Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Jahren 2005/2006 gab es massive Gegenwehr gegen eine Dienstleistungsrichtlinie, die auf dem Höhepunkt neoliberaler Politik – Ausdruck dafür war der Lissabon-Vertrag – ein Gesetz hervorbrachte, das richtigerweise als Generalangriff auf Tarifautonomie und Arbeitnehmerrechte verstanden wurde. Eine Kompromissformel zu Artikel 16 setzte das Herkunftslandprinzip aus. Das Gesetz wurde angeblich entschärft.
Das wirkliche Ergebnis haben wir heute auf dem Tisch des Sächsischen Landtages. Vage und undeutliche Bestimmungen – dazu hat Herr Rasch das Problem der Bauordnung angesprochen; ich komme auch noch einmal dazu – werden letztlich oftmals dem Europäischen Gerichtshof zum Entscheid überlassen, das heißt, welche Gesetze der Mitgliedsstaaten – darunter allein 16 Länder in Deutschland – nach seiner Interpretation noch zulässig sind und welche nicht. Ergo ist das eine Politik, die nicht agiert. Es ist eine Politik, die gewähren lässt. Sie setzt Beruhigungspillen, wie die von Herrn Rasch, und lässt letztlich die dritte Gewalt entscheiden, was aus einer Dienstleistungsrichtlinie zur Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes notwendig ist.
Sie, Herr Jurk, sind mehr in den Fängen liberaler Politik, als es Ihnen lieb ist. Das Schlimme daran: Sie wehren sich nicht. Sie hätten einen Pflock einsetzen und viele gute Ansätze, wie diese Bauordnung in Sachsen, auch hier festschreiben können.
Ein Beispiel dafür ist die Forderung der Bauingenieure, dass die Tätigkeit der Prüfingenieure analog der der Notare und Gerichtsvollzieher – da hat Sachsen aufgepasst – vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen wird. Herr Jurk, das hätten wir heute leicht auch für die Sächsische Bauordnung machen können. Sie stimmen entgegen der Durchführungsverordnung in der Sächsischen Bauordnung und Verwaltungsvorschrift heute der DLR zu.
Die Zulassung der Prüfingenieure in Sachsen ist in Europa einzigartig. Das wird von Ihnen, Herr Jurk, auf dem europäischen Markt verscherbelt. So steht in Wirklichkeit in jedem Gesetz ein Paragraf, welcher faule Kompromisse enthält und der formal umgesetzt wird. Wie ich meine überlässt man es dem EuGH. Das Ergebnis ist: Das Herkunftslandprinzip wird sukzessive wieder zurückgeholt.
Dafür führe ich drei Beispiele an. Der EuGH hat Folgendes entschieden: Es ging einmal um ein finnisches Unternehmen, das eine estnische Besatzung einsetzen wollte. Die Estländer bestreikten dieses Schiff – eine Fähre. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2007 festgestellt, dass der von den finnischen Gewerkschaftern beabsichtigte Streik unverhältnismäßig sei, dadurch die Niederlassungsfreiheit von Viking Line beschränkt und gegen EU-Recht verstößt. Es wurde also eine Besatzung mit niedrigeren Löhnen zum Einsatz gebracht.
Zweites Beispiel dafür lautet: Laval/Vaxholm. Es handelte sich um eine lettische Gesellschaft, die Arbeitnehmerinnen aus Lettland nach Schweden entsandte. Ein Tarifvertrag mit der lettischen Bauarbeitergewerkschaft kam nicht zustande, worauf die schwedische Gewerkschaft sämtliche Baustellen in Schweden blockierte – solange kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Durch das EuGHUrteil vom 18. Dezember 2007 wurde dieser Kampf nicht anerkannt. Das Mindestmaß an Schutz für entsandte Arbeitnehmerinnen sei von der Entsenderichtlinie festgelegt und jeder Versuch, durch Kollektivmaßnahmen ein Unternehmen zum Abschluss eines Tarifvertrages zu zwingen, der über den Mindestanteil der Entsenderichtlinie hinausgeht, stelle eine Einschränkung der Dienstleistungsrichtlinienfreiheit dar.
