Protocol of the Session on July 9, 2008

(Beifall der Abg. Dr. Simone Raatz, SPD)

Bei der Studienorganisation spielen zukünftig verstärkt die Studierenden eine ganz wesentliche Rolle. So dürfen Beschlüsse des Senats oder des Fachschaftsrates in Angelegenheiten der Studienorganisation nicht ohne die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Studentenvertreter getroffen werden, anderenfalls nur durch Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums. Das ist ein starkes Mitwirkungsrecht, das die Studierenden in ihren unmittelbaren Angelegenheiten erhalten.

Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der heute schon einmal eine Rolle gespielt und im Laufe der Entstehung des Hochschulgesetzes in der öffentlichen Diskussion an Schärfe zugenommen hat und den wir deshalb noch in der letzten Phase in das Hochschulgesetz aufgenommen haben: Das ist der erleichterte Zugang für junge Menschen, die kein Abitur, also keine klassische Hochschulzugangsberechtigung, haben – nicht nur für junge Menschen, sondern auch für diejenigen, die zum Beispiel eine Meisterprüfung oder eine berufliche Qualifikation absolviert haben. Wir sind derzeit – leider! – dort bundesweit nicht sehr glänzend. Weniger als 1 % der Studierenden haben einen Zugang zu den Hochschulen bzw. studieren ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung an Hochschulen. Wir werden deshalb jetzt die Möglichkeit schaffen, dass diejenigen, die eine Meisterprüfung absolviert haben, einen uneingeschränkten Zugang zum Studium an allen sächsischen Hochschulen bekommen. Das Gleiche betrifft die Erleichterung für beruflich Qualifizierte. Wir folgen damit Ländern wie Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, die diesen Weg bereits beschritten haben.

Bleibt mir zum Schluss nur zu wünschen, dass wir im Ausschuss noch eine interessante und spannende Diskussion zu dem eingebrachten Gesetzentwurf vor uns haben werden. Ich hoffe und wünsche, dass wir diesen Gesetzentwurf am 01.01.2009 in Kraft setzen können, da die

Hochschulen diesen gesetzlichen Rahmen dringend für die Gestaltung ihrer Autonomie benötigen, die Diskussion in den vergangenen Jahren schon viele Dissenspunkte ausgeräumt hat und ein guter Gesetzentwurf vor Ihnen auf dem Tisch liegt, den wir dann auch den Hochschulen als Handlungsgrundlage zur Verfügung stellen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Danke schön. – Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien – federführend –, an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. – Nun gibt es, wie ich vermute, noch eine Ergänzung?

Genau! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bitten darum, auch den Ausschuss für Schule und Sport mitberatend zu beteiligen. Die Staatsministerin erwähnte, dass es auch um Fragen des Zuganges zu den Hochschulen gehe; deshalb bitten wir um Überweisung an den Ausschuss für Schule und Sport.

Danke schön. – Erhebt sich dagegen Widerspruch im Hause? – Dies ist nicht der Fall. Damit nehmen wir diesen Ausschuss als vierten auf. Wer diesem „Gesamtpaket“ folgen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Damit sind die Überweisungen beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

1. Lesung des Entwurfs Gesetz über Spielbanken im Freistaat Sachsen (Sächsisches Spielbankengesetz – SächsSpielbG)

Drucksache 4/12791, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Der zuständige Minister steht schon am Mikrofon; Herr Dr. Buttolo, Staatsminister des Innern.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Dezember hat dieses Hohe Haus dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland zugestimmt. Der Staatsvertrag trat am 1. Januar 2008 in Kraft und gibt einen einheitlichen Rahmen für alle Glücksspielarten.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt diesen Staatsvertrag im Bereich der Spielbanken in sächsisches Landesrecht

um. Im Vordergrund steht der Jugend- und Spielerschutz, im Wesentlichen durch Bestimmungen über Spielersperren, die Forderung eines Sozialkonzeptes sowie Werbebeschränkungen. Unser oberstes Ziel ist es, die Spielsucht zu bekämpfen. Dies hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 aufgetragen, und dem wollen wir auch im Bereich der Spielbanken nachkommen.

Meine Damen und Herren! Wie erreichen wir dieses Ziel? Bereits der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet zur Teilnahme am sogenannten Sperrsystem. Das ist die zentrale Maßnahme zum Spielerschutz. Hierzu werden

bestimmte Daten gesperrter Spieler – selbstverständlich nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen – in einer zentralen Sperrdatei gespeichert. Damit ist sichergestellt, dass Spielern mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten der Zugang zu einer Spielbank bundesweit verwehrt ist.

Wer spricht Spielersperren aus? Der Gesetzentwurf weist diese Aufgabe den Spielbanken zu, wobei Selbst- und Fremdsperren in Betracht kommen. Bei der Selbstsperre wird der Spieler selbst aktiv. Die Fremdsperre wird aufgrund von Wahrnehmungen des Personals oder nach Meldungen Dritter, zum Beispiel Angehöriger, initiiert. Um Spielersperren aussprechen zu können, ist Fachwissen bei den Beschäftigten der Spielbanken gefragt. Die Spielbanken haben deshalb Sozialkonzepte zu entwickeln und ihr Personal zu schulen. Auch muss über die Suchtrisiken und die Möglichkeiten zur Beratung und Therapie aufgeklärt werden.

