandt wird, bezeichnete Dabbagh als Gesetz Gottes. Nach diesen Auftritten forderte selbst der Innensenator von Berlin, Ehrhart Körting, die Ausbürgerung von Hassan Dabbagh. In der „Bild“-Zeitung vom 14. September 2006 wurde er wie folgt zitiert: „Ich habe es immer für selbstverständlich gehalten, dass man denjenigen, die Terrorismus verharmlosen und damit unterstützen, kein öffentliches Forum bieten sollte. Dass das an manchen Orten sichtlich anders gesehen wird, bestürzt mich.“

Meine Damen und Herren, selbst diese klaren Aussagen eines linken SPD-Innenpolitikers wurden und werden in Sachsen ignoriert. Nach Recherchen des MDR-Magazins „Fakt“ soll Dabbagh auch lange Zeit als Gefängnisseelsorger an der JVA Leipzig gewirkt und dort bis zum heutigen Tage kein Hausverbot haben. Nun, auch dieser ausgemachte Schildbürgerstreich in einem Bereich der Ausländerkriminalität immer mehr herunterliberalisierten Justiz passt gut in die endlose Pannenserie von Justizminister Geert Mackenroth, der mit jedem Tag, an dem Ministerpräsident Tillich an ihm festgehalten hat, zu einer größeren Belastung für die Staatsregierung und den Freistaat Sachsen insgesamt geworden ist.

Für die NPD-Fraktion steht jedenfalls fest: Der Vorschlag von Innensenator Ehrhart Körting, Hassan Dabbagh die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, muss endlich umgesetzt werden. Hassan Dabbagh muss in seine Heimat Syrien abgeschoben werden. Der Imam von Leipzig hat mehrfach deutlich gemacht, dass er eine Gefahr für die innere Sicherheit des Freistaates ist. Die Zeit des Wartens, meine Damen und Herren, ist zu Ende. Nun muss endlich die Zeit des Handelns kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Das war die einreichende Fraktion. Als Nächstes spricht die CDU-Fraktion. – Dort besteht kein Aussprachebedarf. Möchte für die Koalitionsfraktionen jemand sprechen? – Ja, dann muss ich zuerst die Linksfraktion fragen. – Aber die Linksfraktion hat mir auch niemanden gemeldet. Ist dem so? – Dann bitte ich Frau Weihnert, für die Koalition zu sprechen.