Der dritte Fall, der allen hier bekannt ist, ist der Fall Rüffert. Es wurde gegen die Tariftreueregelung des Niedersächsischen Vergabegesetzes geurteilt. Das Ergebnis ist: Auch Sie, Herr Jurk, haben immer versprochen, in Sachsen die öffentliche Vergabe von Aufträgen nach dem Vergabegesetz in unserem Land zu ändern. Es konnte nach diesem Urteil nicht mehr geändert werden. Sie waren wieder in der Falle eines faulen Kompromisses aus Brüssel.
Ich resümiere: Sie sind selbst Opfer sozialdemokratischer Kompromissformeln in Brüssel geworden. Ein Vergabegesetz aus Ihrer Hand gibt es nicht.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Die Artikel 14 und 15 in der Richtlinie sowie die Umsetzung in Sachsen sind massive Deregulierungsposten und kein akzeptabler Kompromiss. Die Dienstleistungsrichtlinie ist nach wie vor ein neoliberales Brachialprojekt. Gegen dieses werden wir unverändert Widerstand mobilisieren, solange in Bezug auf Arbeitszeit, Gleichbehandlung von Frau und Mann in den Arbeitsbedingungen einschließlich der Berufsanerkennung, die in der Entsenderichtlinie geregelt ist, nichts geschieht. Nicht zu vergessen ist ein Mindestlohn, von dem man leben kann: 8 Euro und ganz schnell 10 Euro.
Wir üben ergo Kritik an der Gesetzgebung – gerade in der jetzigen Krisenzeit. Eine Wirtschaftspolitik, die im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit einen Wettlauf um niedrigste Standards und Rechte forciert, führt zu Arbeitslosigkeit, Umweltzerstörung und dem Abbau sozialökologischer Standards. Er führt zum Abbau von Verbraucherschutzrechten. So wird die europäische Binnenmarktkrise nicht gelöst, sondern verschärft: Harmonisierung statt Liberalisierung. Das ist unser Ziel: Schutz öffentlicher Daseinsfürsorge statt Privatisierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Zais, was Sie eben dargelegt haben, ist wieder einmal typisch für die linke Europapolitik: Auf der einen Seite wollen wir Europa, aber auf der anderen Seite wollen wir es wieder nicht. Wir stellen Kandidaten dafür auf, aber eigentlich sind wir gegen Europa. Es ist in sich einfach nicht schlüssig. Ich habe das des Öfteren auch schon Frau Ernst gesagt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist ein zentraler Bestandteil der Umsetzung der im Jahr 2000 durch die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union verabschiedeten Lissabon-Strategie. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Dienstleistungsrichtlinie am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten. Deshalb haben wir nunmehr bis Ende dieses Jahres – Herr Scheel, das sind drei Jahre – Zeit, um diese EU-Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen. Ich glaube, dass gerade Deutschland sich massiv – das zu Recht – in die Diskussion der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eingebracht hat.
Grundsätzlich hat diese Richtlinie zum Ziel, Dienstleistungen zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen. Rechtliche Hemmnisse sollen im Rahmen eines Normen-Screenings beseitigt werden. Es geht darum, Marktstrukturen und insbesondere die öffentliche Verwaltung in den Mitgliedsstaaten durch umfangreiche Reformen auf mehr Bürgernähe und Wettbewerb auszurichten. Diese Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Überprüfung ihres Rechts auf Konformität mit der Dienstleistungsrichtlinie hat dazu geführt, dass in allen Bundesländern ein ausführliches Normprüfungsverfahren stattfindet.