Damit das übergreifende Sperrsystem zum Schutz der Spieler und Angehörigen wirksam werden kann, wurde eine neue Regelung zur Zugangskontrolle in den Gesetzentwurf aufgenommen. Sie kann aus einer persönlichen Identitätskontrolle oder einer gleichwertigen Alternative zur Ausweiskontrolle bestehen. Die persönliche Identitätskontrolle wird von der Sächsischen Spielbanken GmbH & Co. KG bereits seit dem 1. Januar 2008 erfolgreich praktiziert.

Parallel dazu ist nunmehr auch die Werbung für Spielbanken nach dem Glücksspielstaatsvertrag erheblich beschränkt. Unzulässig ist vor allem Werbung, die den Jugendschutz nicht beachtet und gezielt zum Besuch von Spielbanken auffordert, anreizt oder ermutigt. Ganz besonders darf Werbung nicht in emotionalisierender Weise Träume von Gewinnmöglichkeiten anknüpfen. Werbung darf auch nicht suggerieren, dass der Besuch einer Spielbank eine vernünftige Strategie sein könnte, um die eigene finanzielle Situation aufzubessern.

Meine Damen und Herren! Wir werden umfassend kontrollieren und überwachen, ob die neuen Anforderungen nach diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden. Das wird ein weiterer Schwerpunkt der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit im Bereich der Spielbankaufsicht sein. Keine Änderung nehmen wir dagegen bei der Erlaubnis für den Betrieb der Spielbanken vor. Auch künftig wird dies ausschließlich einem staatlichen Unternehmen erlaubt sein.

Das hat sich bewährt, soll erhalten bleiben und fortentwickelt werden. Deshalb gelten die befristeten Erlaubnisse für die Sächsische Spielbanken GmbH & Co. KG für den Betrieb der fünf sächsischen Spielbanken in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Plauen unter den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages weiter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch die abgabenrechtlichen Änderungen des Gesetzentwurfes erläutern.

Mit Wirkung vom 6. Mai 2006 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für die Spielbankumsätze aufgehoben. Dies hat zur Konsequenz, dass die Spielumsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken der Umsatzsteuer unterliegen. Da jedoch bereits die von den Spielbanken getätigten Spielumsätze einer Spielbankabgabe unterliegen, hätte die Erhebung von Umsatzsteuer zusätzlich zur Spielbankabgabe eine systemwidrige Doppelbesteuerung zur Folge. Das wollen wir beseitigen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Spielbankabgabe um die zu entrichtende Umsatzsteuer ermäßigt.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Landesrecht um, berücksichtigt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und erhebt den Spielerschutz zum obersten Prinzip.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in den Ausschüssen wohlwollend und zügig zu behandeln.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Danke schön. – Das war Staatsminister Dr. Buttolo. Als Ausschüsse werden vorgeschlagen der Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss und der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend sowie zusätzlich die Überweisung an den Innenausschuss. Wer der Überweisung an diese Ausschüsse folgen kann, der melde sich bitte jetzt! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Die Enthaltungen? – Somit ist die Überweisung einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Der ursprüngliche Tagesordnungspunkt 14 wurde heute Morgen abgesetzt, deshalb rufe ich jetzt auf den neuen

Tagesordnungspunkt 13

Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Sächsischen Landtages gemäß § 76 Abs. 1 GO i. V. m. der Anlage 5 zur Geschäftsordnung (Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Mai 2008, Az. 4110E-III2-3411/07)

Drucksache 4/12630, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten

Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht einstimmig zustande gekommen ist, ist über den Antrag auf Aufhebung der Immunität im Plenum zu entscheiden.

Ich frage zuerst, ehe ich noch einen längeren Text verlese: Gibt es hierzu den Wunsch zur Aussprache? – Das ist nicht der Fall. Damit ersparen wir uns viel Zeit, denn dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Wer diesem Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten folgt, den bitte ich

jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist dieses mit übergroßer Mehrheit angenommen worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf den neuen

Tagesordnungspunkt 14

Jahresbericht 2007

Drucksache 4/10083, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 4/12729, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Hier sind jeweils zehn Minuten für die einzelnen Fraktionen vorgesehen. Die Reihenfolge ist wie gewohnt. Es beginnt die CDU; Herr Dr. Rößler, bitte. – Die Staatsregierung kann natürlich auch sprechen, wenn sie es wünscht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Der Rechnungshof ist eine unabhängige, mit Rechnungsprüfungen betraute oberste Landesbehörde. Im Absolutismus konzipiert, ist sie erst im späten 19. Jahrhundert näher an die Parlamente herangeführt worden und kann heute als Organ der Finanzkontrolle bezeichnet werden.“ So steht es so schön im Brockhaus.

Die Tradition dieser obersten Landesbehörde reicht bis zur Oberrechnungskammer Preußens zurück. Unmittelbar unter der Krone angesiedelt, kontrollierte sie schon damals den gesamten Staatshaushalt mittels Rechnungsrevision. Sie stellte Rechnungen fest und sie bewertete Ein- und Ausgaben der Reichskasse. Sie äußerte sich schon damals zum Reichseigentum. Das habe ich Meyers Konversationslexikon von 1880 entnommen. Sie hat sich sogar schon damals zur Verwaltung der Reichsschulden oder zur Bewertung berufen gefühlt. Sie war auch für die Reichsbank und ihre Prüfung zuständig.

Ich meine, an dieser Stelle würdigen wir immer die enge Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof. Auch dieses Mal ist er im vorliegenden Bericht umfangreich und

professionell mit seinen Prüfaufgaben umgegangen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Präsident, und bei allen Ihren Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Abg. Elke Herrmann, GRÜNE)