Im heute vorliegenden Artikelgesetz werden insgesamt 20 sächsische Landesgesetze aus acht Ministerien angepasst wie beispielsweise das Pressegesetz, die Bauordnung – Kollege Rasch hat insbesondere die Diffizilität in diesem Bereich dargelegt –, das Wasser- und Waldgesetz und viele andere mehr. Mit den Anpassungen werden
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie dazu beitragen wird, die wirtschaftliche Integration Europas weiter voranzutreiben. Gerade das Potenzial des Dienstleistungssektors konnte bisher für Wachstum und Beschäftigung nicht ausreichend ausgeschöpft werden. Fest steht, dass EU-weit die Dienstleistungsbranche ein Jobmotor ist und innerhalb der EU pro Jahr mehr als die Hälfte zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt. Trotz dieses hohen Anteils machen Dienstleistungen nur 20 % des Ex- und Imports innerhalb der EU aus.
Gleichzeitig fand in Deutschland eine umfangreiche Diskussion zur Dienstleistungsrichtlinie statt. Nun bin ich wieder bei Ihnen, Herr Kollege Zais: Es ist durchaus richtig, dass sich die Gewerkschaften dort sehr massiv eingemischt und große Diskussionen auch mit Berufsverbänden stattgefunden haben. Nur demzufolge war es machbar, dass in dieser Dienstleistungsrichtlinie ein Absatz vorhanden ist, in dem steht, dass bestimmte Dienstleistungsbereiche umgesetzt werden müssen und andere Teile umgesetzt werden können. Deutschland hat davon Gebrauch gemacht und zum Beispiel in dieser ersten Phase die Leiharbeitsfirmen ausgenommen. Diese Entscheidung hat etwas mit Lohndumping und mit vorhandenen nationalen Arbeitsbedingungen zu tun, zum Beispiel auch die Sicherheitsfirmen oder auch den ganzen Komplex der Gesundheitsberufe. Das ist gut so.
Ziel war es, Missbrauch und Lohnniveausenkungen zu vermeiden. Bemerkenswert für Deutschland insgesamt ist, dass in den letzten Jahren fast 60 % des Dienstleistungshandelns der Bundesrepublik mit den europäischen Mitgliedsstaaten abgewickelt wurden. Mit anderen Worten: Deutschland hat bisher schon deutlich vom EUweiten Export seiner Dienstleistungen profitieren können. Gerade Deutschaland hat also grundsätzlich ein Interesse daran, dass die mit dieser Dienstleistungsrichtlinie verbundenen Chancen genutzt werden. Deshalb ist die Zielstellung der Richtlinie, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und bestehende Hemmnisse abzubauen, zu unterstützen, allerdings mit entsprechenden sozialen Rahmenbedingungen. Somit wird die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern innerhalb der EU künftig durch diese Richtlinie bestimmt. Nationale Genehmigungsvorbehalte müssen umfassend begründet werden und treten hinter EU-Recht zurück.
Die Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, ihre jeweiligen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie anzupassen. Dabei sieht die Richtlinie neben vielen anderen Details ganz besondere Verfahrensvereinfachungen vor. Ich möchte nur eine benennen. Die sogenannte Genehmigungsfiktion gemäß Artikel 13 Abs. 4 dieser Dienstleistungsrichtlinie bestimmt, dass nach Ablauf einer Frist nach dem neuen Verwaltungsverfahrensgesetz nach
drei Monaten eine Genehmigung als erteilt gilt, sofern sämtliche für eine Genehmigung erheblichen Unterlagen vorgelegen haben. Diese Genehmigungsfiktion wird für die öffentliche Verwaltung zu einem wahren Modernisierungsschub führen müssen und führt auch zu einem Paradigmenwechsel in der Verwaltung, denn dieses Vorhaben beinhaltet unter anderem, dass den niederlassungswilligen europäischen Dienstleistern ein einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung gestellt wird, der auch in der Lage ist, behördenübergreifend alle Anfragen, Anträge, Erklärungen und Auskünfte zu erteilen. Wir haben diesen Tagesordnungspunkt gerade ausführlich besprochen.
Ich glaube, in diesem Zusammenhang haben wir ein Novum in diesem Haus. Wir haben erstmals eine europäische Richtlinie zeitgerecht und in einem vernünftigen Fristablauf behandelt und verabschiedet. Wir hätten tatsächlich noch Zeit bis Dezember, aber bis sich der neue Landtag konstituiert, weiß man nicht, was alles noch kommt. Dann sofort ein wichtiges Gesetz zu besprechen ist auch schwierig. Deshalb ist es gut, dass wir dies heute tun und das mit einem entsprechenden vernünftigen Vorlauf für die Betroffenen in unserem Freistaat geregelt haben.
Von der neuen Lösung eines einheitlichen Ansprechpartners profitieren aber nicht nur unsere europäischen Dienstleister, sondern vor allem auch die deutschen. Auch für sie werden sich die Rahmenbedingungen erheblich verbessern, besonders durch die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe und die neue Transparenz. Ganz im Geheimen habe ich schon etwas gelächelt und mir gesagt: Da muss uns schon die EU dazu drängen, damit wir im Freistaat entbürokratisieren. Aber wenn das hilft: warum auch nicht?
Die Bündelung der Verfahren und Formalitäten bei einer Anlaufstelle wird zu einer neuen Qualität in der Verwaltung auch hier in Sachsen führen. Schließlich führt die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu einer rein ergebnisorientierten Arbeitsweise, die sich von der fachbezogenen Abwicklung grundlegend unterscheidet. Deshalb war auch eine Veränderung des Verwaltungsrechts erforderlich. Ich weiß, dass gerade die Kommunen auf vielen Schulungen in engem Kontakt mit dem Wirtschaftsministerium sind, um die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und die Umsetzung so exakt und reibungslos wie nur möglich ab Januar zu gewährleisten.
Aber auch die Verfahren selbst für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen einschließlich der notwendigen Prüfungsvorgänge sollen und müssen künftig vereinfacht und vor allem elektronisch abgewickelt werden. Dies ist wieder eine Herausforderung, die unsere Kommunen gemeinsam mit dem Innenministerium momentan leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden zwar erst ab 2010 und in den Jahren danach sehen, wie groß der Einfluss der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in der Praxis sein wird, wie viele neue Dienstleistungen auch in
Sachsen angeboten werden, doch wir können davon ausgehen, dass Deutschland und auch Sachsen insgesamt zu den Profiteuren dieses EU-Reformwerks gehören werden. Ich bitte Sie daher wie auch mein Koalitionspartner schon vorher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf zwingt man uns die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf, die uns vorschreibt, welche Dienstleistungs- und Niederlassungsbeschränkungen, die nicht ohne Grund einmal so beschlossen wurden, unzulässig im Sinne der EU-Binnenmarktdoktrin seien.
Staatsministerin Stange gab in der 1. Lesung zum Entwurf bekannt, dass im Sinne der Deregulierung veraltete, überflüssige Regelungen gestrichen wurden. Die NPD vertritt aber nicht erst seit heute die Auffassung, dass in der Vergangenheit die neoliberale Modeerscheinung der Deregulierungspolitik katastrophale Folgen für Volk und Land gezeigt hat. Ich war damals nicht mit NPDVertretern in Straßburg anwesend, als die Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet wurde, und habe dort meinen Protest kundgetan, um heute diesem Fremdbestimmungsgesetz zuzustimmen. – So viel vielleicht vorab.
Durch die Unterwerfung unter diese Dienstleistungsrichtlinie werden wir gezwungen, 21 Landesgesetze zu ändern, den Änderungsbedarf bei eigenständigen Rechtssetzungen von Kammern, Kommunen und Körperschaften noch nicht einbezogen. Mit Souveränität, meine Damen und Herren, hat das nichts, aber auch rein gar nichts zu tun. Diese wird vielmehr bereitwillig am Kleiderhaken der Brüsseler Richtlinienwerkstatt abgegeben. An dieser Strangulierung des nationalen Selbstbestimmungsrechts wird sich die NPD-Fraktion natürlich nicht beteiligen.
Das Verständnis der EU für Dienstleistungen ist wesentlich weiter als in Deutschland gefasst, sodass mit eklatanten Wettbewerbsverschärfungen auch im Bereich der gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten, ja, nicht zuletzt bei Land- und Forstwirtschaft zu rechnen ist. Diese Form der Konjunkturpolitik wird sich gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Abkühlung bitter rächen.
Neben der Ablehnung der EU-Dienstleistungsrichtlinie aus grundsätzlichen Erwägungen stellt diese nach nationaldemokratischer Ansicht aber auch viel zu geringe Anforderungen an die Anerkennung von Dokumenten aus anderen Mitgliedsstaaten. So dürfen beispielsweise im Regelfall keine Originale, beglaubigte Kopien oder beglaubigte Übersetzungen mehr verlangt werden, wie selbst Staatsministerin Stange in der 1. Lesung einräumen musste.
Was unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung der Dienstleistungsrichtlinie selbst das vorliegende Artikelgesetz und seine Umsetzung betrifft, gibt es ebenfalls eine Reihe ernst zu nehmender Kritikpunkte, die vielfach im öffentlichen Raum vorgetragen wurden und eine Ablehnung des Gesetzentwurfes rechtfertigen. Nicht zuletzt dürften auch die vorgebrachten Einwände des Städte- und Gemeindetages sowie des Landkreistages bekannt sein, die sich auf die Änderungen beim Sammlungsgesetz, beim Landesjugendhilfegesetz, beim Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst oder beim Sächsischen Waldgesetz beziehen. Zu Letzterem kann auch auf die Stellungnahme des Sächsischen Forstvereins verwiesen werden. Aber wie auch beim Gesetzentwurf zum einheitlichen Ansprechpartner sind für die NPD-Fraktion nicht Detailstreitigkeiten, wie im vorliegenden Fall der umfangreiche Änderungsbedarf, den die Ingenieurkammer erkennt, oder Debatten zur Genehmigungsfiktion nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und Ähnliches der ausschlaggebende Grund für unsere Ablehnung, sondern die Zementierung der nationalstaatlichen Kompetenzabtretungs- und Bevormundungspolitik durch Brüssel.
Wir Nationaldemokraten stimmen keinem Verfahren zu, das mir nichts, dir nichts 21 Landesgesetze verändert, einzig und allein deshalb, weil uns dies die Europäische Union vorschreibt. Das ist auch die Botschaft an Sie, meine Damen und Herren: Wir wollen im Gegensatz zu Ihnen Herr im eigenen Hause bleiben. Die NPD-Fraktion lehnt das Umsetzungsgesetz zur Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits beim vergangenen Tagesordnungspunkt deutlich gemacht, dass wir als FDPFraktion den europäischen Binnenmarkt begrüßen und in ihm einen wesentlichen Vorteil für die deutsche Wirtschaft und die deutschen Unternehmen sehen. Sie, Herr Staatsminister, haben beim vorherigen Tagesordnungspunkt darauf hingewiesen, dass es den einheitlichen Ansprechpartner auch in allen anderen europäischen Staaten geben wird. Sie, Frau Kollegin Weihnert, haben dargestellt, wie wichtig der Dienstleistungsmarkt insgesamt und der Anteil der deutschen Unternehmen im Ausland ist.
Wir sagen ganz klar: Wir wollen den europäischen Markt. Wir wollen das Zusammenwachsen in Europa. Wir wollen natürlich auch die Effizienzgewinne aus dem zusätzlichen Wettbewerb. Deswegen unterstützen wir die Umsetzung der Dienstleistungsfreiheit auch in Deutschland.